polradar

Frage von Ingo Gädechens (CDU/CSU) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)

dip / rede 29.01.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Ingo Gädechens (CDU/CSU) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640) Warum plant das Bundesministerium der Verteidigung nach meiner Kenntnis den aktuellen Betreibervertrag für die Unterstützungsleistung Betrieb und Betreuung des Gefechtsübungszentrums des Heeres (GefÜbZH) ab dem 1. September 2026 um acht Monate zu verlängern, obwohl dies seitens des Bundesministeriums der Verteidigung – unter anderem aus rechtlichen Gründen – im Rahmen der 81. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2024 explizit ausgeschlossen wurde (bitte insbesondere darauf eingehen, warum das Bundesministerium der Verteidigung nur eine Zwischenlösung für acht Monate anstrebt und keine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Betrieb und der Betreuung des GefÜbZH entweder im Sinne einer erneuten externen Ausschreibung dieser Leistung oder einer entsprechenden Beauftragung der bundeseigenen HIL GmbH getroffen wird), und warum wurde diese Entscheidung aufgrund der nach meiner Ansicht herausragenden Bedeutung dieser Angelegenheit für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nach meiner Kenntnis – anders als ursprünglich vorgesehen – von Staatssekretär Nils Hilmer und nicht vom Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, persönlich getroffen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Hitschler: Die Grundsatzentscheidung über die Folgelösung zur Unterstützungsleistung für Betrieb und Betreuung des Gefechtsübungszentrums des Heeres wird nach Abschluss des Abwägungsprozesses unter Berücksichtigung übergeordneter Aspekte wie der Landes- und Bündnisverteidigung, staatlicher Sicherheitsinteressen, der Unabhängigkeit sowie der langfristigen, stabilen und insbesondere bruchfreien Aufrechterhaltung des Übungsbetriebs getroffen.

Relationen