Schriftliche Frage 50 von Steffen Janich (AfD): Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung die kurz vor dem 1. September 2024 abgeschobenen ausreisepflichtigen Afghanen, unte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 50 von Steffen Janich (AfD): Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung die kurz vor dem 1. September 2024 abgeschobenen ausreisepflichtigen Afghanen, unte…
Frage 50 (Steffen Janich, AfD):
Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung die kurz vor dem 1. September 2024 abgeschobenen ausreisepflichtigen Afghanen, unter denen sich Sexualstraftäter und Gefährder befunden haben, vor ihrer Abschiebung jeweils mit einem sogenannten Handgeld von 1.000 Euro ausgestattet worden, was etwa dem Dreifachen eines Jahreseinkommens in Afghanistan entspricht (https://jungefreiheit.de/debatte/kommenta r/2024/geld-fuer-afghanische-kinderschaender-a m-tiefpunkt-angekommen/), und hat die Bundesregierung Überlegungen dazu angestellt, ob die Verteilung derartiger Geldsummen an abzuschiebende afghanische Sexualstraftäter einen Pull- Effekt nach Deutschland für weitere in Afghanistan befindliche Sexualstraftäter auslösen wird, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024:
Die Zahlung von Handgeld verfolgt in diesem Fall das Ziel, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen. Dazu müssen die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus folgt die Höhe des Handgeldes. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe des Handgelds lag und liegt bei den Ländern.
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