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Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8388 · Antrag · Original ↗

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Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze Deutscher Bundestag Drucksache 21/8388 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Sarah Vollath, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Keine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Seit Januar 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Versicherte müssen immer länger arbeiten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Zugleich verdoppelt sich der höchstmögliche Abschlag von 7,2 Prozent auf 14,4 Prozent. Unter anderem aufgrund der tatsächlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt, gesundheitlicher Einschränkungen oder aus familiären Gründen schaffen es viele Beschäftigte nicht, länger zu arbeiten und müssen deshalb mit stärkeren Kürzungen ihrer Rente leben. Selbst Beschäftigte, die es schaffen bis zu einer angehobenen Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, wären mit einer längeren Beitragszahlung und einer kürzeren Rentenbezugsdauer konfrontiert, wobei die zusätzlich erworbenen Anwartschaften in der Regel nicht ausreichen, um die negativen Auswirkungen der höheren Regelaltersgrenze auf die lebenslangen Rentenleistungen auszugleichen. Jegliche Anhebungen des Renteneintrittsalters sind und bleiben deshalb Rentenkürzungen. Die resultierenden Rentenkürzungen betreffen insbesondere die Regionen und sozioökonomischen Gruppen, die am wenigsten von einem Anstieg der Lebenserwartung profitieren. Nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission soll die Regelaltersgrenze künftig an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden und damit voraussichtlich auch nach der schrittweisen Anhebung auf 67 nach 2031 noch weiter angehoben werden. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, alle 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission vollständig zu übernehmen. In der medialen Debatte herrscht das Bild vor, dass die Menschen durch die gestiegene Lebenserwartung immer älter werden und somit auch länger arbeiten sollten. Dieser vereinfachte Gedanke darf eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den statistischen Daten zur Entwicklung der Lebenserwartung und den Auswirkungen einer solchen Regelung jedoch nicht ersetzen. Die der Bundesregierung selbst vorliegenden Zahlen (BT-Drs. 21/5099) offenbaren mehrere Gründe, die gegen eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die durchschnittliche Lebenserwartung sprechen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zunächst würden damit regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern ignoriert und potenziell verstärkt werden. Während in einigen Bundesländern die Lebenserwartung gestiegen ist, ist sie in anderen Bundesländern sogar gesunken. Für Bundesländer, in denen die Lebenserwartung nicht steigt, bedeutet eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung nichts anderes als eine Rentenkürzung. Die Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen den Regionen mit der niedrigsten und der höchsten sozioökonomischen Deprivation sind in den letzten Jahren sogar gestiegen (Hoebel, Michalski, Baumert, Nowossadeck, Tetzlaff: Die Lebenserwartungslücke: Sozioökonomische Unterschiede in der Lebenserwartung zwischen Deutschlands Regionen. J Health Monit. 2025;10(1):e13003. doi: 10.25646/13003). Gerade in strukturschwachen Regionen, wo die Renten ohnehin schon viel zu niedrig sind, könnte sich die Altersarmut damit nochmal drastisch verschärfen. Außerdem werden durch eine Kopplung sozioökonomische Unterschiede ignoriert. Zahlreiche Studien (s. z.B. Geyer/Haan/Tréguier: Höheres Haushaltseinkommen geht bei Frauen und Männern mit höherer Lebenserwartung einher, in: DIW-Wochenbericht, 91. Jg. (2024), Nr. 25, S. 395–400) belegen, dass sich Faktoren wie der Bildungsgrad, das Einkommen, die Wohnsituation oder die Arbeitsbedingungen auf die Lebenserwartung auswirken. Auch die Bundesregierung räumt ein, „dass ein enger Zusammenhang zwischen sozioökonomischer und gesundheitlicher Lage besteht“ (BT-Drs. 21/5099). Wer ein Leben lang unter schweren Arbeitsbedingungen zu einem viel zu niedrigen Lohn gearbeitet hat oder durch Faktoren wie den Bildungsstatus oder die Wohnsituation benachteiligt ist, hat ein deutlich höheres Risiko, früher zu sterben. Eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die durchschnittliche Lebenserwartung benachteiligt gerade jene Beschäftigten, die lange für niedrige Löhne in körperlich belastenden Berufen gearbeitet haben. Ihre Rentenbezugszeit kann sich stärker verkürzen als die anderer Gruppen, bei weiter wachsenden Unterschieden nicht nur im Verhältnis, sondern möglicherweise auch in absoluten Jahren. Der Vorschlag, die Regelaltersgrenze künftig an die Lebenserwartung zu koppeln, blendet die zunehmenden Unterschiede in der Lebenserwartungsentwicklung vollkommen aus. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ihr Gesetzgebungsvorhaben, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln, nicht weiterzuverfolgen. Berlin, den 6. Oktober 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Zwischen 2012 und 2025 ist die fernere Lebenserwartung für Männer in einigen Bundesländern gesunken oder sie stagniert: Im Bundesland mit dem größten Zuwachs, Baden-Württemberg, werden 65-jährige Männer im Schnitt um ca. 6 Monate älter als 2012. Dagegen sterben 65-jährige Männer im Schnitt in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sogar etwas früher. Eine steigende bundesdurchschnittliche Le- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. benserwartung in Deutschland (in diesem Fall für Männer) verschleiert also starke Ungleichheiten in der Entwicklung der Lebenserwartung. Vergleicht man die Bundesländer untereinander, so zeigt sich, dass 65-jährige Männer in Baden-Württemberg im Durchschnitt noch etwa 18,9 Jahre zu leben haben, während es in Sachsen- Anhalt mehr als zwei Jahre weniger sind. Die Tendenz ist eine steigende Ungleichheit. Bei Frauen gibt es ähnliche Entwicklungen: Während die bundesdurchschnittliche fernere Lebenserwartung der Frauen zwischen 2012 und 2025 um ca. 2,5 Monate gestiegen ist, ist die fernere Lebenserwartung in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und dem Saarland leicht gesunken (bspw. im Saarland um ca. 1,5 Monate). Die Ungleichheit zwischen den Bundesländern mit der höchsten und der niedrigsten Lebenserwartung bei 65-jährigen Frauen hat sich um ca. ein halbes Jahr erhöht und erreichte damit ca. 1,5 Jahre im Jahr 2025. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen auch, dass die seit 2012 laufende Anhebung der Regelaltersgrenze um ca. 14 Monate bis 2025 den Anstieg der Lebenserwartung von Männern und Frauen im gleichen Zeitraum deutlich übersteigt (BT-Drs. 21/7670, Anlage 1). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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