Schriftliche Frage 122 von Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Wie hoch waren die Mittel des Sondervermögens Digitale Infrastruktur für die Förderung des Breitbandausbaus im Jahr 2023, und wie hoch sind…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
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Schriftliche Frage 122 von Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Wie hoch waren die Mittel des Sondervermögens Digitale Infrastruktur für die Förderung des Breitbandausbaus im Jahr 2023, und wie hoch sind…
Frage 122 (Dr. Reinhard Brandl, CDU/CSU):
Wie hoch waren die Mittel des Sondervermögens Digitale Infrastruktur für die Förderung des Breitbandausbaus im Jahr 2023, und wie hoch sind die Mittel für die Förderung des Breitbandausbaus nach Überführung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur in den Kernhaushalt des Einzelplans 12 im Jahr 2024?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 9. September 2024:
Im Haushalt 2023 war im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ ein Ansatz in Höhe von 1.456.184.000 Euro und im Einzelplan 12 ein Ansatz in Höhe von 732.050.000 Euro für die Förderung des Breitbandausbaus veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigung im Sondervermögen betrug 4.183.310.000 Euro und im Einzelplan 12 betrug diese 151.000.000 Euro. Im Haushalt 2024 wurde das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ aufgelöst. Alle Mittel für die Förderung des Breitbandausbaus wurden im Haushalt 2024 im Einzelplan 12 mit einem Ansatz in Höhe von 1.771.362.000 Euro veranschlagt. Die im Haushalt 2024 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung beträgt 3.935.350.000 Euro.
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