Schriftliche Frage 71 von Astrid Damerow (CDU/CSU): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Normenkontrollrats am Entwurf des Tierschutzgesetzes, dass im Sinne der „One in, one out…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
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Schriftliche Frage 71 von Astrid Damerow (CDU/CSU): Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Normenkontrollrats am Entwurf des Tierschutzgesetzes, dass im Sinne der „One in, one out…
Frage 71 (Astrid Damerow, CDU/CSU):
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Normenkontrollrats am Entwurf des Tierschutzgesetzes, dass im Sinne der „One in, one out“-Regel der jährliche bürokratische Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in Höhe von 106,5 Mio. Euro weder kompensiert wird noch aufgezeigt werde, wie eine Entlastungsperspektive in gleicher Höhe erreicht werden kann (siehe: nkrnr-6765.pdf (bund.de)), oder werden nach Auffassung der Bundesregierung Landwirte bereits überkompensiert, wie es der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir bei der Regierungsbefragung am 12. Juni 2024 im Deutschen Bundestag erklärt hat (siehe: Özdemir: Landwirte werden für Agrardiesel überkompensiert; www.agrarheute.com/politik/oezdemir-land wirte-fuer-agrardiesel-ueberkompensiert-62 1771)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 26. September 2024:
Der Nationale Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Er prüft insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen (siehe § 1 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates) und legt dem betreffenden Bundesministerium das Ergebnis seiner Prüfung vor. Aus der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetzes ergibt sich demnach, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht ist und der Nationale Normenkontrollrat hiergegen keine Einwände erhebt. Die „One in, one out“-Regelung sieht keine Eins-zu-eins-Kompensation vor, sondern stellt eine Gesamtbetrachtung an. In diesem Zusammenhang unternimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zahlreiche Anstrengungen, um durch ein Bürokratieabbauprogramm zu spürbaren Entlastungen für Landwirtinnen und Landwirte zu kommen.
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