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Bündnis für Gemeinnützigkeit

lobbyregister / register_entry 24.02.2022 · Original ↗

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Bündnis für Gemeinnützigkeit Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Seine konkreten Vorschläge veröffentlicht das Bündnis in engagementpolitischen und rechtspolitischen Forderungen. Verschiedene Arbeitsgruppen im Bündnis für Gemeinnützigkeit erarbeiten Positions- und Forderungspapiere, welche sich insbesondere an Vertreter:innen der Bundesregierung, Verwaltung und den parlamentarischen Raum richten, so bspw. die Arbeitsgruppe zur Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts. Das Bündnis setzt sowohl auf Vernetzung nach innen, über den Trägerkreis und den Beirat, als auch auf Interessenvertretung nach außen, in Form von (parlamentarischen) Veranstaltungen, der Veröffentlichung von Stellungnahmen und Arbeits-/Positionspapieren, sowie der Durchführung von Hintergrundgesprächen mit politischen Entscheidungsträger:innen und Expert:innen. Die schriftlichen Forderungen werden unter anderem auch an poltisiche Entscheidungsträger:innen übermittelt. Das Bündnis ist zudem im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt vertreten. Interessenbereiche: Zivilrecht; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen im Jahressteuergesetz: Das Bündnis für Gemeinnützigkeit setzt sich im Sinne seiner rechtspolitischen Forderungen für Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht, im Umsatzsteuerrecht ein. https://www.buendnis-gemeinnuetzigkeit.org/wp-content/uploads/2024/02/rechtspolitische-forderungen-des-bfg-januar-2024.pdf - Bundestagswahl 2025: Kommunikation der politischen Forderungen im Rahmen der Bundestagswahl 2025 - Änderungen der Abgabenordnung: Das BfG setzt sich mit seinen rechtspolitischen Forderungen für Änderungen der Abgabenordnung ein. Unter anderem z.B. der Business Judgement Rule im Steuerrecht. https://www.buendnis-gemeinnuetzigkeit.org/wp-content/uploads/2024/02/2024-02-09-rechtspolitische-forderungen-anschreiben-bfg.pdf - Vereinfachungen im Zuwendungs- und Haushaltsrecht: Im Rahmen des von der Koalition geplanten Zukunftspakt "Ehrenamt" setzt sich das BfG für Vereinfachungen im Haushalts- und Zuwendungsrecht für gemeinnützige Organisationen ein. Damit soll ein Beitrag zum Bürokratierückbau für gemeinnützige Organisationen und für die Verwaltungsvereinfachung geleistet werden. - Änderung des Errichtungsgesetzes der DSEE: Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 06.05.2025 wurde die Zuständigkeit für die Sportpolitik und das Thema Ehrenamt vom Bundesministerium des Innern sowie die Engagementpolitik vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt übertragen. Zudem wurde ein Ausschuss für Sport und Ehrenamt im Deutschen Bundestag eingerichtet. Hierdurch wird eine Änderung des Errichtungsgesetzes der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt notwendig. Das Bündnis frü Gemeinnützigkeit wurde um eine Stellungnahme zum Gesetzesänderungsentwurf gebeten. - Modernisierung des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts: Modernisierung des Gemeinnützigkeits- und Steuerrechts für mehr Rechtssicherheit und Entscheidungsfreude, weniger Bürokratie und größere Handlungsfähigkeit für alle, die in gemeinnützigen Organisationen Verantwortung tragen (z. B. Vorstände von Vereinen und Stiftungen). Ziel ist ein Rechtsrahmen, der verständlich, verlässlich und alltagstauglich ist. Im Kern geht es darum, sichere Gestaltungsspielräume für bürgerschaftliches Engagement zu schaffen – und mehr Menschen zu ermutigen, sich langfristig für die Gesellschaft zu engagieren

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