Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Antwort zu Drs. 21/6641)
Text
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Antwort zu Drs. 21/6641)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7084
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6641 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für
die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug mit Stand vom 1. Januar 2025 43, im Jahr 2024 waren es
sogar 45, im Jahr 2023 42, im Jahr 2022 35, im Jahr 2021 39, in den Jahren
2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten
der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren der
Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) sind es mit Stand vom Juli 2025 27 (www.bmi.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/list
e-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die
Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen
gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in
ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse
daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den
messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt transparent nachzuvollziehen. Gerade
angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich
ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer
oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu
bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden
Fragen sollen daher dazu beitragen, Aufgabenwahrnehmung, Ressourceneinsatz,
Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 8. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen der Beauftragten der
Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im
ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele
dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen
sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln
auflisten)?
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus
(Bundesverfassungsgericht – BverfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung
ist einerseits gerade dazu bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen
Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen,
kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der
Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BverfGE 110, 199 (219); 124, 78
(122); 137, 185 (250 Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass
parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle ist, nicht administrative
Überkontrolle (BverfGE 67, 100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer
Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht,
sind vom parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen
(BverfGE 77, 1, 44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen.
Angaben zu Stellen und Budget der Beauftragten sind dem jeweils geltenden
Bundeshaushaltsplan (hier: Einzelplan 17) als Anlage zum Haushaltsgesetz zu
entnehmen. Weitere Ausführungen zur personellen Ausstattung und zu
laufenden Stellenbesetzungsverfahren übersteigen die zur parlamentarischen
Beurteilung notwendigen Informationen.
2. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche
Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche
Tätigkeiten beauftragt?
Es wurden 17 Dienstleister beauftragt. Die Kosten beliefen sich auf
152 336 Euro.
3. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Vertretern der
Bundesministerien teil, und wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der
Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt
(bitte ggf. nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag
den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
4. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Interessenvertretern,
Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, und
wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte ggf. nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der
Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt
(bitte ggf. einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt an Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen teil, und wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern
internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode statt (bitte einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass
lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei
verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Öffentliche und presseöffentliche Termine sowie Termine mit Social-Media-
Begleitung der Beauftragten können weitestgehend, soweit diese öffentlich
sind, der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden.
Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Treffen und Terminen mit den in
den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im vorliegenden Fall ein
Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in der geforderten Form
entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und dem Fragekontext
ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die Bereitstellung von
Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung
unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann.
Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu dokumentieren und
vorzuhalten. Zudem können die angefragten Informationen nicht durch eine einfache
technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe und mit
Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise zusammengestellt werden.
Insbesondere werden Angaben zu einzelnen zielgruppenspezifischen Treffen,
deren Anlass sowie den jeweils verfolgten Zielen abgefragt. Entsprechende
Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst.
Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche
manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren
Unterlagen erforderlich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die
Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der
Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte die Beauftragte der Bundesregierung
für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Die Beauftragte absolvierte keine Dienstreisen gemäß dem
Bundesreisekostengesetz, da sämtliche Aufwendungen der Beauftragten aus der
Aufwandspauschale beglichen werden. Eine Auswertung der Kosten kann daher nicht
erfolgen.
In diesem Rahmen nahm die Beauftragte im ersten Jahr der Legislaturperiode
ca. 40 Termine außerhalb Berlins wahr.
8. Entstanden der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit,
und wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Im ersten Jahr der Tätigkeit der Beauftragten entstanden für Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit folgende Ausgaben:
• Christopher Street Day (CSD)-Saison 2026/Anzeigenkampagne zu CSDs
im Bundesgebiet/Teilnahme CSD Berlin: 37 267,83 Euro
• Empfang der Beauftragten: 29 491,81 Euro
• Diverse Ausgaben Material/Ausstattung für ÖA: 6 285,72 Euro
9. Nutzt die Beauftragte Kanäle sozialer Medien, und wenn ja, welche, zu
welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Zur Information über die Arbeit der Beauftragten wird seit Januar 2026 ein
Instagram-Kanal @queerbeauftragte betrieben. Mit Stand vom 29. Juni 2026
hat dieser 8 191 Follower und seit Bestehen 2 127 579 Aufrufe von 947 038
Konten bei 180 894 Interaktion.
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt angestoßen oder umgesetzt, hat die Beauftragte
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben
handelt es sich?
Die Beauftragte wurde im Rahmen von § 21 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beteiligt.
Im Koalitionsvertrag ist ausgeführt: „Wir verpflichten uns weiterhin, queeres
Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen,
unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt,
diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können.
Dazu wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen,
sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken.“
Maßnahmen, die die Beauftragte in diesem Sinne angestoßen bzw. umgesetzt
hat, sind die bundesweite CSD-Tour der Beauftragten, die Teilnahme am
Berliner CSD sowie alle weiteren öffentlichen Auftritte.
11. Wurden seitens der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Strategiepapiere, Berichte oder
Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese
veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht?
Nein.
12. Verfolgt die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt
es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum
nicht?
Die im Koalitionsvertrag genannten Ziele (vgl. die Antwort zu Frage 10)
werden durch die Beauftragte verfolgt und befinden sich in laufender Umsetzung.
13. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller
und geschlechtlicher Vielfalt dem Deutschen Bundestag oder dessen
Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, und wenn ja,
wann, in welcher Form, und zu welchen Themen?
Nein.
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit der Beauftragten der Bundesregierung für die
Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt gegenüber dem Deutschen
Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Für mehr Transparenz der Arbeit der Beauftragten dienen die in den Antworten
zu den Fragen 8 und 9 genannten Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
Insoweit wird auf diese Antworten verwiesen.
15. Besuchte die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ersten Jahr der aktuellen
Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und
wenn ja, welche?
Im ersten Jahr der Legislaturperiode besuchte die Beauftragte die Herbsttagung
2025 „Demokratie unter Druck – resiliente Polizei“ des Bundeskriminalamtes.
Am 18. Mai 2026 besuchte sie das „European IDAHOT+ Forum“ in
Kopenhagen, organisiert vom Europarat, dem Nordischen Ministerrat und dem
dänischen Gleichstellungsministerium.
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit der Beauftragten der
Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 315 der Großen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundesdrucksache 21/6171„Verdienste der
Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode“
verwiesen.
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
Die Bundesregierung legt keine Jahresziele oder Kriterien für die
Wirksamkeitsbewertung für die Beauftragte fest. Vielmehr orientiert sich das Wirken der
Beauftragten an deren allgemeinen Aufgaben. Zudem wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 315 auf Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit der Beauftragten der Bundesregierung
für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorgesehen,
und wenn ja, wann, und durch wen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage Nr. 319 auf
Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit der Beauftragten
der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher
Vielfalt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage Nr. 315 auf
Bundestagsdrucksache 21/6171 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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