Protokoll der 118. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 118. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 8/118
Bundestag Deutscher
Stenographischer Bericht
118. Sitzung
Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Inhalt:
Begrüßung der Außenminister der Republik
der Philippinen, der Republik Singapur,
von Malaysia und des Königreichs
Thailand 9183 A
Erweiterung der Tagesordnung 9183 B
Wahl des Abg. Dr. von Bismarck zum
Vertreter im Europäischen Parlament . . . . 9183 C
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9183 C
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9183 D
Beratung der Beschlußempfehlung des
Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes
(Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes
und anderer Gesetze
(Steueränderungsgesetz 1979)
— Drucksache 8/2300 —
Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9189 A
Dr. Häfele CDU/CSU 9189 D
Westphal SPD 9192 A
Frau Funcke FDP 9193 C
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Verteidigungsausschusses zum
Jahresbericht 1977 des Wehrbeauftragten
— Drucksachen 8/1581, 8/2224 —
Ernesti CDU/CSU . . . . . . . . . 9184 A
Horn SPD 9194 D
Möllemann FDP . . . . . . . 9200 A
Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . . . . 9205 A
Zur Geschäftsordnung:
Wehner SPD 9208 A
Haase (Kassel) CDU/CSU . . . . . . 9208 B
Rawe CDU/CSU . . . . . . . . . 9208 C
Reddemann CDU/CSU . . . . . . . 9209 A
Frau Dr. Timm SPD . . . . . . . . 9209 C
Vertagung der Sitzung nach § 31 GO . . 9209 C
Nächste Sitzung 9209 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9211* A
Anlage 2
Absprache des Bundeskanzlers mit dem
französischen Staatspräsidenten über die
Entschädigung für die Einbeziehung Elsaß
-
Lothringens in die deutsche Wehrpflicht im
Zweiten Weltkrieg und über den Abschluß
der Kriegsfolgengesetzgebung
SchrAnfr B1 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAnfr B2 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 9211* D
Anlage 3
Einstellung der englischen Ausgabe der
1965 als Informationsdienst für die
englischsprachigen Juden gegründeten
„Deutschlandberichte"
SchrAnfr B3 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 9212* A
Anlage 4
Finanzierung der Reise des ehemaligen
Zweiten Bürgermeisters von Bremen,
Dieter Biallas, nach Afrika
SchrAnfr B7 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Waigel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 9212* B
Anlage 5
Regelung der deutschsowjetischen
Verkehrsgespräche über den Land- und
Seeverkehr auf der transsibirischen Linie auf der
Grundlage der Gegenseitigkeit;
Verhandlungen mit der EG über Maßnahmen zur
Beschränkung des sowjetischen
Verkehrsanteils in den Häfen, im Bahnsystem und in
der Binnenwirtschaft der EG
SchrAnfr B8 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B9 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAnfr B10 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9212* C
Anlage 6
Verhandlungen mit der DDR zum Problem
der Salzkonzentration der Weser
SchrAnfr B12 10.11.78 Drs 08/2273
Frau Dr. Neumeister CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9213* A
Die Frage B 13 — Drucksache 8/2273 vom
10. 11. 78 — des Abgeordneten Merker
(FDP) ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Anlage 7
Reform der Rechtschreibung
SchrAnfr B14 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 9213* B
Anlage 8
Belgisch-niederländisch-deutsche
polizeiliche Zusammenarbeit bei der
Verbrechensbekämpfung
SchrAnfr B15 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 9214* A
Anlage 9
Einstellung von Beamten der Bundesländer
bei den obersten Bundesbehörden
SchrAnfr B16 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9214* B
Anlage 10
Umbildung der Polizeiführungsakademie
Hiltrup in eine Hochschule für
Polizeiwissenschaften
SchrAnfr B17 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 9214* C
Anlage 11
Einleitung des Abwassers der Stadt
Rendsburg in den Nord-Ostsee-Kanal bzw. in die
Eider
SchrAnfr B19 10.11.78 Drs 08/2273
Stutzer CDU/CSU
SchrAnfr B20 10.11.78 Drs 08/2273
Stutzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9215* B
Anlage 12
Sonderurlaub für internationale beruf
spraktische Begegnungen; Wahrung der
Völkerverständigung auf der Basis des
gemeinsamen Berufs
SchrAnfr B21 10.11.78 Drs 08/2273
Pfeffermann CDU/CSU
SchrAnfr B22 10.11.78 Drs 08/2273
Pfeffermann CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9215* C
Anlage 13
Förderung sogenannter Kinomobile
SchrAnfr B23 10.11.78 Drs 08/2273
Hoffmann (Saarbrücken) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9216* A
Anlage 14
Einrichtung einer zentralen
Informationsstelle für den Erwerb amtlicher Dokumente
SchrAnfr B24 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Riesenhuber CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9216* C
Anlage 15
Einführung des bayerischen
Fernüberwachungssystems für Kernkraftwerke in
anderen Bundesländern
SchrAnfr B25 10.11.78 Drs 08/2273
Biechele CDU/CSU
SchrAnfr B26 10.11.78 Drs 08/2273
Biechele CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9216* D
Anlage 16
Reduzierung der Lehrerarbeitslosigkeit
durch Zulassung der Teilzeitbeschäftigung
für Beamte und Festlegung der flexiblen
Altersgrenze für Beamtinnen auf 60 Jahre
SchrAnfr B27 10.11.78 Drs 08/2273
Schlaga SPD
SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 9217* B
Anlage 17
Einheitliches Polizeirecht in Bund und
Ländern; Ablehnung des CDU/CSU-Entwurfs
eines Bundespolizeigesetzes sowie
Einbringung eines Entwurfs der Bundesregierung
SchrAnfr B28 10.11.78 Drs 08/2273
Spranger CDU/CSU
SchrAnfr B29 10.11.78 Drs 08/2273
Spranger CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 9217* C
Anlage 18
Wegfall der Beihilfe für Pflichtmitglieder
einer RVO-Krankenkasse, die nach
Übernahme in das Beamtenverhältnis in der
gesetzlichen Krankenkasse verbleiben sowie
Anordnung diesbezüglicher Untersuchun
-
gen durch Bundesinnenminister a. D. Dr.
Maihofer; Situation in den Bundesländern
SchrAnfr B30 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
SchrAnfr B31 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
SchrAnfr B32 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9218* A
Die Frage B 33 — Drucksache 8/2273 vom
10. 11. 78 — des Abgeordneten Dr. Schwen
cke (Nienburg) (SPD) ist vom Fragesteller
zurückgezogen
Anlage 19
Novellierung des § 69 StGB
SchrAnfr B34 10.11.78 Drs 08/2273
Zebisch SPD
SchrAnfr B35 10.11.78 Drs 08/2273
Zebisch SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 9218* C
Anlage 20
Sicherungsverwahrung im Fall Wolfgang
Beer
SchrAnfr B36 10.11.78 Drs 08/2273
Gerlach (Obernau) CDU/CSU
SchrAnfr B37 10.11.78 Drs 08/2273
Gerlach (Obernau) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 9218* D
Anlage 21
Vorfinanzierung von Baumaßnahmen auf
dem von den US-Streitkräften genutzten
Flughafen Wiesbaden-Erbenheim
SchrAnfr B38 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9219* A
Anlage 22
Ersatz des Zollabfertigungsverfahrens der
körperlichen Warenkontrolle durch das
der Dokumentenkontrolle
SchrAnfr B39 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Evers CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9219* B
Anlage 23
Absetzbarkeit von Aufwendungen für
Instandsetzungsarbeiten, finanziert mit
Fremdmitteln, als Werbungskosten in dem
Jahr, in dem die Reparaturen bezahlt wer
den
SchrAnfr B40 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Schäuble CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9220* A
Anlage 24
Erhöhung der gesetzlichen Grenzbeträge
nach § 40b EStG
SchrAnfr B41 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Langner CDU/CSU
SchrAnfr B42 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Langner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9220* C
Anlage 25
Steuerausfälle durch die betriebliche
Altersversorgung im Vergleich zu den
Aufwendungen der öffentlichen
Gebietskörperschaften für die Empfänger von Versor
-
gungsbezügen
SchrAnfr B43 10.11.78 Drs 08/2273
Schröder (Lüneburg) CDU/CSU
SchrAnfr B44 10.11.78 Drs 08/2273
Schröder (Lüneburg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 9220* D
Anlage 26
Beschaffung von gutdotierten, aber nicht
wahrgenommenen Posten für hauptamtlich
für die DKP tätige Funktionäre
SchrAnfr B45 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Waigel CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9221* B
Anlage 27
Senkung der überdurchschnittlichen
Strompreise im Zonenrandgebiet
SchrAnfr B46 10.11.78 Drs 08/2273
Hofmann (Kronach) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . .9221* B
Anlage 28
Anpassung des Sanierungskonzeptes von
VFW-Fokker vom Dezember 1977 an die
inzwischen wesentlich geänderte
Auftragssituation in der Luft- und
Raumfahrtindustrie
SchrAnfr B47 10.11.78 Drs 08/2273
Büchner (Speyer) SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9221* C
Anlage 29
Auswirkungen der diesjährigen
durchschnittlichen Störanfälligkeit und
Verfügbarkeit von Kernkraftwerken auf die
Strompreise; Ursachen für die regionalen
Preisdifferenzen
SchrAnfr B48 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Spöri SPD
SchrAnfr B49 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Spöri SPD
SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9221* D
Anlage 30
Förderung einer biologischen
Wirtschaftsführung in der Landwirtschaft, u. a. durch
Forschungsvorhaben; Steigerung der
Ernteerträge auf den gegenwärtig
landwirtschaftlich genutzten Flächen durch massiven
Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden
SchrAnfr B50 10.11.78 Drs 08/2273
Kühbacher SPD
SchrAnfr B51 10.11.78 Drs 08/2273
Kühbacher SPD
SchrAnfr B52 10.11.78 Drs 08/2273
Kühbacher SPD
SchrAnfr B53 10.11.78 Drs 08/2273
Kühbacher SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML 9222* B
Anlage 31
Senkung des Rentenalters für längerfristig
Arbeitslose
SchrAnfr B54 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Blüm CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9223* B
Anlage 32
Aufhebung des sogenannten Halbierungs
erlasses von 1942 und Gleichstellung psy
chisch Kranker mit somatisch Kranken
SchrAnfr B55 10.11.78 Drs 08/2273
Picard CDU/CSU
SchrAnfr B56 10.11.78 Drs 08/2273
Picard CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9223* C
Anlage 33
Schwerpunkte der Unfallforschung in Haus
halt und Freizeit und Forschungsaufträge
an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Unfallforschung in diesem Bereich
SchrAnfr B57 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
SchrAnfr B58 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
SchrAnfr B59 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
SchrAnfr B60 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9223* D
Anlage 34
Verwertung und Veröffentlichung einer
Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Unfallforschung über Unfälle bei der
Hausarbeit
SchrAnfr B61 10.11.78 Drs 08/2273'
Hoffmann (Saarbrücken) SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9224* D
Anlage 35
Streichung des Erhebungsmerkmals Schicht
-arbeit aus der Arbeitsstättenzählung 1981
SchrAnfr B62 10.11.78 Drs 08/2273
Schlaga SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9225* B
Anlage 36
Förderung des Neubaus des
Kreiskrankenhauses in Kirchen/Sieg, Kreis Altenkirchen,
mit Mitteln des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes
SchrAnfr B63 10.11.78 Drs 08/2273
Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAnfr B64 10.11.78 Drs 08/2273
Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9225* C
Anlage 37
Änderung des § 1 Abs. 3 des Kündigungs
-
schutzgesetzes wegen seiner Auslegung als
Kündigungsschutzklausel für Arbeitnehmer
mit schlechter Arbeitsmoral
SchrAnfr B65 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9226* A
Anlage 38
Ausdehnung des Schießbetriebs der US-
Streitkräfte auf dem Truppenübungsplatz
Baumholder; Berücksichtigung der
Lärmbelästigungen der Anwohner und der
Auswirkungen auf den Fremdenverkehr
SchrAnfr B66 10.11.78 Drs 08/2273
Pieroth CDU/CSU
SchrAnfr B67 10.11.78 Drs 08/2273
Pieroth CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9226* C
Anlage 39
Einführung der Laufbahn eines
„Kampfbeobachters BO 41" zum Abbau des
Beförderungsstaus
SchrAnfr B68 10.11.78 Drs 08/2273
Würtz SPD
SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9226* D
Anlage 40
Besetzung der Spitzenpositionen der
Bundeswehr; Generalstabsausbildung der
Generale bzw. Admirale
SchrAnfr B69 10.11.78 Drs 08/2273
Würtz SPD
SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9227* A
Anlage 41
Arbeit der „de-Maiziere-Kommission"
SchrAnfr B70 10.11.78 Drs 08/2273
Würtz SPD
SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9227* B
Anlage 42
Bekanntgabe der neuen Heeresstruktur vor
der Information des Parlaments und des
Verteidigungsausschusses
SchrAnfr B71 10.11.78 Drs 08/2273
Würzbach CDU/CSU
SchrAnfr B72 10.11.78 Drs 08/2273
Würzbach CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9227* C
Anlage 43
Ersetzung des Entgeltsystems für
„Schichtdienst zu ungünstigen Zeiten" in der Bun
deswehr durch eine Pauschalvergütung
SchrAnfr B73 10.11.78 Drs 08/2273
Ey CDU/CSU
SchrAnfr B74 10.11.78 Drs 08/2273
Ey CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9227* D
Anlage 44
Einstellung der Tiefflüge beim Standort
übungsplatz Schmittenhöhe nahe Koblenz
SchrAnfr B75 10.11.78 Drs 0872273
Berger (Lahnstein) CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9228* B
Anlage 45
Aussagen von Ernährungswissenschaftlern
über den medizinischen Wert von
Pflanzenfetten; Einstellung der
gesundheitsbezogenen Nahrungsfettwerbung
SchrAnfr B76 10.11.78 Drs 08/2273
Biechele CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9228* B
Anlage 46
Einführung der Trinkwasserfluoridierung
in der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere zur Kariesbekämpfung
SchrAnfr B77 10.11.78 Drs 08/2273
Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9228* D
Anlage 47
Schutzmaßnahmen gegen in der DDR
zugelassene Medikamente, die in der
Bundesrepublik Deutschland verboten sind, bei
Besuchsreisen in die DDR
SchrAnfr B78 10.11.78 Drs 08/2273
Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 9229* A
Anlage 48
Durchführung der geplanten
Regionalkonferenzen zum Thema Streckenstillegung in
Hessen
SchrAnfr 879 10.11.78 Drs 08/2273
Lenzer CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9229* B
Anlage 49
Beteiligung der Bundesregierung an der
Neugestaltung des Nürburgrings sowie Bau
einer Formel-I-gerechten Rennstrecke
SchrAnfr B80 10.11.78 Drs 08/2273
Büchner (Speyer) SPD
SchrAnfr B81 10.11.78 Drs 08.2273
Büchner (Speyer) SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9229* C
Anlage 50
Berücksichtigung der Interessen der
Landesregierung von Schleswig-Holstein beim
Bau der Küstenautobahn
SchrAnfr B82 10.11.78 Drs 08/2273
Ueberhorst SPD
SchrAnfr B83 10.11.78 Drs 08/2273
Ueberhorst SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9229* D
Anlage 51
Zuschüsse für rollendes Material und
rechnergesteuerte Funkleitsysteme im Rahmen
des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
SchrAnfr B84 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Stercken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9230* A
Anlage 52
Entwicklung der Planstellen bei der
Wasser- und- Schiffahrtsverwaltung sowie bei
den Wasser- und Schiffahrtsämtern seit
1960
SchrAnfr B85 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Steger SPD
SchrAnfr B86 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9230* C
Anlage 53
Erhöhung der Verkehrssicherheit bei
Moped- und Motorradfahren
SchrAnfr B87 10.11.78 Drs 08/2273
Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr. Wrede BMV . . . . . 9231* B
Anlage 54
Ausweisung von Radwegen auf
zweispurigen Straßen durch einen gelben
Trennstrich
SchrAnfr B88 10.11.78 Drs 08/2273
Gerster (Mainz) CDU/CSU
SchrAnfr B89 10.11.78 Drs 08/2273
Gerster (Mainz) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9231 * C
Anlage 55
Herstellung eines direkten
grenzüberschreitenden Schienenverkehrs zwischen dem
Raum Düsseldorf-Neuss-Mönchengladbach
und Antwerpen
SchrAnfr B90 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Hüsch CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9232* A
Anlage 56
Errichtung eines Bedarfshaltepunkts der
Bundesbahn für den Personennahverkehr
in der Ortschaft Miellen
(Verbandsgemeinde Bad Ems)
SchrAnfr B91 10.11.78 Drs 08/2273
Berger (Lahnstein) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9232* B
Anlage 57
Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main
und Schutz des durch diese Maßnahmen
betroffenen Waldes
SchrAnfr B92 10.11.78 Drs 08/2273*
Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9232* B
Anlage 58
Regelung der Benutzung von Sprechfunk
-
geräten in Autos bzw. von Autotelefonen
bei Einreise in andere europäische Länder
SchrAnfr B93 10.11.78 Drs 08/2273
Milz CDU/CSU
SchrAnfr B94 10.11.78 Drs 08/2273
Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9232* D
Anlage 59
Auszeichnung verdienter Mitglieder von
die Interessen der Postbediensteten
vertretenden Verbänden durch Mitglieder der
Bundesregierung
SchrAnfr B95 10.11.38 Drs 08/2273
Regenspurger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 9233* C
Anlage 60
Überprüfung der Wärmeschutzv ordnung
auf Grund der Ergebnisse von
Untersuchungen über den Heizölverbrauch
vergleichbarer Häuser mit unterschiedlichem
Fensteranteil
SchrAnfr B96 10.11.78 Drs 08/2273
Gerstein CDU/CSU
SchrAnfr B97 10.1 1.78 Drs 08/2273
Gerstein CDU/CSU
SchrAnfr B98 10.11.78 Drs 08/2273
Gerstein CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9233* D
Anlage 61
Verbrauchsgerechte und energiesparende
Heizkostenabrechnung in Privathaushalten
SchrAnfr B99 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9234* C
Anlage 62
Verhinderung von Spekulationen mit
Bundesvermögen auf Grund der Absicht des
Bundespostministers, bebaute posteigene
Wohngrundstücke zu veräußern
SchrAnfr B100 10.11.78 Drs 08/2273
Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9234* D
Anlage 63
Gesetzliche Regelung wegen beabsichtigter
Veräußerung posteigener Liegenschaften
SchrAnfr B101 10.11.78 Drs 08/2273
Frau Dr. Lepsius SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9235* A
Anlage 64
Gesetzliche Verankerung einer
Informationspflicht des Vermieters im
Zusammenhang mit der Veräußerung von
Sozialmietwohnungen
SchrAnfr B102 0.11.78 Drs 08/2273
Dr.. Schneider CDU/CSU
SchrAnfr B103 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Schneider CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9235* C
Anlage 65
Berücksichtigung kleiner Unternehmen bei
der Vergabe von Mitteln für
Innovationsforschung
SchrAnfr B104 10.11.78 Drs 08/2273
Jung FDP
SchrAnfr B105 10.11.78 Drs 08/2273
Jung FDP
SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9235* D
Anlage 66
Beteiligung des
Bundesforschungsministeriums an den Kosten für die
Verkehrsausstellung 1979 in Hamburg
SchrAnfr B106 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Riesenhuber CDU/CSU
SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9236* B
Anlage 67
Ausgaben des Bundes für Wissenschaft,
Forschung und Technologie von 1969 bis
1977; Mißverhältnis zwischen
Verwaltungsaufwand und Ertrag durch die
Koordinierung der Ressortforschung bei der
angewandten Forschungsförderung
SchrAnfr B107 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Riesenhuber CDU/CSU
SchrAnfr B108 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Riesenhuber CDU/CSU
SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 9236* D
Anlage 68
Unterrichtung der in Entwicklungsländer
reisenden deutschen Touristen über die
entwicklungspolitischen Probleme
SchrAnfr B109 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Vohrer FDP
SchrAnfr B110 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Vohrer FDP
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9237* B
Anlage 69
Globaler Erlaß der Schulden für die
ärmeren Entwicklungsländer
SchrAnfr B111 10.11.78 Drs 08/2273
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9237* D
118. Sitzung
Bonn, den 17. November 1978
Beginn: 9.20 Uhr
Präsident Carstens: Meine Damen und Herren,
die Sitzung ist eröffnet.
Auf der Diplomatentribüne haben die Herren
Außenminister der Republik der Philippinen, der
Republik Singapur, von Malaysia und des Königreichs
Thailand Platz genommen. Ich begrüße die Herren
Außenminister dieser Länder auf das herzlichste.
(Beifall)
Sie befinden sich im Rahmen von Konsultationen
der Bundesregierung mit. den ASEAN-Staaten zur
Zeit in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist uns
eine besondere Freude, unsere südostasiatischen
Gäste und Freunde im Deutschen Bundestag
willkommen zu heißen. Ich wünsche den Herren
Außenministern, daß die Begegnungen und Gespräche
während ihres Aufenthaltes hier in Bonn und auch
anschließend bei der Europäischen Gemeinschaft in
Brüssel nützlich sein werden und ihnen die
Bestätigung einer guten und freundschaftlichen
Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern und der
Bundesrepublik Deutschland vermitteln werden.
(Erneuter Beifall)
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll
die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses
nach Artikel 77 des Grundgesetzes
(Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des
Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des
Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze
(Steueränderungsgesetz 1979 — StÄndG 1979) —
Drucksache 8/2300 —.
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe
und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so
beschlossen.
Die Drucksache liegt zur Zeit noch nicht vor. Es
ist interfraktionell vereinbart worden, daß wir die
Debatte zu Punkt 11 der Tagesordnung, die gleich
beginnen wird, unterbrechen werden, sobald die
Drucksache vorliegt, und dann den Punkt behandeln
werden, dessen Aufnahme in die Tagesordnung wir
soeben beschlossen haben. Ist das Haus auch damit
einverstanden? — Dann ist auch das so beschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat für den am 20.
November 1978 aus dem Europäischen Parlament aus
-
scheidenden Abgeordneten Zeyer den Abgeordneten
Dr. von Bismarck vorgeschlagen. Ist das Haus damit
einverstanden? — Das ist der Fall. Damit ist der
Abgeordnete Dr. von Bismarck zum 21. November 1978
als Vertreter .der Bundesrepublik Deutschland im
Europäischen Parlament gewählt.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand:
14. November 1978 — vor, die keiner
Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der
Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen
überwiesen werden sollen:
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der
Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom
30. März 1971 (BGB1. I S. 282), zuletzt geändert durch
Artikel 43 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom
14. Dezember 1976 (BGB1. I S. 3341) (Fluglärmbericht)
(Drucksache 8/2254)
zuständig: Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Jugend,
Familie und Gesundheit, Ausschuß für Verkehr und für das
Post- und Fernmeldewesen, Haushaltsausschuß
Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 04 Tit. 671 02 —
Erstattung von Kredit- und Verwaltungskosten und Ausfällen
an die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Zusammenhang mit
der Bildung eines Fonds für Direktinvestitionen und dem
Erwerb von Auslandsforderungen auf Grund des
deutschamerikanischen Devisenausgleichsabkommens vom 8./19.
August 1969 (Drucksache 8/2255)
zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt. sich gegen die vorgeschlagenen
Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann
ist auch das so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem
Beschluß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 die in
der Zeit vom 8. bis 14. November 1978 eingegangene EG-
Vorlage an die aus Drucksache 8/2299 ersichtlichen Ausschüsse
überwiesen.
Die in Drucksache 8/2299 aufgeführte EG-Vorlage wird als
Drucksache 8/2298 verteilt.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Verteidigungsausschusses (12.
Ausschuß) zum Jahresbericht 1977 des
Wehrbeauftragten
— Drucksachen 8/1581, 8/2224 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Ernesti
Abgeordneter Horn
Wünscht einer der Herrn Berichterstatter das
Wort? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der
Herr Abgeordnete Ernesti.
Ernesti (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute
den Jahresbericht des Wehrbeauftragten, der die
Situation in der Bundeswehr aus dem Jahre 1977
widerspiegelt. Es ergibt sich daraus die Tatsache,
daß wir manche Tatbestände und Vorkommnissse im
letzten Jahr in der Bundeswehr erlebt oder in der
Öffentlichkeit diskutiert haben, die noch keinen
Niederschlag in diesem Bericht gefunden haben.
Ich begrüße es, Herr Staatssekretär, daß Sie Ihre
Generalität mitgebracht haben. Aus den letzten
Jahren waren wir das nicht gewohnt. Wir freuen
uns darüber, daß nicht nur, wenn es um
Waffensysteme, sondern auch, wenn es um Menschen geht,
die verantwortlichen Offiziere des Hauses hier im
Plenum anwesend sind.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, dem Wehrbeauftragten
ist zunächst für seinen Jahresbericht zu danken.
Anzuerkennen ist auch die verschiedentlich zu
erkennende ungeschminkte Stellungnahme, im besonderen
zu den ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen
bezüglich der neuen Wehrstruktur und des
Heeresmodells. Er hat damit die vom
Verteidigungsausschuß veranlaßte Prüfung, bei der den mit den
Modellversuchen aufgetretenen Problemen im Bereich
der Inneren Führung nachgegangen werden sollte,
voll erfüllt. Seine Aufgabe, als „Frühwarnsystem"
zu dienen, ist er durch die freimütige Darstellung der
Auswirkungen dieses Modellversuchs auf
Menschenführung und Ausbildung in der Truppe gerecht
geworden.
Ich darf auch bemerken, daß er mit seinen
Feststellungen den von meiner Fraktion von Anbeginn
an geäußerten Bedenken in vollem Umfange Rech
-
nung getragen hat.
Bei ,dieser Gelegenheit darf ich auch feststellen,
daß der Wehrbeauftragte bezüglich seiner Aufgabe
als „Frühwarnsystem" in den letzten Tagen
wiederum ein gutes Beispiel gab, indem er
verallgemeinernde Behauptungen zurückwies, in der
Bundeswehr machten sich gefährliche Rechtstendenzen breit.
Er schloß sich auch hier unseren wiederholt
geäußerten Feststellungen an, daß es mehr als unredlich ist,
aus gelegentlichen Ausnahmevorfällen, die teilweise
sogar unbewiesen blieben, den Schluß zu ziehen, die
Bundeswehr sei unzuverlässig und stehe nicht auf
dem Boden des Grundgesetzes.
Wenn der Vorhalt kommt, in der Bundeswehr
seien rechtsextreme Strömungen vorhanden, gibt es
zweifellos gewisse Kreise, die offensichtlich
Interesse daran haben, daß diese Märchen gelegentlich
aufgetischt werden. Bedauerlich dabei ist, daß sie damit
im In- und Ausland neuerlich ein Gerede in Bewe
gung bringen, das der Bundeswehr und damit der
Bundesrepublik Deutschland - durch diese
Legendenbildung — großen Schaden zufügt.
(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)
Von draußen, so kann man hören und lesen, wird
behauptet, daß in unserer Presse verstärkt Meldun
gen über das Wachsen des Neofaschismus in der
Bundeswehr auftauchten. Besonders muß aber
erschrecken, daß aus den eigenen Reihen der
Bundeswehr auf der Grundlage sogenannter
wissenschaftlicher Untersuchungen vernichtende Urteile z. B. über
die Studenten der Bundeswehrhochschule Hamburg
kommen. Dies ist ein Fall, den der Wehrbeauftragte
untersuchen könnte. Hierbei sollte sich auch das
Bundesministerium der Verteidigung angesichts der
Wirkung, die diese angeblich wissenschaftliche
Untersuchung im In- und Ausland verursachte,
unmißverständlich zur Sache äußern. Aber, meine Damen
und Herren, wie auch auf manchen anderen
Gebieten: Man wird die Geister, die man rief,
offensichtlich nicht mehr los.
Wer behauptet oder durch Meldungen über
angeblich rechtsextreme Strömungen in der
Bundeswehr den Eindruck erwecken will, die deutschen
Streitkräfte seien politisch unzuverlässig, der sagt
meines Erachtens bewußt die Unwahrheit und
verfolgt offenbar das Ziel, das Ansehen der Bundeswehr
und damit unseres Staates in der Welt
herabzusetzen.
So genügt es auch nicht, wenn der
Verteidigungsminister lediglich seiner Empörung über einen
Artikel im „Vorwärts" Ausdruck verleiht. Bekanntlich
liest man dort in einem Beitrag „Bundeswehr 78"
die Mutmaßung, die Bundeswehr wandere in das
gesellschaftspolitische Abseits und werde zu einem
Staat im Staate, weil die politische Führung des
Ministeriums zunehmend von den Militärs
unterlaufen werde. Solche Verlautbarungen des
Ministeriums sind so lange wirkungslos, wie sich Minister
Apel nicht energisch gegen die Heckenschützen in
der eigenen Partei wehrt. Der Herausgeber des
„Vorwärts" ist bekanntlich Egon Bahr.
Vorwiegend aus den Reihen seiner eigenen Partei .
wird laufend vor angeblichen Gefahren von rechts
gewarnt. Dabei dient die Methode doch nur dazu,
die tatsächlichen Gefahren, die von links kommen,
zu verschleiern. Der Wehrbeauftragte sagt in seinem
Bericht zu diesem Komplex:
Solche gegen die Bundeswehr und die
Wehrbereitschaft gerichteten Umtriebe, zu etwa 5 %
rechtsextremistischen und zu etwa 82 %
linksextremistischen Ursprungs, verzeichnen im
Berichtsjahr einen deutlichen Anstieg.
Besondere Bedeutung messe ich den Ausführungen
des Wehrbeauftragten bezüglich einer nicht nur
theoretisch geforderten, sondern tatsächlich auch
praktizierten menschenfreundlichen Truppenführung
zu. Ich meine, es wird zuviel vom Menschen in den
Streitkräften gesprochen, der im Mittelpunkt der
Bemühungen stehen sollte, aber von vielen
Verantwortlichen zuwenig in der Praxis getan.
Es wird ständig vom Staatsbürger in Uniform
gesprochen. Der Wehrbeauftragte führt in seinem
Bericht einzelne Fälle falscher Menschenführung auf.
Sie sind zwar nicht symptomatisch, dennoch müssen
wir, wenn wir ehrlich sind, zugeben, daß .es
gelegentlich an praktischer Fürsorge und menschlicher
Nähe fehlt.
Auch die späte Behandlung des Jahresberichts des
Wehrbeauftragten ist kein gutes Beispiel. Zur
Verdeutlichung will ich folgendes feststellen: Der
Wehrbeauftragte legte seinen Jahresbericht vom 6. März
am 13. April, also pünktlich, der (Öffentlichkeit vor.
Der Bericht wurde erst in der Sitzung des Deutschen
Bundestages am 23. Juni an den
Verteidigungsausschuß überwiesen. Dieser behandelte den
Jahresbericht in seiner Sitzung am 4. Oktober 1978. Die
Zeitverzögerung — ich mache kein Hehl daraus —
entstand zunächst durch die erst am 28. Juli
fertiggestellte Stellungnahme des Bundesministers der
Verteidigung sowie die inzwischen begonnene
Sommerpause. Nach der am 4. Oktober erfolgten
Berichterstattung im Verteidigungsausschuß steht er
heute am 17. November zur Beratung in diesem
Hohen Hause an.
Meine Damen und Herren, aber nicht allein die
zeitliche Verzögerung durch verspätete
Fertigstellung des Berichts durch das Bundesministerium der
Verteidigung ist zu beklagen. Es drängt sich auch
der Eindruck auf, daß die Feststellungen, Einwände,
Anregungen des Wehrbeauftragten, die er in seinem
Bericht getroffen hat, nicht die verdiente Beachtung
durch das Bundesministerium der Verteidigung
gefunden haben. Bei der Durchsicht der
Gegenüberstellung der Ausführungen des Wehrbeauftragten im
Jahresbericht mit der Stellungnahme des
Bundesministeriums der Verteidigung fällt z. B. auf, daß
die Behandlung einer großen Anzahl von
aufgeworfenen Fragen lediglich mit der Bemerkung „es wird
geprüft" in die Zukunft verschoben wird. Diese
Übung läßt sich über Jahre verfolgen.
Auf diesem Gebiet ergibt sich die Frage an den
Herrn Wehrbeauftragten: Wie überprüft der
Wehrbeauftragte die Durchführung und Vorlage dieser
vom Bundesministerium der Verteidigung in
Aussicht gestellten Überprüfungen? Weiterhin ergibt
sich die Aufforderung an den Herrn
Wehrbeauftragten, im nächsten Bericht eine Aufstellung der
vom Bundesministerium der Verteidigung in
Aussicht gestellten Überprüfungen der letzten Jahre mit
den hierbei erzielten Ergebnissen vorzulegen. Ich
glaube, daß wir dadurch einen Überblick bekämen,
wie weit es bei den gegenwärtigen Problemen, die
auf der Tagesordnung sind, um die Beachtung durch
das Ministerium steht.
Ich wiederhole daher die von mir schon
anläßlich der Behandlung des Jahresberichts im
vergangenen Jahr getroffene Feststellung, daß der
Jahresbericht des Wehrbeauftragten vom
Bundesministerium der Verteidigung nicht mit der nötigen
Ernsthaftigkeit behandelt wird.
(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)
An Hand der dargestellten Beispiele muß auch in
diesem Jahr erneut festgestellt werden, daß diesem
parlamentarischen Kontrollorgan nicht die
Aufmerksamkeit zuteil wurde, die ihm auf Grund der
verfassungsrechtlichen Legitimation gebührt.
Meine Damen und Herren, wie im vorigen Jahr
hat der Herr Wehrbeauftragte den Grundsätzen der
Inneren Führung auch in diesem Bericht einen brei
-
ten Raum gegeben. Das von ihm in Aussicht ge
stellte Leitbild der Verfassung „ein freier mündiger
Bürger, der an der politischen Gestaltung unseres
Staates aktiv mitarbeitet" sowie der „Leitgedanke
und Anspruch der Inneren Führung: der
Staatsbürger in Uniform" sind unbestritten. Doch, meine
Damen und Herren, was ist Theorie, und was ist
Wirklichkeit? Nach wie vor gilt, daß die Verwirklichung
dieses Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform den
Staatsbürger in Zivil voraussetzt. Es ist zu
begrüßen, wenn der Herr Wehrbeauftragte hier auf die
erheblichen Lücken hinweist, die in die Kasernen
mitgebracht werden. Aber worauf gehen diese
Lükken denn zurück? Sicherlich in erster Linie auf die
verfehlte Bildungspolitik und den mangelhaften
Unterricht in vielen Schulen.
Die Ursachen aber liegen tiefer. Wie sieht es denn
darüber hinaus in unserem Staat aus? Hier herrscht
weitgehend Unsicherheit in den Dingen unserer
Gemeinschaftsordnung. Man braucht nur einen Blick
auf die Universitäten zu werfen, um zu erfahren,
was viele junge Menschen von unserem Staat
denken. Hier muß der Hebel angesetzt werden. Die
Soldaten sind ein Spiegelbild der Gesellschaft, nicht
eine herausgestellte Gruppe. Es geht nicht an, auf
der einen Seite diese Entwicklung laufen zu lassen
und sich darauf einzustellen und auf der anderen
Seite mangelndes Staatsbewußtsein zu beklagen.
Ich sage ganz deutlich, meine Damen und Herren,
die Bundeswehr ist auch nicht dazu da, dem
sogenannten mündigen Bürger Nachhilfeunterricht in
Staatsbürgerkunde zu erteilen.
(Zuruf von der FDP: Warum nicht?)
In seinem Beitrag zur politischen Bildung stellt
der Wehrbeauftragte mit Recht heraus, daß es sich
in der Tat um ein herausragendes Gebiet der
Inneren Führung handelt, das größte Aufmerksamheit
verdient. Alle Erfahrungen haben, wie schon gesagt,
bisher gezeigt, daß der junge Wehrpflichtige, der in
die Kaserne kommt, weder vom Elternhaus noch
von der Schule das nötige Rüstzeug mitbekommt.
Die CDU/CSU hat sich seit jeher für ein Optimum
an politischer Bildungsarbeit in der Truppe
eingesetzt und auch für eine bessere Ausbildung der
Ausbilder gekämpft, auch für besseres methodisch-
didaktisches Unterrichtsmaterial.
Allerdings kann es damit nicht getan sein. Wir
fordern daher eine rasche Beseitigung des vom
Wehrbeauftragten gerügten sogenannten
„Frontalunterrichts" . Hier muß etwas geschehen, wenn die
politische Bildung kein lästiger Fremdkörper im
Dienstbetrieb der Bundeswehr werden soll. Wenn
die politische Bildung ihren Zweck erfüllen soll, muß
sie für die jungen Dienstpflichtigen hautnah sein.
Dazu ist die offene Diskussionsform zu fördern.
Dies bedarf natürlich eines besonders geschulten
und kundigen militärischen Ausbilders und Führers.
Die politische Bildung in der Bundeswehr hat
zuerst und vor allem jene freiheitlich-demokratischen
Werte darzustellen und zu erläutern, die der Soldat
notfalls mit der Waffe verteidigen soll. Natürlich ist
die Bundeswehr bei all ihren Aufgaben insgesamt
immer überfordert, besonders dann, wenn frühere
Versäumnisse innerhalb kurzer Zeit erfolgreich
nachgeholt werden sollen. Denn erste Aufgabe ist
eine gute militärische Ausbildung, um unser Prinzip
der Abschreckung glaubhaft zu machen. Die Armee
kann und darf sich nicht als die politische
Hilfsschule der Nation verstehen.
Dennoch sollte mit größter Wahrscheinlichkeit in
Zukunft diesem Ausbildungsteil in der praktischen
Durchführung größere Aufmerksamkeit geschenkt
werden. Es darf nicht zu einer Pflichtübung kommen.
Ich möchte nur einige Beispiele aus einer Studie
anführen. Ich könnte sie beliebig ergänzen. Ein
Wehrpflichtiger sagt z. B.: „Politische Bildung, das
heißt bei uns immer Putz- und Flickstunde." Oder
ein anderer Wehrpflichtiger: „Politische Bildung, das
sieht bei uns so aus: Der Hauptmann kommt, liest
drei Themen vor und sagt, das hätte uns geblüht,
wenn er sich vorbereitet hätte. Und dann bespricht
er mit uns die Diensteinteilung für die nächste
Woche."
(Lachen bei der CDU/CSU — Dr. Wörner
[CDU/CSU] : Das ist aber nicht repräsen
-
tativ!)
— Kollege Wörner, ich habe ja angeführt, daß das
Aussagen eines Wehrpflichtigen sind. Ich könnte
das beliebig fortsetzen. Ich bin auch gerne bereit,
Herr Kollege Wörner, Ihnen diese Studie über die
Befragung einmal zur Verfügung zu stellen. Mich
hat sie erschreckt.
(Zuruf von der CDU/CSU)
— Ich habe das gerade hier ausgeführt. Wenn Sie
rechtzeitig dagewesen wären, hätten Sie das such
mitbekommen.
Ein Oberleutnant erklärt: „Politische Bildung, das
macht bei uns am besten der Standortpfarrer!" Ich
will aufhören. Ich habe genug solcher Zitate, meine
Damen und Herren, um Ihnen die Situation zu
schildern.
Wir müssen verhindern, daß dieser wichtige
Bestandteil der politischen Bildung und der
Ausbildung in der Bundeswehr am Freitag abgehandelt
wird, wenn alle geistig schon auf der Autobahn
sind.
Natürlich gilt auch für die Bundeswehr, daß die
politische Bildung auf die Erkenntnisse der
Geschichtswissenschaft zu gründen ist. Hier stellt sich
von selbst die Frage: Warum sind im Führungsstab
der Streitkräfte die zwei Referate aufgelöst worden,
die gerade mit diesen Aufgaben betraut waren, also
mit Geschichtswissenschaft und politischer Bildung?
Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Wehrbeauftragter,
wenn Sie die Hintergründe im nächsten Bericht
erläutern, sich darum kümmern, aber nicht nur
organisatorische Gründe anführen; denn irgendwo ist
das Gebiet ja bei einem Hilfsreferenten
untergebracht. Gehen Sie bitte auch darauf ein, was
eigentlich in Zukunft beabsichtigt ist oder was notwendig
wäre, um diesen Auftrag sicherzustellen! Wer soll
die Aufgaben wahrnehmen? Und vor allem, wie
sieht es mit dem Inhalt aus? Kommen hier ganz neue
Aspekte zum Zuge, wie sie sich in einigen Schriften
des Sozialwissenschaftlichen Instituts bereits
andeuten? Soll auch auf diesem Gebiet die
kritischdialektische Auffassung die bisherigen als zu
konservativ betrachteten Unterrichtshilfen ablösen?
Meine Damen und Herren, ich darf positiv
hervorheben, daß sich der Herr Wehrbeauftragte der Schule
der Bundeswehr für Innere Führung zugewandt hat;
und ihr einen sehr breiten Raum eingeräumt hat;
denn wie wir aus manchen Publikationen und
Aussagen wissen, war sie auf dem besten Wege, zur
Bedeutungslosigkeit abzusinken.
Auch wir sind der Ansicht, daß diese Schule, die
ein absolutes Novum in der deutschen
Militärgeschichte darstellt, die ihr vorgegebenen
Zielvorstellungen nicht erreicht hat. Die Gründe dafür sind
vielschichtig. Einige davon haben Sie, Herr
Wehrbeauftragter, aufgezählt: Personalmangel in der
Truppe, daher keine Kommandierungsmöglichkeit;
keine Verbindlichkeiten in den Ausbildungsplänen;
mangelnde Harmonie in der Zusammenarbeit
zwischen Wissenschaft und Militär; Verlagerung der
Lehrinhalte in den Bereich der Teilstreitkräfte;
fehlende räumliche Kapazität. Das alles ist sicherlich
richtig. Aber liegen die wirklichen Gründe nicht
doch tiefer?
Sicherlich war die Herbeiführung einer
Übereinstimmung zwischen wissenschaftlichen und
militärischen Auffassungen oft schwierig. Sie wird es
auch in Zukunft bleiben; denn zu unterschiedlich
sind in vielen Bereichen die Arbeitsweise, die
Methodik und die Zielsetzung. Trotzdem können und
müssen beide Richtungen miteinander in Einklang
gebracht werden, will man Innere Führung
sachgerecht praktizieren, d. h. im Angebot von Lehrstoffen
fundiertes Wissen vermitteln, in der
Menschenführung die Kenntnisse der Anthropologie und
Verhaltenslehre pädagogisch richtig verwerten.
Es soll und muß aber so bleiben, daß der
militärische Führer gegenüber den von ihm geführten
Soldaten die Rolle des Vermittlers der Werte
behält, die es zu verteidigen gilt; denn
Menschenführung ist nicht trennbar in äußere und innere
Führung. Derjenige, der die taktischen und
organisatorischen Anweisungen gibt, muß gleichermaßen
Sinn und Wert der militärischen Aufgabe vermitteln
als auch die zeitgemäßen Methoden der Führung
von Menschen anwenden können. Deshalb stimmen
wir zu, wenn Sie in Ihrem Bericht den
Bundesminister der Verteidigung zitieren: „Wir müssen dafür
sorgen, daß diese Schule entsprechend der
Herausforderung der nächsten Jahre eine zentrale
Stellung für die Innere Führung erhält." Diese Position
muß darin bestehen, wieder ein Zentrum für
Entwicklung und Weitergabe der geistigen Grundlagen
der Inneren Führung an die Multiplikatoren in der
Truppe, die militärischen Führer, zu werden.
Es ist nicht Schuld der Schule, daß sie dieser
Aufgabe nicht in vollem Umfang gerecht werden
konnte. Die von Ihnen dafür aufgeführten Gründe sind
unzureichend, Herr Wehrbeauftragter, die gesamte
Problematik aufzuzeigen. Sie sparen vor allen
Dingen aus, was die jüngste Vergangenheit betrifft und
was allein die sozialliberale Koalition zu
verantworten hat. Mit Übernahme der
Regierungsverantwortung und der Konzipierung der Neuordnung der
Ausbildung wurde der bestehende wissenschaftliche
Arbeitsstab, mit dem die Schule der Bundeswehr für
Innere Führung auf Zusammenarbeit angewiesen
war, von heute auf morgen aufgelöst. Statt dessen
wurde weit entfernt in München ein neues
sozialwissenschaftliches Institut gegründet, das bis heute
nach meiner Einschätzung nur sehr angreifbare
Arbeiten geliefert hat.
Die Hochschulen der Bundeswehr wurden
gegründet, auf die ein wesentlicher Teil der Aufgaben
der Schule für Innere Führung in Form des
gesellschaftlichen Anleitstudiums verlagert werden sollte.
Nichts ist in dieser Richtung bis heute verwirklicht
worden. Durch die Auseinandersetzung um die
Grundlagen der militärischen Führung, vor allem an
der Führungsakademie in Anbetracht der
berühmten Mitbestimmungsfrage, ist eine allgemeine
Unsicherheit eingetreten. Das Alte wurde in Frage
gestellt, das Konservative verteufelt. Das Neue, als
progressiv und fortschrittlich gepriesen, war aber
in den meisten Fällen so unausgewogen, wenig
sachbezogen und ideologisch überlagert, daß es auf
den entschiedenen Widerstand selbst bei denen
stößt, die aus den Reihen der SPD die Neuordnung
der Ausbildung mitgetragen haben.
Systemverändernde Tendenzen, selbst wenn sie
mit einem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit
ausgestattet sein sollten, haben meines Erachtens in der
Bundeswehr keinen Platz. Es wäre eine Aufgabe
des Herrn Wehrbeauftragten, rechtzeitig zu
erkennen, wo sich solche Entwicklungen anbahnen, und
diesen mit aller ihm zu Gebote stehenden Schärfe
entgegenzutreten. Wenn und solange diese
grundlegende Ansicht gemeinsame Auffassung bleibt —
wir haben nach Kenntnis Ihrer Person, Herr
Wehrbeauftragter, und nach den bisher von Ihnen
vertretenen Meinungen keinen Zweifel daran, daß Sie im
Kern auch so denken —, so lange wird man sich
auch über die Methoden einig werden können.
Es fragt sich aber, ob die Schule für Innere
Führung nicht auf einen falschen Weg gewiesen wird,
wenn man ihr aufträgt, moderne
Unterrichtstechnologien zu entwickeln, wie sie im technischen Bereich
bereits mit Erfolg angewandt werden. In der Inneren
Führung kommt es in erster Linie darauf an, den
militärischen Führer innerlich zu überzeugen und
damit in die Lage zu versetzen, aus dieser seiner
Überzeugung zu handeln, im rein fachlich-
militärischen Bereich, in der Menschenführung, in der
Darstellung der verfassungsmäßigen Aufgabe, in der
überzeugenden Weitergabe der
Verteidigungswürdigkeit unserer verfassungsmäßigen Ordnung.
Hierzu kann die Technologie nur ein Hilfsmittel sein. Die
Schule für Innere Führung muß Stätte der
Begegnung bleiben.
Mit Recht weist der Wehrbeauftragte auf die enge
Beziehung zwischen politischer Bildung und
Tradition hin. Seiner Feststellung, daß Traditionspflege
ein wichtiger Ausbildungsgegenstand der Inneren
Führung sei, kann voll zugestimmt werden. Wir
begrüßen es daher, daß Sie sich eingehend zur Frage
der Tradition geäußert haben. Ich freue mich, auch
feststellen zu können, daß wir offensichtlich
gemeinsam der Überzeugung sind, daß die von Ihnen ge
-
nannten drei Grundvoraussetzungen in der
Traditionspflege richtungweisend für die Bundeswehr
sein sollen. Leider haben Sie in Ihrem Bericht die
wichtigsten Fragen aber nur unvollkommen
angeführt, welche Grundlinien aus der Geschichte
unseres Volkes unseren Soldaten heute als Richtlinie für
ihre Aufgabe dienen sollen und welche eigene
Tradition der neugeschaffenen Bundeswehr schon jetzt
nach 20 Jahren die Weichen stellt für die
zukünftigen Aufgaben.
Wir bedauern, feststellen zu müssen, daß Sie zu
den Kontroversen um die Generäle Krupinski und
Franke — und in einem anderen Zusammenhang
auch um Dr. Wagemann — trotz unserer
Aufforderung kein Wort gesagt haben. Dabei stünde es, so
meine ich, dem obersten Kontrollorgan des
Parlaments wohl an, in diesen grundlegenden Fragen,
die die Öffentlichkeit erregt haben, die aus seiner
Institution erforderliche Stellungnahme abzugeben.
(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Sehr richtig!)
Hierbei lasse ich den Brief des Wehrbeauftragten,
der uns leider erst am 14. November 1978 erreicht
hat, unberücksichtigt, weil wir diese Punkte, die in
diesem Brief angeschnitten sind, im
Verteidigungsausschuß noch nicht besprechen konnten. Am Ende
meiner Rede werde ich auf diesen Brief noch einmal
zurückkommen.
Wir hatten aber eine Stellungnahme zu den
Vorfällen, die ich vorhin nannte, um so mehr erwartet,
als der Wehrbeauftragte in seinem Jahresbericht
1976 im Zusammenhang mit dem Fall der Generäle
Krupinski und Franke in Aussicht stellte, „die Frage
der Tradition zu einem späteren Zeitpunkt unter
übergreifenden Aspekten zu behandeln".
Meine Damen und Herren, dies ist aber
offensichtlich ein heißes Eisen, da Teile in der SPD
keinen Hehl aus ihrer Ablehnung einer aus dem
deutschen Soldatentum gewachsenen Tradition machen.
(Weißkirch [Olpe] [CDU/CSU] : So ist es!
— Horn [SPD] : Da sind Sie historisch auf
dem falschen Dampfer!)
Der Philosoph Jaspers sagte nach dem Krieg zum
Soldatentum: „Das Bewußtsein soldatischer Ehre
bleibt unbetroffen von allen Schulderörterungen.
Wer in Kameradschaftlichkeit treu und in Gefahr
unbeirrbar durch Mut und Sachlichkeit sich bewährt
hat, der darf Unantastbares in seinem
Selbstbewußtsein bewahren.
(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)
Dieses rein Soldatische und zugleich Menschliche ist
allen Völkern gemeinsam. Hier ist Bewährung ein
Fundament des Lebenssinns."
Ich meine, meine Damen und Herren, daß die
Tapferkeit des Soldaten, sofern sie nicht gegen
Recht und Sitte verstößt, ihren Wert in sich selber
trägt. Sie kann durch politischen Mißbrauch nicht
entwertet werden, solange die subjektiven Motive
der Kämpfenden sittlich vertretbar sind.
Seit 1945 zieht sich durch gewisse Medien wie
ein roter Faden eine gegen den Soldaten
eingestellte Meinung, eine Meinung, die gegen Geschichte
und jedes Geschichtsbewußtsein, das als
systemstabilisierend verworfen wird, gerichtet ist und die
sich gegen jegliche Tradition in der Bundeswehr
richtet.
Die Herausstellung des Traditionserlasses durch
den Wehrbeauftragten ist daher zu begrüßen. Es ist
ihm dafür zu danken, daß er den Mut fand, dieses
nicht von allen Seiten der Regierungskoalition so
gern gehörte Thema unzweideutig herauszustellen.
Ich darf an die Worte des Herrn Bundespräsidenten
erinnern, der auf dem Deutschen Historikertag 1976
erklärte: „Wir sind in Gefahr, ein geschichtsloses
Volk zu werden. Ich halte die Situation des
Geschichtsunterrichts an unseren Schulen für
bedenklich: zu wenig, zu einseitig nach Geschichtsbild und
Methode. Unsere Jugend wird den Sinn dieses
freiheitlichen deutschen Staates nur verstehen, wenn
sie die deutsche Geschichte kennt."
Meine Damen und Herren, man sollte auch endlich
aufhören mit dem Unfug und den Phrasen, der
Soldatenberuf sei ein Beruf wie jeder andere, oder
die Bundeswehr sei ein Industriebetrieb, in dem
Sicherheit produziert würde, und daher sei lediglich
der funktionale Gehorsam zu üben, oder die
Bundeswehr sei eine Armee von Arbeitnehmern.
Die Bemerkungen des Bundesministers der
Verteidigung zu den Feststellungen des
Wehrbeauftragten müssen hierzu als sehr dürftig und halbherzig
bezeichnet werden, wenn hier u. a. nur festgestellt
wird: „Es muß noch eingehend untersucht werden,
welche Bezüge zwischen Tradition und politischer
Bildung bestehen. Politische Bildung kann vielleicht
mehr als bisher über die Vermittlung geschichtlicher
Tatbestände und Zusammenhänge dazu beitragen,
daß die Traditionspflege der Bundeswehr
unbestrittener und unbefangener Ausdruck soldatischen
Selbstverständnisses wird." Hier fehlt meines
Erachtens eine überzeugende Aussage, ein klares
Bekenntnis.
Diese Bemerkung erinnert auch sehr an den
Hinweis des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von
Bülow, daß mit dem Ausscheiden der Generation des
Zweiten Weltkrieges aus der Bundeswehr gegen
1985 sich die Probleme der soldatischen
Traditionspflege von allein lösen würden. Ich meine, daß diese
Probleme immer in ihrer ganzen Schärfe entbrennen
müssen, wenn anders die Offiziere nicht zu
Vernichtungstechnikern herabsinken sollen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der Soldat, der bereit sein muß, sein Leben
einzusetzen, sucht sich natürlich Rückhalt in tragfähiger
Überlieferung. Sie kann ihm Anleitung für rechtes
Verhalten und für sittlich vertretbare Haltung in
Krisenlagen geben. Guten Gewissens kann er dies
nur, wenn er sich für zeitüberlebende Werte und
Güter einsetzt, die ihm durch ihre Bewährung in der
Geschichte verbürgen, daß sie notfalls auch das
Opfer des Lebens wert sind.
Das erzieherische Problem der Bundeswehr — in
diesem Zusammenhang ist auch die Traditionspflege
zu sehen — liegt unzweifelhaft in der Anstrengung
eingebettet, mit der es der Bundeswehr gelingt,
über die vordergründigen Phrasen des Zeitgeistes
hinaus die unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung zugrunde liegenden
Wertüberschreibungen aus Geschichte und Gegenwart überzeugend
und die Staatsbürger in Uniform verpflichtend zu
deuten.
Nicht das bloße Wissen allein ist Motivation für
den Bürger, sein Leben für die Freiheit einzusetzen.
Dazu gehört die ganze Erziehung des Menschen.
Traditionspflege ist daher Teil der soldatischen
Erziehung. Dieses hat der Traditionserlaß des
Verteidigungsministeriums in vollem Umfang erkannt.
In meinen Ausführungen habe ich mich bewußt
den Kapiteln Innere Führung, politische Bildung und
Tradition zugewandt, die von herausragender
Bedeutung sind, und zu diesen ausführlich Stellung
bezogen. Andere Gebiete wird mein Kollege
Weiskirch noch behandeln. Jedoch erlaubt die erfreuliche
Ausführlichkeit des letzten Jahresberichtes es nicht,
daß wir alle Punkte, mit denen wir uns im Ausschuß
beschäftigt haben, hier im Plenum wiederholen. Wir
haben uns im Ausschuß eingehend damit befaßt.
Ich erinnere z. B. an Personalangelegenheiten,
Fragen der Wehrpflicht, Fürsorgeangelegenheiten,
Transparenz der Personalführung; diese Themen
wurden alle bei der Berichterstattung im
Verteidigungsausschuß ausführlich behandelt.
Zum Schluß sei mir gestattet, dem Amt des
Wehrbeauftragten noch einige Worte zu widmen. In den
letzten Tagen, am 14. November, legte der
Wehrbeauftragte einen Brief vor, den ich schon erwähnte,
in dem er sich noch einmal nachträglich zu Fragen
der Doppeluntersuchung, der vorbeugenden
Tätigkeit, über den Stand der inneren Führung im
eigenen Amt und über die Durchführung seiner
Truppenbesuche äußert. Im Verteidigungsausschuß bestand
leider keine Gelegenheit mehr, hierauf einzugehen.
Es wird auch nicht möglich sein, diese Fragen heute
hier auszudiskutieren. Dies muß einer späteren
Behandlung im Verteidigungsausschuß vorbehalten
bleiben.
(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)
In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die
längst überfällige Novellierung des
Wehrbeauftragtengesetzes hinweisen. Ich halte es für dringend
erforderlich, daß noch innerhalb dieser
Legislaturperiode eine solche Novellierung verabschiedet
wird.
(Beifall bei der CDU/CSU)
An unserer Mitarbeit soll es jedenfalls nicht fehlen.
Zum Abschluß darf ich Ihnen, Herr
Wehrbeauftragter, und allen Ihren Mitarbeitern für die
geleistete Arbeit unseren Dank aussprechen. Ich stelle
vorsorglich den Antrag, daß Ihnen das Haus
Gelegenheit geben wird, selbst auch von dieser Stelle
aus sprechen zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Präsident Carstens: Meine Damen und Herren,
die Drucksache 8/2300 ist inzwischen verteilt
worden. Wie zu Beginn dieser Sitzung beschlossen,
unterbreche ich daher die Beratung zu
Tagesordnungspunkt 11.
Ich rufe den Zusatzpunkt auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des
Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes
(Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur
Änderung des Einkommensteuergesetzes, des
Gewerbesteuergesetzes, des
Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze
(Steueränderungsgesetz 1979 — StÄndG 1979)
— Drucksache 8/2300 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Vogel (Ennepetal)
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das
Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel.
Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) : Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der
Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat
hat in seiner Sitzung vom 16./17. November 1978
über das Anrufungsbegehren der Bundesregierung
vom 10. November 1978 zum Steueränderungsgesetz
1979 beraten.
Als Ergebnis seiner Beratungen schlägt der
Vermittlungsausschuß vor:
Erstens. Regelungen zur finanziellen
Besserstellung von Familien mit Kindern.
a) Im Einkommensteuergesetz werden ab 1.
Januar 1980 Aufwendungen für Dienstleistungen zur
Beaufsichtigung oder Betreuung eines Kindes, das
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als
außergewöhnliche Belastung bis zu einem
Höchstbetrag von 600 DM pro Kind und Elternteil
berücksichtigt.
Hiermit wird neu ein zusätzlicher Weg für die
Berücksichtigung von Aufwendungen für Kinder im
Einkommen- und Lohnsteuerrecht beschritten.
b) Die in dem gerade verabschiedeten Gesetz zur
Änderung des Kindergeldgesetzes vorgesehenen
Erhöhungen des Kindergeldes werden wie folgt
geändert:
Die Erhöhung des Zweitkindergeldes um 20 DM
auf 100 DM tritt nicht erst zum 1. Januar 1980,
sondern bereits zum 1. Juli 1979 in Kraft.
Das Kindergeld für das dritte und jedes weitere
Kind wird ab 1. Januar 1979 nicht um 45 DM,
sondern um 50 DM auf nunmehr 200 DM erhöht.
Zweitens. Regelungen zur steuerlichen Entlastung
von Gewerbebetrieben.
a) Das Steueränderungsgesetz 1979 regelt
nunmehr endgültig und abschließend den Wegfall der
Lohnsummensteuer ab 1. Januar 1980. Damit entfällt
der in Art. 14 Abs. 4 des Gesetzesbeschlusses des
Bundestages vom 20. Oktober 1978 enthaltene
Gesetzesvorbehalt.
b) Der Freibetrag bei der Gewerbeertragsteuer
wird ebenfalls mit Wirkung ab 1. Januar 1980 von
bisher 24 000 DM auf künftig 36 000 DM erhöht.
Insoweit bedarf es nunmehr entgegen dem
Gesetzesbeschluß des Bundestages vom 20. Oktober 1978
keines besonderen Gesetzes mehr.
c) Bei der Gewerbekapitalsteuer wird der
Freibetrag ab 1. Januar 1981 von zur Zeit 60 000 DM auf
künftig 120 000 DM erhöht. Weiter werden ab 1.
Januar 1981 Dauerschulden dem Gewerbekapital nur
noch insoweit hinzugerechnet, als sie den Betrag
von 50 000 DM übersteigen. Insoweit erfahren
Gewerbetriebe über den Gesetzesbeschluß des
Bundestages vom 20. Oktober 1978 hinaus zusätzliche
Entlastungen im Bereich der Gewerbekapitalsteuer.
d) Als weitere Maßnahme im Bereich der
Gewerbesteuer schlägt der Vermittlungsausschuß eine
Regelung vor, die der Nr. 7 des
Anrufungsbegehrens des Bundesrates vom 27. Oktober 1978
Rechnung trägt.
Drittens. Regelungen zum Ausgleich der
Einnahmeausfälle bei den Gemeinden infolge der
Entlastungen im Bereich der Gewerbesteuer.
a) Der Anteil der Gemeinden am Aufkommen der
Lohn- und Einkommensteuer wird ab 1. Januar 1980
von bisher 14 % auf künftig 15 % erhöht.
b) Der Umlagesatz der von den Gemeinden an
Bund und Länder zu entrichtenden
Gewerbesteuerumlage wird ab 1. Januar 1980 von 120 v. H. auf
80 v. H. gesenkt.
c) Bei der vorgesehenen Ausgleichsregelung wird
davon ausgegangen, daß diejenigen Gemeinden, in
denen die Lohnsummensteuer bisher erhoben
worden ist, ihre Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach
Ertrag und Kapital in angemessenem Umfang
erhöhen. Der Ausgleich des verbleibenden Restausfalls
soll im kommunalen Finanzausgleich der Länder
erfolgen. Es wird erwartet, daß diejenigen Gemeinden,
in denen die Lohnsummensteuer nicht erhoben wird,
die Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach Ertrag
und Kapital zur Entlastung der Gewerbebetriebe
angemessen senken.
Viertens. Eine Berücksichtigung der Auswirkungen
der Gesetzesbeschlüsse im Rahmen des
Steueränderungsgesetzes 1979 auf die Steuereinnahmen von
Bund und Ländern bleibt demnächstigen
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die
Neuverteilung der Umsatzsteuer vorbehalten.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung
hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im
Deutschen Bundestag über die Änderungen
gemeinsam abzustimmen ist. Namens des
Vermittlungsausschusses bitte ich um Annahme der
Änderungsempfehlungen.
(Beifall bei allen Fraktionen)
Präsident Carstens: Ich danke dem Herrn
Berichterstatter. — Gemäß § 10 der Geschäftsordnung des
Vermittlungsausschusses können vor der
Abstimmung Erklärungen zu dem Vorschlag des
Vermittlungsausschusses abgegeben werden.
Das Wort zu einer solchen Erklärung hat zunächst
der Herr Abgeordnete Dr. Häfele.
Dr. Häfele (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Die CDU/CSU stimmt dem
Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zu. Dies ist
zwar ein Steuerpaket, das nicht so ausgefallen
wäre, wenn die CDU/CSU in diesem Hohen Hause
die Mehrheit hätte, aber es ist ein Steuerpaket, das
Bestandteile enthält, die auf der finanzpolitischen
Linie der CDU/CSU liegen und die es uns
insgesamt ermöglichen, dem Ergebnis zuzustimmen. Vor
allem begrüßen wir es, daß durch den neuen
Einkommen- und Lohnsteuertarif zum 1. Januar 1979
Steuererleichterungen möglich werden - ein altes
Ziel der CDU/CSU —
(Berger [Lahnstein] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)
und daß in dem Paket auch andere alte
steuerpolitische Vorschläge der CDU/CSU enthalten sind.
Wir freuen uns, daß es uns gelungen ist, in einem
mühsamen Verfahren im Vermittlungsausschuß
darüber hinaus noch Verbesserungen für die
Familie und für mittelständische Betriebe und damit für
die Arbeitsplätze zu erzielen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Besonders erfreulich ist es, daß nunmehr sicher
ist, daß durch den neuen Einkommen- und
Lohnsteuertarif zum 1. Januar 1979 der Abbau der
heimlichen Steuererhöhungen wenigstens teilweise
vorgenommen und daß vor allem der
leistungshemmende Tarifsprung beseitigt wird. Damit hat die
Bundesregierung ihre eigene Regierungserklärung
vom 16. Dezember 1976 verlassen, worin der
Bundeskanzler vor noch nicht ganz zwei Jahren erklärt
hat, daß ein Abbau der Steuerlast in der gesamten
Legislaturperiode nicht in Betracht komme. Sie hat
auch das Vorhaben aufgegeben, was sie noch in
einer Kampfabstimmung am 21. Juni dieses Jahres
hier in diesem Hohen Hause gegen uns
durchgesetzt hat, nämlich 1979 keinen Tarif zu machen.
(Damm [CDU/CSU] : Hört! Hört!)
Diesen Kurswechsel begrüßen wir; das ist unser
altes Anliegen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Damit ist nach den Schritten der letzten Jahre,
die wir durchgesetzt haben, ein weiterer Schritt in
Richtung Abwehr der heimlichen Steuererhöhungen
getan worden. Dies ist ja ein Anliegen, das im
Mittelpunkt unserer finanzpolitischen Bestrebungen
der letzten Jahre stand. Natürlich, meine Damen
und Herren, kann auch dies kein endgültiger
Einkommen- und Lohnsteuertarif sein. Der
Anfangssteuersatz mit 22 % ist nach wie vor zu hoch. Die
Progression für Angehörige aufsteigender
Mittelschichten ist zu steil. Hier müssen in den
kommenden Jahren noch weitere Verbesserungen erreicht
werden. Am Ende muß nach der Vorstellung der
CDU/CSU ein durchgehender, gleichmäßig
ansteigender Progressionstarif stehen.
(Berger [Lahnstein] [CDU/CSU] : Sehr rich
-
tig!)
Wir freuen uns auch, daß eine Forderung von
uns, nämlich die Beseitigung der
Lohnsummensteuer, welche inzwischen zu einer Antiarbeitsplatz
steuer geworden ist, endgültig gesichert ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Damit ist auch die SPD erfreulicherweise in einen
anderen Weg gewiesen worden, als sie noch auf
ihrem Mannheimer Parteitag 1975 beschlossen hat,
nämlich die Lohnsummensteuer auf alle Gemeinden
auszuweiten.
(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)
Wir freuen uns auch, daß entgegen der
ursprünglichen Absicht der Koalition diese
Lohnsummensteuer nicht vom Paket abgekoppelt worden ist,
sondern daß dies jetzt zusammen mit dem Ausgleich
für die Gemeinden verbindlich beschlossen wird.
Auch bei den Gemeinden begrüßen wir es sehr,
daß entgegen dem ursprünglichen Antrag der
Bundesregierung und den Beschlüssen der Koalition
nicht nur allgemeine Finanzzuweisungen über die
Länder an die Kommunen fließen sollen, sondern
daß, wie wir es vorgeschlagen haben, konkret die
Selbstverwaltungskraft der Gemeinden durch eine
Anhebung des Anteils der Gemeinden an der
Einkommen- und Lohnsteuer und durch eine
Herabsetzung der Gewerbesteuerumlage gestärkt werden
muß.
(Zuruf des Abg. Huonker [SPD])
— Herr Huonker, als wir hier dieses Gesetz in
zweiter' und dritter Lesung verabschiedet haben, stand
das noch nicht drin, weil Sie es anders beschließen
wollten.
Wir begrüßen es besonders, daß es im
Vermittlungsausschuß gelungen ist, zugunsten der
Familien weitere Verbesserungen durchzusetzen, daß das
Drittkindergeld nicht mehr den unebenen Betrag
von 195 DM ausmacht, sondern wenigstens auf die
runde Zahl von 200 DM angehoben wird, und daß
vor allem die Anhebung des Zweitkindergeldes von
80 auf 100 DM auf den 1. Juli 1979 vorgezogen und
nicht erst zum 1. Januar 1980 wirksam wird.
Für ganz besonders wichtig halten wir, daß im
praktischen Ergebnis — es ist eine konkrete
Ausformung der außergewöhnlichen Belastung — ein
sogenannter Kinderbetreuungsfreibetrag ins
Gesetzbuch hineingeschrieben wird. Damit wird
anerkannt, daß im Steuerrecht auch ein Kind aus intakter
Ehe berücksichtigt werden muß, und es wird
anerkannt, daß die Besteuerung, auch was das Kind
anbelangt, nach dem Leistungsprinzip vorgenommen
werden muß. Durch diesen Freibetrag wird
progressionsmildernd entlastet.
Natürlich haben wir uns hier nicht völlig
durchgesetzt. Wir wollten einen einfachen,
unbürokratischen Kinderfreibetrag ohne Nachweis für alle, vor
allem auch für die normalen Familien, die ja
immerhin noch die wichtigsten sein sollten. Hier wird
der Nachweis gefordert, was eine zusätzliche
Verwaltungserschwernis mit sich bringt. Das ist ein
Nachteil. Wir hoffen und werden alles dafür tun,
daß die Verwaltungspraxis hier so großzügig
verfahren wird, daß wirklich den meisten Familien
geholfen werden kann.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die CDU/CSU erklärt, daß sie, sobald sie hier in
diesem Hohen Haus die Mehrheit haben wird,
(Lachen bei der SPD)
die Nachweispflicht abschaffen wird und daß damit
der Kinderfreibetrag vor allem auch für die
normale Familie ins Steuerrecht eingeführt wird;
(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner
[SPD] : Hoffen und Harren hält manchen
zum Narren!)
denn wir sind der Meinung, Herr Wehner, die
wichtigste Betreuungsperson, die es gibt, ist die
Mutter. Wenn sie Hausfrau ist und das Kind
betreut, soll sie diesen Freibetrag auch erhalten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sie werden noch erleben, welchen Unmut Sie mit
bürokratischen Schwierigkeiten draußen im Lande
ernten werden, so daß am Schluß nichts anderes
übrigbleiben wird, als diesen Nachweis zu
beseitigen.
(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer
[Tübingen] [SPD] : Das soll eine Erklä
-
rung sein und keine Debatte!)
Das Ziel der CDU/CSU besteht darin, die intakte
Familie gegenüber der nicht intakten nicht zu
benachteiligen, auch die Mutter, die zugleich
Hausfrau ist, nicht zu benachteiligen, und
Familienpflicht vor Steuerpflicht zu setzen, was neben dem
Kindergeld einen Kinderfreibetrag voraussetzt.
Einen Teilerfolg haben wir auf dem Felde der
Substanzbesteuerung, der ertragsunabhängigen
Besteuerung erzielt. Wir waren für die völlige
Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer, weil sie
inzwischen ein Investitionshemmnis, ein
Innovationshemmnis geworden ist und weil durch ihre
Abschaffung dauerhaft die Rahmenbedingungen für
die Investitions- und Innovationsbereitschaft der
Betriebe hätten verbessert und damit auch die
Arbeitsplätze gesichert werden können. Leider haben
wir uns damit nicht durchgesetzt. Wir sind leider
auch nicht mit der Herabsetzung der Meßzahlen,
die wir angeboten haben, durchgedrungen. Aber wir
haben wenigstens eine Verdoppelung des
Freibetrages bei der Gewerbekapitalsteuer von 60 000 auf
120 000 DM erzielt. Zusammen mit der Einführung
eines neuen Gewerbekapitalsteuer-Freibetrages bei
den Dauerschulden bedeutet das, daß über die
Hälfte der Betriebe, die bisher Gewerbekapitalsteuer
gezahlt haben, künftig keine Gewerbekapitalsteuer
mehr zahlen müssen. Dies ist, vor allem auch in
Verbindung mit der Anhebung des Freibetrages bei
der Gewerbeertragsteuer von 24 000 auf 36 000 DM,
eine ausgesprochen mittelstandsfreundliche
Maßnahme. Es ist dies auch von großer Bedeutung für
ein wichtiges Problem, das uns in den kommenden
Jahren immer mehr beschäftigen wird: Wir haben
Interesse an möglichst vielen neuen selbständigen
Existenzen, und gerade der schwierige
Zeitabschnitt der Existenzgründung wird durch die
Substanzbesteuerung vielfach besonders belastet, so
daß die jetzige Maßnahme durchaus auch
Existenzgründungen fördern kann.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns
darüber im klaren sein: Wenn die Politik des Abbaus
der Steuerlast von Dauer sein soll — und wir alle
wollen das heute hoffentlich —, ist nichts anderes
möglich, als daß die Ausgabenzuwächse in der mit
telfristigen Finanzplanung künftig beschnitten
werden. Nur dann können dauerhaft die Freiräume zur
Entfaltung der privaten Leistungsbereitschaft und
der Investitionsbereitschaft und -fähigkeit der
Betriebe entstehen. Wir fordern die Bundesregierung
auf, bei der Vorlage der nächsten mittelfristigen
Finanzplanung diesem Gedanken Rechnung zu tragen
und durch Beschränkung der
Ausgabenzuwachsraten mittelfristig dieses Wuchern des Staatsanteils
und auch das Wuchern der Staatsverschuldung von
der Wurzel her anzupacken. Denn beides zusam-
. men geht nicht: Wir können nicht auf die Dauer
Haushaltssteigerungsquoten von 8, 9 oder 10 %
haben und zugleich den Versuch machen wollen, die
Abgabenlast der Bürger und der Betriebe zu
mildern. Das ist ein Weg, der mit Sicherheit scheitern
wird.
(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das ist
eine reine Debattenrede!)
Meine Damen und Herren, wir haben wieder
einmal ein Beispiel einer unerfreulichen
Steuergesetzgebung erlebt,
(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)
einer Steuergesetzgebung des Hin und Her und der
Hektik. Die Regierung und die Koalition scheinen
aus ihren Fehlern der letzten Jahre nichts gelernt
zu haben. Warum sind diese Gesetze nicht, wie es
die CDU/CSU beim Tarif schon im Frühjahr
beantragt hatte, so . rechtzeitig vorgelegt worden, daß sie
gründlich und solide hätten beraten werden
können?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Warum hat die Koalition nicht schon im
Finanzausschuß, wo wir ihr in verschiedenen wichtigen
Punkten entgegengekommen sind,
Kompromißbereitschaft gezeigt? Dieses tage- und nächtelange
Hin und Her im Vermittlungsausschuß hätte uns
allen erspart werden können, und wir hätten
rechtzeitig in Ruhe etwas vorbereiten können.
(Wehner [SPD] : Aber dann hätten Sie
diese Erklärung heute nicht abgeben kön
nen! — Zustimmung bei der SPD)
— Herr Wehner, ich bin sehr dafür dankbar, daß
Sie mir das bestätigen. Auf jeden Fall ist es so:
Wenn wir in der Steuerpolitik nicht zu einer
längerfristigen Betrachtungsweise, zu einer
Vorhersehbarkeit, zu einer Mittelfristigkeit finden, wird die
Steuergesetzgebung immer schlimmer werden. Sie
werden erleben, wie sich dies auswirken wird, so
daß am Schluß der Staat insgesamt allmählich in
Mißkredit gerät.
Alles in allem sagt die CDU ja zu diesem
Vermittlungsergebnis.
(Wehner [SPD]: Hört! Hört!)
Wir freuen uns darüber, daß die Steuerentlastungen
überhaupt durchgesetzt werden konnten und daß
der Weg der wiederholten Ausgabenprogramme —
wie der Konjunkturprogramme in den letzten
Jahren — verlassen wurde. Wir freuen uns darüber,
daß wir darüber hinaus zusätzliche Verbesserungen
für die Familien und für die mittelständischen
Betriebe haben erreichen können.
(Wehner [SPD] : Alle freuen sich!)
Die CDU/CSU, Herr Wehner, hat nicht die Macht,
alle Fehler zu verhindern. Wir haben auch nicht
die Macht, unsere Vorstellungen vollständig
durchzusetzen.
(Wehner [SPD] : Aber Sie haben die
Macht, sich zu freuen!)
Wir haben leider nicht die Macht;
(Wehner [SPD] : Freuet euch!)
wenn wir sie nur hätten! Aber die CDU/CSU wird
auch künftig alles dafür tun, daß die Abgabenlast
der arbeitenden Bürger und der Betriebe begrenzt
bleibt und daß dadurch eine solide Finanzpolitik
erzwungen wird, um der Staatsaufblähung und den
Staatsausgabenprogrammen ein Ende zu bereiten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Präsident Carstens: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Westphal.
Westphal (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Namens der sozialdemokratischen
Bundestagsfraktion gebe ich folgende Erklärung
ab.
Im Wissen um die Tatsache, daß die Teile des
umfassenden Gipfelpakets, die im Bereich der
Steuergesetzgebung von der sozialliberalen Koalition
verwirklicht werden, insgesamt im Bereich der
zustimmungspflichtigen Gesetze liegen und daß
deshalb ein gemeinsames Ergebnis mit dem Bundesrat
erreicht werden muß, und ausgehend von der festen
Absicht, dem Steuerbürger die vorgesehenen
weitreichenden steuerlichen Entlastungen durch
Beseitigung des Tarifsprungs in der Progressionszone des
Lohn- und Einkommensteuerrechts mit
gleichzeitiger erneuter Anhebung des Grundfreibetrages für
alle Steuerzahler bereits zum 1. Januar 1979 zugute
kommen zu lassen, sind die Sozialdemokraten
zusammen mit ihrem Koalitionspartner mit der
Bereitschaft in das Vermittlungsverfahren gegangen,
ihren Teil zu einer notwendigen Einigung
beizutragen.
Dabei gab es allerdings zwei feste
Grundpositionen, die aus unserer Sicht nicht vermittelbar
waren.
Erstens. Wir wollten und konnten nicht zurück
hinter die Lösungen eines gerechten
Familienlastenausgleichs von 1975,
(Beifall bei der SPD und der FDP)
die damals ein einheitliches Kindergeld unabhängig
vom Einkommen der Eltern brachten. Eine
Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen in der
Einkommensteuer mit ihren schichtenspezifischen
Wirkungen konnte für uns nicht in Frage kommen.
(Beifall bei der SPD)
Zweitens. Die Abschaffung oder die Halbierung
der Gewerbekapitalsteuer, wie sie von der
Mehrheit des Bundesrats gefordert wurde, war für uns
nicht akzeptabel.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
Das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens, das
nach langen schwierigen Verhandlungen erreicht
wurde, zeigt, daß wir diese Positionen nicht
verlassen haben. Die Beschlüsse, die der
Vermittlungsausschuß gefaßt hat, um den Kompromiß zu
ermöglichen, reichern unser Gesetz an.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
Sie liegen auf anderen Gebieten und erhalten, was
im Interesse der Gemeinden und der Erhaltung
ihrer Finanzautonomie von äußerster Wichtigkeit ist,
den Realsteuercharakter der Gewerbesteuer.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
Für den Bürger ist das Ergebnis insgesamt positiv
und erfreulich. Auch der für die Staatsfinanzen
mitverantwortliche Abgeordnete kann sagen: Wenn
die zusätzlichen Kosten nicht rund 6 Milliarden
DM; wie es die Bundesratsmehrheit forderte,
sondern nur etwa ein Zehntel davon betragen, dann ist
das auch für diesen Abgeordneten annehmbar.
Erstens. Wir stimmen der zusätzlichen
Verbesserung des Kindergelds über die beschlossenen
Regelungen hinaus gern zu. Sie bringen nun für
Familien mit drei Kindern ein monatliches Kindergeld ab
1. Januar 1979 von 50 DM für das erste Kind, 80 DM
für das zweite Kind, 200 DM für das dritte Kind —
das sind 330 DM — und für jedes weitere Kind
monatlich 200 DM zusätzlich. Die Erhöhung für dritte
und weitere Kinder beträgt nunmehr 50 DM statt
der bereits vorgesehenen 45 DM. Für zweite Kinder
soll die bereits vorgesehene Erhöhung um 20 DM
nicht erst am 1. Januar 1980, sondern ein halbes
Jahr früher eintreten, also den eben von mir
genannten Betrag für die Drei-Kinder-Familien in der
Mitte des Jahres 1979 von 330 auf 350 DM erhöhen.
Diese vorgezogene Erhöhung des Zweitkindergelds
wird damit zeitlich in einem Zusammenhang mit
der nun im Vermittlungsausschuß akzeptierten
Anhebung der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt
bzw. einen halben Prozentpunkt gebracht, so daß
dieser für die Finanzierung des Gesamtpakets
erforderliche Teilausgleich leichter — ich möchte
sagen: noch leichter — verkraftet werden kann.
Zweitens. Die Neuschaffung einer Regelung des
steuerlichen Ausgleichs für die Betreuungskosten
von Kindern bis zum 18. Lebensjahr ab 1. Januar
1980 gegen Vorlage von Kostennachweisen durch
entsprechende Änderung des bisher bestehenden
Hausgehilfinnenfreibetrags bis zur Höhe von 600
DM bzw. bei Ehegatten 1 200 DM für jedes Kind,
löst gleichzeitig ein uns allen vom
Bundesverfassungsgericht aufgegebenes Problem in einer den
heutigen Lebensverhältnissen wesentlich gerechter
werdenden Form. Herr Häfele, dies ist kein neuer
Freibetrag, dies ist die Umwandlung — und
sinnvolle Neugestaltung für die heutigen Verhältnisse —
eines seit langen Jahren oder Jahrzehnten
vorhandenen Freibetrags in einem ganz anderen Bereich.
Drittens. Auch wenn Bedenken nicht zu verhehlen
sind, kann anerkannt werden, daß in einer noch
relativ entfernt liegenden Zeit, am 1. Januar 1981,
a) der Freibetrag bei der Gewerbekapitalsteuer
nochmals angehoben wird, und zwar auf 120 000 DM, und
b) eine Hinzurechnung von Schulden bei der
Gewerbesteuer nur noch bei Beträgen über 50 000 DM
erfolgen wird. Beide Lösungen sind
mittelstandsfreundlich, und sie sind in Größenordnungen
gestaltet, die wohl bei den Gebietskörperschaften
verkraftet werden können.
Viertens. Der von der Koalition mit Länder- und
Gemeindevertretern erarbeitete und von der
Bundesregierung offiziell eingebrachte Vorschlag eines
Ausgleichs für die Verluste der Gemeinden aus der
Abschaffung der Lohnsummensteuer ab 1. Januar
1980 und der erneuten Anhebung des Freibetrags in
der Gewerbesteuer von 24 000 DM auf 36 000 DM
zum gleichen Datum ist schließlich im
Vermittlungsausschuß angenommen worden. Die mühevolle
Arbeit zur Überwindung eines schwierigen Problems
kann in einer Weise zum Abschluß gebracht werden,
die einerseits die gewollte Wirtschaftsentlastung
sicherstellt und andererseits einen eindeutig
gemeindefreundlichen Charakter hat.
Das Ringen mit denjenigen, die diese Lösung des
Ausgleichs als zu weitgehend ansahen, war
schwierig. Man kann sagen: Es war ebenso schwierig wie
das Ringen mit denjenigen, die mit Recht auf einem
ausreichenden Ausgleich bestanden haben. Wir
stehen in dieser Sache, wohlwissend, welch schwieriges
Problem es zu lösen gilt, auf der Seite der
Gemeinden.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
Die Gemeinden werden künftig 1 °/o mehr Anteil
am Aufkommen der auch weiterhin dynamisch
wachsenden Einkommensteuer erhalten. Sie werden
ein Drittel weniger Umlage aus der Gewerbesteuer
an Länder und Bund abzuführen haben. Während in
Gemeinden, die keine Lohnsummensteuer erhoben
haben oder erheben, eine Senkung der Hebesätze
möglich — ich möchte sagen: erforderlich — ist,
werden die Gemeinden, in denen die Einnahmen aus der
Lohnsummensteuer entfallen, selbst bei der
Anhebung der Hebesätze maßvoll vorgehen können,
zumal ein Spitzenausgleich über den kommunalen
Finanzausgleich hinzukommt, der in der
Verantwortung der Länder zu gestalten ist. Die Zusage des
Landes Nordrhein-Westfalen an seine betroffenen
Gemeinden kann - lassen Sie mich das so sagen —
insbesondere für Niedersachsen und Schleswig-
Holstein, um das einmal herauszuheben, ein gutes
Beispiel sein.
Fünftens. Es ist für uns selbstverständlich, daß
in diesem Vermittlungsverfahren die Absicht, auch
noch die Ausgleichsverhandlungen über die
künftigen Anteile von Bund und Ländern an dem
Aufkommen aus der Umsatzsteuer zu führen und gar
dazu Gesetze zu machen, nicht Gegenstand des
Verhandelns und Vermittelns sein konnte. Wir
nehmen zur Kenntnis, daß es Länder geben wird, die
mit einem verengten Blick auf den Steuerteil des
Gipfelpaketes bei anstehenden Verhandlungen
Forderungen stellen werden.
(Zuruf von der CDU/CSU; Das muß auch
sein!)
Wir müssen aber den Bundesfinanzminister bitten,
die Interessen des Bundes zu wahren, der neben an
-
deren Risiken und Belastungen und neben dem von
ihm zu tragenden Teil der Steuerentlastungen aus
diesem Steuergesetz alle Kosten des Gipfelpakets
aus den Teilen Kindergeld, Herabsetzung der
flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte und
verlängerter Mutterschaftsurlaub allein tragen muß.
Meine Damen und Herren, durch das vorgelegte
Ergebnis wird der Weg frei zur vollen Erfüllung der
Gipfelzusage des Bundeskanzlers, mit dem Ziel der
wirtschaftlichen Belebung durch investitions-,
konsumtions- und arbeitsmarktpolitisch orientierte
Maßnahmen, wird der Weg frei für die rechtzeitige
Inkraftsetzung der Steuerentlastungen für Lohn- und
Einkommensteuerzahler ab 1. Januar 1979, werden
Festlegungen getroffen für erneute Entlastungen der
Wirtschaft in aufeinander folgenden abgestimmten
Schritten, von denen wir erwarten können, daß sie
Vertrauen schaffen und Mut zum wirtschaftlichen
Engagement erzeugen, weil jeder Unternehmer
sicher weiß, wann welche Vergünstigungen für ihn
wirksam werden, und schließlich werden vor allem
Hilfen, die in ihrer Größenordnung beachtlich sind,
für die Familien gewährt.
Meine Damen und Herren, wir Sozialdemokraten
werden dem Vermittlungsergebnis zustimmen.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
Präsident Carstens: Das Wort hat Frau
Abgeordnete Funcke.
Frau Funcke (FDP) : Herr Präsident! Meine Herren
und Damen! Die FDP-Fraktion begrüßt, daß mit dem
heutigen Vermittlungsergebnis endlich das
Steuerpaket der Bundesregierung und der Koalition
wirksam werden kann, nachdem dieses Paket zwar im
Bundestag bereits vor vier Wochen beschlossen,
aber vom Bundesrat bisher abgelehnt worden ist.
Es bleibt nunmehr bei den vorgesehenen
Entlastungen des Steuerzahlers durch Senkung des
Einkommensteuertarifs, Erhöhung des Vorwegabzuges,
Einführung des Realsplittings, es bleibt bei der
Entlastung der Wirtschaft über den Wegfall der
Lohnsummensteuer und Teile der Kapitalertragsteuer,
und es bleibt bei einer spürbaren Verbesserung des
Kindergeldes für die Mehrkinderfamilien — im
Grundsatz so wie es von Anfang an vorgesehen
war. Das sind Entlastungen in einer Gesamthöhe —
per Saldo — von 9 Milliarden DM im Jahre 1979
und 11 bis 12 Milliarden DM im Jahre 1980.
Die FDP trägt auch die Entscheidungen des
Vermittlungsausschusses. Doch hätten diese
Änderungen in ihren entscheidenden Teilen auch außerhalb
des Vermittlungsverfahrens und damit im normalen
Gesetzgebungsverfahren beraten und beschlossen
werden können.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Ich meine in diesem Zusammenhang die steuerliche
Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von
Kindern; denn das hätte wegen eines
Verfassungsgerichtsurteils auf Grund einer Regelung, die vor
mehr als zehn Jahren beschlossen wurde, sowieso
auf die Tagesordnung des Finanzausschusses und
des Hauses gesetzt werden müssen. Ich meine damit
aber auch die Entlastungen bei der
Gewerbekapitalsteuer, die zum 1. Januar 1981 wirksam werden
sollen.
Die CDU/CSU hat die Abschaffung oder
wesentliche Senkung der Gewerbekapitalsteuer gefordert.
Das wäre, wie uns der Städtetag sehr nachdrücklich
dargelegt hat, für die kommunalen Finanzen
untragbar gewesen. So notwendig eine Entlastung der
Wirtschaft von ertragsunabhängigen Lasten ist,
sosehr müssen bei einseitigen Eingriffen in die
Struktur der Gemeindesteuern die Auswirkungen genau
bedacht werden. Würde die Gewerbekapitalsteuer
gestrichen und das noch gleichzeitig mit der
Lohnsummensteuer, so würden zwangsläufig die
Hebesätze bei der Gewerbeertragsteuer erheblich
angehoben werden müssen: Das hieße: die
Großwirtschaft wird entlastet und das mittelständische
Gewerbe zahlt die Zeche. Das haben wir abgelehnt.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Demgegenüber ist die Lösung des
Vermittlungsausschusses ausgesprochen mittelstandsfreundlich,
nämlich die Anhebung des Freibetrages bei der
Gewerbekapitalsteuer von 60 000 auf 120 000 DM, die
Einführung eines besonderen Freibetrages bei der
Zurechnung von Dauerschulden. Dazu kommt die
bereits vorher von der Koalition vorgesehene
Anhebung des Freibetrages bei der
Gewerbeertragsteuer von 24 000 auf 36 000 DM und die Beseitigung
der Lohnsummensteuer, die ja bekanntlich bisher
besonders die arbeitsintensiven Betriebe belastet.
Die FDP sieht in diesem Gesamtergebnis die
Erfüllung ihrer Mittelstandsforderungen in diesem
Bereich.
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung der FDP
einen Vorschlag zum Ausgleich der
Lohnsummensteuer in das Vermittlungsverfahren eingeführt und
auch durchgesetzt. Er wurde von der FDP
mitentwickelt und wird von ihr voll getragen. Alle
Gemeinden erhalten ab 1980 1 % mehr aus dem
Aufkommen an Lohn- und Einkommensteuer und
brauchen von ihren Gewerbeeinnahmen ein Drittel
weniger an Bund und Länder abzuführen. Das erleichtert
all den Gemeinden, die bisher Lohnsummensteuer
erhoben haben, den Ausfall dieser Steuer und setzt
zugleich die übrigen Gemeinden in die Lage, ihre
Gewerbesteuerhebesätze zu senken. Die FDP
vertraut auf die Einsicht der Gemeindevertreter, daß
sie den gewonnenen Spielraum zur Senkung ihrer
Hebesätze verwenden und damit auch in
Gemeinden ohne Lohnsummensteuer das produzierende
Gewerbe von zu hohen Gewerbesteuern entlasten.
Die FDP begrüßt es, daß im Bereich der
Kinderbetreuung eine Regelung gefunden wurde, die die
alleinsorgenden Mütter nicht benachteiligt. Es lag
eine Reihe von Vorschlägen vor — wir hörten
davon —, um Kinder in der Steuer zu berücksichtigen.
Sie alle hätten jedoch den allein-erziehenden
Elternteil benachteiligt. Deshalb hat sich die FDP
nachdrücklich dagegen verwahrt. Was statt dessen jetzt
vorgesehen ist, nämlich die steuerliche
Berücksichtigung tatsächlich gezahlter Betreuungskosten,
kommt der Erziehungswirklichkeit nahe, weil diese
Erleichterungen für tatsächlich entstandene
Belastungen vorgesehen sind und allein erziehenden
Elternteilen ebenfalls voll zustehen.
Meine Damen und Herren, die jetzige Lösung
erhöht den vorgesehenen Kreditbedarf in den
Jahren 1979 bis 1981 zwar nur in begrenztem Umfange,
doch bleibt die FDP besorgt, daß damit der
vertretbare Kreditrahmen nicht nur ausgeschöpft, sondern
überschritten werden könnte. In wachsendem Maße
fragen uns verantwortungsbewußte Bürger, ob nicht
mit dem wachsenden Schuldenberg aller
öffentlichen Haushalte die Last künftiger Generationen
und die Anspannung des Kapitalmarkts zu groß
werden würden. Die Folgen könnten Zinssteigerungen
zu Lasten aller sein.
Wir teilen seitens der FDP diese Sorge und
stimmen daher einer Ausweitung des Steuerpakets nur
deshalb zu, weil wir bei den gegebenen
Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat das Steuerpaket nicht
scheitern lassen wollen. Aber, meine Damen und
Herren, das heißt: die Verantwortung für eine
weitere Erhöhung der Staatsschulden und für
eventuelle Zinssteigerungen zu Lasten der Wirtschaft
liegt eindeutig und einseitig bei der CDU/CSU.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Die FDP-Fraktion stimmt dem Ergebnis des
Vermittlungsausschusses zu.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Präsident Carstens: Meine Damen und Herren,
weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der
Vermittlungsausschuß hat gemäß §:10 Abs. 3 Satz 1
seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die
vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen
ist. Wer der Beschlußempfehlung des
Vermittlungsausschusses auf, Drucksache 8/2300 zuzustimmen
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich
bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei
einigen Enthaltungen ist die Beschlußempfehlung
des Vermittlungsausschusses einstimmig
angenommen.
Wir fahren dann in der Beratung des
Tagesordnungspunktes 11 — Jahresbericht 1977 des
Wehrbeauftragten — fort.
Das Wort hat der Abgeordnete Horn.
Horn (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich unmittelbar zu
dem Bericht des Wehrbeauftragten Stellung nehme,
noch zwei Hinweise zu den Darstellungen des Herrn
Kollegen Ernesti.
Herr Kollege Ernesti, wir wollen uns nicht
mißverstehen. Interessant waren natürlich Ihre
Ausführungen zu der Frage „Berufsbild des Soldaten".
Wir stimmen überein, daß die meisten Berufe
unvergleichbar sind. Aber es ist wohl auch
übereinstimmende Auffassung im ganzen Hause — und in
diesem Sinne äußerte sich der Kollege
Rommerskirchen in früheren Jahren dazu —, daß wir nicht mehr
zu einem Berufsbild des Soldaten „sui generis"
zurück wollen.
Ein weiterer Punkt. Sie haben sich hier in
dankenswerter Weise für ein besseres
Geschichtsverständnis ausgesprochen. Das brauchen Sie dem, der
einmal Geschichtslehrer war, kaum zu sagen. Der
hört das mit Freude.
In diesem Zusammenhang machten Sie auf
traditionelle Vorbehalte der Sozialdemokratischen
Partei gegen die bewaffnete Streitmacht aufmerksam.
Ich möchte hier allerdings im geschichtlichen
Verständnis etwas korrigieren. Es ist bekannt, daß die
Sozialdemokratische Partei seit Bebel die erste
demokratische Partei war, die sich programmatisch
für die allgemeine Wehrpflicht gerade gegen
vorherrschendes Stände- und Elitedenken eingesetzt
hat.
(Würzbach [CDU/CSU] : Wie war das denn
bei der Bundeswehr, Herr Horn, als die
Wehrpflicht eingeführt wurde? — Damm
[CDU/CSU] : Da lebte Bebel nicht mehr!)
Sie wissen, Herr Kollege Würzbach —
dankenswerterweise nehmen wir das auf —, daß das
immerhin einer Verfassungsänderung bedurfte. Sie
wissen — damit hier einmal alte Mythen zerschlagen
werden —, daß zu dieser Verfassungsänderung die
Zustimmung der Sozialdemokratischen Partei
notwendig war, weil dies nur mit Zweidrittelmehrheit
möglich ist. Sie wissen, daß die
Sozialdemokratische Partei in der Opposition, aber konstruktive
Voraussetzungen für die Errichtung der
Bundeswehr mit geschaffen hat. Das muß auch einmal
gesagt werden.
(Beifall bei der SPD)
Natürlich standen für uns damals die politischen
Inhalte im Vordergrund, weil wir zu Beginn der
50er Jahre — das wissen Sie ganz genau — um die
Wiedervereinigung gerungen haben. Ich glaube,
diese Form der Auseinandersetzung, die die
parlamentarische Opposition damals geführt hat, war
nicht nur legitim, sondern auch notwendig.
(Würzbach [CDU/CSU]: Um die Wiederver
-
einigung ringen wir auch heute noch!)
Nach der Definition von Fritz Erler ist der
Wehrbeauftragte Auge und Ohr des Parlamentes in der
Truppe. Dementsprechend steht im Mittelpunkt des
Berichtes des Wehrbeauftragten der Mensch, der
Soldat, in seinen vielfältigen Beziehungen als
Untergebener, Vorgesetzter und Kamerad, im
Zusammenhang mit den Fragen der häufigen
Versetzungen und der daraus resultierenden Probleme im
familiären Bereich, der Auswirkungen auf die
schulischen Leistungen der Kinder, bei der
Wohnungssuche. Die Palette der Probleme reicht von der
Wehrstruktur über Ausbildungsfragen, Beförderungsstau,
Mitflugerlaubnis bis hin zur Berufsförderung und der
Eingliederung ehemaliger Zeitsoldaten in den
öffentlichen Dienst.
Das Parlament berät den Bericht des
Wehrbeauftragten einmal im Jahr. Es genügt damit seiner
Pflicht. Ich habe sehr wohl die etwas kritischen
Ausführungen des Kollegen Ernesti dazu gehört. Ich
stimme in dieser Hinsicht mit ihm völlig überein. Ich
bin dankbar, daß der Vorsitzende der SPD-
Bundestagsfraktion, Herbe rt Wehner, im vergangenen Jahr
anläßlich einer wehrpolitischen Tagung eine Auf
arbeitung all der Probleme unserer Soldaten im
Zusammenhang mit der Debatte über den Bericht des
Wehrbeauftragten forderte. Ich bedaure zugleich,
daß trotz mehrfacher Hinweise von seiner Seite die
Zeit zur Behandlung dieses Themas im Parlament
wiederum sehr kurz bemessen wurde, so daß dieser
Umstand und die übliche Präzens im Parlament die
Redner aller im Bundestag vertretenen Parteien
veranlassen sollten, mit kritischen Anmerkungen nach
draußen sparsam umzugehen. Die Redlichkeit
gebietet uns das.
Die drei im Bundestag vertretenen Parteien
veranstalten wehrpolitische Tagungen und Kongresse,
auf denen die hier anstehenden Fragen eine große
Rolle spielen. Es ist bedauerlich, daß die
Diskussionen über diese Themen zu sehr nach draußen
verlagert werden und im Vergleich dazu nur noch
unzulänglich im Parlament stattfinden.
(Beifall beider SPD und der FDP)
Zweifellos liegt der Grund auch darin, daß die Zeit
der Debatten über Grundentscheidung, Herr Kollege
Würzbach, längst vorbei ist, d. h. daß wir Gott sei
Dank in einer Phase der Normalität sind.
Die Bundeswehr ist ein selbstverständlicher
Bestandteil des Staates. Bürger in Uniform und Bürger
in Zivil begegnen sich unvoreingenommen. Die
sachliche und oft beschwerliche Alltagsarbeit vollzieht
sich nicht dramatisch, aber sie darf deshalb auch
nicht zur Gleichgültigkeit führen. Der
Verteidigungsausschuß wird darauf drängen — ich denke, darin
stimmen wir alle überein —, daß die vielfältigen
Probleme der Bundeswehr, unserer Soldaten, die sich
in den Berichten des Wehrbeauftragten
niederschlagen — etwa im Sozialbereich, etwa im
Zusammenhang mit den Überstunden, der Wohnungsfürsorge
und dem Beförderungsstau —, nicht nur eine interne
Angelegenheit des Fachausschusses bleiben, sondern
vom Parlament selbst in verstärkter Weise
behandelt werden.
Zur Vorlage des Berichtes des Wehrbeauftragten
für das Jahr 1977 ist festzustellen, daß die
Stellungnahmen zu den Problembereichen in der
Bundeswehr, Herr Wehrbeauftragter, pointierter und klarer
sind als' im vorjährigen Bericht. Es ist zu begrüßen,
daß der Wehrbeauftragte nicht nur allgemeine
Normen aufgestellt hat, sondern konkrete
Strukturelemente wie das Heeresmodell 4 unter dem Aspekt
„Wo bleibt der Mensch?" zum Gegenstand seiner
Ausführungen macht. Der Vorwurf, daß in der
Erprobungsphase fast ausschließlich die technischen
Gegebenheiten und Abläufe überprüft wurden, führt
zu der Frage, ob der Mensch, der Soldat den
Leistungsanforderungen des Heeresmodells 4 gerecht
werden kann. Neben dem Personalmangel wird hier
die zentrale Frage der Menschenführung
angesprochen. Die quartalweise Zuführung macht die
Einheiten zu heterogenen Gebilden, in denen sich
Kameradschafts- und Gemeinschaftsgeist durch die
ständigen Umsetzungen nur schwerlich entwickeln kann.
Die Durchsetzung des ursprünglichen Heeresmodells
4 hätte somit zu zwei negativen Ergebnissen führen
müssen.
9196 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag; den 17. November 1978
Horn
Erstens. Die Funktionsfähigkeit der Truppe selbst
wäre für lange Zeit in Frage gestellt worden.
Zweitens. Sowohl in den dienstlichen
Anforderungen als auch durch eine große Umzugswelle hätten
sich unzumutbare Belastungen und Erschwernisse
für den einzelnen Soldaten ergeben.
(Zuruf von der CDU/CSU: Späte Erkennt
-
nis!)
Die kritische Stellungnahme des
Wehrbeauftragten hat in entscheidendem Maße dazu beigetragen,
das neue Heeresmodell 4/III a zu konzipieren, das
im Grundsatz von allen Fraktionen des Bundestages
getragen wird.
(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Vor allem
die Aufforderung durch die Opposition!)
— Herr Kollege, ich will den Wert und die Initiative
der Opposition überhaupt nicht in Frage stellen.
Bleiben Sie immer in dem Bereich, wo Sie sind, und
sind Sie uns hilfreich! Das nehmen wir dankbar an.
(Beifall bei der SPD)
Aus gutem Grund hat der frühere
Verteidigungsminister Georg Leber die Durchführung eines
Erprobungsmodells angeordnet. Es ist eben der Sinn eines
solchen Erprobungsmodells, aus der positiven wie
aus der negativen Erfahrung sachgerechte Schlüsse
zu ziehen. Dies hat Hans Apel getan. Er steht damit
in der Kontinuität seines Vorgängers. Die
Entscheidung des Bundesverteidigungsministers verdient
unseren Respekt, da ihr drei unerläßliche
Gesichtspunkte zugrunde lagen,
(Zuruf des Abg. Biehle [CDU/CSU])
die jeder verantwortliche und
verantwortungsbewußte Politiker berücksichtigen muß. — Herr Biehle,
ich kann das wirklich nicht alles aufnehmen. Ich bin
ja gern bereit, auf Hinweise einzugehen, nur bitte
ich um Verständnis — ich habe es schon dreimal
getan —, daß ich auch wegen der Zeitbegrenzung, die
ich vorhin schon beklagt habe, meine Ausführungen
zu Ende führen möchte.
(Biehle [CDU/CSU] : Herr Leber hat gesagt,
es kostet nichts! Das war ja der Trick 17!)
— Ich glaube, in der CDU/CSU gibt es doch
manchmal Menschen, die leiden an großer Vergeßlichkeit.
Anscheinend gehören Sie auch dazu. Das hat der
Verteidigungsminister Leber nie gesagt.
(Biehle [CDU/CSU] : Nur keine Geschichts
klitterung!)
Es ist keine Frage, daß das neue Modell
entsprechend der langjährigen Vorarbeit des Inspekteurs
des Heeres den Grundsatz der Vorneverteidigung
erfüllen muß. Die Bundeswehr ist keine
Angriffsarmee; das möchte ich noch einmal bewußt nach
außen darstellen. Das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, die strategischen Planungen des
Bündnisses und die Auslegung unserer Streitkräfte
mit ihren besonderen Waffensystemen beweisen
eindeutig den Charakter der Bundeswehr als eines
reinen Verteidigungsinstruments. Ausbildung,
Ausrüstung und Struktur unserer Bundeswehr müssen
auch in Zukunft so angelegt sein, daß uns kein
potentieller Gegner risikolos angreifen kann. Dem
Zweck der Auftragserfüllung, nämlich im Rahmen
des Bündnisses zur Abschreckung beizutragen, soll
auch das neue Heeresmodell entsprechen.
Zweitens. Der Soldat: Das neue Modell ist so
abgestellt, daß es dem Soldaten, dem Menschen, der
den Auftrag ausführen soll, Rechnung trägt. Dem
Soldaten werden keine untragbaren Belastungen
aufgebürdet.
Drittens. Finanzielle Rahmenbedingungen: Das
neue Modell wird den finanziellen Bedingungen
gerecht. Sicherheitspolitik ist zwar keine Funktion
der Finanzpolitik, aber jeder
verantwortungsbewußte Politiker muß die Rahmenbedingungen
seines besonderen Bereichs im Verhältnis zu den
Möglichkeiten im gesamten Staat erkennen und auch
einhalten.
Der Verteidigungsausschuß kann erwarten, daß
die vom Wehrbeauftragten dargestellten Mängel
sich in der neuen Struktur nicht als Fehler in
anderer Form wiederfinden. Deshalb sollte der
Wehrbeauftragte auch das neue Modell weiterhin kritisch
überprüfen, damit möglichst frühzeitig Fehlerquellen
erkannt und beseitigt werden.
(Zustimmung des Abg. Möllemann [FDP])
Es ist erfreulich, festzustellen, daß die Diskussion
über die Innere Führung in der letzten Zeit erneut
belebt wurde. Dies ist um so notwendiger, als es
nicht mehr vorwiegend um die alte Frontstellung
zwischen Traditionalisten .und Reformern geht — um
das auf das bekannte Klischee zu bringen —; das
ist zweifellos in einem gewissen Maße auch noch
der Fall. Vielmehr stehen wir auf diesem Gebiet
vor einer neuen Herausforderung. Schlagworte wie
„Bürokratisierung" oder „verwaltete Armee"
kennzeichnen die Themen der Diskussion. Moderne
Streitkräfte sind in der Ausrüstung,
dementsprechend auch in der Ausbildung Spiegelbild der
modernen technologischen Entwicklung. Niemand sollte
glauben, daß dadurch die Wertvorstellungen des
Menschen — und hier des Soldaten — unberührt
blieben. Was Karl Jaspers Mitte der 50er Jahre
voraussagte, nämlich die Wandlung des Offiziers
vom Soldaten zum Berufstechniker, hat sich weithin
vollzogen. Aber dies darf nur ein Aspekt im
Berufsbild des Soldaten sein.
(Zuruf des Abg. Berger [Lahnstein] [CDU/
CSU] )
— Ich gestehe, wir liegen wirklich nicht
auseinander, Herr Kollege Berger.
Wo die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte den
wichtigsten Maßstab bildet, werden Ausbildung und
Erziehung auf dieses Ziel ausgerichtet und ihm
andere Werte untergeordnet. Die Soldaten in allen
Führungsebenen und Verantwortungsbereichen
spüren diese Gefahr. Der Bundesminister der
Verteidigung hat mit der Einsetzung einer Kommission unter
General a. D. de Maizière einen vernünftigen Schritt
in die richtige Richtung getan. Dabei geht es auch —
aber nicht nur — um die ständige Überfütterung
der Soldaten mit bürokratischen Anordnungen.
Der Inspekteur des Heeres, General Hildebrandt,
hat in einem meiner Auffassung nach
bemerkenswerten Aufsatz in der „Frankfurter Allgemeinen
Zeitung" die ausschlaggebende Bedeutung der
wechselseitigen Abhängigkeit von militärischer
Auftragserfüllung und politischer Bewußtheit der
Soldaten unterstrichen. Ich stimme dem Inspekteur des
Heeres zu, wenn er feststellt, daß die technische
Entwicklung im Bereich der Streitkräfte nicht mehr
Gängelung und Bevormundung erfordert, sondern
gerade umgekehrt: In Anbetracht der wachsenden
Kompliziertheit und Vielfalt der Waffensysteme
erhöht sich fortgesetzt das Angewiesensein der
militärischen Führer auf die Bereitschaft und die
Fähigkeit zu selbständiger Entscheidung ihrer
Untergebenen. Folglich mindert sich in gleichem Maße die
Tauglichkeit reglementierenden Befehlens.
Innere Führung ist durch Auftragstaktik zu
verwirklichen. Das heißt, eine der Hauptaufgaben des
militärischen Vorgesetzten wird in Zukunft
zwangsläufig mehr als in der Vergangenheit darin
bestehen müssen, seine Soldaten zu informieren, ihnen
differenzierten Einblick in politische Abläufe zu
geben und das Warum und Wofür des Auftrages auch
zu erklären. Die politische Führung muß beachten,
daß die Bürokratisierung im Sinne der „organisierten
Verantwortungslosigkeit" genau jene Freiräume
verengt oder zuschüttet, die für eine
verantwortungsbewußte Erfüllung des Auftrages unerläßlich
sind. Zu erstreben ist eine innere Führung, die nur
das verlangt, was notwendig ist, dies aber
vollständig. Wo die Befehlsforderungen nach Ausmaß
und Vielfalt so groß sind, daß sie nicht mehr
vollzogen werden können, ist der Soldat, ist der
Untergebene zum selektiven Gehorsam gezwungen. Das
heißt aber zugleich auch: zum selektiven
Ungehorsam.
Die Bedeutung des Wortes von der Inneren
Führung erweist sich daran, ob dem Soldaten über
Auftragstaktik fünf entscheidende Erkenntnisse
einsichtig gemacht werden können. Er muß wissen,
welche Bedeutung für seinen Auftrag 1. die
Sicherheitspolitik unseres Staates hat, 2. die
Bundespolitik, 3. das innenpolitische Spannungsfeld von
Gewaltpotential und Sicherung des Friedens, 4. die
Bundeswehr als eine der größten und
differenziertesten Einrichtungen unseres Staates, 5. die
gesellschaftspolitische Bedeutung des Vorganges, daß
250 000 Wehrpflichtige jedes Jahr zum erstenmal in
dieser Form den Staat erleben.
Eine besondere Bedeutung für Vorbereitung und
Durchführung dieser Arbeit hat dabei die Schule für
Innere Führung der Bundeswehr. Der Herr
Bundesminister der Verteidigung spricht in seiner
Stellungnahme davon, daß die Schule der Bundeswehr für
Innere Führung nach Verwirklichung des neuen
Auftrags das geistige Zentrum der Bundeswehr sei. Das
ist wahrhaft ein hoher, ja, ein, wie ich meine,
unerfüllbarer Anspruch. Im übrigen bin ich immer
noch der Auffassung, daß das geistige Zentrum der
Bundeswehr — dies beinhaltet ja auch die
Führungskomponente — beim Bundesminister der
Verteidigung selbst zu finden ist.
Die Schule in Koblenz kann — einschränkend
gesagt — nur ein ganz wesentliches Zentrum für die
Innere Führung werden. Vom Auftrag der Schule
bzw. des Zentrums her sowie unter Berücksichtigung.
des Verbundes mit anderen Einrichtungen der
Streitkräfte — Hochschulen der Bundeswehr,
Führungsakademie der Bundeswehr, Sozialwissenschaftliches
Institut der Bundeswehr, Militärgeschichtliches
Forschungsamt, Streitkräfteamt usw. — bleibt noch viel
zu tun, um ein Zentrum im gewünschten Sinne zu
schaffen.
Ich kann und werde nicht über die neuerliche
Entwicklung der Schule schon jetzt ein Urteil abgeben,
denn der neue Auftrag der Schule ist für mich Grund
genug, dem neuen Konzept des Bundesministers
der Verteidigung die Möglichkeit der Bewährung
zu lassen und die kommende Entwicklung zu
beobachten.
In diesem Sommer sollte nach Beendigung der
Versuchsphase die Entscheidung für die neue
Arbeitsgliederung der Schule getroffen werden. In
bezug auf Personalveränderungen sollte bereits seit
1. April 1978 der neue Auftrag berücksichtigt
werden. Für die Zukunft dieser wichtigen Institution,
die für die theoretische Fortschreibung und
praxisbezogene Aufarbeitung der Inneren Führung eine
zentrale Rolle übernehmen soll, scheinen mir neben
der Formulierung des Arbeitsauftrages und der
Gliederung unter anderem noch folgende Gesichtspunkte
von Bedeutung zu sein.
Zum einem das Junktim zwischen Verwirklichung
des fachlichen Auftrages mit der personellen
Ausstattung. Eine Kernfrage hierzu ist auch die
Dotierung der Stellen. Denkt der Verteidigungsminister
z. B. auch daran, die Stellen so zu dotieren, daß bei
dem Personal der Schule ein Zugzwang zur Rotation
und zur Mobilität in dem Sinne hergestellt wird,
daß die Stellen keine Auslaufstellen werden,
sondern daß dem gut qualifizierten Stelleninhaber beim
Weggang von der Schule eine Förderung in Aussicht
steht? Für den Auftrag bei der Ausgestaltung der
Inneren Führung halte ich es für meine Pflicht, auch
darauf hinzuweisen, daß im Sinne der ständigen
Fortschreibung und des Innovationsbedürfnisses der
Inneren Führung ein hohes Maß an Mobilität und
an fachlichen Qualifikationsmöglichkeiten als
Bedingung für die personelle Rotation auch von den
zivilen Mitarbeitern gefordert werden sollte.
Zum anderen muß die Stellung der Schule der
Bundeswehr für Innere Führung bzw. des Zentrums
der Bundeswehr für Innere Führung im Verbund
mit anderen Institutionen wie den Hochschulen der
Bundeswehr, der Führungsakademie der
Bundeswehr, dem Sozialwissenschaftlichen Institut der
Bundeswehr, dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt
und den Streitkräften geklärt werden. Dies ist an
der Zeit. Dies ist unsere Anforderung an das
Bundesverteidigungsministerium.
Nicht unwesentlich scheint mir in diesem
Zusammenhang die Frage, ob die jetzige räumliche
Unterbringung sowohl hinsichtlich des Standortes
wie auch der Ausstattung dem Auftrag und der
Funktion eines wie auch immer zugeschnittenen
Zentrums der Streitkräfte entspricht. Der
Verteidigungsminister sollte seine aus den Erfahrungen der
Versuchsphase entwickelte Konzeption der Schule
der Bundeswehr für Innere Führung bzw. des
Zentrums der Bundeswehr für Innere Führung im
Ausschuß erläutern und zu den angesprochenen
Fragen Stellung nehmen.
Der Wehrbeauftragte hat in seinem Bericht den
Spannungsbogen zwischen den Sachzwängen der
Technisierung und Arbeitsteilung einerseits und
andererseits der Rolle des Soldaten als politisch
denkendem und handelndem Staatsbürger, d. h. der
politischen Dimension des Dienstes, aufzuzeigen
versucht. Kooperation in den Streitkräften weckt
von sich aus noch kein Verständnis für
demokratische Verfahren. Sie erstreckt sich meist nur auf
die technische Bewältigung des militärischen
Auftrags. Die Steigerung der Zahl der Soldaten, die sich
parteipolitisch binden oder für Parlamente,
Kreistage und Gemeinderäte kandidieren, ist zwar er
-
freulich hoch, doch kein Hinweis darauf, daß sich
die Soldaten in ihren Einheiten bzw. Verbänden als
politisch denkende und handelnde Staatsbürger
fühlen und auch immer so behandelt werden. Das
Problem liegt vielmehr darin, daß dem Soldaten —
gleich welchen Dienstgrades — bewußt gemacht
werden muß, daß er auch im Kasernenalltag der
politisch denkende und handelnde Staatsbürger ist
und daß er im Sinne der Auftragstaktik und im
Rahmen der Inneren Führung einen Freiraum hat, um
sich als solcher zu erweisen. Hier bedarf es noch
vielfacher Anstrengungen, die wesentlich im
Bereich der politischen Bildung liegen.
(V o r s i t z : Vizepräsident Stücklen)
Damit komme ich zu diesem Kapitel. Die
Neuordnung von Bildung und Ausbildung in der
Bundeswehr im Jahre 1971 war eine der wichtigsten
Reformen der Bundesregierung. Die seinerzeit von der
Bildungskommission entwickelten Grundsätze und
Ziele der Neuordnung haben unverändert Gültigkeit.
Danach sollte durch das Ausbildungssystem der
Bundeswehr als Teil des Bildungssystems in der
Bundesrepublik Deutschland und bei
Berücksichtigung der gesellschaftlichen und technischen
Entwicklungen erstens die Einsatzbereitschaft der
Streitkräfte verbessert, zweitens die Attraktivität
des Dienstes erhöht und drittens die Integration der
Soldaten in die Gesellschaft gefördert werden.
Diese Ziele konnten inzwischen weithin erreicht
werden. Die Leistungen der Soldaten werden im In-
und Ausland anerkannt. Die erfreuliche
Entwicklung der Nachwuchslage ist wesentlich durch das
neue Bildungsangebot bestimmt worden. Die
neugeschaffenen Bildungseinrichtungen, vor allem
Hochschulen und Fachschulen der Bundeswehr mit im
. Zivilleben anerkannten Abschlüssen, sind sichtbarer
und überzeugender Beweis für den Erfolg der
Reform. Durch das neue Bildungssystem der
Bundeswehr mit seinen Fortbildungsstufen A bis D, wobei
die Stufe D noch aussteht, konnten die Berufs- und
Laufbahnchancen der Soldaten verbessert werden.
Durchlässigkeit und zivile Anerkennung vieler
Abschlüsse ermöglichen es, die Soldaten entsprechend
ihren Fähigkeiten zu fördern und die Verbindung
zum sozialen Umfeld der Streitkräfte enger zu
gestalten. Die Förderung der Soldaten durch Aus- und
Weiterbildung hat unverändert Vorrang vor der
Nutzung von Prüfungen und Lehrgängen. In allen
Fortbildungsstufen ist über die Vermittlung von
militärfachlichem Wissen hinaus sicherzustellen, daß
die Soldaten mit den gesellschaftlichen und
politischen Bezügen ihres Berufes vertraut gemacht
werden. Der Erfolg der Bildungsreform als
Auswahlmittel schließt nicht aus, daß bei unveränderter
Gültigkeit der Grundsätze und Ziele einzelne Änderungen
oder Verbesserungen jetzt notwendig sind. Die
Kollegen, die damals, Anfang der 70er Jahre, über
dieses Problem diskutiert haben, wissen, daß ich
mich immer dagegen gewandt habe, die
Ausbildungskonzeption als eine dogmatisch starre
Angelegenheit zu betrachten. Vielmehr habe ich den
Standpunkt vertreten, daß wir aus gewonnenen
Erfahrungen auch neue Folgerungen ziehen sollten.
Die Bildungskonzeption der Bundesregierung für
die Laufbahn der Unteroffiziere und Offiziere des
militärfachlichen Dienstes sieht vor, daß diese
Soldaten in Verbindung mit und in Ergänzung zu ihrer
militärischen Ausbildung entweder eine
Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluß oder einen
allgemeinen Bildungsabschluß erhalten. Durch diese
Förderungsmaßnahmen sollen die Soldaten auf ihre
schwierigen Aufgaben als Führer, Ausbilder oder
technischer Spezialist besser vorbereitet und soll ihr
Bildungsstand angehoben werden. Dieses Ziel
konnte noch nicht in allen Bereichen vollständig
erreicht werden. Besonders Soldaten mit sehr langer
und spezialisierter militärischer Ausbildung
konnten an den beruflichen oder allgemeinbildenden
Förderungsmaßnahmen nicht in vollem Umfang
teilhaben. Die militärische Ausbildung dieser Soldaten
ist daher mit dem Ziel zu überprüfen, ob durch
Änderung des Inhalts oder durch geringe Ergänzung
ein zivilberuflicher Abschluß erreicht werden kann.
Die zivilberufliche Ausbildung sollte so gestaltet
werden, daß sie für die Verwendung der Soldaten
in der Truppe optimal genutzt werden kann. Das
war eines unserer Anliegen. Der Anspruch auf
Berufsförderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
darf auf keinen Fall durch die genannten
Förderungsmaßnahmen gekürzt werden. Bestimmungen,
die diesem Ziel entgegenstehen, wie z. B. das
Haushaltsstrukturgesetz sollten überprüft und
gegebenenfalls verändert werden.
Auch die Ausbildung zum Offizier wurde durch
das neue Bildungskonzept grundlegend verändert.
Erstmalig in der deutschen Militärgeschichte
erhalten alle Offiziere ein Studium an einer Hochschule
der Bundeswehr. Inzwischen haben die ersten
Absolventen der Hochschule der Bundeswehr ihre
Diplome erhalten und dienen als junge Offiziere
erfolgreich in der Truppe. Die nach kurzer Aufbauzeit
erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Lehre
und Forschung sowie die Anerkennung der Diplome
beweisen, daß mit Gründung der Hochschule der
Bundeswehr die Bildungsreform auch in diesem
Bereich erfolgreich war. Das Fachstudium konnte
inzwischen auch durch erziehungs- und
gesellschaftswissenschaftliche Anteile ergänzt werden, um den
jungen Offizier auf seine Aufgabe als Führer,
Ausbilder und Erzieher vorzubereiten und um die
politischen und gesellschaftlichen Bezüge seines Berufes
zu berücksichtigen.
Die Hochschulen der Bundeswehr sollen im Sinne
des Bildungskonzepts weiterentwickelt werden. Das
Promotions- und Habilitationsrecht ist ihnen zu
gewähren. Die Studieninhalte sollen mehr als bisher
den Bezug zum Beruf des Offiziers berücksichtigen.
Auch zivile Studenten sollten nach meiner
Auffassung an diesen Hochschulen, wo wir noch viele
Kapazitäten frei haben, studieren können,
(Beifall des Abg. Möllemann [FDP])
sobald die bisherige .Aufbausituation beendet ist.
(Beifall bei der FDP — Zustimmung bei der
SPD)
Ich möchte allerdings sehr deutlich sagen: erst unter
dieser Bedingung. Denn wir können uns nicht
politische Problempunkte schaffen, solange die
Aufbauphase — die beträgt bei der Neugründung einer
Hochschule zirka zehn Jahre — nicht beendet ist.
(Zuruf von der CDU/CSU: Also ist nichts,
Herr Möllemann!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
Grundsätze und Ziele dieses Bildungskonzepts
gelten auch hier unverändert. Besonders der
Förderungscharakter der Fortbildungsstufe C darf nicht
hinter der Notwendigkeit der Prüfung und Auswahl
für höherwertige Verwendungen zurücktreten. Die
Auswahlmethoden und -kriterien müssen objekti
-
viert und, soweit zulässig, den Betroffenen offen
dargelegt werden. Die Lehre im Rahmen der
Fortbildungsstufe C sollte nach den Grundsätzen
zeitgemäßer Erwachsenenbildung gestaltet werden. Die
eigenverantwortliche Gestaltung durch Lehrende
und Lernende ist soweit wie möglich darzustellen.
Neben der Vermittlung von Grundlagenwissen
und Fachkenntnissen in den
Führungsgrundgebieten sollte die Kenntnis von den Methoden und der
Systematik wissenschaftlichen Denkens und
Arbeitens vertieft werden. Die Kenntnis der
Zusammenhänge zwischen Politik, Gesellschaft und
Streitkräften und deren gegenseitiger Abhängigkeit soll
gleichberechtigt neben der Vermittlung von
Fachwissen für bestimmte Aufgaben in der Bundeswehr
stehen.
Für die Aus- und Weiterbildung von Offizieren
für Spitzenverwendungen im Rahmen der
Fortbildungsstufe D sind die noch fehlenden
Voraussetzungen sobald wie möglich zu schaffen. Ziel dieser
Fortbildungsmaßnahme muß es sein, den Spitzenkräften
der Bundeswehr, die nach mehr als 20 Jahren
Dienstzeit erfahrungsgemäß über ein ausreichendes
Fachwissen verfügen, einen Überblick über die
politische und gesellschaftliche Lage der Bundesrepublik
Deutschland zu geben. Der Schwerpunkt der Lehre
sollte daher Gesamtpolitik sein. Zusammen mit
Spitzenkräften aus anderen Ressorts und aus dem Aus
land sollten die Teilnehmer auf ihre künftige
Verwendung vorbereitet werden. Die organisatorischen
Maßnahmen hierzu sind sobald wie möglich zu
treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum
letzten Kapitel, nämlich „Bundeswehr in der
Gesellschaft", komme ich auf Grund der vorhandenen
Zeitbegrenzung nicht mehr. Ich möchte allerdings noch
eines hier zum Schluß sagen. Wenn wir davon
ausgehen, daß die Bundeswehr Spiegelbild dieser
Gesellschaft ist, können wir nicht ständig über den
angeblich zu geringen Bildungsstand in der
Bundeswehr selbst und über die geringen
Möglichkeiten im Bereich der politischen Bildung lamentieren
und uns resigniert verhalten. In anderen
Gesellschaftsbereichen wird sehr häufig die Aufgabe der
Schulen genannt. Ich stimme dem Kollegen
Möllemann völlig zu, wenn er sagt, es ist fast ein Skan
dal, daß die KMK — ich habe sie kürzlich im
Ausschuß etwas bissig als Teich voll schnatternder Enten
charakterisiert — in dieser Hinsicht, gerade was die
Lehrplangestaltung betrifft, noch zu keinen
Ergebnissen gekommen ist. Ich muß allerdings sagen, daß
dies nicht nur in diesem Bereich der Fall ist.
Beispielsweise wird bedauerlicherweise die Lehrplan
gestaltung in der Frage der Entwicklungshilfe und
der Beziehungen zur Dritten Welt, also ein Thema,
das für uns geradezu von vitalem Interesse ist und
immer lebenswichtiger wird,- genauso unter Wert
gehandelt, wie es in diesem speziellen Bereich auch
hier der Fall ist.
Auch im Bereich der Schule gibt es nach den
Umfragen, von denen wir gehört haben, sehr gute
Voraussetzungen. Nach repräsentativen Befragungen
sollen beispielsweise fast 80 % der Lehrer eine
ausgesprochen positive Einstellung zur Notwendigkeit
bewaffneter Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland zu Verteidigungszwecken haben. Das
heißt, eine völlig einseitige Betrachtung, wie sie oft
erfolgt, ist nicht am Platz; denn dies ist — das muß
man dabei auch einmal sehen — fast ein höherer
Anteil als in der Gesamtbevölkerung.
Zu diesem gesellschaftspolitischen Aspekt zählen
selbstverständlich auch die öffentlichen Medien und
zählen auch Verbände wie beispielsweise die
Gewerkschaften. Ich freue mich — das will ich zum
Schluß sagen — darüber, daß der
Gewerkschaftsvorsitzende Heinz-Oskar Vetter, nachdem er auf der
Kommandeurstagung gesprochen hat, in diesem
Augenblick in den Vereinigten Staaten von Amerika
einen Truppenbesuch macht. Dies ist für mich ein
hervorragendes Zeichen dafür, in welcher Weise
zwischen der Bundeswehr und der Breite unserer
Arbeiterschaft, die ja auch ihre historischen
Erfahrungen hat, ein Konsens geschaffen wird und in
welcher Weise wir beiderseits im Sinne einer guten
Zusammenarbeit wirken.
(Wehner [SPD] : Sehr gut!)
Ich möchte dem Herrn Wehrbeauftragten für
seinen Bericht sehr herzlich danken. Auch ich bitte
um Stellungnahme des Wehrbeauftragten hier und
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der FDP)
9200 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 118. Sitzung: Bonn, Freitag, den 17. November 1978
Vizepräsident Stücklen: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Möllemann.
Möllemann (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst
meinen beiden Kollegen Ernesti und Horn für ihre
Arbeit als Berichterstatter danken. Wir stimmen
dem Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht zum
Jahresbericht des Wehrbeauftragten zu.
Meine beiden Vorredner haben sehr intensiv auf
die Problematik der Inneren Führung abgehoben,
die naturgemäß im Mittelpunkt der Betrachtungen
gerade des Jahresberichts des Wehrbeauftragten
steht, und ich möchte mich deshalb zu Beginn meiner
Ausführungen auch darauf konzentrieren.
Ich glaube, wenn man seine Meinung zu diesem
Komplex darlegt, ist es notwendig, daß man
zunächst einmal definiert, von welcher Ausgangslage
man selbst ausgeht. Innere Führung will unseres Er-
- achtens als politisch-moralisches, geistiges Konzept
der Streitkräfte durchsetzen, daß diese sich sowohl
in den Staat einordnen wie auch in die Gesellschaft
integrieren. Hierzu bedarf es einer inneren Ordnung
der Streitkräfte, in der sich unsere freiheitlich-
demokratische Lebensordnung widerspiegelt und die den
Soldaten bereit und fähig macht, seinen Auftrag zu
erfüllen. Innere Führung muß von daher auch die
Spannung zwischen Inpflichtnahme und
Freiheitsanspruch des Soldaten ausgleichen. Sie muß das
Ziel hoher Einsatzbereitschaft stets im Auge
behalten. Und dies alles muß über den Menschen in der
Bundeswehr erreicht werden.
Leitbild der Inneren Führung ist von daher der
Staatsbürger in Uniform. Für diesen sind
unumstößliche Wertmaßstäbe: die Grundnormen der
persönlichen Freiheit, die Achtung der Menschenwürde
und die Achtung des Rechts. All dies praktiziert sich
in den Teilgebieten der Inneren Führung, nämlich
denen der zeitgemäßen Menschenführung, der
soldatischen Ordnung, der politischen Bildung, der
Fürsorge und Betreuung und der Einweisung in die
Bestimmungen des Völkerrechts. Alle diese Gebiete hängen
eng miteinander zusammen und wirken aufeinander
ein. Die Abhängigkeiten beziehen sich vor allen
Dingen darauf, daß politische Bildung als
Führungsaufgabe begriffen werden muß, da sie nicht
ausschließlich durch Unterricht vermittelt wird,
sondern in starkem Maß im militärischen Alltag
erfahren wird.
Wir meinen nun — und hier liegt der Schwerpunkt
unserer Überlegungen und Forderungen —, daß
derjenige Soldat seinen Dienst zur Verteidigung der
Freiheit am motiviertesten und engagiertesten
versehen wird, der diese Freiheit so weit wie nur eben
möglich im Dienst auch erfährt. Dies entspricht nicht
nur liberaler Vorstellung, sondern auch den
Notwendigkeiten moderner Menschenführung und im
übrigen — ich nenne hier nur das Stichwort
„Auftragstaktik" — besten und bewährtesten deutschen
soldatischen Traditionen. Auch ist in guten Einheiten ein
gewisses Maß an Partizipation aller Dienstgrade
schon längst eine Selbstverständlichkeit.
Sicher kann die Gewährung von Freiheitsräumen
nicht Mittel zum Zweck einer Effektivierung der Ein
-
satzbereitschaft sein. Sie ist uns vom Grundgesetz
aufgegeben und daher im Rahmen des notwendigen,
aber nicht zu eng auszulegenden Prinzips von Befehl
und Gehorsam zu verwirklichen. Daß dennoch eine
Einheit, in der der einzelne so weit wie nur möglich
mitgestalten kann, sehr viel besser von ihren
Soldaten getragen wird und damit auch effektiver ist, hat
sich häufig genug bewiesen. Ich halte es hier mit
General von Kielmannsegg, der vor vielen Jahren
einmal sinngemäß gesagt hat, daß auch in den
Streitkräften beim Konflikt zwischen Inpflichtnahme und
Freiheitsanspruch des Soldaten im Zweifel für
dessen Freiheit entschieden werden sollte.
Ich habe diese Darlegung von Grundsätzen an den
Anfang meiner Ausführungen gestellt, weil meine
Gespräche und die meiner Kollegen — ich denke,
auch aus den anderen Fraktionen — mit Offizieren
und Unteroffizieren der Bundeswehr mir in letzter
Zeit zunehmend zeigen, daß sich Innere Führung in
der Vorstellung vieler Verantwortlicher auf ein
bloßes Führungsinstrumentarium reduziert, das, auf
reine Effektivität ausgerichtet, nicht mehr will, als
der Maschine Bundeswehr das nötige Ö1 zu geben.
Bei diesem beschränkten Verständnis von Innerer
Führung kommt aber nur allzu leicht der politische
Bezug abhanden, wird allzu schnell das Ziel aus den
Augen verloren, das der Wehrbeauftragte in voller
Übereinstimmung mit unserer Position wie folgt
beschreibt — ich zitiere —:
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
hat zum Leitbild einen freien, mündigen Bürger,
der an der politischen Gestaltung seines Staates
aktiv mitarbeitet, dessen Zuverlässigkeit und
Einsicht die Verwirklichung der demokratischen
Prinzipien garantiert. Unsere streitbare
Demokratie braucht den Bürger, der sich der in ihr
geltenden Verhaltensnormen bewußt und aus
Überzeugung bereit ist, sich entsprechend zu
verhalten.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Wir Freien Demokraten legen Wert darauf, daß
folgende von der Bundesregierung wie vom
Parlament bereits 1968 festgelegten Ziele der politischen
Bildung beachtet werden: Möglichst objektive
Informationen über Faktoren und
Funktionszusammenhänge politischer Prozesse zu geben; das politische
Problembewußtsein, die politische. Urteilsfähigkeit
und Urteilsbereitschaft zu entwickeln; die
Erkenntnis des eigenen Standorts im Rahmen der
Gesamtgesellschaft zu fördern; zur Bejahung der Grund
werte der. freiheitlichen Demokratie zu führen; die
Fähigkeit zu politischem Handeln zu entwickeln und
das Wesen demokratischer Spielregeln bewußt zu
machen und demokratische Verfahrensweisen
einzuüben.
Halten wir uns einmal die Entwicklung dessen vor
Augen, was wir heute politische Bildung in der
Bundeswehr nennen, so zeigen schon die ursprünglichen
für diesen Bereich gebräuchlichen Bezeichnungen
„psychologische Rüstung" und „geistige Rüstung"
die Entwicklungstendenzen, die zur politischen
Bildung von heute geführt haben. In der Phase des
Kalten Kriegs war die politisch-weltanschauliche
Komponente für den staatsbürgerlichen Unterricht
bestimmend. Grundorientierung sollte den Soldaten
gegen die Herausforderungen der psychologisch-
ideologischen Auseinandersetzung wappnen. Der Soldat
war mehr oder weniger passiver Empfänger einer
wesentlich auf seine Gefühle zielenden Ansprache.
Der im Jahre 1966 herausgegebene Erlaß „Geistige
Rüstung" beschrieb deren Aufgabe wie folgt: „die
Vermittlung klarer Vorstellungen über die
staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte der Soldaten in
Krieg und Frieden, über das Wesen der
demokratischen Grundordnung wie ihrer Werte, über den
Charakter totalitärer Lebensformen, ferner über die
geistig-seelischen Belastungen des Soldaten in
Kriegssituationen".
Vor dem Hintergrund des Umdenkens in der
Gesellschaft wurde Anfang der siebziger Jahre
offensichtlich, daß eine so bundeswehrspezifische
Aufgabenstellung nicht mehr zeitgemäß war. Die im Jahre
1973 herausgegebene Vorschrift betonte daher auch,
daß Gleichklang zwischen den Zielen politischer
Bildung in der Bundeswehr und den Zielen
politischer Bildung in anderen Bereichen der Gesellschaft
notwendig sei. Im Unterschied zu den
vorangegangenen Vorschriften gibt die zentrale Dienstvorschrift
zur politischen Bildung 12/1 dem Gedanken weiten
Raum, Demokratie, demokratische Gepflogenheiten
und Verfahren bei Beachtung des Prinzips von
Befehl und Gehorsam in den Streitkräften zu
praktizieren. Damit zeigte sich eindeutig der Wille, in
politischer Bildung weit mehr als nur die politische
Unterrichtung oder gar die passive Rezeption von
Wissensinhalten zu sehen. Dieser Wille wurde in den
Jahren nach Erlaß der Vorschrift mehrfach
bekräftigt. Im Rahmen von Befehl und Gehorsam sollten
sich die Truppenführer bemühen, die aus der
demokratischen Umwelt entlehnten Inhalte und
Zielvorstellungen im Truppenalltag auch Realität werden
zu lassen.
Im gleichen Sinne begegnete der
Verteidigungsminister bei seiner Ansprache zum 20.
Gründungstag der Schule für Innere Führung der Kritik, die
Inhalte der geltenden Vorschrift, z. B. freiheitlich
-
demokratische Grundordnung, Grundrechte, seien
zu abstrakt und könnten nicht erfolgreich vermittelt
werden. Ich zitiere den von uns nach wie vor sehr
geschätzten Georg Leber:
Wenn sich diese Themen mit dem Leben und
dem alltäglichen Dienst des Soldaten
verknüpfen, dann sind sie eben nicht blasse
Theorie, dann sind sie konkret, und dann wird auch
Interesse wach.
Für eine intensivere Praktizierung dieses Prinzips
der Teilhabe zu sorgen muß unser wesentliches
Anliegen sein. Für sehr wesentlich halten wir daher
die Durchsetzung auch folgender Bestimmungen der
Vorschrift politische Bildung:
Politische Bildung prägt den Dienst des
Soldaten und wirkt in alle Ausbildungsbereiche. Sie
fördert, insbesondere durch dialogische Formen,
Partnerschaft und kooperativen Führungsstil;
sie stärkt das Bewußtsein der Zusammengehö
rigkeit in der Kampf- und Dienstgemeinschaft;
sachliche Argumentation erleichtert die
Einsicht in die Notwendigkeit der besonderen
Strukturen militärischer Organisation;
Miteinander-Sprechen fördert gegenseitiges
Verständnis und Rücksichtnahme.
Was diese Vorschrift befiehlt, wird aber noch
von zu wenigen Einheiten und Verbänden
vollzogen. Warum z. B., so frage ich mich, ist es immer
noch die Ausnahme, daß auch
Mannschaftsdienstgrade in Fragen der Fürsorge, der Betreuung, aber
auch der Organisation regelmäßig und
institutionalisiert zu Rate gezogen werden? Warum wird das
Vertrauensmännergesetz immer noch nicht in allen
Einheiten und Verbänden mit allen seinen
Möglichkeiten ausgeschöpft?
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Warum ist die vom Generalinspekteur befohlene
regelmäßige Zusammenkunft der Vertrauensleute
auf Bataillons- und anderen Ebenen immer noch
nicht Teil des Vertrauensmännergesetzes?
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Hier muß der Schwerpunkt zukünftiger Bemühungen
liegen, wenn die unterrichtete staatsbürgerliche
Bildung glaubwürdigeren Hintergrund bekommen soll,
wenn die Motivation, vor allem der Wehrpflichtigen,
stärker werden soll, wenn wir dem Leitbild des
mündigen, aktiv mitwirkenden Staatsbürgers
näherkommen wollen.
Freilich ist auch in den Bereichen der
unterrichteten politischen Bildung, der zeitgemäßen
Menschenführung, der Fürsorge und Betreuung und des
Personalwesens noch vieles verbesserungsbedürftig.
Die schönsten Worte im staatsbürgerlichen
Unterricht werden so lange nicht helfen, wie der Soldat
belastet und verärgert sein wird über mangelnde
Wohnungsfürsorge, übermäßige Dienstzeitbelastung,
unzureichende Möglichkeiten der
Familienheimfahrt, Kommandierung zu Lehrgängen in weit
entfernte Standorte trotz gleicher
Lehrgangsmöglichkeiten in nahegelegenen Orten, unterschiedliche
Beförderungszeiten trotz gleicher Leistung usw. Zu
diesem Problembereich wird im zweiten Durchgang
mein Kollege Walther Ludewig Stellung beziehen.
Ich will im folgenden noch zu den Bereichen der
politischen Bildung und zur zeitgemäßen
Menschenführung sprechen, auch im Zusammenhang mit
der endgültigen Konzeption zur Heeresstruktur, zur
Offiziersausbildung, zur Schule der Bundeswehr für
Innere Führung und zu den Hochschulen der
Bundeswehr.
Schon vor zwei Jahren — ich möchte dies aus
gutem Grund zitieren — haben wir zum
Themenkomplex Innere Führung folgendes festgestellt:
Die politische Bildung in der Truppe muß
qualifizierter werden. Entgegen den Auffassungen
des Wehrbeauftragten
— das war vor zwei Jahren —
weist die Innere Führung in Theorie und Praxis
noch erhebliche Mißstände auf. Menschenfüh
rung und Fürsorge leiden unter einem immer
stärker um sich greifenden Spezialisten- und
Funktionärstum. Der Mensch wird Mittel zum
Zweck. Verbessert werden muß der
Führungsstil durch mehr Delegation, um
Entscheidungsfreude, Verantwortungsbereitschaft und geistige
Mobilität zu erhöhen. Jede Möglichkeit der
Mitgestaltung der Soldaten aller Ebenen muß
genutzt werden. Das Betriebsklima muß
verbessert werden durch stärkeres Hervorheben
der Menschenführung. Dies erfordert eine
Führungswahl, welche die Fähigkeiten und
Kenntnisse in Fürsorge, Menschenführung und
politischer Bildung stärker berücksichtigt. Dies muß
auch für die Beurteilungen der Führer gelten.
Einführung partnerschaftlicher
Unterrichtsmethoden und Verwirklichung der in der zentralen
Dienstvorschrift 12/7 geforderten zeitgemäßen
Lernziele und Lehrinhalte. Diese müssen die
Notwendigkeit des Verteidigungsauftrages zwar in
den Mittelpunkt stellen, aber auch die
Notwendigkeit der Fortsetzung der Entspannungspolitik
betonen. Dies kann nur verwirklicht werden,
wenn die Schule für Innere Führung moralisch,
personell und organisatorisch stärker
unterstützt wird. Die Besuche von Lehrgängen für
Innere Führung und politische Bildung für
Kommandeure und Einheitsführer müssen
obligatorisch werden. Der Anteil der politischen Bildung
am Gesamtausbildungsplan ist zu erhöhen.
(Beifall bei der FDP)
Gelingt eine Rückbesinnung auf die Prinzipien
der Inneren Führung nicht, ist zu befürchten,
daß die Bundeswehr den geistigen Anschluß an
die Umwelt verliert. Die Durchführung ihres
Auftrages wäre dann in Frage gestellt.
Dies sind Aussagen aus unserem Arbeitsprogramm,
das wir vor zwei Jahren niedergelegt haben. Ich
denke, sie haben ihre Aktualität nicht nur damals
gehabt, sondern sie auch heute behalten. Wir freuen
uns über die Übereinstimmung mit dem
Wehrbeauftragten in diesem Bereich, jedenfalls in vielen
Punkten.
Wie der Wehrbeauftragte haben wir selbst auch
bis ins einzelne gehende Vorschläge unterbreitet,
vor allem zur Ausbildung der Ausbilder im Bereich
der politischen Bildung auf Kompanieebene. Wir
haben uns an die Ständige Konferenz der
Kultusminister, deren Arbeitsschwierigkeiten Sie, Herr
Kollege Horn, einigermaßen klar und präzise
umschrieben haben, mit der Bitte gewandt, die
politische Bildung auch im Themenbereich der
Friedenserziehung und Sicherheitspolitik zu verbessern. Wir
haben das aus der Erkenntnis heraus getan, daß die
Bundeswehr auch dort, wo sie dem Soldaten ihren
Auftrag deutlich machen muß, auf
gesamtgesellschaftliche Anstrengungen angewiesen ist.
Wir begrüßen, daß zahlreiche dieser Anregungen
inzwischen durch den Bundesminister der
Verteidigung in die Tat umgesetzt worden sind. Ich nenne
hier die Herausgabe der Aufklärungsschrift über den
Nationalsozialismus, die Herausgabe didaktischer
Materialien, die Intensivierung der
Informationstagungen und der pädagogischen Ausbildung der
Ausbilder, die Anfänge bei der Erschließung
moderner Ausbildungstechnologien, die Weisung, auch
Leistungen auf dem Gebiet der Inneren Führung in
der Beurteilung zu berücksichtigen, die neue
Aufgabenstellung der Schule für Innere Führung sowie
den Beschluß, die 15monatige Offiziersanwärterzeit
besser auf die Belange des zukünftigen
Vorgesetzten zuzuschneiden.
Als Frage stellt sich, ob die endgültige vom
Bundesminister der Verteidigung vorgestellte
Konzeption der neuen Heeresstruktur tatsächlich mit den
Schwierigkeiten der Menschenführung aufgeräumt
hat, welche der Wehrbeauftragte in seinem Bericht
bezüglich der ursprünglich angestrebten
Strukturreform geschildert hat. Auch wir meinen, daß der
Wehrbeauftragte weiterhin sein kritisches Auge
auf diese Frage richten sollte.
Zu fragen ist auch, ob und mit welchem Erfolg
das Bundesministerium der Verteidigung, wie in
seiner Stellungnahme zum Bericht des
Wehrbeauftragten versprochen, Kontakt zur
Kultusministerkonferenz aufgenommen hat. Sollten noch keine
Kontakte aufgenommen oder Absprachen getroffen
worden sein, bleibt zu hoffen, daß die Bemühungen
des Verteidigungsministeriums und vielleicht auch
der Fraktionen gegenüber ihren Pendants in den
Ländern in dieser Sache intensiv und erfolgreich
sein werden. Bisher jedenfalls scheint der Erfolg
noch nicht sehr groß und die Kooperation Schule—
Bundeswehr auch im kurrikularen Bereich
wesentlich den Jugendoffizieren vor Ort überlassen zu
sein.
Auch nicht einverstanden sind wir mit der
Tatsache, daß sich der Bundesminister der
Verteidigung nicht zur Anregung des Wehrbeauftragten
geäußert hat, den Traditionserlaß in eine Sprache zu
setzen, die von jungen Menschen überhaupt erst
einmal verstanden wird. Wir regen zusätzlich an,
den Traditionserlaß auch inhaltlich stärker auf die
Traditionen zuzuschneiden, die aus Handlungs- und
Opferbereitschaft für Freiheit und Recht in unserer
Geschichte und unserer Gegenwart erwachsen sind.
Wir meinen nämlich, Herr Kollege Ernesti — und
hier habe ich Bedenken gegenüber Ihrer
Darstellung —, daß Opferbereitschaft und
Handlungsbereitschaft eben nicht losgelöst von dem gesehen werden
dürfen, wofür sie erbracht worden sind.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Wir meinen, sie können nur dann Gegenstand der
Tradition sein, wenn sie für Freiheit und Recht
eingesetzt wurden.
(Weiskirch [Olpe] [CDU/CSU] : Das hat Herr
Kollege Ernesti aber so nicht gesagt!)
— Wenn das so gemeint war, nehme ich das hier zur
Kenntnis. Dies war mehr eine Frage. Wir wollten
unsere Position so verdeutlichen.
Auch im Bereich soldatischer Tradition gibt es
genügend Anknüpfungspunkte. Die Reformer um
Scharnhorst und Gneisenau, ihr politisches Wollen
und Handeln sind immer noch zu wenig Bezugspunkt
im Denken der Bundeswehrangehörigen. Wir sind
dem Wehrbeauftragten dankbar dafür, daß er
Scharnhorst in seinem Bericht mit den Worten
zitiert hat:
Das neue Militär wird in einem anderen Geist
sich seiner Bestimmung nähern und mit den
Bürgern des Staates in ein inniges Bündnis
treten. Alle Anforderungen müssen zu diesem
allgemeinen Zweck sich die Hand bieten, um
soldatischen Geist von neuem zu beleben.
Soweit das Zitat von Scharnhorst.
Heute, 171 Jahre später, befürchtet ein hoher
Offizier der Bundeswehr einen „geistigen Einbruch in
das junge Offizierscorps der Bundeswehr, wenn die
Hochschulen der Bundeswehr für zivile Studenten
geöffnet werden". Auch die politische Leitung
scheint nicht sonderlich entschlossen, die Hochschule
auch für zivile Studenten nutzbar zu machen.
Ich darf von hier aus feststellen: Die Freien
Demokraten treten weiterhin nachdrücklich für die
beschleunigte, in Hamburg auch staatsvertraglich
festgelegte Öffnung der Hochschule ein. Dies ist eine
Zielsetzung, über die wir uns mit Georg Leber einig
waren.
Lassen Sie mich allerdings einige Fragen
anschließen: Wie glaubt die Bundeswehrführung die
Überkapazitäten an der Hochschule der Bundeswehr
vor dem Hintergrund des Numerus clausus und der
Überlastquote an zivilen Hochschulen länger
vertreten zu können? Traut die Bundeswehrführung
ihren jungen Offizieren nicht so viel geistig-
politische Eigenständigkeit zu, daß ein gemeinschaftliches
Studium mit zivilen Studenten ohne Gefahr für sie
möglich ist? Ich darf sagen, wir jedenfalls halten
die jungen Offiziere für demokratisch so gefestigt,
daß für sie eine geistige Auseinandersetzung mit
Andersdenkenden nicht Gefahr, sondern Chance
bedeutet, eine Chance auch insofern, als diese
Offiziere vor allem die wehrpflichtigen Soldaten, für
die sie einmal verantwortlich sein werden, sehr viel
besser verstehen und damit auch besser führen
werden.
In diesem Zusammenhang weise ich auch noch
einmal auf die Notwendigkeit hin, das
Anleitstudium zu intensivieren und Formen der Vertretung
für die Hochschulstudenten zu finden, die ein
Höchstmaß an Mitgestaltung im derzeitigen
Rahmen von Befehl und Gehorsam erlauben. Dabei
müssen die hochschulspezifischen Gegebenheiten eines
akademischen Studiums berücksichtigt werden, die
es nicht gestatten, den Rahmen von Befehl und
Gehorsam so eng zu ziehen wie in der Truppe. Es
ist vielmehr nötig, ihn so weit wie möglich zu
stekken, ja, ich meine sogar, zu überprüfen. Nur wer
schon als junger Offizier gelernt hat mitzugestalten,
wird später dem von der Vorschrift befohlenen
Grundsatz der kooperativen Führung gerecht
werden.
Nun wird immer wieder die sogenannte
Baustellensituation an der Hochschule der Bundeswehr zur
Begründung dafür genommen, daß die Aufnahme
ziviler Studenten noch nicht möglich sei. Wir
könnten für diese Situation Verständnis aufbringen, wenn
sie nicht dazu benützt würde, die Baustelle Hoch
-
schule der Bundeswehr zu einer militärischen
Bastion auszubauen, die dann ein kooperatives
Verhältnis und ein konstruktives Verhältnis von zivilen
und militärischen Studenten an der Hochschule der
Bundeswehr unmöglich machen würde. Dies
geschieht aber, wenn sich die in Erwägung gezogenen
Maßnahmen der Einzäunung, der Dienstaufsicht, in
der so weit gegangen werden soll, daß ältere
Studenten jüngere beaufsichtigen, und andere
gleichgerichtete Vorhaben durchsetzen. Bei dergleichen —
dies muß ich Ihnen klar und eindeutig sagen —
können Sie von uns keine Unterstützung erwarten.
Hingegen unterstützen wir jede Maßnahme, die
den Studenten der Hochschule der Bundeswehr ihr
Studium und das erfolgreiche Ablegen der
Prüfungen ermöglicht. Wir begrüßen daher, daß die
Einführung eines Regietrimesters erwogen wird, das
geeignet sein kann, die gedrängte Zeit des
eigentlichen Studiums zeitlich ein wenig zu strecken und
so den studierenden Offizier zu entlasten.
Meine Damen und Herren, alles, was ich versucht
habe zur Problematik „Hochschule der Bundeswehr"
darzulegen, berührt auch die Problematik der
Inneren Führung in ihrem Kern und läßt sich auf die
Feststellung reduzieren, daß den Forderungen nach
Integration und nach dem Staatsbürger in Uniform,
der geistig-politisch seiner Führungsverantwortung
entsprechend ausgestattet ist, noch nicht Genüge
getan worden ist.
Nun einige Bemerkungen zur Schule der
Bundeswehr für Innere Führung. Wir werden sehr genau
beachten, wie der neue Auftrag dieser Schule
durchgeführt werden wird. Wir werden dabei zunächst
darauf achten, daß die Schule hierfür die
notwendigen personellen und materiellen Ausstattungen
überhaupt und so rechtzeitig erhält, daß sie die ihr
gesetzte Frist noch einhalten kann. Ich bin Ihnen,
Herr Kollege Horn, sehr dankbar, daß Sie dies
gemeinsam mit uns tun wollen. Ich denke, hier werden
wir die Vertreter des Ministeriums noch ein wenig
ermuntern müssen.
Wir begrüßen, daß nach und nach solche Offiziere
in die Schlüsselstellung der Inneren Führung
einrücken, die auch in anderen Bereichen ihres Berufes
Beispielgebendes geleistet haben. Nur solche
Offiziere sind nämlich geeignet, die Innere Führung auch
mit Erfolg innerhalb der Bundeswehr zu vertreten.
Wir begrüßen, daß unsere Forderung nach
Kommandeurlehrgängen an der Schule für Innere
Führung nun doch berücksichtigt worden ist. Bei allem
Verständnis dafür, daß dort die Probleme der
Inneren Führung konkret angegangen werden müssen,
halten wir es für dringend erforderlich, daß in erster
Linie die politischen Dimensionen der Inneren
Führung deutlich gemacht werden. Nur der politische
Ansatz, meine Damen und Herren, erlaubt eine
Lösung der derzeitigen Probleme. Das wird wohl am
Beispiel dessen, was ich zur Schule der Inneren
Führung sagte, besonders deutlich.
Liebe Kollegen, lassen Sie mich noch einige Worte
zum Thema parteipolitische Werbung in den
Kasernen und zur notwendigen Novellierung des
Wehrbeauftragtengesetzes sagen.
Zum Thema „parteipolitische Werbung durch
Parteiaufkleber" hat der Wehrbeauftragte das
Bundesverfassungsgericht zur Bestätigung seiner
Rechtsansicht zitiert. Wir schließen uns der Auffassung
an, daß die Bundeswehr wegen der Besonderheiten
ihres Auftrages nicht Schlachtfeld parteipolitischer
Auseinandersetzungen werden darf. Wir sehen auch
ein, daß ein Soldat in seiner dienstfreien Zeit nicht
gegen seinen Willen in eine politische
Auseinandersetzung gedrängt werden darf, zumal der Soldat in
der Kaserne seine Privatsphäre nur unter
wesentlich erschwerten Bedingungen schützen kann. Wir
meinen aber andererseits auch, daß das Mitführen
eines parteipolitischen Aufklebers eigentlich
niemanden parteipolitisch besonders bedrängen kann,
der sich nicht unbedingt bedrängt fühlen will.
(Beifall bei der FDP)
Hier geht man unseres Erachtens zu weit in der
Einschränkung der parteipolitischen Betätigung und
gefährdet damit de facto die Einsicht in wirklich
notwendige Beschränkungen, die wir nicht bestreiten
wollen.
Mir erscheint es daher angebracht, § 15 des
Soldatengesetzes der von uns gewünschten weniger
rigiden Situation anzupassen, so wie dies für die
Zivilbediensteten ja ganz zweifelsfrei ohnehin schon gilt.
(Beifall bei der FDP)
Ein Beispiel hierfür könnte für uns das
Betriebsverfassungsgesetz sein.
Zum Wehrbeauftragtengesetz. Wir schließen uns
der Meinung des Wehrbeauftragten an, daß eine
Novellierung dieses Gesetzes noch in dieser
Legislaturperiode erfolgen muß. Schwerpunkte der
Novellierung sollten sein: eine eindeutige Fassung von
§ 2, die verhindern muß, daß Doppeluntersuchungen
möglich bleiben und daß das Hilfsorgan
Wehrbeauftragter so wider Willen zum Schiedsrichter
zwischen Verteidigungsausschuß und
Verteidigungsminister oder zwischen wechselnden Mehrheiten des
Verteidigungsausschusses werden könnte. § 16 des
Wehrbeauftragtengesetzes sollte so gefaßt werden,
daß der Wehrbeauftragte als Hilfsorgan des
Parlaments so in den Bundestag eingebunden ist, daß die
volle Effektivität dieser Einrichtung gewährleistet
ist. Zudem sollte tatsächlich auch die Möglichkeit
eines Anhörungsrechts geprüft werden.
Ich fasse zusammen. Der Bundesminister der
Verteidigung sagt auf Seite 83 in seiner Erwiderung auf
den Bericht des Wehrbeauftragten — ich zitiere —:
Die durch Technisierung und Arbeitsteilung
bedingte Kooperation in den Streitkräften fördert
die Eigenständigkeit und Mitverantwortung der
Soldaten im Sinne des Leitbildes vom
Staatsbürger in Uniform. Sie weckt Verständnis für
demokratische Verfahren ... Das
Bundesministerium der Verteidigung sieht deshalb
insgesamt auch nicht die Gefahr, daß der Soldat „als
politisch denkender und handelnder
Staatsbürger ... immer mehr an den Rand des
Geschehens zu geraten droht". Nach den
Beobachtungen des Bundesministeriums der Verteidigung
engagieren sich immer mehr Soldaten für poli
-
tische Parteien und Verbände. In Stadt- und
Gemeinderäten wie in Kreistagen wirken viele
aktive, in Landesparlamenten und im Bundestag
mehrere beurlaubte Soldaten mit ...
Diese Kernaussage in der Stellungnahme des
Verteidigungsministers trifft genau — und zwar
daneben. Das hat auch der Kollege Horn bereits
gesagt.
Zunächst einmal ist allein schon die
Beweisführung abwegig. Eine angemessene Zahl von Soldaten
in den Parlamenten ist zwar gut und notwendig —
das möchte ich auch unterstreichen —, aber .dar
über, ob der politisch denkende Staatsbürger von
Technisierung, Organisation und Bürokratie in der
Bundeswehr an den Rand gedrängt wird, sagt die
Zahl der Soldaten als Mandatsträger überhaupt
nichts aus. Im übrigen zeugt die zitierte Aussage
auch von genau der verkürzten Sicht der Dinge, die
ich mehrfach beschrieben habe. Vor diesem
Hintergrund ist es geradezu absurd, daß das Referat im
Bundesministerium der Verteidigung, ,das für
politische Bildung zuständig war, aufgelöst worden ist
und diese Aufgaben einem Hilfsreferenten
übertragen wurden.
Wir sehen die Dinge anders und meinen: Der
Wehrbeauftragte hat recht, wenn er zur Lage der
Inneren Führung feststellt, daß der Soldat als
technisch ausgebildeter und führender Spezialist
zunehmend Kooperation und Teamgeist erlebt, als
politisch denkender und handelnder Staatsbürger — und
ich füge hinzu: als Mensch überhaupt — jedoch
immer mehr an den Rand des Geschehens zu
geraten droht. Der Wehrbeauftragte trifft die Situation
genau, wenn er sagt, daß Menschenführung und
politische Bildung vernachlässigt werden, weil bei
Planung und Durchführung Kriterien der Technik
und der Organisation, nicht aber der Mensch im
Mittelpunkt stehen.
Was hinter diesen Worten im Truppenalltag an
Belastungen und Unmut steht, ist mit Worten nur
sehr schwer zu beschreiben. Wir haben dieses
Problem erkannt und, wie ich sagte, eine Reihe von
Vorschlägen zur Abhilfe gemacht. Wenn ich freilich
daran denke, daß der sehr geschätzte Kollege
Wörner noch vor wenigen Monaten auf dem
sicherheitspolitischen Kongreß seiner Partei kundgetan hat,
nach seiner Meinung lägen die wahren Probleme —
was immer das sein mag — nicht im Bereich der
Inneren Führung und der politischen Bildung, dann
habe ich doch meine Zweifel, ob der Grundsatz, der
sich in der Debatte an sich als gemeinsam
vertreten herausgestellt hat, wirklich von allen geteilt
wird.
Herr Kollege Wörner, Sie haben mir einmal
geraten, ich solle doch erst einmal die Truppe
besuchen. Ich gebe Ihnen diesen Rat mit aller
Freundlichkeit und Herzlichkeit zurück.
(Dr. Wörner [CDU/CSU] : Vielleicht besu
chen wir nicht die gleiche Truppe!)
Vielleicht interessiert es Sie, daß ein gesamtes
Korps der Bundeswehr eine Bestandsaufnahme zur
Inneren Führung gemacht hat. Diese
Bestandsaufnahme eines gesamten Korps hat alles das, was
der Wehrbeauftragte, was wir, was andere mahnend
dargelegt haben, völlig bestätigt.
Wir sind alle gemeinsam verpflichtet, im Interesse
der Bundeswehr und der Menschen in ihr alles zu
unternehmen, was Abhilfe schaffen kann. In diesem
Sinne danke ich dem Wehrbeauftragten für seinen
Bericht.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Vizepräsident Stücklen: Das Wort hat der
Abgeordnete Weiskirch.
Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) : Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
möchte die grundsätzlichen Ausführungen meines
Kollegen Ernesti durch einige Anmerkungen zu Details
aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten
ergänzen. Der Herr Bundesminister der Verteidigung hat
am 26. August dieses Jahres in seiner ersten
— auch in der Öffentlichkeit als programmatisch
empfundenen — Rede im neuen Amt vor dem
Sicherheitspolitischen Forum der SPD in Kassel die
Auffassung der Bundesregierung zu den
verschiedenen verteidigungspolitischen Problemen
vorgetragen: auf insgesamt 40 Schreibmaschinenseiten.
Entspannungspolitik, NATO-Strategie,
Beschaffungsprogramme, Waffensysteme — das alles wurde
angesprochen und behandelt. Beeindruckende Zahlen
wurden dabei bekannt, beispielsweise daß die
Ausmusterung und die Neueinführung von Waffen bis
Ende der 80er Jahre rund 40 Milliarden DM
verschlingen werden.
Ich erinnere Sie, meine Damen und Herren, an
diese Rede, weil Herr Minister Apel zur Situation
der Menschen, die mit alledem zu tun haben, also
vor allem der Menschen in der Bundeswehr, genau
elf Zeilen in seinem Manuskript hatte — etwa so:
daß „über allem Materiellen, was zur
Verteidigungsfähigkeit nötig ist, der Mensch nicht
vergessen werden" dürfe.
Nun sollte sich das Verteidigungsministerium
eigentlich der besonderen Fürsorgepflicht für
Menschen, für viele Menschen immer bewußt sein;
schließlich steht es für eine halbe Million da:
Soldaten und Zivilbedienstete. Aber wenn man den
Bericht des Wehrbeauftragten zusammen mit den
Anmerkungen oder auch den fehlenden Anmerkungen
des Ministeriums liest, kommen einem begründete
Zweifel. Ich brauche nur an die Ausführungen der
Kollegin Frau Matthäus-Maier hier vor einer Woche
zu erinnern.
Lassen Sie mich dazu ein Beispiel nennen, das
zum Bereich des Wehrbeauftragten und zu seinem
Jahresbericht zurückführt. Bereits in seinem
Bericht von 1975 hatte der Wehrbeauftragte darauf
hingewiesen, daß es beträchtliche Unklarheiten und
rechtliche Unsicherheiten gebe, wenn die Teilnahme
von Soldaten in Uniform an Veranstaltungen von
Berufsorganisationen beurteilt werden müsse. In
seinem neuen Bericht hat der Wehrbeauftragte
wiederum auf diesen Mißstand hinweisen müssen.
Der Hintergrund ist denkbar einfach. Es nehmen
offenbar in wachsendem Maße Soldaten in Uniform
an Veranstaltungen von Vereinigungen und
Parteien teil, die von Soldaten in Uniform eigentlich
nicht besucht werden dürften. Wie nun äußert sich
das Ministerium dazu? Das Ministerium gibt die
lapidare — aber wie sich in der seitherigen
Praxis zeigt: auch nichtssagende — Auskunft: „... die
Anregung ... wird aufgegriffen. Es wird geprüft, ob
und in welcher Form der Erlaß geändert werden
kann."
Ich möchte mir dazu zwei Bemerkungen erlauben.
Erstens. Spätestens seit dem Bericht des
Wehrbeauftragten von 1975 weiß also das
Verteidigungsministerium, daß es hier Unklarheiten und
Schwierigkeiten gibt, Schwierigkeiten, die letztlich die
Disziplinarvorgesetzten vor Ort ausbaden müssen.
Die aber werden — nun seit mindestens drei
Jahren — in dieser Frage im Regen stehengelassen.
(Damm [CDU/CSU]: Eben!)
Zweitens. Es ist unbegreiflich, ja paradox, wenn
der Verteidigungsminister auf der einen Seite eine
„Entbürokratisierungskommission" berufen zu
müssen glaubt, auf der anderen Seite aber offenbar nur
geprüft und in den Problemen herumgestochert
wird.
(Damm [CDU/CSU] : Sehr richtig!)
Als einem, der in den 50er Jahren die deutsche
Wiederbewaffnung mit sehr viel kritischen
Artikeln begleitet und dabei in der — damals noch sehr
frischen — Erinnerung an den „Kommiß" des
Dritten Reiches vor allem die unveräußerlichen
Grundrechte eines jeden Soldaten großgeschrieben hat, ist
mir — ich muß schon sagen: außerordentlich
peinlich — aufgefallen, daß dem Ministerium zum
Kapitel „Grundrecht der Würde des Menschen" nicht
ein einziges kommentierendes Wort eingefallen ist,
obwohl der Wehrbeauftragte Beispiele für eklatante
Verletzungen dieses Grundrechts in seinem Bericht
anführt. Herr Kollege Ernesti hat heute morgen
darauf hingewiesen.
Sie wissen so gut wie ich, daß solche Verstöße oft
größte Publizität nicht nur im Inland, sondern auch
im Ausland finden und am Bild der gesamten
Bundeswehr ihre Kratzer hinterlassen.
(Dr. Kraske [CDU/CSU] : Das ist sehr schlimm!)
Man hat sich dazu die gängig gewordene Erklärung
einfallen lassen, daß gerade jüngere Ausbilder halt
überfordert seien und nicht immer gleichzeitig
Fachmann und Führer sein könnten. Wenn das aber so
ist, meine Damen und Herren, warum wird dann
nicht energisch auf Abhilfe gesonnen?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Fraktion, aber auch die Kollegen der
Koalitionsparteien haben doch oft genug darauf
hingewiesen, daß hier etwas passieren müsse. Wie oft ist
das im Verteidigungsausschuß des Deutschen
Bundestages gesagt worden! Wenn es gilt, daß — ich
zitiere hier Herrn Minister Apel aus seiner Kasseler
Rede noch einmal — der Mensch nicht vergessen
werden darf, „der Soldat, der allein und im
Zusammenspiel mit Kameraden und innerhalb der
Kommandohierarchie erst die Fähigkeiten, die in Waffen
stecken, realisiert und dabei verantwortlich,
gewissenhaft und loyal handeln muß" — wenn das gilt,
meine Damen und Herren, dann müssen aber auch
Konsequenzen gezogen und dann dürfen zu diesem
Kapitel vom Verteidigungsministerium keine leeren
Blätter angeboten werde
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsges
- part_of_vorgang → Haushaltsführung 1978 Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 6004 - Tit. 671 02 - Erstattung von Kredit- und Verwaltungskosten und Ausfällen an die
- part_of_vorgang → Jahresbericht 1977 (G-SIG: 00001378)
- part_of_vorgang → Senkung der Strompreise im Zonenrandgebiet und Verringerung der Disparität mit anderen Gebieten durch strukturpolitische Mittel (G-SIG: 0004
- spoke_in ← Erwin Horn (Rede)
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- spoke_in ← Willi Weiskirch (Rede)