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Ehrenamt und Geschlecht (Antwort zu Drs. 21/1601)

dip / drucksache 25.09.2025 · WP 21 · 21/1833 · Antwort · Original ↗

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Ehrenamt und Geschlecht (Antwort zu Drs. 21/1601) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1833 21. Wahlperiode 25.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1601 – Ehrenamt und Geschlecht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ehrenamtliches Engagement ist eine tragende Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland. Laut Freiwilligensurvey 2019 engagieren sich rund 39,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren freiwillig – das entspricht etwa 28,8 Millionen Menschen. Auch wenn sich die Engagementquoten von Frauen und Männern in den letzten Jahrzehnten angenähert haben und mittlerweile fast gleichauf liegen, zeigen differenzierte Analysen weiterhin deutliche geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Frauen engagieren sich vor allem in sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Bereichen sowie in der Nachbarschaftshilfe, während Männer insbesondere im Sport, in der Feuerwehr, bei Rettungsdiensten oder in politischen Gremien tätig sind. Führungspositionen im Ehrenamt sind nach wie vor überwiegend männlich besetzt (https://de.stati sta.com/infografik/31369/anteil-freiwillig-engagierter-personen-in-deutschlan d-nach-bereich/). Hinzu kommt, dass Frauen häufiger mit einer Mehrfachbelastung konfrontiert sind: Neben bezahlter Erwerbsarbeit leisten sie einen Großteil der unbezahlten Sorgearbeit – laut Daten des Statistischen Bundesamts sind es im Durchschnitt 29,8 Stunden pro Woche, während Männer lediglich auf 20,7 Stunden kommen. Diese strukturelle Ungleichverteilung erschwert es vielen Frauen, sich zusätzlich ehrenamtlich zu engagieren – insbesondere in Organisationen mit festen Sitzungszeiten oder Abendterminen. Während das Ehrenamt für Männer oft mit Sichtbarkeit, Status und Aufstiegsmöglichkeiten verbunden ist, übernehmen Frauen vielfach unsichtbare, fürsorgende oder organisatorische Aufgaben, die gesellschaftlich weniger anerkannt werden. Besonders in ländlichen Regionen wird die strukturelle Benachteiligung deutlich. In konservativ geprägten Vereinsstrukturen fehlen nicht selten familienfreundliche Angebote und flexible Formate. Das führt dazu, dass Frauen hier deutlich seltener ehrenamtlich aktiv sind – in sehr ländlichen Räumen ist ihre Engagementquote bis zu 10 Prozentpunkte niedriger als die der Männer (https://www.diw.de/de/diw_01.c.824080.de/publikationen/wochenberichte/20 21_35_1/ehrenamtliches_engagement__soziale_gruppen_insbesondere_in_se hr_laendlichen_raeumen_unterschiedlich_stark_beteiligt.html). Diese Befunde werfen grundlegende Fragen zur Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt auf. Es braucht aus Sicht der Fragestellenden politische Maßnah- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. men zur besseren Vereinbarkeit von Engagement, Beruf und Sorgearbeit, zur gezielten Förderung weiblicher Führungskräfte im Ehrenamt sowie zum Abbau struktureller und bürokratischer Barrieren.  1. Wie viele Menschen engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit ehrenamtlich in Deutschland (bitte nach Geschlecht, Altersgruppe, Bundesland und Engagementfeld aufschlüsseln)?  2. Wie haben sich diese Zahlen seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahren inklusive prozentualem Anteil an der Gesamtbevölkerung aufschlüsseln)?  3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher, männlicher und diverser Ehrenamtlicher, und wie hat sich dieser Anteil seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil weiblicher, männlicher und diverser Ehrenamtlicher in leitenden bzw. führenden Funktionen (z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Projektleitung), und wie hat sich dieser Anteil seit 2019 entwickelt? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Zunächst wird auf die vorliegenden Daten aus dem in der Anfrage zitierten Fünften Deutschen Freiwilligensurvey (2019) (veröffentlicht im März 2021) verwiesen. Die Ergebnisse des Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys (2024) werden nach erfolgter Auswertung und redaktioneller Umsetzung in einen Kurzbericht mit den zentralen Ergebnissen bis zum Jahresende 2025 veröffentlicht. Die in den Fragen 1 bis 4 erbetenen aktuelleren Zahlen werden der Bundesregierung dementsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.  5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Frauen im Ehrenamt seltener Führungsrollen übernehmen, und liegen der Bundesregierung Studien und Evaluierungen hierzu vor, und wenn ja, welche?  6. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit von Familie, Erwerbsarbeit und Ehrenamt insbesondere für Frauen zu verbessern? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Während es in der Engagementbeteiligung zwischen Männern und Frauen keinen signifikanten Unterschied mehr gibt, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Engagementorganisationen weiterhin deutlich hinter dem von Männern. Nach der Zeitverwendungsstatistik leisten Frauen nach wie vor den überwiegenden Anteil der Familien- und Sorgearbeit und bringen eine höheren Zeitanteil für diese und Erwerbsarbeit zusammen ein (Zeitverwendungserhebung 2022, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkomme n-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwendung/Ergebnisse/_inhalt.html). Der Unterschied in der Familien- und Sorgearbeit (Gender Care Gap) lag danach bei gut neun Stunden mehr in der Woche für Frauen bzw. bei 43,4 Prozent. Diese Kennziffer zeigt deutlich den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen (Statistisches Bundesamt 2024). Das lässt weniger Raum für die zeitintensive Ausübung von Funktionen im freiwilligen Engagement. Zudem sind Frauen mit geringerem Anteil formell und stärker informell – also in Bereichen ohne Führungsstrukturen – engagiert als Männer. Auch der höhere Anteil von älteren Personengruppen in Führungspositionen dürfte sich aufgrund traditionellerer Rollenmuster in diesen Gruppen in einem höheren Männeranteil auswirken. Während laut Fünftem Deutschen Freiwilligensurvey fast 30 Prozent der ab 50-jährigen Engagierten in einer Leitungs- oder Vorstandsfunktion sind, liegt der Anteil bei den Altersgruppen darunter bei unter 25 Prozent. Daraus folgt, dass der Schlüssel für eine wünschenswerte stärkere Beteiligung von Frauen in Funktionen zunächst in einem breiten gesellschaftspolitischen Ansatz zu suchen ist, wie ihn die Bundesregierung verfolgt. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Maßnahmen der Arbeitsmarkt-, Gleichstellungs- und Familienpolitik, wie der weiter voranschreitende Ausbau der Betreuungsinfrastruktur oder die Förderung einer familienfreundlichen Arbeitswelt, schaffen Rahmenbedingungen, die es Müttern und Vätern ermöglichen, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren, und damit zeitliche Spielräume, die ihnen auch für ehrenamtliches Engagement zur Verfügung stehen. Auch die angestrebte rechtliche Entbürokratisierung im freiwilligen Engagement unter anderem im Rahmen des „Zukunftspakts Ehrenamt“ kann eine solche Entwicklung befördern, da vor allem bürokratischer Aufwand als zu zeitintensive Belastung für Führungspersonen im Ehrenamt benannt wird. Aber auch Organisationen im Engagement selbst können ihren Beitrag leisten z. B. durch eine Weiterentwicklung ihrer Organisationskultur und eine Öffnung für digitale Formen der Mitarbeit (Vierter Engagementbericht 2024).  7. Wie hoch ist derzeit das Budget für die Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen? Entsprechend des Kabinettbeschlusses zum Steueränderungsgesetz 2025 vom 10. September 2025 wird die Übungsleiterpauschale auf 3 300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben. Diese Stärkung als eine von mehreren gezielten, zusätzlichen Unterstützungen von engagierten Frauen und Männern im Ehrenamt entspricht auch den Vorgaben des Koalitionsvertrages. Dies führt zu Steuermindereinnahmen (Gesamtstaat) von ca. 30 Mio. Euro pro Jahr, diese sind zur Unterstützung des Ehrenamts als Kitt der Gesellschaft gut investiertes Geld  8. Wie soll sich dieses im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte „Zukunftspakt Ehrenamt“ konkret finanziell auswirken, und welche konkreten Schritte zur Umsetzung sind hierzu bereits geplant? Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 des Bundesministeriums der Finanzen beschlossen. Der Beschluss markiert auch den Auftakt zur Umsetzung des „Zukunftspakts Ehrenamt“, mit dem die Bundesregierung freiwilliges Engagement in Deutschland weiter stärken will. Teil des Gesetzentwurfs sind erste wichtige konkrete Verbesserungen und Erleichterungen aus dem „Zukunftspakt Ehrenamt“, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Der Entwurf sieht vor, dass die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3 000 auf 3 300 Euro pro Jahr steigen. Einhergehend damit soll die Haftungsprivilegierung für Ehrenamtliche auf einheitlich 3 300 Euro ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zeitnah verwenden müssen, ausgeweitet werden, von derzeit 45 000 auf 100 000 Euro pro Jahr. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45 000 auf 50 000 Euro pro Jahr steigen. Unter dem Dach des „Zukunftspakts Ehrenamt“ werden weitere Schritte abgestimmt, die dem Ehrenamt und Engagement zugutekommen sollen.  9. Liegen der Bundesregierung Evaluationen zur tatsächlichen Nutzung der Übungsleiterpauschale vor, und wenn ja, wie viele Personen profitieren aktuell jährlich davon (bitte nach Geschlecht und Altersgruppe aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor, die über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehen. 10. Inwiefern werden bei der Weiterentwicklung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit systematisch berücksichtigt (z. B. bei Förderlinien, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit)? Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ist Mitglied der Charta der Vielfalt und bekennt sich zu einem diskriminierungsfreien, wertschätzenden Arbeitsumfeld. Die Stiftung achtet deshalb bei allen ihren Angeboten die Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit. Die Stiftung setzt sich seit ihrer Gründung dafür ein, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, die Karriereentwicklung von Frauen zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und die Sensibilität für die Vielfalt der Lebensrealitäten zu erhöhen. Die DSEE nimmt die Erkenntnisse und Empfehlungen der Sachverständigenkommission des vierten Engagementberichts der Bundesregierung zu „Zugangschancen im freiwilligen Engagement“ auf und sorgt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission für den Wissenstransfer in die engagierte Zivilgesellschaft. 11. Inwiefern werden unterschiedliche Lebensrealitäten, z. B. von transgeschlechtlichen oder nicht-binären Personen, bei der Engagementstrategie der Bundesregierung berücksichtigt? Eines der fünf strategischen Ziele der Engagementstrategie und der Engagementpolitik des Bundes ist es, Teilhabe zu ermöglichen und Vielfalt anzuerkennen. Unterschiedliche Lebensrealitäten und damit verbundene unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten für ein freiwilliges und ehrenamtliches Engagement werden in der Engagementstrategie des Bundes insbesondere mit dem Handlungsschwerpunkt 6.2.2 „Teilhabe für alle ermöglichen – Vielfalt der Engagierten anerkennen“ adressiert. Übergeordnetes Ziel der Engagementpolitik des Bundes bleibt es, freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement für alle zu ermöglichen und dieses im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes durch geeignete Rahmenbedingungen zu fördern und zu stärken. 12. Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2025 und 2026 zur Förderung von chancengerechtem Engagement (z. B. Programme zur Stärkung weiblicher Ehrenamtlicher, Forschung zu Beteiligungsbarrieren) eingeplant? Der Vierte Engagementbericht, welcher für den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. August 2025 beauftragt wurde, widmet sich dem Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikat ionen/vierter-engagementbericht-253738). Er wurde am 27. Mai 2024 an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Für die Veröffentlichungsphase im Jahr 2025 wurden 129 275,40 Euro bereitgestellt. Mit dem Sechsten Deutschen Freiwilligensurvey liefert die Bundesregierung daneben verlässliche empirische Daten, die es den beteiligten Handlungsebenen (Bund, Länder und Kommunen, Zivilgesellschaft) ermöglichen, zielgerecht auf die Überwindung geschlechtsspezifischer und anderer Formen von Ungleichheit hinzuarbeiten. Für die Erhebung und Auswertung des Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys stellt die Bundesregierung 230 724,34 Euro im Jahr 2025 und 340 516,12 Euro im Jahr 2026 bereit. Das Projekt „Frauen. Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ verfolgt zudem beispielhaft das Ziel, strukturelle Barrieren für Frauen in der Kommunalpolitik abzubauen, relevante Akteurinnen zu sensibilisieren (z. B. Amts- und Mandatsträgerinnen, Gleichstellungsbeauftragte, Parteien, Verbände) sowie die Vernetzung von Frauen, die sich politisch engagieren wollen, zu fördern. Das Projekt wird im Jahr 2025 mit 505 279,00 Euro sowie im Jahr 2026 mit 527 745,00 Euro gefördert. Im Übrigen lässt sich die zielgruppenspezifische Förderung von chancengerechtem Engagement in Einzelfördermaßnahmen der Bundesregierung im Bundeshaushalt 2025 und 2026 summenmäßig nicht präzise bestimmen. 13. In welchem Umfang und Zeitrahmen verfolgt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Vorhaben, die Attraktivität des Ehrenamts für junge Menschen zu steigern und die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern, und wie sollen diese geprüft bzw. umgesetzt werden? Die Steigerung der Attraktivität des Ehrenamts für junge Menschen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt sind eine Daueraufgabe, welcher die Bundesregierung mit vielfältigen Maßnahmen und Impulsen begegnen möchte. Die Bundesregierung hat vor fünf Jahren die DSEE gegründet. Die DSEE unterstützt Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte konkret mit vielfältigen Förderungs-, Vernetzungs-, Beratungs- sowie Bildungsangeboten. Gemeinsam mit dem Bundespräsidenten bereitet die Stiftung den Ehrentag am 23. Mai 2026 vor. Ziel der Initiative ist es, deutschlandweit zur Beteiligung, zu eigenen Aktionen und Aktivitäten, zum Ausprobieren und Mitmachen einzuladen. Die Bundesregierung führt regelmäßig Kampagnen durch, um die wertvolle Leistung von Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten anzuerkennen und zugleich für das Ehrenamt zu motivieren. Auch der Deutsche Engagementpreis drückt Anerkennung für die wertvolle Leistung des Engagements von Millionen Bürgerinnen und Bürgern aus. Im Rahmen des am 10. September 2025 gestarteten Prozesses zum „Zukunftspakt Ehrenamt“ wird die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf Bürokratieabbau und Rechtsvereinfachung für das freiwillige Engagement legen. Auch die Sichtbarmachung und Würdigung, der Wissensaufbau und -transfer sowie die Attraktivität und Nachwuchsgewinnung werden dabei in den Blick genommen. Weitere Schritte werden zurzeit abgestimmt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 8 verwiesen. 14. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Erhebung und Bewertung ehrenamtlichen Engagements auch informelle, nicht institutionell gebundene Formen wie Angehörigenpflege, Kinderbegleitung zu Freizeitaktivitäten oder andere unbezahlte Unterstützungsleistungen, und plant die Bundesregierung, dieses Engagement künftig systematisch zu erfassen und anzuerkennen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung ist bewusst, dass sich Menschen in sehr vielfältiger Weise engagieren und dass die Formen von Engagement auch einem Wandel unterliegen. Die Formen des Engagements gehen dabei nach eigenem Verständnis der Engagierten und oft ebenso nach dem Alltagsverständnis über einen durch die gängigen Definitionen gesetzten Rahmen deutlich hinaus. Das muss sich auch in den Anerkennungs- und Förderstrukturen wiederfinden. Gemeinwohlbezogenes Engagement in jeder Form wird von der Bundesregierung anerkannt und wertgeschätzt. Im Rahmen der nach der föderalen Aufgabenverteilung in ihrer Zuständigkeit liegenden Förderung der Dachorganisationen des freiwilligen Engagements gibt die Bundesregierung die Einbeziehung der Belange des informellen Engagements in deren Projektarbeit vor. Eine systematische Erfassung nicht formellen Engagements ohne Anbindung an Organisationen ist allein schon angesichts von dessen Vielfältigkeit nicht leistbar. Mit einer im informellen Bereich naturgemäß besonders schwierigen Kategorisierung würden zwangsläufig sehr spezifische, eigenständige und in der Regel dynamische Formen des Engagements nicht berücksichtigt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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