Schriftliche Frage 91 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es zutreffend, dass das Bundesministerium für Verkehr beabsichtigt, dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Anwaltskosten…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 91 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist es zutreffend, dass das Bundesministerium für Verkehr beabsichtigt, dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Anwaltskosten…
Frage 91 (Swantje Henrike Michaelsen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Ist es zutreffend, dass das Bundesministerium für Verkehr beabsichtigt, dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Anwaltskosten im Prozess zur Pkw-Maut zu erstatten (www.spiege l.de/panorama/justiz/andreas-scheuer-und-die-pk w-maut-was-die-staatsanwaltschaft-dem-ex-verke hrsminister-vorwirft-a-3e3fcaa5-2047-4469-807c- 955eef3639f6) bzw. ihm ein Darlehen zu gewähren (www.merkur.de/politik/scheuer-prozessexminister-wegen-mutmasslicher-maut-luege-vor-ge richt-zr-94501888.html), und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll dies erfolgen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 30. September 2026:
Maßgeblich für die Gewährung von Darlehen für die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung in strafrechtlichen Angelegenheiten sind die Vorgaben des „Rundschreibens über die Gewährung von Rechtsschutz für Bundesbedienstete vom 2. Dezember 2005“ vom Bundesministerium des Innern. Das Bundesministerium für Verkehr hat in der lfd. Legislaturperiode kein Darlehen gewährt und sieht sich dazu aktuell auch nicht veranlasst. Zu Einzelheiten konkreter Ermittlungsverfahren äußert sich die Bundesregierung zum Schutz personenbezogener Daten nicht.
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