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Schriftliche Frage 12 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Gesamtbetrag aller seit 2015 aufgenommenen Sondervermögen des Bundes (einschließ…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 12 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Gesamtbetrag aller seit 2015 aufgenommenen Sondervermögen des Bundes (einschließ… Frage 12 (Jan Wenzel Schmidt, AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Gesamtbetrag aller seit 2015 aufgenommenen Sondervermögen des Bundes (einschließlich Schattenhaushalten und kreditfinanzierter Fonds), und welche konkreten Tilgungspläne bestehen für diese jeweils? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 4. April 2025: Seit 2015 wurden das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds (2015), das Sondervermögen Digitale Infrastruktur (2018), das Sondervermögen Ausbau ganztägiger Bildungs‐ und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (2020), der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (2020), das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 (2021), der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Abschnitt 2 Teil 3: Abfederung der Folgen der Energiekrise (2022, kurz: WSF-Energie) sowie das Sondervermögen Bundeswehr (2022) errichtet. Der aktuelle Gesamtbetrag (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden) aller vorgenannten Sondervermögen kann der Haushaltsrechnung 2023, Band 1, entnommen werden. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesfinanzminist erium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/haushaltsr echnung-des-bundes-2023.html. Der WSF-Energie ist Ende 2023, das Sondervermögen Digitale Infrastruktur zum 31. März 2024 aufgelöst worden. Konkrete Tilgungspläne bestehen für die Finanzierung von Ausgaben des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 im Bundeshaushalt sowie für den WSF-Energie. Der Deutsche Bundestag hatte am 7. Dezember 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/9676 für die Kreditaufnahme des WSF- Energie und für die Kreditaufnahme des Bundeshaushalts zur Finanzierung von Ausgaben des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, festgestellt und gleichzeitig für die notsituationsbedingten Kredite Tilgungspläne über jeweils 31 Jahre beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses sind die aufgenommenen Kredite zur Finanzierung einer Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 unabhängig von der Unterschreitung der zulässigen Nettokreditaufnahme für den Bundeshaushalt zurückzuführen. Die notsituationsbedingte Kreditaufnahme betrug im Ist rund 1,4 Mrd. Euro. Ein Einunddreißigstel davon entspricht einem Rückführungsbetrag von rund 44 Mio. Euro pro Jahr für den Zeitraum 2028 bis 2058. Für den WSF-Energie wurde eine Rückführungsverpflichtung für den Zeitraum ab 2031 geregelt. Ein Einunddreißigstel des Rückführungsbetrages der 2023 aufgenommenen Kredite des WSF-Energie von insgesamt 41,5 Mrd. Euro bedeutet eine jährliche Rückführung um rund 1,3 Mrd. Euro. Neben diesen Rückführungsverpflichtungen besteht beim Sondervermögen Bundeswehr eine Tilgungsverpflichtung. Dessen Kredite sind gemäß § 8 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigung (100 Mrd. Euro), spätestens ab dem 1. Januar 2031, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen. Ein konkreter Tilgungsplan besteht bislang nicht.

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