Verankerung, Struktur und Zuständigkeiten im Bereich bürgerschaftliches Engagement in der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1962)
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Verankerung, Struktur und Zuständigkeiten im Bereich bürgerschaftliches Engagement in der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/1962)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2259
21. Wahlperiode 15.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Winklmann, Nyke Slawik, Denise
Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1962 –
Verankerung, Struktur und Zuständigkeiten im Bereich bürgerschaftliches
Engagement in der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement ist eine tragende
Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts, sei es im Kinderschutz, in der
Jugendfeuerwehr, im Turnverein, bei der Telefonseelsorge oder für den
Umweltschutz. In Deutschland engagieren sich fast 30 Millionen Menschen
freiwillig und ehrenamtlich. Sie leisten unverzichtbare Hilfe in Krisensituationen
wie bei Hochwasserlagen, unterstützen Geflüchtete und tragen in vielfältigen
Bereichen zum Funktionieren des Gemeinwesens bei. Diese wertvolle Arbeit
unterstützt der Bund insbesondere durch die Förderung von
• Strukturen, z. B. des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement
(BBE) sowie der Bundesebene von Jugendverbänden oder
Freiwilligenagenturen,
• Projekten, z. B. durch die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt
(DSEE), oder Programmen wie „Demokratie leben“ und „Menschen
stärken Menschen“,
• Freiwilligendiensten (des Bundes und der Jugendfreiwilligendienste der
Bundesländer).
Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode im Bundeskanzleramt die
Themen Sport und Ehrenamt neu angesiedelt und als Staatsministerin für
Sport und Ehrenamt Dr. Christiane Schenderlein berufen. Welche konkreten
Zuständigkeiten der neu berufenen Staatsministerin und ihrer Abteilung im
Bereich bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt übertragen werden ist
bislang unklar. Ebenso offen ist, wie die Koordinierung und Federführung der
vielfältigen Engagementbereiche, von Freiwilligendiensten über
gemeinnützige Organisationen bis zum Zivilschutz, innerhalb der Bundesregierung geplant
und verankert werden.
Laut Auskunft der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt sowie der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien im
jeweils zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages sollte bis Anfang
August geklärt werden, welche Abteilungen bzw. Unterabteilungen oder
Referate aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramts vom 15. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jugend laut Organisationserlass nach § 9 der Geschäftsordnung der
Bundesregierung vom 6. Mai 2025 in das Bundeskanzleramt übergeben werden. Dies
war ebenfalls für Geschäftsbereiche des Bundesministeriums des Innern
vorgesehen. Der Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei teilte mit Schreiben
vom 8. August 2025 der Vorsitzenden des Ausschusses Sport und Ehrenamt
mit, dass die Verwaltungsvereinbarungen kurz vor dem Abschluss stünden.
Das Referat SP 1 des Bundesinnenministeriums teilte dem Ausschuss für
Sport und Ehrenamt mit Schreiben vom 2. September 2025 mit, dass aktuell
davon ausgegangen wird, dass der formale Zuständigkeitswechsel aus diesem
Bundesministerium im Oktober 2025 vollzogen werden kann.
1. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe Ehrenamt sowie
bürgerschaftliches Engagement?
Die „Engagementstrategie des Bundes“ vom 4. Dezember 2024 (online
abrufbar unter www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/251452/ac00fb8963654019ae15
8f9ae7d7efa6/engagementstrategie-des-bundes-data.pdf) hält fest, dass die
Bundesregierung unter „freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement“ den
freiwilligen, unentgeltlichen und am Gemeinwohl orientierten Einsatz einer
oder mehrerer Personen auf Basis der freiheitlich demokratischen
Grundordnung versteht, vgl. auch § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Errichtung
der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (EhrenamtStiftG).
Freiwilliges Engagement ist äußerst vielfältig und kann hinsichtlich seines
Formalisierungsgrades unterschiedlich ausgeprägt sein. Es schließt verschiedene
Erscheinungsformen ein. In der „Engagementstrategie des Bundes“ werden die
Begriffe „Freiwilliges Engagement“, „Bürgerschaftliches Engagement“,
„Ehrenamtliches Engagement“ und „Engagement“ vor diesem Hintergrund
synonym verwendet.
Auch der Begriff „Ehrenamt“ oder „ehrenamtliches Engagement“ wird von der
Bundesregierung in einem weiten Sinne verwendet, in dem die vielfältigen
Erscheinungsformen von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem oder freiwilligem
Engagement mit eingeschlossen sind (zuletzt kommuniziert in BMI – Presse –
Kampagne „Deine Gesellschaft zählt“ zur Stärkung des Ehrenamts gestartet).
Im Sinne des EhrenamtStiftG ist Ehrenamt das bürgerschaftliche Engagement
für eine Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt,
die im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, kirchliche
beziehungsweise mildtätige Zwecke fördern (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 EhrenamtStiftG).
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3
verwiesen.
2. Warum hat die Bundesregierung bei der Entwicklung des Titels der
Staatsministerin auf den Begriff „bürgerschaftliches Engagement“
verzichtet, obwohl dieser seit der Enquete-Kommission „Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements“ (14. Wahlperiode) etabliert ist, wie
beispielsweise beim Unterausschuss des Bundestagsausschusses für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab der 15. Wahlperiode?
3. Aus welchen Gründen wurde stattdessen der Begriff des Ehrenamts
gewählt, der lediglich einen Teilbereich des freiwilligen und
bürgerschaftlichen Engagements abdeckt?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Titel der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt geht auf die
Koalitionsverhandlungen der die Bundesregierung tragenden Parteien zurück und wurde
von der Bundesregierung übernommen. Dem liegt zugrunde, dass im
Alltagssprachgebrauch die definitorischen Abgrenzungen zwischen den Begriffen
Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sowie einer Reihe weiterer Begriffe
wie freiwilliges Engagement, ehrenamtliches Engagement oder auch
gesellschaftliches Engagement nicht trennscharf sind und die Bezeichnungen oftmals
synonym genutzt werden (vgl. auch Antwort zu Frage 1). Der Begriff
„Ehrenamt“ soll eine verständliche, einfach wiederzuerkennende Sammelbezeichnung
sein und ist Ausdruck einer übergreifenden, politisch-koordinierenden Funktion
der Staatsministerin, die die bestehenden Zuständigkeiten der Fachressorts
ergänzt. Damit soll der Wert anderer Begriffe, insbesondere der des
bürgerschaftlichen Engagements, nicht geschmälert werden.
Der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 differenziert und
ordnet dies insofern ergänzend ein, als dem Bundeskanzleramt die
Zuständigkeiten sowohl für das Themenfeld Ehrenamt als auch für die
Engagementpolitik übertragen und durch eine Staatsministerin wahrgenommen werden.
4. Welche Abteilungen, Unterabteilungen oder Referate aus den beiden
oben genannten Bundesministerien werden an das Bundeskanzleramt
insbesondere in die Abteilung Sport und Ehrenamt übertragen (bitte die
damit verbundenen Zuständigkeiten und Aufgaben aufführen)?
In den Zuständigkeitsbereich der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im
Bundeskanzleramt gehen über
– aus dem Bundesministerium des Innern:
– Abteilung „Sport“,
– Referat H III 5 „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement“,
– aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ):
– Referat 111 „Grundsatzangelegenheiten Engagementpolitik, Digitales
Engagement“,
– Referat 112 „Deutsche Engagementstiftung,
Engagementinfrastrukturen“ und
– Referat 113 „Engagementförderung und -forschung“.
5. Welche Abteilungen, Unterabteilungen oder Referate im Bereich
Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement sind bereits bei der
Staatsministerin für Sport und Ehrenamt eingerichtet?
Keine.
6. Bis wann soll der Umzug aller im Bereich Ehrenamt und
bürgerschaftliches Engagement vorgesehenen Abteilungen, Unterabteilungen oder
Referate in das Bundeskanzleramt und zur Staatsministerin für Sport und
Ehrenamt abgeschlossen sein (bitte, wenn geplant, nach
Zwischenschritten aufschlüsseln)?
Vorbehaltlich beispielsweise erforderlicher Zustimmungen der
Personalvertretungen sind die Versetzungen der betroffenen Beschäftigten in das
Bundeskanzleramt zum 1. November 2025 geplant.
7. Wie viele Stellen wurden bereits in die Abteilung der Staatsministerin für
Sport und Ehrenamt übertragen (bitte nach Herkunftsressort
aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit der Organisationsveränderung wurde bislang eine Stelle
aus dem Bundesministerium des Innern an das Bundeskanzleramt übertragen.
8. Welche weiteren Stellen sollen noch folgen, und bis wann ist die
vollständige Personalübertragung abgeschlossen (bitte nach Herkunftsressort
aufschlüsseln)?
Es sollen eine Stelle vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien, 14 Stellen aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und 74 Stellen aus dem Bundesministerium des Innern
übertragen werden. Weitere 4,7 Stellen werden erst zu einem späteren – noch
festzulegenden – Zeitpunkt aus dem BMI und dem BMBFSFJ in das BKAmt
übertragen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Welche Themenbereiche aus dem Bereich Engagement verbleiben in den
beiden oben genannten Bundesministerien, und warum?
Die Zuständigkeiten hinsichtlich des Bundesfreiwilligendienstes und des
Jugendfreiwilligendienstes sind von dem Organisationserlass des Bundeskanzlers
nicht umfasst und verbleiben im BMBFSFJ.
10. In welchen weiteren Bundesministerien bleiben auch künftig zentrale
Bereiche des freiwilligen, bürger- und zivilgesellschaftlichen
Engagements verankert, und um welche Bereiche handelt es sich jeweils?
Ehrenamts- und Engagementpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Zahlreiche
Bundesministerien haben im jeweiligen Politikbereich vielfältige fachliche und
operative Verantwortung im Bereich des Ehrenamts und des freiwilligen
Engagements. Daher sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit folgende Bereiche der
Ehrenamts- und Engagementpolitik zu nennen, die insbesondere im BMLEH
(z. B. Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen und Engagement im
Zusammenhang mit Heimat, hierzu gehört auch die Teilzuständigkeit für die DSEE),
BMBFSFJ (z. B. Freiwilligendienste), im BMI (z. B. Ehrenamt im
Bevölkerungsschutz), im BMZ (entwicklungspolitisches Engagement) und im
Auswärtigen Amt (ehrenamtliche Beiträge in der auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik) ressortieren.
11. Welche Rolle ist für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt in der
ressortübergreifenden Zusammenarbeit der Bundesregierung im Bereich
bürgerschaftliches Engagement vorgesehen (Koordination, Federführung
oder vergleichbare Kompetenzen)?
Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt ist die Schalt- und
Koordinierungsstelle der Bundesregierung im Bereich des Ehrenamts und des
bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesetzgebungskompetenz und
Umsetzungsverantwortung in den Bereichen Gemeinnützigkeits-, Steuer-, Vereins- und
Datenschutzrecht liegen in den dafür zuständigen Bundesministerien.
12. Seit welchem Datum liegt der finale Bericht über die Evaluation der
Wirkungen der DSEE dem zuständigen Bundesministerium vor, und wann
ist mit dem darauf basierenden Bericht der Bundesregierung an den
Deutschen Bundestag zu rechnen?
Auf der Grundlage einer externen Evaluierung der erzielten Wirkungen des
Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt –
(Evaluationsbericht), die den federführenden Ressorts seit Dezember 2024
vorliegt, hat die Bundesregierung ihren Evaluierungsbericht verfasst. Dieser wurde
am 1. Oktober 2025 im Kabinett verabschiedet und der Präsidentin des
Deutschen Bundestages übermittelt. Eine Überweisung an die Ausschüsse zur
dortigen Befassung dürfte daher zeitnah erfolgen.
13. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, in dem die Struktur der DSEE an die oben aufgeführten neuen
Strukturen der Bundesregierung angepasst wird?
Sobald die neuen Strukturen der Bundesregierung über den Abschluss von
Verwaltungsvereinbarungen konkretisiert worden sind, wird die Bundesregierung
zeitnah weitere Schritte bzgl. gesetzlicher Änderungen einleiten.
14. Sind vonseiten der Bundesregierung Vorschläge für eine veränderte oder
ergänzte Besetzung des Stiftungsrates der DSEE aus den Reihen des
Deutschen Bundestages vorgesehen?
15. Wo innerhalb der Bundesregierung wird die Rechtsaufsicht über die
DSEE zukünftig verankert werden?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Inwieweit gesetzliche Anpassungen in Bezug auf die Verankerung der
Rechtsaufsicht Gegenstand eines Gesetzentwurfs werden, ist im weiteren Verfahren zu
klären.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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