Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer wegen des Scheiterns der Pkw-Maut
Text
Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer wegen des Scheiterns der Pkw-Maut
[Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Alexander Arpaschi, Carolin
Bachmann, Adam Balten, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim
Bloch, Dr. Michael Blos, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger,
Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Udo
Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Steffen Janich, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Jörn König, Manuel
Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Iris Nieland,
Denis Pauli, Tobias Matthias Peterka, Kerstin Przygodda, Carina Schießl,
Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Paul Schmidt, Georg Schroeter,
Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion
der AfD
Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer
wegen des Scheiterns der Pkw-Maut
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Das Scheitern der Pkw-Maut in Deutschland stellt eines der größten politischen
Versagen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar. Unter der
Verantwortung des damaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer wurde das
Projekt in einer Weise vorbereitet und umgesetzt, die grundlegende Prinzipien
von Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftlicher Rationalität und politischer
Verantwortung eklatant verletzte. Dies führte nicht nur zu erheblichen finanziellen Schäden
für die Bundesrepublik Deutschland, sondern erschütterte zugleich das Vertrauen
der Bürger in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen und begründet in
besonderem Maße die persönliche politische Verantwortung des ehemaligen
Bundesministers.
2. Staatliche Fehlentscheidungen, die einzelnen Bundesministern zurechenbar sind,
haben in der Vergangenheit für den Steuerzahler bereits wiederholt zu immensen
Schäden in Millionen- oder sogar Milliardenhöhe geführt, ohne dass die
Bundesminister persönliche haftungsrechtliche Konsequenzen hätten tragen müssen. Das
Bundesministergesetz enthält derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Haftung der
Regierungsmitglieder, was eine erhebliche Regelungslücke darstellt. Dieser
Zustand führt zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Privilegierung von
Bundesministern gegenüber Beamten und Angestellten und stellt einen eklatanten
rechtsstaatlichen Missstand dar.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3042
21. Wahlperiode 02.12.2025
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. etwaige im Zusammenhang mit dem Scheitern der Pkw-Maut bestehende
Regressansprüche gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
ungeachtet bestehender rechtlicher Hürden unverzüglich gerichtlich geltend zu
machen, um eine drohende Verjährung der Ansprüche zu verhindern;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den das Bundesministergesetz um eine
ausdrückliche Haftungsregelung ergänzt wird, nach welcher ein Mitglied der
Bundesregierung verpflichtet wird, der Bundesrepublik Deutschland den
Schaden zu ersetzen, der durch eine schuldhafte Verletzung seiner Amtspflichten
entsteht.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die gescheiterte Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland geht auf ein langjähriges programmatisches
Anliegen der CSU zurück. Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 machte der damalige CSU-Vorsitzende und
bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer die Forderung nach einer sogenannten „Ausländer-Maut“ zu einem
zentralen Mobilisierungsinstrument seiner Partei. Seehofer begründete das Ansinnen mit Gerechtigkeits- und
Gleichheitsgesichtspunkten gegenüber deutschen Kraftfahrern im Ausland und trieb die Verankerung einer
entsprechenden Infrastrukturabgabe in den Koalitionsverhandlungen voran, so dass das Vorhaben schließlich auch
in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde (www.spiegel.de/politik/deutschland/kommentar-zu-seehofer-
und-der-autobahn-maut-a-916052.html; Vgl. Seite 9 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
„Deutschlands Zukunft gestalten“).
Ende des Jahres 2013 stellte der neu ernannte Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander
Dobrindt, das Vorhaben unter einen engen Zeitplan. In einem Interview bezeichnete er das Jahresende 2014 als
Ziel für die politischen Entscheidungen und nannte 2015 als spätestmöglichen Termin für die technische
Umsetzung. Unter Dobrindts Federführung wurde die ursprünglich parteipolitisch geprägte Forderung in das Konzept
einer „Infrastrukturabgabe“ überführt, das auf vignettengestützte bzw. zeitlich gestaffelte Nutzungsgebühren für
Pkw abzielte und zugleich eine Kompensation in Form einer Reduktion der Kfz-Steuer für inländische Halter
vorsah. Bereits in dieser frühen Phase warnten juristische Sachverständige im Bundesverkehrsministerium vor
Problemen der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht, weil die geplante Kompensation faktisch zu einer
Differenzierung zwischen in- und ausländischen Fahrzeughaltern führen könne. Diese rechtlichen Vorbehalte fanden auch
in der medialen Berichterstattung breite Resonanz und wurden dort als Indiz für ein Spannungsverhältnis
zwischen politischem Versprechen und europarechtlicher Verträglichkeit bewertet (www.spiegel.de/politik/
hausder-pannen-a-f4b8776e-0002-0001-0000-000164875314?context=issue; www.bild.de/politik/inland/
alexanderdobrindt/inerview-mit-alexander-dobrindt-33955848.bild.html).
Obwohl selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Rahmen eines Gutachtens zu dem
Ergebnis gekommen sind, dass die von dem damaligen Bundesverkehrsminister geplante Pkw-Maut gegen
Europarecht verstoße, wurde das „Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen“ vom Deutschen Bundestag dennoch am 27. März 2015 beschlossen und trat sodann am 12. Juni
2015 in Kraft (BGBl. I 2015, S. 904 ff.), womit die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Pkw-Maut in
Deutschland geschaffen war. Es sah die Erhebung einer zeitlich gestaffelten Vignettenabgabe für Pkw bei der
Nutzung von Bundesfernstraßen vor und verpflichtete auch Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen zur
Entrichtung der Abgabe. Die vorgesehene Kompensationsregelung für inländische Fahrzeughalter war hingegen
nicht Bestandteil des Infrastrukturabgabegesetzes selbst, sondern wurde in einem gesonderten Begleitgesetz zur
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geregelt, das eine entsprechende Reduzierung der
Kraftfahrzeugsteuer vorsah. Ziel des Gesetzes war es, eine bundesweite Benutzungsgebühr für Autobahnen und Bundesstraßen
einzuführen sowie den organisatorischen, technischen und vertraglichen Rahmen für deren Erhebung und
Verwaltung zu schaffen. Damit wurde ein zentrales verkehrspolitisches Anliegen der CSU in die nationale
Rechtsordnung überführt, obwohl die von Kritikern bereits früh hervorgehobenen europarechtlichen Risiken
fortbestanden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-beschliesst-pkw-autobahn-maut).
Als Reaktion auf die Verabschiedung der deutschen Regelungen, leitete die Europäische Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. In einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2015 erklärte die
Kommission, dass die geplante Pkw-Maut eine mögliche Diskriminierung ausländischer Fahrzeughalter darstelle und
somit gegen die EU-Verkehrsregeln sowie die Binnenmarktrechte verstoße (https://ec.europa.eu/commis-
sion/presscorner/detail/en/memo_15_5162). Ende Juni 2016 nahm die Bundesregierung daraufhin Stellung zu
der von der EU-Kommission vorgebrachten Beanstandung und erachtete die darin enthaltenen Vorwürfe als
unbegründet. Der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt erklärte, dass der Beginn der Mauterhebung zunächst
zurückgestellt werde, bis das Verfahren abgeschlossen sei. Im Rahmen bilateraler Gespräche mit der
Kommission wurde jedoch deutlich, dass diese bereit sei, das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren nach
entsprechenden Anpassungen der Gesetzesvorlage zurückzunehmen. Nach Einreichung der überarbeiteten Entwürfe
kündigte die EU-Kommission schließlich am 17. Mai 2017 an, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen
(https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_16_4221; https://germany.representation.ec.eu-
ropa.eu/news/maut-eu-kommission-beendet-vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-2017-05-17_de).
Gleichwohl blieb die Einführung der Pkw-Maut weiterhin Gegenstand internationaler Aufmerksamkeit und
Kritik. Vor diesem Hintergrund ergriff Österreich eigenständige Maßnahmen und reichte schließlich im Oktober
2017 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Die Klage erfolgte im Rahmen eines
Vertragsverletzungsverfahrens Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Österreich
machte dabei geltend, dass die geplante Maut in Verbindung mit der vorgesehenen Steuerentlastung für
inländische Fahrzeughalter eine mittelbare Diskriminierung ausländischer Fahrer darstelle und damit gegen mehrere
Bestimmungen des AEUV verstoße (www.reuters.com/article/world/austria-takes-germany-to-european-
courtover-road-toll-idUSKBN1CH10D/).
Obwohl der EuGH über die von Österreich erhobene Klage noch nicht entschieden hatte und die Einführung der
geplanten Pkw-Maut damit weiterhin rechtlich unsicher war, forcierte Andreas Scheuer nach seiner Ernennung
zum Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur am 14. März 2018 die Umsetzung des Projekts.
Ungeachtet des anhängigen Verfahrens vergab das Bundesministerium Ende Dezember 2018 den Zuschlag für die
technische Erhebung und Abwicklung der Infrastrukturabgabe an die autoTicket GmbH, eine gemeinsame
Projektgesellschaft der Kapsch TrafficCom AG und der CTS Eventim AG & Co. KGaA. Somit erfolgte der
Vertragsschluss zu einem Zeitpunkt, zu dem die unionsrechtliche Zulässigkeit der Mautregelung noch überhaupt
nicht geklärt gewesen ist (www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/millionenpleite-die-pleite-um-die-
pkwmaut-chronik-eines-angekuendigten-fiaskos-id67082426.html; www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pkw-maut-
autobahnen-cts-eventim-kapsch-trafficcom-autofahren-autobahn-maut-bundesverkehrsministerium-
andreasscheuer-1.5555273).
Nur ungefähr ein halbes Jahr später entschied der EuGH mit Urteil vom 18. Juni 2019 jedoch, dass die Einführung
einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen gegen
Unionsrecht verstößt. Maßgeblich war hierbei, dass die vorgesehene Kombination aus der zu entrichtenden Abgabe und
einer in gleicher Höhe gewährten Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten inländischer Fahrzeughalter
zu einer mittelbaren Diskriminierung ausländischer Halter führte. Während in Deutschland zugelassene
Fahrzeuge durch die Steuervergünstigung vollständig kompensiert worden wären, hätten Halter aus anderen
Mitgliedstaaten die Abgabe in vollem Umfang tragen müssen. Darin sah der Gerichtshof einen Verstoß gegen das
unionsrechtliche Diskriminierungsverbot und die Grundsätze des Binnenmarktes (www.tagesschau.de/inland/pkw-
maut-197.html; https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=A78EA04553D18279B8B35B-
B8AAE3FB91?text=&docid=215105&pageIndex=0&
doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=8438404).
Daraufhin veranlasste der Bundesverkehrsminister noch am Abend des Urteilstages die Kündigung der bereits
geschlossenen Betreiberverträge (www.welt.de/politik/deutschland/article195533729/Maut-Andreas-Scheuer-
kuendigt-nach-Urteil-Vertraege-mit-zwei-Firmen.html?utm). Dies hatte zur Folge, dass im Dezember 2019 die
Betreiberfirmen der Pkw-Maut, Kapsch TrafficCom AG und der CTS Eventim AG & Co. KGaA, in einer
Pflichtmitteilung an die Börsen verkündeten, dass sie vom Bund Ersatzzahlungen in Höhe von 560 Millionen Euro
fordern. Sie begründeten ihre Forderung damit, dass ihre eigens für den Betrieb der Maut gegründete
Gemeinschaftsgesellschaft autoTicket GmbH aufgrund der vom Bund veranlassten Vertragsbeendigung Anspruch auf
den entgangenen Gewinn über die zwölfjährige Vertragslaufzeit habe. Darüber hinaus enthalte der
Betreibervertrag eine Regelung zur Erstattung sogenannter „Beendigungskosten“, zu denen nach Auffassung der
Unternehmen auch Schadensersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten (www.handelsblatt.com/politik/
deutschland/eventim-und-kapsch-gekuendigte-betreiber-der-pkw-maut-fordern-560-millionen-euro/25352874.html).
Da eine gütliche Einigung zwischen den Parteien nicht erzielt werden konnte, wurde ein förmliches
Schiedsverfahren gemäß den vertraglichen Vereinbarungen eingeleitet. Die autoTicket GmbH hielt dabei ihre Forderung
gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 560 Millionen Euro nach wie vor aufrecht. Im Verlauf
des Schiedsverfahrens fanden intensive Verhandlungen über den Umfang der geltend gemachten Ansprüche statt.
Die Bundesregierung wies die Forderungen des Konsortiums weitgehend zurück und verwies auf die im
Betreibervertrag geregelte Risikoverteilung. Die autoTicket GmbH bestand hingegen auf der Kompensation bereits
geleisteter Vorleistungen. Schließlich konnte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung die streitige Summe
erheblich reduziert werden.
Im Juli 2023 teilte das Unternehmen Kapsch TrafficCom AG in einer Börsenpflichtmitteilung mit, dass eine
abschließende Einigung erzielt worden sei. Hiernach verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur
Zahlung von 243 Millionen Euro an die autoTicket GmbH, womit das Schiedsverfahren formal abgeschlossen wurde
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schadensersatz-das-pkw-maut-desaster-der-csu-kostet-rund-243-
millionen-euro/29238526.html; www.deutschlandfunk.de/bund-zahlt-243-millionen-euro-schadenersatz-fuer-
gestoppte-pkw-maut-100.html; www.kapsch.net/de/ir/ad-hoc/ktc-20230705-adhoc-de?utm_source=).
Als Reaktion hierauf gab der damalige Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, im Juli 2023
ein Rechtsgutachten in Auftrag, das klären sollte, ob die Bundesrepublik Deutschland gegen seinen
Amtsvorgänger Andreas Scheuer Regressansprüche geltend machen könnte. Das Gutachten gelangte zu dem Ergebnis, dass
eine entsprechende Klage aus mehreren Gründen als wenig erfolgversprechend einzustufen sei. Die Gutachter
stellten heraus, dass eine Klage gegen den ehemaligen Bundesminister angesichts der bestehenden rechtlichen
Hürden und Unsicherheiten nur geringe Erfolgsaussichten hätte. Dies betreffe insbesondere die Frage nach einer
tragfähigen Rechtsgrundlage für einen Haftungsanspruch sowie die Möglichkeit, den Vorwurf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durchzusetzen. Als am ehesten aussichtsreich wurde ein Anspruch wegen
Pflichtverletzung aus dem Amtsverhältnis zum Bund angesehen. Allerdings lagen keine Anhaltspunkte für ein
vorsätzliches Verhalten vor, und der Vorwurf grober Fahrlässigkeit war mit erheblichen Unsicherheiten behaftet,
insbesondere aufgrund bestehender Schwierigkeiten bei der Beweisführung. Vor diesem Hintergrund stellten die
Gutachter rechtliche Unsicherheiten fest und bewerteten das mit einer Klage verbundene Prozessrisiko als zu hoch.
In Konsequenz entschied das Bundesministerium, von der Erhebung einer Regressklage abzusehen
(www.zeit.de/news/2023-12/28/pkw-maut-bund-verzichtet-auf-klage-gegen-scheuer; https://rsw.beck.de/aktu-
ell/daily/meldung/detail/rechtsgutachten-maut-desaster-keine-haftungsnorm-minister; www.lto.de/recht/
nachrichten/n/scheuer-keiner-klage-wegen-maut-desaster).
Mit dem Gutachten wurde zugleich eine erhebliche Regelungslücke verdeutlicht. Für eine Regressforderung
gegen einen Bundesminister fehlt es nämlich im Bundesministergesetz an einer tragfähigen Rechtsgrundlage, die
eine persönliche Haftung ermöglichen würde. Eine unmittelbare und ausdrückliche gesetzliche Bestimmung,
nach der Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet wären, der Bundesrepublik Deutschland den Schaden zu
ersetzen, der durch eine schuldhafte Verletzung ihrer Amtspflichten entsteht, existiert bislang nicht. Dieses
Fehlen einer normativen Grundlage führt faktisch zu einer weitreichenden Privilegierung der Regierungsmitglieder
in Haftungsfragen und offenbart damit einen eklatanten Missstand im aktuellen staatshaftungsrechtlichen System
(www.lto.de/recht/nachrichten/n/scheuer-keiner-klage-wegen-maut-desaster).
Zwischenzeitig ist nun bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den ehemaligen
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage im
Zusammenhang mit dem Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss erhoben hat. Dieser Untersuchungsausschuss war bereits im
November 2019 eingesetzt worden und nahm seine Arbeit im Januar 2020 auf (www.sueddeutsche.de/
politik/pkw-maut-maut-scheuer-untersuchungsausschuss-1.4701647). Erkenntnisse aus dem Strafverfahren könnten
eine neue Tatsachengrundlage schaffen, die für die zivilrechtliche Regressfrage von erheblicher Bedeutung ist.
Sollten sich aus den strafprozessualen Ermittlungen Hinweise auf eine schuldhafte Amtspflichtverletzung
ergeben, könnten diese die Position des Bundes bei der Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche
wesentlich stärken. Angesichts der drohenden Verjährung möglicher Regressansprüche ist somit ein zügiges
Handeln seitens der Bundesregierung erforderlich (www.zdfheute.de/politik/deutschland/andreas-scheuer-pkw-
maut-vorwurf-falschaussage-anklage-100.html). Es ist daher geboten, schnellstmöglich Klage zu erheben, um
die Durchsetzung etwaiger Regressansprüche nicht endgültig zu vereiteln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Achim Köhler (Antrag)
- authored ← Adam Balten (Antrag)
- authored ← Alexander Arpaschi (Antrag)
- authored ← Alexis L. Giersch (Antrag)
- authored ← Boris Gamanov (Antrag)
- authored ← Carina Schießl (Antrag)
- authored ← Carolin Bachmann (Antrag)
- authored ← Carsten Becker (Antrag)
- authored ← Christoph Birghan (Antrag)
- authored ← Denis Pauli (Antrag)
- authored ← Edgar Naujok (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Georg Schroeter (Antrag)
- authored ← Hans-Jürgen Goßner (Antrag)
- authored ← Heinrich Koch (Antrag)
- authored ← Iris Nieland (Antrag)
- authored ← Jan Wenzel Schmidt (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Jörg Zirwes (Antrag)
- authored ← Jörn König (Antrag)
- authored ← Karsten Hilse (Antrag)
- authored ← Kerstin Przygodda (Antrag)
- authored ← Knuth Meyer-Soltau (Antrag)
- authored ← Kurt Kleinschmidt (Antrag)
- authored ← Manfred Schiller (Antrag)
- authored ← Manuel Krauthausen (Antrag)
- authored ← Marcus Bühl (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Michael Blos (Antrag)
- authored ← Paul Schmidt (Antrag)
- authored ← Rainer Groß (Antrag)
- authored ← Reinhard Mixl (Antrag)
- authored ← Rocco Kever (Antrag)
- authored ← Steffen Janich (Antrag)
- authored ← Stephan Brandner (Antrag)
- authored ← Sven Wendorf (Antrag)
- authored ← Tobias Ebenberger (Antrag)
- authored ← Tobias Matthias Peterka (Antrag)
- authored ← Udo Theodor Hemmelgarn (Antrag)
- authored ← Ulrich von Zons (Antrag)
- part_of_vorgang → Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer wegen des Sc (Antrag)