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Schriftliche Frage 30 von Anke Domscheit- Berg (Gruppe Die Linke): Warum hat die Bundesregierung die fehlende Rechtsgrundlage nicht geschaffen, die laut aktuellen Rechercheberichten des NDR als behördenseiti…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 30 von Anke Domscheit- Berg (Gruppe Die Linke): Warum hat die Bundesregierung die fehlende Rechtsgrundlage nicht geschaffen, die laut aktuellen Rechercheberichten des NDR als behördenseiti… Frage 30 (Anke Domscheit- Berg, Gruppe Die Linke): Warum hat die Bundesregierung die fehlende Rechtsgrundlage nicht geschaffen, die laut aktuellen Rechercheberichten des NDR als behördenseitiger Grund für das mangelhafte Löschen pädokrimineller Inhalte durch Ermittlungsbehörden im Darknet angegeben wurde (https://story.ndr.de/mi ssbrauch-ohne-ende/index.html) und schon im Jahr 2022 in ihrer Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1128 die Begründung für das Nicht-Löschen pädokrimineller Inhalte unabhängig vom Ort ihrer Speicherung durch das Bundeskriminalamt war, und teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, dass das Aufwand- Nutzen-Verhältnis der durch das Rechercheteam des NDR in einem Selbstversuch über mehrere Monate durch Meldung der Downloadlinks an die Cloudanbieter erreichten Löschung und signifikanten Reduzierung pädokrimineller Inhalte auf Plattformen im Darknet gut genug ist, um zeitnah alle Voraussetzungen (finanzielle, rechtliche, organisatorische) zu schaffen, damit Ermittlungsbehörden diese Aufgabe selbst ausführen, um dauerhaft eine mindestens vergleichbare Reduzierung pädokrimineller Inhalte zu erreichen und damit den Zugang zu strafbaren Inhalten sowie die psychische Belastung für Opfer, deren Bilder ansonsten in großer Zahl weiter immer neuen Straftätern verfügbar gemacht werden, erheblich zu reduzieren, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese Voraussetzungen schaffen, und wenn nicht, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen dieses Vorgehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 21. Februar 2025: Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1128 berichtet, enthält das Bundeskriminalamtgesetz keine Rechtsgrundlage zur Anordnung einer Löschung von rechtswidrigen Inhalten im Internet. Für eine Anregung der Löschung pädokrimineller Inhalte bei den Providern bedarf es keiner gesonderten Befugnisnorm, so dass dies seitens des Bundes und der Länderdienststellen bereits durchgeführt wird. Sofern ein Provider im Inland einer solchen Löschanregung nicht nachkommen sollte, könnte die Landespolizeidienststelle auch eine Löschverfügung nach Gefahrenabwehrrecht erlassen. Für den Bereich der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Deliktsbereich der Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen kann hierzu mitgeteilt werden, dass regelmäßig Löschungen kinder- sowie jugendpornografischer Inhalte angeregt werden, die über Verlinkungen im Darknet erreichbar waren. So wurden im Jahr 2022 ca. 600.000 festgestellte Verlinkungen (URLs) auf kinderpornografische Inhalte bei über 100 File-/Image-Hostern zur Löschung angeregt. Im Jahr 2023 wurden ca. eine Million festgestellte Verlinkungen (URLs) auf kinderpornografische Inhalte bei knapp 800 File-/Image-Hostern zur Löschung angeregt. Somit wirkt das BKA aktiv an einer Verfügbarkeitsreduzierung kinderund jugendpornografischer Inhalte im Internet mit.

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