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Schriftliche Frage 51 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche der im Bericht der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für Sudan vom 1. September 2026 (A/HRC/63…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 51 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche der im Bericht der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für Sudan vom 1. September 2026 (A/HRC/63… Frage 51 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke): Welche der im Bericht der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für Sudan vom 1. September 2026 (A/HRC/63/23) identifizierten Personen und Entitäten, die an der Unterstützung der Rapid Support Forces (RSF) durch transnationale Netzwerke mit Verbindungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten beteiligt sind, sind der Bundesregierung bekannt (bitte namentlich benennen), und hat die Bundesregierung bei der Fact-Finding-Mission Informationen aus den von dieser geführten vertraulichen Dossiers über die identifizierten Personen und Entitäten angefordert, und falls nein, bitte begründen (Punkt 12, A/HRC/63/23; www.ohchr. org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcoun cil/sessions-regular/session63/advance-versions/ahrc-63-23-auv.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. September 2026: Die Bundesregierung hat den am 3. September 2026 veröffentlichten Bericht der unabhängigen internationalen Fact-Finding-Mission der Vereinten Nationen für Sudan sorgfältig zur Kenntnis genommen. Die im Bericht enthaltenen Informationen über Personen und Entitäten sind allgemein gehalten. Die Bundesregierung kooperiert eng mit der Fact-Finding-Mission und setzt sich derzeit innerhalb des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für die Erneuerung des Mandats der Mission ein. Die Zusammenarbeit ist Teil des umfassenderen Engagements der Bundesregierung für die Achtung des humanitären Völkerrechts und gegen die Straflosigkeit im Sudan. Im Zuge dieses Engagements hat sich die Bundesregierung für weitere Maßnahmen ausgesprochen, wie etwa die Verabschiedung von Sanktionen gegen Entitäten, die mit den Konfliktparteien verbunden sind. Die Erkenntnisse der Fact-Finding-Mission werden in diesen Prozess einbezogen.

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