Frage von Dr. Martin Plum (CDU/CSU) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Dr. Martin Plum (CDU/CSU) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um „das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken (zu) entlasten“, und welche weiteren konkreten Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um „das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken (zu) entlasten“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, Seite 93)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vielfältige Maßnahmen ergriffen, initiiert oder unterstützt, um die Bürokratielasten für freiwillig und ehrenamtlich Tätige abzubauen und Haftungsrisiken zu mindern. Beispielhaft zu nennen sind die Regelung zur Erleichterung hybrider und virtueller Versammlungen bei Vereinen und Stiftungen, die Erleichterungen bei der Bedürfnisprüfung nach § 53 Absatz 3 der Abgabenordnung für mildtätige Körperschaften oder die Einführung des Zuwendungsempfängerregisters.
Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit wird in unterschiedlichsten Bereichen geleistet, in denen freiwillig und ehrenamtlich Tätige unterschiedliche bürokratische Anforderungen erfüllen müssen, die oft auch für vergleichbare wirtschaftliche Tätigkeiten gelten. Deshalb kamen auch viele allgemeine Maßnahmen des Bundes zum Bürokratieabbau und zur Erleichterung der Erfüllung bürokratischer Anforderungen, zum Beispiel durch Digitalisierung, freiwillig und ehrenamtlich Tätigen zugute.
Ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Stiftungen werden durch die §§ 31a und 31b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bereits in großem Umfang von Haftungsrisiken befreit. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf des Bundesrates über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit (Bundestagsdrucksache 20/13749) unterstützt, der vorsieht, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 31a und 31b BGB durch die Erhöhung der jährlichen Vergütungsgrenze von derzeit 840 Euro auf 3 000 Euro zu erweitern. Durch die Sammelversicherungen der Länder werden viele ehrenamtlich Tätige, die nicht in Vereinen organisiert sind, gegen Haftungsrisiken versichert.
Die Bundesregierung setzt sich mit der Engagementstrategie des Bundes zum Ziel, Hindernisse und Verunsicherungen im Alltag der Engagierten durch engagementfreundliche Gestaltung von Verwaltungsanforderungen zu begegnen – sowohl durch den Abbau bürokratischer Hürden im Rahmen ihrer Zuständigkeit als auch durch die unterstützende Begleitung und Beratung freiwillig Engagierter bei der Bewältigung administrativer Anforderungen. Die Engagementstrategie führt hierzu eine Vielzahl von Maßnahmen – teilweise in Länderzuständigkeit – auf, wie zum Beispiel das Voranbringen der Digitalisierung des Engagementsektors oder die engagementfreundliche Gestaltung von Förderbedingungen und -verfahren. Hilfreich ist auch eine zielgruppenspezifische Information über administrative Anforderungen, wie sie die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bereits leistet.
Um das Ehrenamt auch künftig von Bürokratie und Haftungsrisiken zu entlasten, haben das Bundesministerium des Innern und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt im Februar 2024 zudem eine Arbeitsgruppe zum Bürokratieabbau gegründet. In der Arbeitsgruppe sind auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vertreten, die die Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mitinitiiert haben. Die Arbeitsgruppe prüft Vorschläge zur Entlastung des Ehrenamts, die aus der Praxis an die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt herangetragen werden oder die den Ressorts in ihrer Fachzuständigkeit begegnen, und tritt in den Dialog mit den zuständigen Fachressorts über mögliche Erleichterungen.
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