Schriftliche Frage 44 von Maik Brückner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung diplomatische Mittel ergriffen bzw. geprüft, um angesichts der jüngsten queerfeindlichen Repressionswelle in der Tür…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 44 von Maik Brückner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung diplomatische Mittel ergriffen bzw. geprüft, um angesichts der jüngsten queerfeindlichen Repressionswelle in der Tür…
Frage 44 (Maik Brückner, Die Linke):
Hat die Bundesregierung diplomatische Mittel ergriffen bzw. geprüft, um angesichts der jüngsten queerfeindlichen Repressionswelle in der Türkei und der von der türkischen Regierung geplanten Justizreform, die z. B. die Rechte der trans Community angreift, die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Menschenrechte entsprechend etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte einzufordern, zu deren Vertragsstaaten die Türkei jeweils gehört, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 28. September 2026:
Die Bundesregierung beobachtet das repressive Vorgehen der türkischen Behörden gegen Organisationen der türkischen LGBTIQ-Community seit dem 12. September 2026 mit großer Sorge und hat das Thema daher hochrangig gegenüber der türkischen Regierung angesprochen. Darüber hinaus hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Lars Castellucci, am 16. September 2026 öffentlich zu den Vorfällen geäußert (abrufbar unter: https://x.com/deonhumanrights/status/2100185988391686265?s=46&t= pISCYMkU36H2_5sgXZr7hg) und sich zusammen mit der Beauftragen der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sophie Koch, einem gemeinsamen Statement europäischer Menschenrechts- und LGBTIQ-Beauftragten angeschlossen, welches am 17. September 2026 veröffentlicht wurde (abrufbar unter: https://x.com/ deonhumanrights/status/2100555682399273217?s=46&t=pISCYMkU36 H2_5sgXZr7hg). Die Bundesregierung thematisiert gegenüber der Türkei außerdem bilateral, im EU-Kreis sowie in internationalen Foren, dass sie sich völkerrechtlich zur Einhaltung rechtstaatlicher Prinzipien und menschenrechtlicher Standards verpflichtet hat und als Mitglied des Europarats sowie als EU-Beitrittskandidat an der Einhaltung dieser Prinzipien und Standards gemessen wird.
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