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Schriftliche Frage 25 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass infolge langjähriger Immigration und anschließender Einbürgerungen künftig Wahlergebn…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 25 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass infolge langjähriger Immigration und anschließender Einbürgerungen künftig Wahlergebn… Frage 25 (Dr. Ingo Hahn, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass infolge langjähriger Immigration und anschließender Einbürgerungen künftig Wahlergebnisse auf Bundesebene maßgeblich durch das Wahlverhalten migrantischer muslimischer Bevölkerungsgruppen bestimmt werden könnten, und würde sie eine solche Entwicklung unabhängig davon, welche politischen Mehrheiten daraus entstehen, als unproblematische Folge ihrer Migrations-, Integrations- und Einbürgerungspolitik betrachten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. Oktober 2026: Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben, und Deutschen, die sie durch Einbürgerung erworben haben. Eine Bewertung oder Einordnung von deutschen Staatsangehörigen anhand ihrer Religion oder ihrer Herkunft im Sinne der Fragestellung widerspricht dem Werte- und Menschenbild des Grundgesetzes und wird von der Bundesregierung nicht vorgenommen.

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