Schriftliche Frage 88 von Hansjörg Durz (CDU/CSU): Wann wird der Bauwerksentwurf zur Volleinhausung der B 17 in Stadtbergen genehmigt, und für wann ist der Baubeginn geplant?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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Schriftliche Frage 88 von Hansjörg Durz (CDU/CSU): Wann wird der Bauwerksentwurf zur Volleinhausung der B 17 in Stadtbergen genehmigt, und für wann ist der Baubeginn geplant?
Frage 88 (Hansjörg Durz, CDU/CSU):
Wann wird der Bauwerksentwurf zur Volleinhausung der B 17 in Stadtbergen genehmigt, und für wann ist der Baubeginn geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 20. Februar 2025:
Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Bauwerksentwurf für die Einhausung der B 17 bei Stadtbergen vorgelegt mit der Bitte, den Gesehenvermerk auf die Unterlage zu erteilen. Durch einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss abgesichertes Baurecht ist die Grundvoraussetzung dafür, dass über eine Finanzierung des Vorhabens und einen Baubeginn entschieden werden kann. Derzeit liegt noch kein Baurecht vor. Ein konkreter Baubeginn sowie eine Finanzierung des Vorhabens sind noch nicht absehbar. Das BMDV wird den Gesehenvermerk auf den Bauwerksentwurf nach Abschluss des Baurechtsverfahrens rechtzeitig vor Beginn der konkreten Ausschreibungsplanungen erteilen.
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