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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 757/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025 [Bundesrat Drucksache 757/25 16.12.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025 Bundesministerium Berlin, 16. Dezember 2025 der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2025 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2025. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Ausgaben, zu denen Artikel 111 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht ermächtigt, nur in entsprechender Anwendung der Voraussetzungen des Artikels 112 GG geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn Mittel bereits im Bundeshaushaltsplan 2024 bewilligt waren oder im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 2025 enthalten sind. Alle in der Liste angeführten („formalen“) üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen wurden letztlich im Bundeshaushalt 2025 etatisiert und sind somit mit Inkrafttreten des endgültigen Haushalts keine „echten“ üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen mehr. In der Haushaltsrechnung 2025 werden sie auch nicht als solche ausgewiesen. Auf Bitte der amtierenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung der Präsidentin des Deutschen Bundestages. Mit freundlichen Grüßen Dennis Rohde Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe Ansatz laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige Ausgabe T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 02 Deutscher Bundestag 0212 Deutscher Bundestag 687 01 Leistungen an internationale Organisationen/Leistungen im Zusammenhang mit internationalen Mitgliedschaften ................................................................................. 1.744 80 Beitragsanpassungen und Auswirkung der Wechselkursentwicklung auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft des Deutschen Bundestages in den betroffenen Organisationen. 06 Bundesministerium des Innern 0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene 684 12 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung .............. 500.000 302.806 Sicherstellung eines durchgängig unverminderten Angebots an Integrationskursen auf Grund aktualisierter Prognose des Mittelbedarfs. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Mai sowie vom 26. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 684 04 Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF ...................................... 310.000 63.000 Höhere Ausgaben zur Aufrechterhaltung berufsbezogener Deutschsprachkurse nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 12 Bundesministerium für Verkehr 1211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 697 01 apl Leistung von Schadenersatz und Entschädigungen ................................................... - 27.045 Leistung von Schadenersatz an das Betreiberkonsortium aus dem gekündigten Vertrag „Automatische Kontrolle der Infrastrukturabgabe“ auf Grund des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. - 2 - 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 683 01 üpl Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) .......................................................... 524.400 151.824 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 61.433 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 74.391 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 16.000 T€ Unterbrechungsfreie Weiterführung der Fördermaßnahmen aus dem ZIM und dem IGP. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 686 01 üpl Industrieforschung für Unternehmen .......................................................................... 223.500 120.501 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 65.209 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 53.814 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.478 T€ Fortsetzung der Fördermaßnahmen der Förderprogramme Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) und Innovationskompetenz mit gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM). Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 683 12 üpl Maritime Technologien - Forschung, Entwicklung und Innovation .............................. 48.000 9.827 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 4.386 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 3.731 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.666 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 44 T€ Fortführung der Forschungsvorhaben - AmmoniaMot2, GENES und BinSmartII - im Rahmen des Förderprogramms „Maritimes Forschungsprogramm“. 892 10 üpl Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze ................................... 35.000 360 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 360 T€ Fortführung der Förderung innovativer Schiffbauvorhaben im Rahmen des Förderprogramms Innovativer Schiffbau. - 3 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 683 32 üpl Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ........................................................................................ 284.800 28.770 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 15.731 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 13.039 T€ Fortführung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Raumfahrtprogramms für Innovation und internationale Kooperation. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 686 01 üpl Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen ............................................................................................................... 11.588 3.417 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 3.021 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 396 T€ Sicherstellung der fristgemäßen Fortführung des Förderprogramms „Unternehmen Revier“. 686 07 üpl Innovative Unternehmensgründungen ........................................................................ 217.050 19.744 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 10.044 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.500 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 7.200 T€ Fortführung der Förderprogramme EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft und INVEST zur Unterstützung innovativer Gründungen / Start-ups in Deutschland. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 686 12 üpl Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social Entrepreneurship) ...................................................................................................... 16.000 5.017 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.017 T€ Fortsetzung der Förderung aus der ESF-kofinanzierten Förderrichtlinie „Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. - 4 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 882 01 üpl Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ................................................................. 645.271 66.123 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 37.371 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 26.583 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.169 T€ Unterbrechungsfreie Fortführung der Förderung in Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 0903 Energie und Nachhaltigkeit 683 01 üpl Energieforschung ....................................................................................................... 406.801 200.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 58.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 60.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 53.000 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 29.000 T€ Fortführung der Förderung der angewandten Projektförderung nichtnuklearer Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 698 01 üpl Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) .................................. 566.000 59.200 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 20.300 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 16.850 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 9.750 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 6.100 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 6.200 T€ Sicherstellung der rechtlichen Empfehlungen zu Leistungen, welche zur Abfederung der sozialen Folgen der staatlich festgelegten Beendigung der Kohleverstromung gewährt werden. Die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. April, 19. und 28. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. - 5 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 698 11 üpl Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus ..................................... 876 876 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 622 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 254 T€ Sicherstellung der rechtlichen Verpflichtungen, welche zur Abfederung der sozialen Folgen der staatlich festgelegten Beendigung des Steinkohlenbergbaus gewährt werden. 686 41 üpl Kompetenz Klima - Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag .................. 5.320 898 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 449 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 449 T€ Sicherstellung der fristgemäßen Fortführung des Förderprogramms „Kompetenz Klima“. 0904 Chancen der Globalisierung 532 04 üpl Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland ....................... 67.398 14.168 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.602 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.066 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 500 T€ Beauftragung der Durchführungsgesellschaft und Veranlassung von Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Weltausstellung 2027 in Belgrad. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 12 Bundesministerium für Verkehr 1201 Bundesfernstraßen 682 12 üpl Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung .......................................................................................................... 765.290 29.800 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 19.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 10.800 T€ Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen, dem Abriss und Ersatzneubau der Ringbahnbrücke (A 100). Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. - 6 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 741 22 üpl Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) ................................................................. 685.000 381.111 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 191.634 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 136.322 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 49.984 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 3.171 T€ Fortsetzung von Verkehrsinvestitionen an Bundesstraßen. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 891 11 üpl Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" ................................................. 6.180.000 119.100 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 76.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 43.100 T€ Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen, dem Abriss und Ersatzneubau der Ringbahnbrücke (A 100). Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 14 Bundesministerium der Verteidigung 1405 Militärische Beschaffungen 554 12 üpl Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sonstigem Marinegerät ........................................................................................ 271.100 390.700 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 135.500 T€ Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 90.400 T€ Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 89.900 T€ Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 47.500 T€ Im Haushaltsjahr 2035 bis zu: 27.400 T€ Abschluss eines Vertrages für die „Kombimaßnahme U212A zum Erhalt der Einsatzreife“. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. - 7 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 554 16 üpl Beschaffung NATO-Hubschrauber 90 ........................................................................ 10.100 6.977 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 6.977 T€ Abschluss eines Vertrags zur Integration der Konfiguration NH90 NGEN Step 2 in den bestehenden Simulator zur zwingenden Aufrechterhaltung der Trainingsfähigkeit auf dem Waffensystem NH90 der Deutschen Marine. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 554 17 üpl Beschaffung des Waffensystems Eurofighter ............................................................. 4.262.200 33.340 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 33.340 T€ Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung der Laserzielbeleuchter LITENING 5 der neuesten Generation mit NTISR-Fähigkeiten für das Waffensystem Eurofighter. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 554 18 üpl Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges A400M ............................................ 300 172.350 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 18.194 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 15.729 T€ Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 117.221 T€ Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 21.206 T€ Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung und Serienintegration eines Selbstschutzsystems Directed Infrared Counter Measures in das Waffensystem A400M zur signifikanten Erhöhung des Schutzniveaus vor infrarotgesteuerten Lenkflugkörpern. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 554 30 üpl Beschaffung Flottendienstboote Klasse 424 inkl. Ausbildungs- und Referenzanlage Aufklärung ........................................................................................ 17.600 895 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 435 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 460 T€ Abschluss eines Vertrages zur externen Baukostenbegleitung im Projekt Flottendienstboote 424 inkl. Ausbildungs- und Referenzanlage Aufklärung. - 8 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 554 81 üpl Beschaffung des Waffensystems F-35 ....................................................................... 518.600 480.166 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 140.042 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 120.687 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 219.437 T€ Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung von Erprobungskomponenten zur Qualifikation eines Lenkflugkörpers sowie zur Beschaffung eines Lenkflugkörpers für das Waffensystem F-35. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 478.656 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr, Militärseelsorge usw. 532 01 üpl Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik .................................. 1.370.609 523.898 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 132.412 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 140.906 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 120.486 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 130.094 T€ Fortsetzung von bestehenden Betriebsleistungen und Migration von Bestandsmaßnahmen in das HERKULES-Folgeprojekt. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 831 02 üpl Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften ............................................................. 195.265 11.243 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 11.243 T€ Fortsetzung von bestehenden Betriebsleistungen und Migration von Bestandsmaßnahmen in das HERKULES-Folgeprojekt. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 15 Bundesministerium für Gesundheit 1503 Prävention und Gesundheitsverbände 684 07 apl Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 .............. - 1.051 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.051 T€ Abschluss eines Vertrages über Lagerdienstleistungen für zentral beschaffte Impfstoffe gegen SARS-CoV-2. - 9 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 684 11 üpl Freiwilligendienste ..................................................................................................... 81.000 49.950 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 49.950 T€ Sicherstellung einer rechtzeitigen Bewilligung von Zuwendungen des Bundes für den Jugendfreiwilligendienstjahrgang 2025/26 zur Durchführung der gesetzlich vorgesehenen pädagogischen Begleitung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 1713 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 671 01 üpl Kosten der Durchführung von Seminaren in den staatlichen Bildungszentren, die in Zusammenarbeit mit Vertragspartnern betrieben werden ....................................... 120.750 120.750 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 24.150 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 24.150 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 24.150 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 24.150 T€ Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 24.150 T€ Abschluss erforderlicher Betreiberverträge zur weiteren Nutzung von Bildungszentren für die Durchführung gesetzlich vorgesehener Seminare im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 19 Bundesverfassungsgericht 1912 Bundesverfassungsgericht 531 01 üpl Veranstaltungen ......................................................................................................... 300 200 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 200 T€ Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zum Abschluss von Verträgen für die Durchführung von Veranstaltungen anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts. - 10 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn 725 05 apl Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin ..................................................................................... - 40.176 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 16.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 16.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 8.000 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 176 T€ Beauftragungen für vorgezogene Leitungs- und Straßenumverlegungen sowie Tunnelbauarbeiten zur Realisierung der Baumaßnahme Luisenblock Ost I des Deutschen Bundestages. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 893 20 üpl Überbetriebliche Berufsbildungsstätten ...................................................................... 97.100 3.313 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.013 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.300 T€ Fortsetzung der Förderung innerhalb des Programms INex-ÜBA. 685 41 üpl Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 121.200 1.446 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.446 T€ Weiterförderung von Vorhaben aus dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung". 3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems 685 10 üpl Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung ........................................................ 95.400 2.054 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.054 T€ Förderung zur Weiterentwicklung und Professionalisierung der MIND gGmbH. - 11 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 3004 Forschung für Innovationen, Zukunftsstrategie 683 20 üpl Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit ..................................................................... 175.900 19.338 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 7.850 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 4.058 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 7.430 T€ Unterbrechungsfreie Förderung von Fortsetzungs- und Anschlussvorhaben in den Bereichen KI, Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 683 25 üpl Quantensysteme - Quantentechnologien, Photonik .................................................... 189.200 4.302 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.150 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.150 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.150 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 852 T€ Fortführung der Förderung von Fortsetzungs- und Anschlussvorhaben im Bereich der Quantenforschung. 683 26 üpl Innovative und digitalisierte Materialforschung für nachhaltiges Wachstum und Ressourcensouveränität ............................................................................................ 111.200 20.292 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 2.029 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 6.264 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 6.500 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 5.499 T€ Unterbrechungsfreie Fortsetzung der Förderung innerhalb der Maßnahme MaterialDigital 3. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 683 27 üpl Zivile Sicherheitsforschung ........................................................................................ 53.600 4.009 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.002 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.003 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.002 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 1.002 T€ Unterbrechungsfreie Finanzierung von Projekten der zivilen Sicherheitsforschung. - 12 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 894 23 üpl Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen .................................................. 215.000 19.664 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 6.250 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.423 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 3.434 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 1.557 T€ Sicherstellung des Bundesanteils zur Finanzierung der im Rahmen des EuroHPC aufzubauenden und von der Europäischen Union Co-finanzierten AI-Factories in Stuttgart und Jülich. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 685 30 üpl Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit ................................ 410.600 152.000 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 51.000 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 40.000 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 61.000 T€ Unterbrechungsfreie Förderung zur Aufrechterhaltung aufgebauter Infrastrukturen im Gesundheitsbereich. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 683 40 üpl Bioökonomie .............................................................................................................. 109.700 37.200 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 11.350 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 11.350 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 9.500 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 5.000 T€ Fortsetzung der Förderung essentieller Forschungsvorhaben aus der Züchtungsforschung sowie Förderungen im Rahmen europäischer Forschungspartnerschaften. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. - 13 - Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE Ansatz VE laut 1. RegE 2025 T€* bewilligte über-/ außerplanmäßige VE T€ 1 2 3 4 *Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025 685 40 üpl Globaler Wandel und Klimaforschung ........................................................................ 58.300 19.020 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 8.580 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.040 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.400 T€ Unterbrechungsfreie Förderung von Anschlussmaßnahmen und Sicherstellen internationaler Verpflichtungen im Rahmen der Forschung zu Klima und globalem Wandel. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 685 41 üpl Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben .................................................................... 264.900 17.300 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.300 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 5.100 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 4.500 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 2.400 T€ Fortsetzung der Förderung zum Aufbau von Nachwuchsgruppen im Bereich der Fusionsforschung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 685 42 üpl Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung ......................................................... 92.900 1.800 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 500 T€ Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 500 T€ Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 500 T€ Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 300 T€ Fortsetzung der Finanzierung von erforderlichen Teilprojekten im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Drucksache 757/25]

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