Untersuchungsbericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit zur Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie (Antwort zu Drs. 21/610)
Text
Untersuchungsbericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit zur Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie (Antwort zu Drs. 21/610)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/840
21. Wahlperiode 09.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch
Dahmen, Andreas Audretsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/610 –
Untersuchungsbericht der Beraterin im Bundesministerium für Gesundheit zur
Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund laufender Klageverfahren im Zusammenhang mit der
Beschaffung von Schutzmasken, mehrerer gerichtlicher Entscheidungen
zulasten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie eines damit verbundenen
Streitwerts in Höhe von 2,3 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen und angesichts der
wiederholten Kritik des Bundesrechnungshofes an der Beschaffung von
medizinischer Schutzausrüstung während der Corona-Pandemie hat das
Bundesgesundheitsministerium Dr. Margaretha Sudhof im Juli 2024 als sachverständige
Beraterin mit der Prüfung der umstrittenen Beschaffung von
Atemschutzmasken beauftragt. Sie sollte zunächst die Vorgänge und Verträge sowie die
Prozessführung zu dem im Jahr 2020 durchgeführten Open-House-Verfahren zur
Deckung des Bedarfs an medizinischer Schutzausrüstung überprüfen (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12863).
Laut Medienberichten liegt der Bericht der Beauftragten seit Januar 2025 im
Bundesgesundheitsministerium vor (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/
corona-masken-spahn-sudhof-bericht-100.html). Das
Bundesgesundheitsministerium weigert sich jedoch bis dato, dem Deutschen Bundestag den Bericht
vorzulegen. Die Frage, inwieweit bei der Beschaffung von Corona-
Schutzausrüstung finanzielle Schäden für den Bund entstanden sind oder entstehen
werden, die hätten vermieden werden können, bedarf der parlamentarischen
Kontrolle. Die Fragesteller begehren daher Zugang zu dem Bericht der
Beauftragten. Im Übrigen sind keine Geheimhaltungsinteressen ersichtlich, die in
Abwägung mit dem öffentlichen Interesse eine Geheimhaltung des Berichts
rechtfertigen können.
Den Fragestellern ist dabei bewusst, dass die Bundesregierung Fragen nach
dem Wortlaut von Dokumenten teilweise mit dem Hinweis abgelehnt hat, das
Interpellationsrecht umfasse kein Akteneinsichtsrecht und die Fragen seien
damit unzulässig. Über diese Streitfrage wird das Bundesverfassungsgericht
demnächst im Verfahren 2 BvE 3/18 entscheiden (www.bundesverfassungsger
icht.de/DE/Aktuelles/GeplanteEntscheidungen/geplante-Entscheidungen_nod
e.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
9. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aber auch wenn die Rechtsauffassung zutreffen sollte, dass kein Anspruch auf
Akteneinsicht besteht, ist die Bundesregierung nicht gehindert, den Bericht an
die Fragesteller zu übermitteln, vielmehr erscheint eine Übermittlung im
Hinblick auf das Ausmaß der Vorgänge und des in Rede stehenden Schadens
jedenfalls politisch geboten.
Die Fragesteller weisen vorsorglich darauf hin, dass kein Umstand ersichtlich
ist, der Anlass für eine verzögerte Beantwortung der Frage gibt; die Kleine
Anfrage ist ohne jeden Aufwand für die Bundesregierung und damit
unverzüglich zu beantworten.
Welchen Wortlaut hat der Bericht der Beraterin im Bundesministerium für
Gesundheit Dr. Margaretha Sudhof mit dem „die Vorgänge und Verträge
sowie die Prozessführung zu dem im Jahr 2020 durchgeführten Open-
House-Verfahren zur Deckung des Bedarfs an medizinischer
Schutzausrüstung“ überprüft wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8
der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/12863)?
Der Bericht der Sachverständigen Beraterin Dr. Margaretha Sudhof ist als
Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Der angeforderte
Bericht wurde den Mitgliedern des Haushaltsausschusses und des Ausschusses
für Gesundheit des Deutschen Bundestages übermittelt und ist dort in einer aus
rechtlichen Gründen teilgeschwärzten Fassung jeweils als
Ausschussdrucksache mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verfügbar.
Das parlamentarische Fragerecht selbst vermittelt keinen Anspruch auf
Dokumentenherausgabe oder Akteneinsicht.
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