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inetz GmbH

lobbyregister / register_entry 11.07.2024 · Original ↗

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inetz GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die inetz GmbH (inetz) ist als Netztochter der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG der zuständige örtliche Netzbetreiber für die Erdgasnetze der ehemaligen Südsachsen Netz GmbH und der ehemaligen Netzgesellschaft mbH Chemnitz für deren Erdgas-, Strom-, Fernwärme- und Trinkwassernetz. inetz steht für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung und setzt sich für das Gelingen der Energiewende ein. Vor diesem Hintergrund werden zum Zwecke der Interessenvertretung auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder auch deren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu aktuellen, geplanten oder angestrebten Regelungsvorhaben geführt, die die oben genannten Geschäftsfelder berühren und die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung; Fossile Energien; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Lebensmittelsicherheit; Immissionsschutz Regelungsvorhaben: - Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze: Das BMWK hat im April ein Konzeptpapier "Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze" zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, das Vorschläge für einen neuen Ordnungsrahmen zur Transformation der Gasverteilnetze enthält. Aus Sicht von inetz setzt das Green Paper vorrangig auf eine Stilllegung der Gasverteilnetze. Andere Transformationsoptionen – allen voran die Umstellung von Bestandsnetzen auf klimafreundliche Brennstoffe – werden hingegen weitgehend ausgeklammert. Die inetz GmbH plädiert in diesem Zusammenhang dafür, dass der neue Ordnungsrahmen die Vielfalt der vorhandenen Transformationsoptionen, insbesondere den Dreiklang aus Umstellung, Stilllegung und Ergänzungsneubau, unvoreingenommen abbilden sollte. - Tragfähiger rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber: Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.

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