Schriftliche Frage 122 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie viele Lebensmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich vorsorglich vom Markt genommen, und wie will sie sicherstellen, das…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 122 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie viele Lebensmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich vorsorglich vom Markt genommen, und wie will sie sicherstellen, das…
Frage 122 (Ina Latendorf, Die Linke):
Wie viele Lebensmittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich vorsorglich vom Markt genommen, und wie will sie sicherstellen, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen tatsächlich durchgeführt werden, wenn laut aktuellen Recherchen nur etwa zwei Drittel davon stattfinden (vgl. www.tagesschau.de/wirtsc haft/verbraucher/lebensmittel-rueckrufe-10 0.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 2. Oktober 2026:
In Deutschland obliegt der Vollzug des Lebensmittelrechts gemäß der grundgesetzlichen Kompetenzordnung (Artikel 83 des Grundgesetzes (GG)) den Ländern. Dies schließt behördlich ergriffene oder begleitete Maßnahmen wie Warenrücknahmen aus dem Handel oder Produktrückrufe von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit ein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betreibt im Auftrag der Länder seit dem Jahr 2011 das Portal lebensmittelwarnung.de, über das die Öffentlichkeit bundesweit über Warnungen und Produktrückrufe zu Lebensmitteln informiert wird. Laut dem BVL beträgt die Zahl der Rückrufe von Lebensmitteln in den letzten Jahren ca. 250 bis 300 pro Jahr. Darüberhinausgehende Informationen zu Rückrufen von Lebensmitteln liegen der Bundesregierung nicht vor. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) hat die Bundesregierung ergänzend zu den Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland geschaffen. Dieser enthält unter anderem bundesweit harmonisierte Kriterien für die risikoorientierte Einstufung von Betrieben sowie Standards für Probenahmen und Kontrollen. Die operative Planung, die personelle Ausstattung sowie die tatsächliche Durchführung der vorgesehenen Lebensmittelkontrollen liegen hingegen in der Verantwortung der Länder. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat steht zur Wirksamkeit der Kontrollen im Rahmen bestehender Bund-Länder-Gremien in einem fortlaufenden fachlichen Austausch mit den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden.
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