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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Antwort zu Drs. 21/6641)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7084 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Antwort zu Drs. 21/6641) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7084 21. Wahlperiode 10.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6641 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/list e-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz, Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (Bundesverfassungsgericht – BverfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BverfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative Überkontrolle (BverfGE 67, 100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BverfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Angaben zu Stellen und Budget der Beauftragten sind dem jeweils geltenden Bundeshaushaltsplan (hier: Einzelplan 17) als Anlage zum Haushaltsgesetz zu entnehmen. Weitere Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen.  2. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Es wurden 17 Dienstleister beauftragt. Die Kosten beliefen sich auf 152 336 Euro.  3. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  4. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  5. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  6. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Öffentliche und presseöffentliche Termine sowie Termine mit Social-Media- Begleitung der Beauftragten können weitestgehend, soweit diese öffentlich sind, der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden. Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Treffen und Terminen mit den in den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu dokumentieren und vorzuhalten. Zudem können die angefragten Informationen nicht durch eine einfache technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise zusammengestellt werden. Insbesondere werden Angaben zu einzelnen zielgruppenspezifischen Treffen, deren Anlass sowie den jeweils verfolgten Zielen abgefragt. Entsprechende Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst. Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren Unterlagen erforderlich. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.  7. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum? Die Beauftragte absolvierte keine Dienstreisen gemäß dem Bundesreisekostengesetz, da sämtliche Aufwendungen der Beauftragten aus der Aufwandspauschale beglichen werden. Eine Auswertung der Kosten kann daher nicht erfolgen. In diesem Rahmen nahm die Beauftragte im ersten Jahr der Legislaturperiode ca. 40 Termine außerhalb Berlins wahr.  8. Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Im ersten Jahr der Tätigkeit der Beauftragten entstanden für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit folgende Ausgaben: • Christopher Street Day (CSD)-Saison 2026/Anzeigenkampagne zu CSDs im Bundesgebiet/Teilnahme CSD Berlin: 37 267,83 Euro • Empfang der Beauftragten: 29 491,81 Euro • Diverse Ausgaben Material/Ausstattung für ÖA: 6 285,72 Euro  9. Nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Zur Information über die Arbeit der Beauftragten wird seit Januar 2026 ein Instagram-Kanal @queerbeauftragte betrieben. Mit Stand vom 29. Juni 2026 hat dieser 8 191 Follower und seit Bestehen 2 127 579 Aufrufe von 947 038 Konten bei 180 894 Interaktion. 10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich? Die Beauftragte wurde im Rahmen von § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beteiligt. Im Koalitionsvertrag ist ausgeführt: „Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Dazu wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken.“ Maßnahmen, die die Beauftragte in diesem Sinne angestoßen bzw. umgesetzt hat, sind die bundesweite CSD-Tour der Beauftragten, die Teilnahme am Berliner CSD sowie alle weiteren öffentlichen Auftritte. 11. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? Nein. 12. Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die im Koalitionsvertrag genannten Ziele (vgl. die Antwort zu Frage 10) werden durch die Beauftragte verfolgt und befinden sich in laufender Umsetzung. 13. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Nein. 14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Für mehr Transparenz der Arbeit der Beauftragten dienen die in den Antworten zu den Fragen 8 und 9 genannten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Insoweit wird auf diese Antworten verwiesen. 15. Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Im ersten Jahr der Legislaturperiode besuchte die Beauftragte die Herbsttagung 2025 „Demokratie unter Druck – resiliente Polizei“ des Bundeskriminalamtes. Am 18. Mai 2026 besuchte sie das „European IDAHOT+ Forum“ in Kopenhagen, organisiert vom Europarat, dem Nordischen Ministerrat und dem dänischen Gleichstellungsministerium. 16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 315 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/6171„Verdienste der Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“ verwiesen. 17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? Die Bundesregierung legt keine Jahresziele oder Kriterien für die Wirksamkeitsbewertung für die Beauftragte fest. Vielmehr orientiert sich das Wirken der Beauftragten an deren allgemeinen Aufgaben. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 315 auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. 18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorgesehen, und wenn ja, wann, und durch wen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage Nr. 319 auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. 19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage Nr. 315 auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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