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Entwicklung der Rentenbezugsdauer von Altersrenten (Antwort zu Drs. 21/1257)

dip / drucksache 01.09.2025 · WP 21 · 21/1442 · Antwort · Original ↗

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Entwicklung der Rentenbezugsdauer von Altersrenten (Antwort zu Drs. 21/1257) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1442 21. Wahlperiode 01.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1257 – Entwicklung der Rentenbezugsdauer von Altersrenten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lebenserwartung in Deutschland ist über Jahrzehnte kontinuierlich gestiegen, stagniert jedoch seit einigen Jahren. Laut Sterbetafel 2024 beträgt die Lebenserwartung bei Geburt für Männer 78,9 Jahre und für Frauen 83,5 Jahre, womit nach einem zwischenzeitlichen Rückgang während der COVID-19- Pandemie erst kürzlich wieder das Niveau von 2019 erreicht wurde (vgl. Statistisches Bundesamt, abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemittei lungen/2025/07/PD25_266_12621.html). Aufgrund der statistisch höheren Lebenserwartung von Frauen besteht eine deutlich höhere Rentenbezugsdauer bei Frauen (www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/D E/Statistiken-und-Berichte/Rentenatlas/2024/rentenatlas-2024-dauer-rentenbe zug.pdf). Untersuchungen legen nahe, dass Rentner mit niedrigeren Haushaltseinkommen eine kürzere Rentenbezugsdauer haben als solche mit höheren Haushaltseinkommen (vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung [DIW] Wochenbericht Nr. 25/2024, abrufbar unter: www.diw.de/documents/publikationen/7 3/diw_01.c.905130.de/24-25-1.pdf). Dies könnte auf einen Zusammenhang zwischen Lebenserwartung und sozialem Status hindeuten, der u. a. vom Bildungsniveau, Wohnverhältnissen, Gesundheitsverhalten und dem Zugang zu medizinischen Leistungen beeinflusst wird. Auch der individuelle Gesundheitszustand, beispielsweise beeinflusst durch einen vorherigen Bezug von Erwerbsminderungsrenten, dürfte maßgeblich für die Bezugsdauer der Altersrente sein. Da nach der Rentensystematik in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von im Wesentlichen vergleichbaren Rentenbezugsdauern ausgegangen wird (vgl. dazu auch die Rentenformel in § 64 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__64.html), ist aus Sicht der Fragesteller die Rentenbezugsdauer auf erhebliche Abweichungen hin zu untersuchen. Wenn die erforderlichen Daten aktuell nicht direkt aus der Rentenstatistik abzuleiten sind, sehen die Fragesteller fundierte Schätzungen als ausreichend an. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Zusammenhang zwischen Lebenserwartung und sozioökonomischen Status ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen und Publikationen, die Kausalität ist in der Wissenschaft umstritten. Die prozessproduzierten Daten der Rentenversicherung sind aufgrund ihrer hohen Fallzahlen für Auswertungen dieser Art grundsätzlich nicht ungeeignet, lassen sich jedoch kaum nach sozioökonomischem Status differenzieren. So wird beispielsweise oftmals die Zahl der Entgeltpunkte (bzw. die Rentenhöhe) als Indikator für das Lebenseinkommen genutzt, die jedoch ohne weitere Einschränkungen keine verlässliche Basis dafür darstellt. Andersherum ist bei Auswertungen für stark eingegrenzte homogene Subgruppen, die unter bestimmten Umständen methodisch für Schlussfolgerungen geeignet wären, zu beachten, dass sich die Ergebnisse dieser Teilgruppen nicht ohne Weiteres auf den gesamten Rentenbestand oder gar die Bevölkerung verallgemeinern lassen. Zudem kann aus der Höhe der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden, da weitere Einkommen und der Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt sind. Daher sind Rückschlüsse aus der Rentenlaufzeit und der Rentenhöhe auf den sozialen Status nicht zulässig.  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Lebenserwartung sowie die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland vom Jahr 2000 bis 2024 entwickelt (bitte jährliche Werte getrennt nach Geschlecht tabellarisch darstellen)?  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige durchschnittliche Lebenserwartung in den einzelnen Bundesländern (bitte tabellarisch nach Bundesland und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer für Männer und Frauen von 1960 bis 2023 kann der Veröffentlichung „Rentenversicherung in Zeitreihen 2024“ auf S. 147 entnommen werden. Auf S. 148 bis 149 ist ebenfalls die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung nach Geschlecht und alten und neuen Bundesländern dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern liegt nicht vor (www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/St atistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/rv_in_zeitreihen.html). Das Statistische Bundesamt weist in regelmäßigen Abständen Sterbetafeln mit Berechnungen zur durchschnittlichen Lebenserwartung Neugeborener in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern aus. Die Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener nach Geschlecht und Bundesland kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Lebenserwartung bei Geburt nach Geschlecht in Deutschland (in Jahren) Sterbetafel männlich weiblich 1998/2000 74,78 80,82 1999/2001 75,11 81,07 2000/2002 75,38 81,22 2001/2003 75,59 81,34 2002/2004 75,89 81,55 2003/2005 76,21 81,78 2004/2006 76,64 82,08 2005/2007 76,89 82,25 2006/2008 77,17 82,40 2007/2009 77,33 82,53 2008/2010 77,51 82,59 2009/2011 77,72 82,73 2010/2012 77,72 82,80 2011/2013 77,90 82,88 2012/2014 78,13 83,05 2013/2015 78,18 83,06 2014/2016 78,31 83,20 2015/2017 78,36 83,18 2016/2018 78,48 83,27 2017/2019 78,63 83,36 2018/2020 78,64 83,40 2019/2021 78,54 83,38 2020/2022 78,33 83,18 2021/2023 78,17 82,99 2022/2024 78,47 83,19 Quelle: Statistisches Bundesamt, Periodensterbetafeln Lebenserwartung bei Geburt nach Geschlecht in den Bundesländern (in Jahren) Bundesland männlich weiblich Baden-Württemberg 79,92 84,13 Bayern 79,34 83,74 Berlin 78,37 83,29 Brandenburg 77,66 83,42 Bremen 76,74 82,06 Hamburg 78,41 83,10 Hessen 78,88 83,28 Mecklenburg-Vorpommern 76,53 82,78 Niedersachsen 77,96 82,63 Nordrhein-Westfalen 78,13 82,58 Rheinland-Pfalz 78,60 83,03 Saarland 77,38 81,97 Sachsen 78,04 84,02 Sachsen-Anhalt 75,93 82,27 Schleswig-Holstein 78,34 82,76 Thüringen 77,38 83,14 Quelle: Statistisches Bundesamt, Periodensterbetafel 2022/2024  3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten einzuordnen, insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise höheren Lebenserwartung in anderen EU-Ländern (www.iwd.de/artikel/lebenserwar tung-in-der-eu-deutschland-im-mittelfeld-649966/) als auch des früheren Rentenzugangs (www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/rente-eintrit tsalter-deutschland-eu-vergleich-100; soweit möglich, bitte tabellarisch darstellen und erläutern)? Die Bundesregierung verweist zur Beantwortung dieser Frage auf die Veröffentlichung des Ageing Reports 2024 der Europäischen Union (EU). Tabelle 1.15 des Ageing Reports (https://economy-finance.ec.europa.eu/publicatio ns/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states- 2022-2070_en) vergleicht auf S. 26 die durchschnittliche Rentendauer der EU- Länder für das Jahr 2023. Deutschland liegt dabei mit einer Rentendauer von 19,1 Jahren für Männer (EU: 18,7) und 22,4 Jahren für Frauen (EU: 22,7) im Mittelfeld. Betrachtet man den Anteil der durchschnittlich verbrachten Zeit im Rentenalter im Verhältnis zur gesamten Lebensdauer, so befindet sich Deutschland mit 30,1 Prozent für Männer (EU: 29,9 Prozent) und 33,7 Prozent für Frauen (EU: 34,5 Prozent) ebenfalls im Mittelfeld.  4. Welche konkreten Faktoren sieht die Bundesregierung als Ursache dafür, dass Frauen im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung als Männer haben und daher auch länger Rente beziehen, und bestehen auch signifikante Unterschiede beim tatsächlichen Rentenzugang? Dass Frauen im Durchschnitt länger leben als Männer ist ein üblicher Befund für Industrienationen, wenngleich das Ausmaß der Differenz über die Zeit und zwischen Regionen schwankt. Als Ursachen werden zum einen biologische Unterschiede gesehen, die nach Einschätzung bisheriger Forschungen 20 bis 25 Prozent ausmachen, zum anderen Lebensstilfaktoren (Gesundheits- und risikorelevantes Verhalten).  5. Welche aktuellen Studien und Daten liegen der Bundesregierung dazu vor, wie sich die Lebenserwartung bzw. Rentenbezugsdauer abhängig vom Erwerbseinkommen bzw. Haushaltseinkommen unterscheiden, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der statistische Zusammenhang zwischen Lebenserwartung – und damit (indirekt) der Dauer des Rentenbezugs – und dem sozioökonomischen Status ist Gegenstand diverser Studien und Publikationen. Ein kausaler Einfluss lässt sich jedoch nicht nachweisen. Vielmehr besteht ein komplexer Zusammenhang zwischen Bildung, Einkommen, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie der Gesundheit und dem Verhalten, der auf die Lebenserwartung einwirkt. So wirkt Bildung beispielsweise über verschiedene Kanäle sowohl auf Einkommen als auch auf das Gesundheitsverhalten und die Lebenserwartung; ein schlechter Gesundheitszustand kann auch Rückwirkungen auf das Einkommen haben. So scheinen Chancen und Risiken auf individueller Ebene zu kumulieren, d. h., dass Personen mit höherer Bildung oft in höheren Einkommenspositionen mit vermutlich auch verträglicheren Arbeitsbedingungen anzutreffen sind.  6. Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Rentenbezugsdauern bei den verschiedenen Altersrentenarten – insbesondere bei Altersrenten für schwerbehinderte Menschen – von der abschlagsfreien Regelaltersrente? Die angefragten Daten können dem Statistikband „Rente 2024“ (www.deutsch e-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/s tatistikpublikationen/statistikband_rente.html) der deutschen Rentenversicherung auf S. 89 entnommen werden. Zur Aussagekraft dieser Daten wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.  7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung – neben entsprechenden Anhaltspunkten in der Rentenwegfallstatistik, Tabelle 41.00 W im Statistikband Rente 2024 der Deutschen Rentenversicherung – statistisch belastbare Hinweise darauf, dass ein vorgezogener Rentenbeginn im Vergleich zur Regelaltersrente mit einer verkürzten bzw. verlängerten Rentenbezugsdauer verbunden ist?  8. Liegen der Bundesregierung belastbare Hinweise dafür vor, dass die Rentenbezugsdauer bei Altersrenten für besonders langjährig Versicherte (frühere „Rente mit 63“) gegenüber der Regelaltersrente verlängert ist, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die aus der DRV- Rentenwegfallstatistik (DRV = Deutsche Rentenversicherung), Tabelle 41.00 W ersichtlichen Werte zu der erst 2014 eingeführten Rentenart? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die zugrunde gelegte Statistik der Tabelle 41.00W ist für die Bewertung ungeeignet. So beträgt die maximale mögliche Bezugsdauer der Rente für besonders langjährig Versicherte mit Stand Ende 2024 höchstens 13 Jahre, da diese Rentenart erst zum 1. Januar 2012 eingeführt wurde. Darüber hinaus sind bestimmte Rentenarten – etwa Renten nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit sowie die früheren Renten für Frauen – seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr neu zugänglich (zumeist ab dem 60. Lebensjahr) und wirken sich daher verzerrend auf die Aussagekraft der Daten aus. Auch der frühere Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen ist ein relevanter Faktor, der berücksichtigt werden muss. Der Bundesregierung liegen somit und darüber hinaus keine belastbaren Hinweise vor, die einen kausalen Zusammenhang zwischen einem vorgezogenen Renteneintritt – weder bei Renten für langjährig Versicherte noch für besonders langjährig Versicherte – und einer verkürzten oder verlängerten Rentenbezugsdauer belegen.  9. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Rentenabgängen 2024 die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten, differenziert nach der Rentenhöhe (bitte tabellarisch nach Rentenpunkten bzw. geeigneten Kriterien aufschlüsseln, ggf. auf Daten aus dem Jahr 2023 zurückgreifen)? Die Entwicklung der durchschnittlichen Bezugsdauer – differenziert nach Rentenzahlbeträgen – kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Durchschnittliche Bezugsdauer differenziert nach Rentenzahlbetrag bei Rentenwegfall im Jahr 2024 Quelle: Statistik der deutschen Rentenversicherung Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Rentenhöhe und die Bezugsdauer allein keine belastbaren Rückschlüsse auf den sozialen Status zulassen, da die Zahlbeträge der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich einen Teil des Alterseinkommens abbilden und zusätzliche Einkommensquellen sowie der jeweilige Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht erfasst werden. 10. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Rentenabgängen 2024 die durchschnittliche Bezugsdauer von Altersrenten bei einem unmittelbar vorausgegangenen Bezug einer Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente, und welche Abweichungen ergeben sich relativ zur abschlagsfreien Regelaltersgrenze ohne Vorbezug einer Erwerbsminderungsrente (ggf. Daten von 2023 nutzen)? Die angefragten Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung ein unmittelbar vorheriger Bezug einer Erwerbsminderungsrente auf die durchschnittliche Bezugsdauer der Altersrente aus, und welche Korrelationen lassen sich feststellen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. 12. Liegen der Bundesregierung – neben der „15. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung“ basierend auf dem Bevölkerungsstand am 31. Dezember 2021 – aktuelle Studien und Daten zur prognostizierten Entwicklung der Lebenserwartung bis zum Jahr 2050 für Männer und Frauen vor? Das Statistische Bundesamt hat in seiner „15. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung“ drei Varianten zur künftigen Entwicklung der Lebenserwartung nach Geschlecht bis 2070 modelliert. Darüber hinaus gibt es verschiedene international vergleichende Prognosen (etwa Global Burden of Disease Study (GBD), „Europop“ der Europäischen Union, „World Population Prospects“ der Vereinten Nationen). Die Bundesregierung greift bezüglich der demografischen Annahmen grundsätzlich auf die offiziellen Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes zurück. Aktuell ist dies die mittlere Variante der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung („G2‑W2‑L2“). Demnach wird für den Zeitraum von 2022 bis 2045 eine Verlängerung der ferneren Lebenserwartung 65-Jähriger um 2,2 Jahre (Männer) bzw. um 2,0 Jahre (Frauen) unterstellt. Das Statistische Bundesamt bereitet derzeit die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung vor, deren Ergebnisse in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen werden. 13. Welche Prognosen zur künftigen Entwicklung der Rentenbezugsdauer liegen der Bundesregierung vor (bitte, soweit möglich, differenzierte Angaben nach Alterskohorten und Geschlechtern machen)? Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Wann genau wird die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Rentenkommission (Zeile 5943 des Koalitionsvertrages, www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202 5.de/files/koav_2025.pdf#page=21) ihre Arbeit aufnehmen, und wann werden dem Deutschen Bundestag bzw. dem Ausschuss für Arbeit und Soziales erste Ergebnisse konkret vorgelegt werden? Ein detaillierter Zeitplan zur Rentenkommission liegt aktuell noch nicht vor. Die Kommission soll gemäß Koalitionsvertrag ihre Ergebnisse Mitte der 21. Legislaturperiode vorlegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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