Ehrenamt und Geschlecht (Antwort zu Drs. 21/1601)
Text
Ehrenamt und Geschlecht (Antwort zu Drs. 21/1601)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1833
21. Wahlperiode 25.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1601 –
Ehrenamt und Geschlecht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen
Zusammenhalts in Deutschland. Laut Freiwilligensurvey 2019 engagieren sich
rund 39,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren freiwillig – das entspricht
etwa 28,8 Millionen Menschen. Auch wenn sich die Engagementquoten von
Frauen und Männern in den letzten Jahrzehnten angenähert haben und
mittlerweile fast gleichauf liegen, zeigen differenzierte Analysen weiterhin deutliche
geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Frauen engagieren sich vor allem in
sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Bereichen sowie in der
Nachbarschaftshilfe, während Männer insbesondere im Sport, in der Feuerwehr, bei
Rettungsdiensten oder in politischen Gremien tätig sind. Führungspositionen
im Ehrenamt sind nach wie vor überwiegend männlich besetzt (https://de.stati
sta.com/infografik/31369/anteil-freiwillig-engagierter-personen-in-deutschlan
d-nach-bereich/).
Hinzu kommt, dass Frauen häufiger mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert
sind: Neben bezahlter Erwerbsarbeit leisten sie einen Großteil der unbezahlten
Sorgearbeit – laut Daten des Statistischen Bundesamts sind es im Durchschnitt
29,8 Stunden pro Woche, während Männer lediglich auf 20,7 Stunden
kommen. Diese strukturelle Ungleichverteilung erschwert es vielen Frauen, sich
zusätzlich ehrenamtlich zu engagieren – insbesondere in Organisationen mit
festen Sitzungszeiten oder Abendterminen. Während das Ehrenamt für
Männer oft mit Sichtbarkeit, Status und Aufstiegsmöglichkeiten verbunden ist,
übernehmen Frauen vielfach unsichtbare, fürsorgende oder organisatorische
Aufgaben, die gesellschaftlich weniger anerkannt werden.
Besonders in ländlichen Regionen wird die strukturelle Benachteiligung
deutlich. In konservativ geprägten Vereinsstrukturen fehlen nicht selten
familienfreundliche Angebote und flexible Formate. Das führt dazu, dass Frauen hier
deutlich seltener ehrenamtlich aktiv sind – in sehr ländlichen Räumen ist ihre
Engagementquote bis zu 10 Prozentpunkte niedriger als die der Männer
(https://www.diw.de/de/diw_01.c.824080.de/publikationen/wochenberichte/20
21_35_1/ehrenamtliches_engagement__soziale_gruppen_insbesondere_in_se
hr_laendlichen_raeumen_unterschiedlich_stark_beteiligt.html).
Diese Befunde werfen grundlegende Fragen zur Geschlechtergerechtigkeit im
Ehrenamt auf. Es braucht aus Sicht der Fragestellenden politische Maßnah-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 25. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men zur besseren Vereinbarkeit von Engagement, Beruf und Sorgearbeit, zur
gezielten Förderung weiblicher Führungskräfte im Ehrenamt sowie zum
Abbau struktureller und bürokratischer Barrieren.
1. Wie viele Menschen engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit ehrenamtlich in Deutschland (bitte nach Geschlecht,
Altersgruppe, Bundesland und Engagementfeld aufschlüsseln)?
2. Wie haben sich diese Zahlen seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahren
inklusive prozentualem Anteil an der Gesamtbevölkerung aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher,
männlicher und diverser Ehrenamtlicher, und wie hat sich dieser Anteil
seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher,
männlicher und diverser Ehrenamtlicher in leitenden bzw. führenden
Funktionen (z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Projektleitung), und wie
hat sich dieser Anteil seit 2019 entwickelt?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Zunächst wird auf die vorliegenden Daten aus dem in der Anfrage zitierten
Fünften Deutschen Freiwilligensurvey (2019) (veröffentlicht im März 2021)
verwiesen. Die Ergebnisse des Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys (2024)
werden nach erfolgter Auswertung und redaktioneller Umsetzung in einen
Kurzbericht mit den zentralen Ergebnissen bis zum Jahresende 2025
veröffentlicht. Die in den Fragen 1 bis 4 erbetenen aktuelleren Zahlen werden der
Bundesregierung dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Frauen im
Ehrenamt seltener Führungsrollen übernehmen, und liegen der
Bundesregierung Studien und Evaluierungen hierzu vor, und wenn ja, welche?
6. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um die
Vereinbarkeit von Familie, Erwerbsarbeit und Ehrenamt insbesondere für
Frauen zu verbessern?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Während es in der Engagementbeteiligung zwischen Männern und Frauen
keinen signifikanten Unterschied mehr gibt, liegt der Anteil von Frauen in
Führungspositionen in Engagementorganisationen weiterhin deutlich hinter dem
von Männern. Nach der Zeitverwendungsstatistik leisten Frauen nach wie vor
den überwiegenden Anteil der Familien- und Sorgearbeit und bringen eine
höheren Zeitanteil für diese und Erwerbsarbeit zusammen ein
(Zeitverwendungserhebung 2022, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkomme
n-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwendung/Ergebnisse/_inhalt.html). Der
Unterschied in der Familien- und Sorgearbeit (Gender Care Gap) lag danach
bei gut neun Stunden mehr in der Woche für Frauen bzw. bei 43,4 Prozent.
Diese Kennziffer zeigt deutlich den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen
und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen
(Statistisches Bundesamt 2024). Das lässt weniger Raum für die zeitintensive
Ausübung von Funktionen im freiwilligen Engagement.
Zudem sind Frauen mit geringerem Anteil formell und stärker informell – also
in Bereichen ohne Führungsstrukturen – engagiert als Männer. Auch der höhere
Anteil von älteren Personengruppen in Führungspositionen dürfte sich
aufgrund traditionellerer Rollenmuster in diesen Gruppen in einem höheren
Männeranteil auswirken. Während laut Fünftem Deutschen Freiwilligensurvey fast
30 Prozent der ab 50-jährigen Engagierten in einer Leitungs- oder
Vorstandsfunktion sind, liegt der Anteil bei den Altersgruppen darunter bei unter 25
Prozent.
Daraus folgt, dass der Schlüssel für eine wünschenswerte stärkere Beteiligung
von Frauen in Funktionen zunächst in einem breiten gesellschaftspolitischen
Ansatz zu suchen ist, wie ihn die Bundesregierung verfolgt.
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Maßnahmen der Arbeitsmarkt-,
Gleichstellungs- und Familienpolitik, wie der weiter voranschreitende Ausbau
der Betreuungsinfrastruktur oder die Förderung einer familienfreundlichen
Arbeitswelt, schaffen Rahmenbedingungen, die es Müttern und Vätern
ermöglichen, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren, und damit zeitliche
Spielräume, die ihnen auch für ehrenamtliches Engagement zur Verfügung
stehen.
Auch die angestrebte rechtliche Entbürokratisierung im freiwilligen
Engagement unter anderem im Rahmen des „Zukunftspakts Ehrenamt“ kann eine
solche Entwicklung befördern, da vor allem bürokratischer Aufwand als zu
zeitintensive Belastung für Führungspersonen im Ehrenamt benannt wird. Aber auch
Organisationen im Engagement selbst können ihren Beitrag leisten z. B. durch
eine Weiterentwicklung ihrer Organisationskultur und eine Öffnung für digitale
Formen der Mitarbeit (Vierter Engagementbericht 2024).
7. Wie hoch ist derzeit das Budget für die Erhöhung der Übungsleiter- und
Ehrenamtspauschalen?
Entsprechend des Kabinettbeschlusses zum Steueränderungsgesetz 2025 vom
10. September 2025 wird die Übungsleiterpauschale auf 3 300 Euro und die
Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben. Diese Stärkung als eine von
mehreren gezielten, zusätzlichen Unterstützungen von engagierten Frauen und
Männern im Ehrenamt entspricht auch den Vorgaben des Koalitionsvertrages.
Dies führt zu Steuermindereinnahmen (Gesamtstaat) von ca. 30 Mio. Euro pro
Jahr, diese sind zur Unterstützung des Ehrenamts als Kitt der Gesellschaft gut
investiertes Geld
8. Wie soll sich dieses im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte „Zukunftspakt Ehrenamt“ konkret finanziell auswirken,
und welche konkreten Schritte zur Umsetzung sind hierzu bereits
geplant?
Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf eines
Steueränderungsgesetzes 2025 des Bundesministeriums der Finanzen beschlossen. Der
Beschluss markiert auch den Auftakt zur Umsetzung des „Zukunftspakts
Ehrenamt“, mit dem die Bundesregierung freiwilliges Engagement in Deutschland
weiter stärken will.
Teil des Gesetzentwurfs sind erste wichtige konkrete Verbesserungen und
Erleichterungen aus dem „Zukunftspakt Ehrenamt“, die im Koalitionsvertrag
vereinbart wurden. Der Entwurf sieht vor, dass die Ehrenamtspauschale von
840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3 000 auf 3 300 Euro pro
Jahr steigen. Einhergehend damit soll die Haftungsprivilegierung für
Ehrenamtliche auf einheitlich 3 300 Euro ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll die
Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah
verwenden müssen, ausgeweitet werden, von derzeit 45 000 auf 100 000 Euro
pro Jahr. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für
gemeinnützige Vereine soll von 45 000 auf 50 000 Euro pro Jahr steigen.
Unter dem Dach des „Zukunftspakts Ehrenamt“ werden weitere Schritte
abgestimmt, die dem Ehrenamt und Engagement zugutekommen sollen.
9. Liegen der Bundesregierung Evaluationen zur tatsächlichen Nutzung der
Übungsleiterpauschale vor, und wenn ja, wie viele Personen profitieren
aktuell jährlich davon (bitte nach Geschlecht und Altersgruppe
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor, die über die
öffentlich bekannten Informationen hinausgehen.
10. Inwiefern werden bei der Weiterentwicklung der Deutschen Stiftung für
Engagement und Ehrenamt Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit
systematisch berücksichtigt (z. B. bei Förderlinien, Beratung,
Öffentlichkeitsarbeit)?
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist Mitglied der
Charta der Vielfalt und bekennt sich zu einem diskriminierungsfreien,
wertschätzenden Arbeitsumfeld. Die Stiftung achtet deshalb bei allen ihren
Angeboten die Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit.
Die Stiftung setzt sich seit ihrer Gründung dafür ein, den Anteil von Frauen in
Führungspositionen zu erhöhen, die Karriereentwicklung von Frauen zu
fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und die Sensibilität
für die Vielfalt der Lebensrealitäten zu erhöhen.
Die DSEE nimmt die Erkenntnisse und Empfehlungen der
Sachverständigenkommission des vierten Engagementberichts der Bundesregierung zu
„Zugangschancen im freiwilligen Engagement“ auf und sorgt gemeinsam mit
Vertreterinnen und Vertretern der Kommission für den Wissenstransfer in die
engagierte Zivilgesellschaft.
11. Inwiefern werden unterschiedliche Lebensrealitäten, z. B. von
transgeschlechtlichen oder nicht-binären Personen, bei der Engagementstrategie
der Bundesregierung berücksichtigt?
Eines der fünf strategischen Ziele der Engagementstrategie und der
Engagementpolitik des Bundes ist es, Teilhabe zu ermöglichen und Vielfalt
anzuerkennen. Unterschiedliche Lebensrealitäten und damit verbundene unterschiedliche
Voraussetzungen und Möglichkeiten für ein freiwilliges und ehrenamtliches
Engagement werden in der Engagementstrategie des Bundes insbesondere mit
dem Handlungsschwerpunkt 6.2.2 „Teilhabe für alle ermöglichen – Vielfalt der
Engagierten anerkennen“ adressiert.
Übergeordnetes Ziel der Engagementpolitik des Bundes bleibt es, freiwilliges,
auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement für alle zu
ermöglichen und dieses im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes durch geeignete
Rahmenbedingungen zu fördern und zu stärken.
12. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2025 und 2026 zur Förderung von
chancengerechtem Engagement (z. B. Programme zur Stärkung
weiblicher Ehrenamtlicher, Forschung zu Beteiligungsbarrieren) eingeplant?
Der Vierte Engagementbericht, welcher für den Zeitraum 1. April 2023 bis
31. August 2025 beauftragt wurde, widmet sich dem Thema „Zugangschancen
zum freiwilligen Engagement“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikat
ionen/vierter-engagementbericht-253738). Er wurde am 27. Mai 2024 an das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
übergeben. Für die Veröffentlichungsphase im Jahr 2025 wurden 129 275,40 Euro
bereitgestellt. Mit dem Sechsten Deutschen Freiwilligensurvey liefert die
Bundesregierung daneben verlässliche empirische Daten, die es den beteiligten
Handlungsebenen (Bund, Länder und Kommunen, Zivilgesellschaft)
ermöglichen, zielgerecht auf die Überwindung geschlechtsspezifischer und anderer
Formen von Ungleichheit hinzuarbeiten. Für die Erhebung und Auswertung des
Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys stellt die Bundesregierung
230 724,34 Euro im Jahr 2025 und 340 516,12 Euro im Jahr 2026 bereit. Das
Projekt „Frauen. Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ verfolgt zudem
beispielhaft das Ziel, strukturelle Barrieren für Frauen in der Kommunalpolitik
abzubauen, relevante Akteurinnen zu sensibilisieren (z. B. Amts- und
Mandatsträgerinnen, Gleichstellungsbeauftragte, Parteien, Verbände) sowie die
Vernetzung von Frauen, die sich politisch engagieren wollen, zu fördern. Das
Projekt wird im Jahr 2025 mit 505 279,00 Euro sowie im Jahr 2026 mit
527 745,00 Euro gefördert. Im Übrigen lässt sich die zielgruppenspezifische
Förderung von chancengerechtem Engagement in Einzelfördermaßnahmen der
Bundesregierung im Bundeshaushalt 2025 und 2026 summenmäßig nicht
präzise bestimmen.
13. In welchem Umfang und Zeitrahmen verfolgt die Bundesregierung die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
Vorhaben, die Attraktivität des Ehrenamts für junge Menschen zu steigern
und die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern, und wie
sollen diese geprüft bzw. umgesetzt werden?
Die Steigerung der Attraktivität des Ehrenamts für junge Menschen und die
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt sind eine
Daueraufgabe, welcher die Bundesregierung mit vielfältigen Maßnahmen und Impulsen
begegnen möchte.
Die Bundesregierung hat vor fünf Jahren die DSEE gegründet. Die DSEE
unterstützt Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte konkret mit vielfältigen
Förderungs-, Vernetzungs-, Beratungs- sowie Bildungsangeboten. Gemeinsam mit
dem Bundespräsidenten bereitet die Stiftung den Ehrentag am 23. Mai 2026
vor. Ziel der Initiative ist es, deutschlandweit zur Beteiligung, zu eigenen
Aktionen und Aktivitäten, zum Ausprobieren und Mitmachen einzuladen.
Die Bundesregierung führt regelmäßig Kampagnen durch, um die wertvolle
Leistung von Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten anzuerkennen und
zugleich für das Ehrenamt zu motivieren. Auch der Deutsche Engagementpreis
drückt Anerkennung für die wertvolle Leistung des Engagements von
Millionen Bürgerinnen und Bürgern aus.
Im Rahmen des am 10. September 2025 gestarteten Prozesses zum
„Zukunftspakt Ehrenamt“ wird die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf
Bürokratieabbau und Rechtsvereinfachung für das freiwillige Engagement legen. Auch
die Sichtbarmachung und Würdigung, der Wissensaufbau und -transfer sowie
die Attraktivität und Nachwuchsgewinnung werden dabei in den Blick
genommen. Weitere Schritte werden zurzeit abgestimmt. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 5, 6 und 8 verwiesen.
14. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Erhebung und
Bewertung ehrenamtlichen Engagements auch informelle, nicht
institutionell gebundene Formen wie Angehörigenpflege, Kinderbegleitung zu
Freizeitaktivitäten oder andere unbezahlte Unterstützungsleistungen, und
plant die Bundesregierung, dieses Engagement künftig systematisch zu
erfassen und anzuerkennen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist bewusst, dass sich Menschen in sehr vielfältiger Weise
engagieren und dass die Formen von Engagement auch einem Wandel
unterliegen. Die Formen des Engagements gehen dabei nach eigenem Verständnis der
Engagierten und oft ebenso nach dem Alltagsverständnis über einen durch die
gängigen Definitionen gesetzten Rahmen deutlich hinaus. Das muss sich auch
in den Anerkennungs- und Förderstrukturen wiederfinden.
Gemeinwohlbezogenes Engagement in jeder Form wird von der Bundesregierung anerkannt und
wertgeschätzt. Im Rahmen der nach der föderalen Aufgabenverteilung in ihrer
Zuständigkeit liegenden Förderung der Dachorganisationen des freiwilligen
Engagements gibt die Bundesregierung die Einbeziehung der Belange des
informellen Engagements in deren Projektarbeit vor.
Eine systematische Erfassung nicht formellen Engagements ohne Anbindung
an Organisationen ist allein schon angesichts von dessen Vielfältigkeit nicht
leistbar. Mit einer im informellen Bereich naturgemäß besonders schwierigen
Kategorisierung würden zwangsläufig sehr spezifische, eigenständige und in
der Regel dynamische Formen des Engagements nicht berücksichtigt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Ehrenamt und Geschlecht (Antwort)