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Schriftliche Frage 39 von Stephan Brandner (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Ausgabe von 1.000 Euro sogenannten Handgeldes für mittels Charterfluges nach Afghanistan abgeschobene…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 39 von Stephan Brandner (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Ausgabe von 1.000 Euro sogenannten Handgeldes für mittels Charterfluges nach Afghanistan abgeschobene… Frage 39 (Stephan Brandner, AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Ausgabe von 1.000 Euro sogenannten Handgeldes für mittels Charterfluges nach Afghanistan abgeschobene kriminelle Migranten (www.t-online.de/nachri chten/deutschland/innenpolitik/id_100478760/abs chiebung-nach-afghanistan-warum-abgeschoben e-handgeld-bekommen-.html), und auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Ausgabe von Handgeld für abgeschobene oder freiwillig heimgekehrte Migranten seit dem Jahr 2015 jährlich (bitte Haushaltstitel angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024: Die Zahlung von Handgeld verfolgt in diesem Fall das Ziel, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen. Dazu müssen die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus folgt die Höhe des Handgeldes. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe des Handgelds lag und liegt bei den Ländern. Das Bund-Länder-Programm REAG/GARP unterstützt mittellose Migrantinnen und Migranten finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat. Mögliche Unterstützungsleistungen können dabei Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten sowie eine einmalige finanzielle Starthilfe abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit – sog. „GARP-Starthilfe“ – (1.000 Euro pro Person [500 Euro pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 Euro]) umfassen. Von 2015 bis 2023 sind über das Bund-Länder-Programm REAG/ GARP 179.145 freiwillig Rückkehrende gefördert worden Insgesamt wurden in neun Jahren (2015 – 2023) GARP-Starthilfen i. H. v. 38.129.147,19 Euro an 69.287 Rückkehrende ausgezahlt. 2024 sind bislang 6.484 Rückkehrende über das Programm gefördert worden (Stand: 3. September 2024). Davon erhielten 3.636 Personen eine finanzielle Starthilfe. Hierfür wurden bislang Ausgaben in Höhe von 3.784.400 Euro bewilligt. Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Die tatsächlichen Ausgaben können erst im Rahmen der Abrechnung ermittelt werden. Der Bundesanteil des Bund-Länder-Programms REAG/GARP wird aus dem Haushaltstitel 0603 685 19 finanziert.

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