Schriftliche Frage 129 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betriebenen Anlagen in Schleswig-Holstein waren bereits vor Um…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Text
Schriftliche Frage 129 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betriebenen Anlagen in Schleswig-Holstein waren bereits vor Um…
Frage 129 (Stefan Seidler, fraktionslos):
Welche der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betriebenen Anlagen in Schleswig-Holstein waren bereits vor Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie (EU 2022/2557) als KRITIS-Anlagen eingestuft, und welche weiteren von der WSV verwalteten Anlagen in Schleswig-Holstein werden durch die Umsetzung der genannten Richtlinie zu KRITIS- Anlagen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 9. September 2024:
Folgende der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes betriebenen Anlagen in Schleswig-Holstein waren bereits vor Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie (EU 2022/2557) als KRI- TIS-Anlagen eingestuft: • Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau, • Verkehrszentralen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal in Brunsbüttel. Die CER-Richtlinie (EU 2022/2557) wird durch das derzeit in Abstimmung befindliche KRITIS-Dachgesetz umgesetzt werden. Aufgrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens kann noch keine Auskunft zur Situation nach Umsetzung der CER-Richtlinie gegeben werden.
Relationen
- asked ← Stefan Seidler (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung