Schriftliche Frage 110 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, aus welchen Gründen der Preis im Open-House-Verfahren zur Beschaffung von FFP2- bez…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 110 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, aus welchen Gründen der Preis im Open-House-Verfahren zur Beschaffung von FFP2- bez…
Frage 110 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, aus welchen Gründen der Preis im Open-House-Verfahren zur Beschaffung von FFP2- beziehungsweise KN95-Masken am 25. März 2020 auf 4,50 Euro netto pro Maske festgesetzt wurde, vor dem Hintergrund, dass in E-Mails des Bundesministeriums für Gesundheit einen Tag zuvor, am 24. März 2020, ein Preis von 3 Euro je FFP2-Maske als „ordentlich“ eingeordnet worden sein soll (FAZ-Recherche hier: www.f az.net/aktuell/wirtschaft/jens-spahn-in-erklaerung snot-mails-zu-maskenpreisen-werfen-fragen-auf-1 9859864.html) und in E-Mails des Bundesministeriums für Gesundheit am 27. April 2020 ein Preis von rund 1,95 Euro für KN95-Masken als „marktgerecht“ bezeichnet worden sein soll (ARD/SWR-Recherche hier: www.tagesschau.de/ investigativ/swr/maskendeals-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 1. Oktober 2026:
Das Open-House-Verfahren war eines von mehreren Verfahren zum Erwerb von Schutzmasken, dessen Ziel es war, mangelfreie und sofort verwendbare Schutzmasken sehr kurzfristig zu beschaffen. Gemessen am gesamten Beschaffungsvolumen stammte ein relativ kleiner Teil der erworbenen Schutzmasken aus dem Open-House-Verfahren (vgl. Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die Prüfung der Beschaffung und Verteilung von Schutzmasken durch das Bundesministerium für Gesundheit, Seite 14). Die Preise für Masken im Open-House-Verfahren wurden auf Basis der damals vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung der wesentlichen Vertragsbestandteile festgelegt. Gerade am Beginn der COVID-19-Pandemie war die Marktlage sehr volatil. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Bericht des Bundesrechnungshofs bezüglich Maskenbeschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit“ auf Bundestagsdrucksache 21/609 verwiesen.
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