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Schriftliche Frage 24 von Roger Beckamp (AfD): Sind nach Ansicht der Bundesregierung „politische Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierungen“ (Zitat der Bundesregierung) von der Prüf…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 24 von Roger Beckamp (AfD): Sind nach Ansicht der Bundesregierung „politische Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierungen“ (Zitat der Bundesregierung) von der Prüf… Frage 24 (Roger Beckamp, AfD): Sind nach Ansicht der Bundesregierung „politische Äußerungen von Mitgliedern der Landesregierungen“ (Zitat der Bundesregierung) von der Prüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug darauf ausgenommen, ob diese „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“ (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 1 Satz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes), liefern, und wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage gründet sich die Ansicht der Bundesregierung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 26. September 2024: Soweit politische Äußerungen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) einer Einzelperson (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 3 BVerfSchG) enthalten, können diese Anlass für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein, zu prüfen, ob tatsächlich eine Bestrebung i. S. des § 4 Absatz 1 BVerfSchG vorliegt. Diese Prüfung könnte grundsätzlich auch Äußerungen von Mitgliedern einer Landesregierung betreffen. Für den Fall, dass Mitglieder einer Landesregierung gleichzeitig Abgeordnete eines Landesparlaments sind, ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluss vom 17. September 2013, Az. 2 BvR 2436/10, 2 BvE 6/08, zu beachten. Danach liegt in der Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes ein Eingriff in das freie Mandat gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), der im Einzelfall zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt sein kann. Dieser Eingriff unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen. In jedem zu prüfenden Fall ist eine sorgfältige Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalles vorzunehmen.

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