Entwicklung der Rentenbezugsdauer von Altersrenten (Antwort zu Drs. 21/1257)
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Entwicklung der Rentenbezugsdauer von Altersrenten (Antwort zu Drs. 21/1257)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1442
21. Wahlperiode 01.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer,
Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1257 –
Entwicklung der Rentenbezugsdauer von Altersrenten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lebenserwartung in Deutschland ist über Jahrzehnte kontinuierlich
gestiegen, stagniert jedoch seit einigen Jahren. Laut Sterbetafel 2024 beträgt die
Lebenserwartung bei Geburt für Männer 78,9 Jahre und für Frauen 83,5 Jahre,
womit nach einem zwischenzeitlichen Rückgang während der COVID-19-
Pandemie erst kürzlich wieder das Niveau von 2019 erreicht wurde (vgl.
Statistisches Bundesamt, abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemittei
lungen/2025/07/PD25_266_12621.html). Aufgrund der statistisch höheren
Lebenserwartung von Frauen besteht eine deutlich höhere Rentenbezugsdauer
bei Frauen (www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Statistiken-und-Berichte/Rentenatlas/2024/rentenatlas-2024-dauer-rentenbe
zug.pdf).
Untersuchungen legen nahe, dass Rentner mit niedrigeren
Haushaltseinkommen eine kürzere Rentenbezugsdauer haben als solche mit höheren
Haushaltseinkommen (vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung [DIW]
Wochenbericht Nr. 25/2024, abrufbar unter: www.diw.de/documents/publikationen/7
3/diw_01.c.905130.de/24-25-1.pdf). Dies könnte auf einen Zusammenhang
zwischen Lebenserwartung und sozialem Status hindeuten, der u. a. vom
Bildungsniveau, Wohnverhältnissen, Gesundheitsverhalten und dem Zugang zu
medizinischen Leistungen beeinflusst wird. Auch der individuelle
Gesundheitszustand, beispielsweise beeinflusst durch einen vorherigen Bezug von
Erwerbsminderungsrenten, dürfte maßgeblich für die Bezugsdauer der
Altersrente sein.
Da nach der Rentensystematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
von im Wesentlichen vergleichbaren Rentenbezugsdauern ausgegangen wird
(vgl. dazu auch die Rentenformel in § 64 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__64.html), ist aus Sicht der
Fragesteller die Rentenbezugsdauer auf erhebliche Abweichungen hin zu
untersuchen. Wenn die erforderlichen Daten aktuell nicht direkt aus der
Rentenstatistik abzuleiten sind, sehen die Fragesteller fundierte Schätzungen als
ausreichend an.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 1. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Zusammenhang zwischen Lebenserwartung und sozioökonomischen Status
ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Publikationen, die Kausalität
ist in der Wissenschaft umstritten.
Die prozessproduzierten Daten der Rentenversicherung sind aufgrund ihrer
hohen Fallzahlen für Auswertungen dieser Art grundsätzlich nicht ungeeignet,
lassen sich jedoch kaum nach sozioökonomischem Status differenzieren. So
wird beispielsweise oftmals die Zahl der Entgeltpunkte (bzw. die Rentenhöhe)
als Indikator für das Lebenseinkommen genutzt, die jedoch ohne weitere
Einschränkungen keine verlässliche Basis dafür darstellt. Andersherum ist bei
Auswertungen für stark eingegrenzte homogene Subgruppen, die unter
bestimmten Umständen methodisch für Schlussfolgerungen geeignet wären, zu
beachten, dass sich die Ergebnisse dieser Teilgruppen nicht ohne Weiteres auf
den gesamten Rentenbestand oder gar die Bevölkerung verallgemeinern lassen.
Zudem kann aus der Höhe der Altersrente in der gesetzlichen
Rentenversicherung nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden, da weitere
Einkommen und der Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen
Rentenversicherung nicht berücksichtigt sind. Daher sind Rückschlüsse aus der
Rentenlaufzeit und der Rentenhöhe auf den sozialen Status nicht zulässig.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Lebenserwartung sowie die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von
Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland vom
Jahr 2000 bis 2024 entwickelt (bitte jährliche Werte getrennt nach
Geschlecht tabellarisch darstellen)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige
durchschnittliche Lebenserwartung in den einzelnen Bundesländern (bitte
tabellarisch nach Bundesland und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer für Männer und Frauen von 1960 bis
2023 kann der Veröffentlichung „Rentenversicherung in Zeitreihen 2024“ auf
S. 147 entnommen werden. Auf S. 148 bis 149 ist ebenfalls die Entwicklung
der ferneren Lebenserwartung nach Geschlecht und alten und neuen
Bundesländern dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern liegt
nicht vor (www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/St
atistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/rv_in_zeitreihen.html).
Das Statistische Bundesamt weist in regelmäßigen Abständen Sterbetafeln mit
Berechnungen zur durchschnittlichen Lebenserwartung Neugeborener in
Deutschland und in den einzelnen Bundesländern aus. Die Entwicklung der
Lebenserwartung Neugeborener nach Geschlecht und Bundesland kann der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Lebenserwartung bei Geburt nach Geschlecht in Deutschland (in Jahren)
Sterbetafel männlich weiblich
1998/2000 74,78 80,82
1999/2001 75,11 81,07
2000/2002 75,38 81,22
2001/2003 75,59 81,34
2002/2004 75,89 81,55
2003/2005 76,21 81,78
2004/2006 76,64 82,08
2005/2007 76,89 82,25
2006/2008 77,17 82,40
2007/2009 77,33 82,53
2008/2010 77,51 82,59
2009/2011 77,72 82,73
2010/2012 77,72 82,80
2011/2013 77,90 82,88
2012/2014 78,13 83,05
2013/2015 78,18 83,06
2014/2016 78,31 83,20
2015/2017 78,36 83,18
2016/2018 78,48 83,27
2017/2019 78,63 83,36
2018/2020 78,64 83,40
2019/2021 78,54 83,38
2020/2022 78,33 83,18
2021/2023 78,17 82,99
2022/2024 78,47 83,19
Quelle: Statistisches Bundesamt, Periodensterbetafeln
Lebenserwartung bei Geburt nach Geschlecht in den Bundesländern (in Jahren)
Bundesland männlich weiblich
Baden-Württemberg 79,92 84,13
Bayern 79,34 83,74
Berlin 78,37 83,29
Brandenburg 77,66 83,42
Bremen 76,74 82,06
Hamburg 78,41 83,10
Hessen 78,88 83,28
Mecklenburg-Vorpommern 76,53 82,78
Niedersachsen 77,96 82,63
Nordrhein-Westfalen 78,13 82,58
Rheinland-Pfalz 78,60 83,03
Saarland 77,38 81,97
Sachsen 78,04 84,02
Sachsen-Anhalt 75,93 82,27
Schleswig-Holstein 78,34 82,76
Thüringen 77,38 83,14
Quelle: Statistisches Bundesamt, Periodensterbetafel 2022/2024
3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Rentenbezugsdauer in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten
einzuordnen, insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise höheren
Lebenserwartung in anderen EU-Ländern (www.iwd.de/artikel/lebenserwar
tung-in-der-eu-deutschland-im-mittelfeld-649966/) als auch des früheren
Rentenzugangs (www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/rente-eintrit
tsalter-deutschland-eu-vergleich-100; soweit möglich, bitte tabellarisch
darstellen und erläutern)?
Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung dieser Frage auf die
Veröffentlichung des Ageing Reports 2024 der Europäischen Union (EU).
Tabelle 1.15 des Ageing Reports (https://economy-finance.ec.europa.eu/publicatio
ns/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-
2022-2070_en) vergleicht auf S. 26 die durchschnittliche Rentendauer der EU-
Länder für das Jahr 2023. Deutschland liegt dabei mit einer Rentendauer von
19,1 Jahren für Männer (EU: 18,7) und 22,4 Jahren für Frauen (EU: 22,7) im
Mittelfeld. Betrachtet man den Anteil der durchschnittlich verbrachten Zeit im
Rentenalter im Verhältnis zur gesamten Lebensdauer, so befindet sich
Deutschland mit 30,1 Prozent für Männer (EU: 29,9 Prozent) und 33,7 Prozent für
Frauen (EU: 34,5 Prozent) ebenfalls im Mittelfeld.
4. Welche konkreten Faktoren sieht die Bundesregierung als Ursache dafür,
dass Frauen im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung als Männer
haben und daher auch länger Rente beziehen, und bestehen auch
signifikante Unterschiede beim tatsächlichen Rentenzugang?
Dass Frauen im Durchschnitt länger leben als Männer ist ein üblicher Befund
für Industrienationen, wenngleich das Ausmaß der Differenz über die Zeit und
zwischen Regionen schwankt. Als Ursachen werden zum einen biologische
Unterschiede gesehen, die nach Einschätzung bisheriger Forschungen 20 bis
25 Prozent ausmachen, zum anderen Lebensstilfaktoren (Gesundheits- und
risikorelevantes Verhalten).
5. Welche aktuellen Studien und Daten liegen der Bundesregierung dazu
vor, wie sich die Lebenserwartung bzw. Rentenbezugsdauer abhängig
vom Erwerbseinkommen bzw. Haushaltseinkommen unterscheiden, und
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Der statistische Zusammenhang zwischen Lebenserwartung – und damit
(indirekt) der Dauer des Rentenbezugs – und dem sozioökonomischen Status ist
Gegenstand diverser Studien und Publikationen. Ein kausaler Einfluss lässt sich
jedoch nicht nachweisen. Vielmehr besteht ein komplexer Zusammenhang
zwischen Bildung, Einkommen, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie der
Gesundheit und dem Verhalten, der auf die Lebenserwartung einwirkt. So wirkt
Bildung beispielsweise über verschiedene Kanäle sowohl auf Einkommen als
auch auf das Gesundheitsverhalten und die Lebenserwartung; ein schlechter
Gesundheitszustand kann auch Rückwirkungen auf das Einkommen haben. So
scheinen Chancen und Risiken auf individueller Ebene zu kumulieren, d. h.,
dass Personen mit höherer Bildung oft in höheren Einkommenspositionen mit
vermutlich auch verträglicheren Arbeitsbedingungen anzutreffen sind.
6. Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Rentenbezugsdauern bei den verschiedenen
Altersrentenarten – insbesondere bei Altersrenten für schwerbehinderte
Menschen – von der abschlagsfreien Regelaltersrente?
Die angefragten Daten können dem Statistikband „Rente 2024“ (www.deutsch
e-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/s
tatistikpublikationen/statistikband_rente.html) der deutschen
Rentenversicherung auf S. 89 entnommen werden. Zur Aussagekraft dieser Daten wird auf die
Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung – neben entsprechenden
Anhaltspunkten in der Rentenwegfallstatistik, Tabelle 41.00 W im
Statistikband Rente 2024 der Deutschen Rentenversicherung – statistisch
belastbare Hinweise darauf, dass ein vorgezogener Rentenbeginn im Vergleich
zur Regelaltersrente mit einer verkürzten bzw. verlängerten
Rentenbezugsdauer verbunden ist?
8. Liegen der Bundesregierung belastbare Hinweise dafür vor, dass die
Rentenbezugsdauer bei Altersrenten für besonders langjährig Versicherte
(frühere „Rente mit 63“) gegenüber der Regelaltersrente verlängert ist,
und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die aus der DRV-
Rentenwegfallstatistik (DRV = Deutsche Rentenversicherung), Tabelle 41.00 W
ersichtlichen Werte zu der erst 2014 eingeführten Rentenart?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die zugrunde gelegte Statistik der Tabelle 41.00W ist für die Bewertung
ungeeignet. So beträgt die maximale mögliche Bezugsdauer der Rente für besonders
langjährig Versicherte mit Stand Ende 2024 höchstens 13 Jahre, da diese
Rentenart erst zum 1. Januar 2012 eingeführt wurde. Darüber hinaus sind
bestimmte Rentenarten – etwa Renten nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit sowie
die früheren Renten für Frauen – seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr neu
zugänglich (zumeist ab dem 60. Lebensjahr) und wirken sich daher verzerrend auf
die Aussagekraft der Daten aus. Auch der frühere Rentenbeginn für
schwerbehinderte Menschen ist ein relevanter Faktor, der berücksichtigt werden muss.
Der Bundesregierung liegen somit und darüber hinaus keine belastbaren
Hinweise vor, die einen kausalen Zusammenhang zwischen einem vorgezogenen
Renteneintritt – weder bei Renten für langjährig Versicherte noch für besonders
langjährig Versicherte – und einer verkürzten oder verlängerten
Rentenbezugsdauer belegen.
9. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Rentenabgängen 2024 die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten,
differenziert nach der Rentenhöhe (bitte tabellarisch nach Rentenpunkten bzw.
geeigneten Kriterien aufschlüsseln, ggf. auf Daten aus dem Jahr 2023
zurückgreifen)?
Die Entwicklung der durchschnittlichen Bezugsdauer – differenziert nach
Rentenzahlbeträgen – kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Durchschnittliche Bezugsdauer differenziert nach Rentenzahlbetrag bei
Rentenwegfall im Jahr 2024
Quelle: Statistik der deutschen Rentenversicherung
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Rentenhöhe und die
Bezugsdauer allein keine belastbaren Rückschlüsse auf den sozialen Status
zulassen, da die Zahlbeträge der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich einen
Teil des Alterseinkommens abbilden und zusätzliche Einkommensquellen
sowie der jeweilige Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen
Rentenversicherung nicht erfasst werden.
10. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Rentenabgängen 2024 die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten bei einem
unmittelbar vorausgegangenen Bezug einer Erwerbsminderungsrente
bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente, und welche Abweichungen ergeben sich
relativ zur abschlagsfreien Regelaltersgrenze ohne Vorbezug einer
Erwerbsminderungsrente (ggf. Daten von 2023 nutzen)?
Die angefragten Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.
11. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein unmittelbar
vorheriger Bezug einer Erwerbsminderungsrente auf die durchschnittliche
Bezugsdauer der Altersrente aus, und welche Korrelationen lassen sich
feststellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor.
12. Liegen der Bundesregierung – neben der „15. Koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung“ basierend auf dem Bevölkerungsstand am
31. Dezember 2021 – aktuelle Studien und Daten zur prognostizierten
Entwicklung der Lebenserwartung bis zum Jahr 2050 für Männer und
Frauen vor?
Das Statistische Bundesamt hat in seiner „15. Koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung“ drei Varianten zur künftigen Entwicklung der
Lebenserwartung nach Geschlecht bis 2070 modelliert. Darüber hinaus gibt es verschiedene
international vergleichende Prognosen (etwa Global Burden of Disease Study
(GBD), „Europop“ der Europäischen Union, „World Population Prospects“ der
Vereinten Nationen).
Die Bundesregierung greift bezüglich der demografischen Annahmen
grundsätzlich auf die offiziellen Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes
zurück. Aktuell ist dies die mittlere Variante der 15. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung („G2‑W2‑L2“). Demnach wird für den Zeitraum von
2022 bis 2045 eine Verlängerung der ferneren Lebenserwartung 65-Jähriger um
2,2 Jahre (Männer) bzw. um 2,0 Jahre (Frauen) unterstellt.
Das Statistische Bundesamt bereitet derzeit die 16. koordinierte
Bevölkerungsvorausberechnung vor, deren Ergebnisse in absehbarer Zeit zur Verfügung
stehen werden.
13. Welche Prognosen zur künftigen Entwicklung der Rentenbezugsdauer
liegen der Bundesregierung vor (bitte, soweit möglich, differenzierte
Angaben nach Alterskohorten und Geschlechtern machen)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Wann genau wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigte Rentenkommission (Zeile 5943 des
Koalitionsvertrages, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf#page=21) ihre Arbeit aufnehmen, und wann
werden dem Deutschen Bundestag bzw. dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales erste Ergebnisse konkret vorgelegt werden?
Ein detaillierter Zeitplan zur Rentenkommission liegt aktuell noch nicht vor.
Die Kommission soll gemäß Koalitionsvertrag ihre Ergebnisse Mitte der
21. Legislaturperiode vorlegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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