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Schriftliche Frage 112 von Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU): Ist von der Bundesregierung angedacht, dass die Kosten (von derzeit bis zu 50 Euro), die bei der Typisierung eines potentiellen Stammzellspe…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 112 von Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU): Ist von der Bundesregierung angedacht, dass die Kosten (von derzeit bis zu 50 Euro), die bei der Typisierung eines potentiellen Stammzellspe… Frage 112 (Dr. Astrid Mannes, CDU/CSU): Ist von der Bundesregierung angedacht, dass die Kosten (von derzeit bis zu 50 Euro), die bei der Typisierung eines potentiellen Stammzellspenders zur Aufnahme in die Spenderdatei anfallen, künftig von den Krankenkassen übernommen oder durch staatliche Mittel finanziert werden, um so die Bereitschaft zur Stammzellspende zu stärken (www.dkms.de/faq)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 11. September 2024: Die organisatorischen Strukturen für eine effektive Spendersuche sind durch eine Initiative der Bundesregierung im Jahr 1991 geschaffen worden. Mit rund 12,3 Millionen Euro wurde der Aufbau eines Spendersuch- und Vermittlungssystems gefördert. Es besteht aus einer zentralen Vermittlungsstelle, dem Zentralen Knochenmarkspenderregister Deutschland (ZKRD) und aktuell 26 Spenderdateien, die potentielle Spender typisieren und registrieren, die Spenderauswahl unterstützen und die Blutstammzellspende organisieren. Nach der Aufbauphase haben die Krankenkassen die Finanzierung des Systems der Spendersuche übernommen. Sie tragen darüber hinaus sämtliche im Rahmen der Behandlung eines Versicherten entstehenden Kosten für die Knochenmark- und Blutstammzellspende und - transplantation selbst. Hierzu gehören auch die im Rahmen einer konkreten Spenderauswahl für einen bestimmten Patienten notwendigen Laboruntersuchungen, wie z. B. weitergehende Typisierungen, nicht jedoch Ersttypisierungen potenzieller Spender ohne Bezug zu einer konkreten Spenderauswahl. Sozialrechtlich sind die Krankenkassen grundsätzlich nur für die Vergütung von Leistungen für einen konkreten Patienten zuständig. Die Ersttypisierung potentieller Spender ist als Teil des Registrierungsverfahrens Aufgabe der Spenderdateien. Die anfallenden Kosten gehen in die Betriebskosten ein. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren den Betrieb der Spenderdateien über eine „Dateibetriebspauschale“, die bei Einleitung einer Spendersuche für einen GKV-Versicherten als Teil einer zwischen ZKRD, Spenderdateien und GKV-Spitzenverband vereinbarten Vergütungspauschale an das ZKRD abgeführt und an die Spenderdateien weitergeleitet wird. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Finanzierung der Ersttypisierung im Einzelfall nicht gerechtfertigt.

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