TÜV-Verband e.V.
Text
TÜV-Verband e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Der TÜV-Verband e.V. unterstützt seine Mitglieder bei der Erbringung ihrer unabhängigen und neutralen Dienstleistungen wie Beratung, Testen, Prüfung, Zertifizierung und Ausbildung auf den Gebieten technische Sicherheit, Qualität, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit. Der Verband vertritt die Mitgliederinteressen in den gemeinsamen Angelegenheiten auf vorgenannten Gebieten gegenüber Politik, Regierungen, Gesetzgebung, Ministerien, Wirtschaftskreisen, Verbänden und der Öffentlichkeit.
Zur Erfüllung dieses Satzungsauftrages übernimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben:
a) auf die Einheitlichkeit in der Handhabung der technischen Dienstleistungen auf allen relevanten Gebieten hinzuwirken, die dabei gewonnenen Erfahrungen zu sammeln und den beteiligten Stellen zugänglich zu machen (Technischer Erfahrungsaustausch),
b) bei der Gestaltung von Gesetzen und Normen aktiv mitzuwirken,
c) Regeln, Richtlinien und Empfehlungen zu erarbeiten,
d) die zuständigen Parlamente, Ministerien, Gremien und andere in Frage kommende Stellen in Deutschland und in der Europäischen Union bei der einschlägigen Gesetz- und Vorschriftengebung mit dem Ziel der Wahrung eines hohen technischen Sicherheits- und Qualitätsniveaus zu beraten,
e) am Aufbau und Betrieb nationaler und internationaler Prüf-, Zertifizierungs- und Akkreditierungssysteme, auch durch Übernahme von Aufgaben, aktiv mitzuwirken,
f) die die Gemeinschaft der Mitglieder oder einzelne Mitgliedergruppen interessierenden und/oder berührenden Angelegenheiten im gesellschaftlichen, medialen und wirtschaftlichen Umfeld durch die Vertretung gemeinsamer Positionen der Mitglieder wahrzunehmen,
g) uneigennützig dem Gesamtwohl im Bereich der Technik zu dienen.
Zur Erfüllung vorgenannter Aufgabe erbringt der Verband u. a. folgende Leistungen für seine Mitglieder:
a) Informationen und Berichte über mitgliederrelevante Gesetzes-, Verordnungs- und Richtlinienvorhaben,
b) Informationen und Berichte über Aktivitäten im Rahmen der Wahrnehmung politischer Interessenvertretung,
c) Informationen und Berichte über aktuelle Ereignisse und wesentliche Entwicklungen in Verbandsangelegenheiten,
d) Erarbeitung von Stellungnahmen und Positionspapieren zu mitgliederrelevanten Themen und Legislativvorhaben,
e) Informations- und Schulungsveranstaltungen,
f) Beratung der Mitglieder im Zusammenhang mit den seitens des Verbandes angebotenen Leistungen,
g) Aufgreifen von mitgliederrelevanten Themen und Einrichtung entsprechender Diskussionsplattformen sowie Bündelung gemeinsamer Interessen,
h) Bereitstellung und Einrichtung von Gremien zu mitgliederrelevanten Sachgebieten,
i) Unterstützung der Mitglieder bei der gemeinsamen Entwicklung von technischen Standards, Produkten und Dienstleistungen.
Zur Erfüllung dieser Zwecke und Ziele betreibt der TÜV-Verband Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes gegenüber allen Personen, Organisationen und Institutionen im Sinne von § 1 Nr. 1 und 2 LobbyRG. Der TÜV-Verband erstelle dafür Positionen, führt Gespräch, pflegt Kontakte, beteiligt sich an öffentlichen Diskussionen und organisiert Veranstaltungen und (fachliche) Austauschmöglichkeiten in unterschiedlichen Formaten.
Der TÜV-Verband organisiert die Interessengemeinschaft der Benannten Stellen für Medizinprodukte in Deutschland (Registernummer R006602), ...
Interessenbereiche: Fossile Energien; Digitalisierung; Internetpolitik; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Energienetze; Straßenverkehr; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Allgemeine Energiepolitik; Atomenergie; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Lebensmittelsicherheit; Verkehrsinfrastruktur; Berufliche Bildung; Schifffahrt; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstige Interessenbereiche; Datenschutz und Informationssicherheit; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Luft- und Raumfahrt; Erneuerbare Energien; Personenverkehr; Kommunikations- und Informationstechnik; Verkehrspolitik; Bauwesen und Bauwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Energie"; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Gesundheitsförderung; Außenwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Güterverkehr; Verbraucherschutz; Verteidigungspolitik
Regelungsvorhaben:
- Auslegung und Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR) - 2017/745/EU: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der MDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
- Auslegung und Umsetzung der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) - 2017/746/EU: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der IVDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
- Entwurf eines Leitfadens für die §29 StVZO-Untersuchung für autonome Fahrzeuge nach AFGBV: Für autonome Fahrzeuge wird gemäß AFGBV eine verkürzte 6monatige Frist zur HU festgeschrieben. Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird gemäß der Vorgabenrichtlinie auf Basis vom Hersteller bereitzustellender Prüfvorgaben von den Prüforganisationen durchgeführt. Aufgrund der hohen Komplexität der autonomen Fahrzeuge und neuer Hersteller, die ggfs. nicht oder noch nicht in der Lage sind entsprechende Prüfvorgaben für die HU an die Zentrale Stelle zu übermitteln, gilt es für diese Fälle ergänzende Prüfverfahren/-inhalte zu beschreiben, die den Nachweis der Verkehrssicherheit & Vorschriftsmäßigkeit dieser Fzg. erbringen. Es gilt durch den Verordnungsgeber zu prüfen, ob der erarbeitete Leitfaden eine Hilfestellung für autonome Fzg. ohne entsprechende Prüfvorgaben sein kann.
- Klarstellung des Begriffs Mängelschleife im Zuge der StVZO-Novellierung: Die Anfrage des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut zur Mängelschleife wurde wie folgt klargestellt: Die StVZO-Novelle der Bundesregierung bestätigte die aktuell gültigen Bestimmungen zur Durchführung der HU. Danach müssen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen u.a. ein QM-Sstem unterhalten, das mindestens den Anforderungen der DIN 17020:2012 entspricht. Die Norm sichert die Qualität der HU und auch der beigestellten Prüfungen (z. B. AU, sofern diese von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt wird). Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fzg. mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich die untersuchende Person von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist weiterhin nicht zulässig, so dass die irreführende Presseberichterstattung zur sogenannten Mängelschleife klargestellt wurde.
- Auslegung und Anpassung der Durchführungsbestimmungen zum EU AI Act: Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Evaluierung und ggf. Überarbeitung der DGRL 2014/68/EU im Sinne der notifizierten Stellen: Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten im EU-Binnenmarkt. Die EU-Kommission plant eine Evaluierung der Funktionsweise der Richtlinie im Jahr 2024. Auf Basis der Ergebnisse soll darüber entschieden werden, ob die Druckgeräterichtlinie überarbeitet werden soll. Ziel der Interessensvertretung ist es, die Erfahrungen der notifizierten Stellen mit Blick auf die Funktionsweise der Richtlinie sowie ausstehenden Regelungslücken im Evaluations- und Überarbeitungsprozess mit einfließen zu lassen.
- Evaluierung und ggf. Überarbeitung der Richtlinie 2014/29/EU im Sinne der notifizierten Stellen: Die Richtlinie über einfache Druckbehälter 2014/29/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern im EU-Binnenmarkt. Die EU-Kommission plant eine Evaluierung der Funktionsweise der Richtlinie im Jahr 2024. Auf Basis der Ergebnisse soll darüber entschieden werden, ob die Richtlinie 2014/29/EU überarbeitet werden soll. Ziel der Interessensvertretung ist es, die Erfahrungen der notifizierten Stellen mit Blick auf die Funktionsweise der Richtlinie sowie ausstehenden Regelungslücken im Evaluations- und Überarbeitungsprozess mit einfließen zu lassen.
- Anpassung der Verordnungen GGVSEB, GGAV, GbV, GGKostV, ODV an internationales Gefahrgutrecht 2025: Ziel der Interessenvertretung ist eine in der Praxis umsetzbare Anpassung der gefahrgutrechtlichen Verordnungen (GGVSEB, GGAV, GbV, GGKostV, ODV) an die im Zweijahresrhythmus geänderten internationalen Regelungen 2025 (ADR, RID, ADN).
- Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Sinne des Gewässerschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der AwSV anerkannten Sachverständigenorganisationen.
- Auslegung und Umsetzung der §§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung der §§ 62 und 63 Wasserhaushaltsgesetz im Sinne des Gewässerschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) anerkannten Sachverständigenorganisationen.
- Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
- Auslegung und Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Arbeits- und Drittschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) anerkannten zugelassenen Überwachungsstellen.
- Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen: Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable Auslegung und Umsetzung der Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen im Sinne des Personen- und Umweltschutzes sowie die Anwendbarkeit durch die Sachverständigen der nach dieser Verordnung anerkannten Prüfstellen.
- Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD: Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Evaluierung und ggf. Überarbeitung der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU im Sinne der Benannten Stellen: Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im EU-Binnenmarkt. Die EU-Kommission plant eine Evaluierung der Funktionsweise der Richtlinie im Jahr 2024. Auf Basis der Ergebnisse soll darüber entschieden werden, ob die Aufzugsrichtlinie überarbeitet werden soll. Ziel der Interessensvertretung ist es, die Erfahrungen der Benannten Stellen mit Blick auf die Funktionsweise der Richtlinie sowie ausstehenden Regelungslücken im Evaluations- und Überarbeitungsprozess mit einfließen zu lassen.
- Auslegung und Umsetzung der Maschinen-Verordnung (EU) 2023/1230 im Sinne der Benannten Stellen: Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt das Inverkehrbringen von Maschinen im EU-Binnenmarkt, und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus der Maschinenverordnung im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung und des Verbraucherschutzes.
- Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 - europäischer Einfluss in globaler Normung: Die Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 soll evaluiert werden und eine mögliche Überarbeitung sondiert werden.
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable und effiziente Normung in der EU unter Beteiligung aller interessierten Kreise und unter Berücksichtigung aktueller EUGH-Urteile (James Elliot und Malamud) mit Blick auf harmonisierte Normen.
Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der NormungsVO sensibilisiert werden.
- Umsetzung der Carbon Management Strategie im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister: Mit der Carbon Management Strategie sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS/CCU liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. Der TÜV-Verband setzt sich bei der Projekt- und Standortwahl für die CO2-Speicherung für hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards ein, deren Einhaltung von unabhängiger Seite überprüft werden sollten. Nur so kann das notwendige Vertrauen in CCS/CCU-Technologie sichergestellt werden.
- Novellierung des BattG und ElektroG im Sinne der benannten Stellen: Das BattG und ElektroG nach dem Inkrafttreten der neuen Batterieverordnung am 17. August 2023 überarbeitet werden. Besonderer Bedarf besteht neben dem Abfallbereich bei der Konformitätsbewertung, den Sorgfaltspflichten und den Stoffbeschränkungen auf nationaler Ebene. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Batterie-Verordnung bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung.
- Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen: Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
- Gestaltung der zukünftigen EU-Handelsabkommen mit Drittstaaten im Sinne unabhängiger Prüfstellen: Die EU ist bestrebt, mit Ländern aus Drittstaaten umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen abzuschließen. Ein wichtiges Ziel der Handelsabkommen ist der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, darunter auch unterschiedliche Produktanforderungen und Prüfverfahren. Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable Ausgestaltung der Abkommen mit Blick auf die Sicherstellung eines hohen Produktsicherheitsniveaus und robuster Prüfverfahren. Darüber hinaus gilt es, einen wechselseitig offenen Marktzugang für alle Wirtschaftsakteure - auch Prüfstellen - zu schaffen.
- Berücksichtigung von unabhängige Prüfdienstleistungen bei der nationalen Umsetzung der EPBD: Das nationale GEG soll an die Anforderungen der EU-Gesetzgebung (EU) 2024/1275 angepasst werden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente Umsetzung der Anforderungen an Gebäude im Hinblick auf die Energiewende unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen. Zudem sollen Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten nationalen Umsetzung sensibilisiert werden.
- Novellierung der EU Rili 2014/45/EU für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr: Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Themenvorschläge des TÜV Verbands zur KI-Regulierung beim automatisierten Fahren bei der Typprüfung: Gemäß dem AI Act zählt der Automotive-Bereich zu KI-Hochrisikosystemen. Daraus resultiert eine Anpassung vorhandener Typgenehmigungsvorschriften (EU (VO) 2018/858). Der AI Act sieht vor, dass diese Rechtsakte in Zukunft geändert oder delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Dabei sollen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme aus dem AI Act berücksichtigt werden.
Die technischen und regulatorischen Besonderheiten des Sektors müssen beachtet und bestehende Governance-, Konformitätbewertungs- und Durchsetzungsmechanismen berücksichtigt werden. Das bewährte System der neutralen Drittprüfung durch Technische Dienste sollte fortgeführt werden.
- Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Zuge der Cannabislegalisierung: Der TÜV-Verband hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.
- Batteriebewertung - Zugang zu Fahrzeugdaten für unabhängige Dritte und Prüforganisationen: Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanegementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.
- Bessere Rechtsdurchsetzung von auf Online-Plattformen gehandelten Produkten: Die hohe und steigende Zahl nicht konformer und unsicherer Produkte, die im Zuge des Online-Handels, insbesondere des Direktversands in Verkehr gebracht werden, ist inakzeptabel. Die EU steht mit den Mitgliedstaaten in der Pflicht, für ein hohes Maß an Compliance mit den europäischen Vorschriften zu sorgen und die Verbraucher zu schützen sowie zugleich faire Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsakteure sicherzustellen. Seit 02.2024 gilt zwar der Digital Services Act, der die Pflichten von Online-Diensten/Plattformen regelt, wie Risikobewertungen oder Durchführung von Risikominderungsmaßnahmen. Dennoch kommen zu viele nicht-konforme Produkte über große E-Commerce-Plattformen in den Binnenmarkt. Es bedarf einer wirksameren Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften hinzuwirken.
- Änderung und Anpassung der technische Zulassungsanforderungen von Elektrokleinstfahrzeugen: Auf Basis der allgemeinen Verkehrssicherheit hat der TÜV-Verband vorranglich Anpassungen an die technischen Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge kommentiert um die Betriebssicherheit dieser Fahrzeuge weiter zu verbessern. U.a. wird sich gegen abnehmbare Leuchten und akustische Fahrtrichtungsanzeiger ausgesprochen, für eine Anpassung der Lenkerlänge und dessen Design als auch die Gestaltung und Anbringung der vorgeschriebenen Fabrikschilder.
- Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745/EU: Ziel der Interessenvertretung ist eine Überarbeitung der Anforderungen der MDR im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Ziel ist dabei insbesonder, dass es keine weitere Verlängerung der Übergangsfristen und keine Abschaffung von Rezertifizierungen gibt. Es soll eine weitere Harmonisierung der Benennungsverfahren und behördlichen Anforderungen geben. Die regulatorische Überlastung soll beendet und ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden. Es bedarf einer Schaffung von rechtssicheren Ausnahmeregelungen für innovative Produkte/Anwendungen sowie Nischenprodukte/-anwendungen.
- Überarbeitung der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) 2017746EU: Ziel der Interessenvertretung ist eine Überarbeitung der Anforderungen der MDR im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Ziel ist dabei insbesonder, dass es keine weitere Verlängerung der Übergangsfristen und keine Abschaffung von Rezertifizierungen gibt. Es soll eine weitere Harmonisierung der Benennungsverfahren und behördlichen Anforderungen geben. Die regulatorische Überlastung soll beendet und ein stabiler Rechtsrahmen geschaffen werden. Es bedarf einer Schaffung von rechtssicheren Ausnahmeregelungen für innovative Produkte/Anwendungen sowie Nischenprodukte/-anwendungen.
- Anpassung der EU-Führerscheinrichtlinie im Sinne der Verkehrssicherheit Vision Zero.: Die geplante 4. EU-Führerscheinrichtlinie zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern und die Digitalisierung der Führerscheinverwaltung voranzutreiben. Wichtige Aspekte sind die Einführung eines digitalen EU-Führerscheins und die vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Zudem sollen die medizinischen Eignungsprüfungen für ältere Fahrer und Risikogruppen verstärkt und einheitlicher geregelt werden. Weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung eines sicheren Umgangs mit neuen Fahrzeugtechnologien.
- Reformvorschläge zur Bahninfrastruktur - Prüfsachverständige, Akkreditierungsverfahren & Projekte: Ziel der Interessenvertretung ist die Reform des Prüfwesens der Bahninfrastruktur, um Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Konkret:
- Anerkennungsverfahren: Einführung einer organisationsbezogenen Anerkennung, Digitalisierung der Verfahren und praxisnahe Ausbildung, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
- Doppelstrukturen: Zusammenführung der Verfahren von DAkkS und EBA, um Bürokratie abzubauen, Kosten zu senken und Kapazitäten zu erweitern.
- Spezifikationen: Verbindliches Einfrieren der Spezifikationen bei Projektstart, um Verzögerungen und Kostensteigerungen zu vermeiden.
- Überarbeitung des New Legislative Framework - Anpassung an Digitalisierung und Kreislaufwirtschaft: Der New Legislative Framework (NLF) insbesondere bestehend aus dem EU-Beschluss 768/2008 und der EU-Verordnung 765/2008 ist das regulatorsiche Fundament für die harmonisierte Regulierung von Produkten im europäischen Binnenmarkt (z.B. Spielgzeug, Maschinen, Medizinprodukte, Druckbehälter oder Seilbahnen). Ziel der Interessensvertretung ist eine zielgerichtete Weiterentwicklung des bestehenden NLF-Beschlusses 768/2008/EG unter Beibehaltung des risikobasierten Ansatzes (Schutzziele, Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit zusammendenken) und dem Konzept eines regulatorischen Werkzeugkasten, erweitert um digitale Prozesse, neue Prüfmethoden und Transparenzinstrumente wie den digitalen Produktpass.
- Änderung von Strahlenschutzgesetzes und Strahlenschutzverordnung: Angekündigte Überarbeitung der Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie dem untergeordneten Regelwerk.
Ziel der Interessensvertretung ist es, dass zukünftig eine Sachverständigenprüfung auch bei Genehmigunsverfahren als Vorraussetzung zu erwähnen ist.
Weiterhin soll darauf hingeweisen werden, dass bei der geplanten Vereinfachung des Fachkundeerwerbs für Prüfung von IGRT/OBI-Einrichtungen durch Sachverständige aus dem Bereich Strahlenschutz die Ausbildung nur durch Sachverständige mit vollwertiger Fachkunde für Geräte nach Anlage 19 StrlSchV Gruppe A2.1 erfolgen darf.
- Reform des Akkreditierungssystems in Deutschland: Ziel muss ein leistungsfähiges, unabhängiges und zukunftsfestes Akkreditierungssystem in Deutschland sein, mit bürokratiearmen, schnelleren, transparenten Akkreditierungsverfahren, digitalen Prozessen, einer angemessenen Ressourcen- und Gebührenstruktur, klarer Governance der DAkkS sowie bessere europäische und internationale Anschlussfähigkeit zur Sicherung eines Level-Playing-Fields in der europäischen Akkreditierungslandschaft.
- Anpassung der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit Bürokratieabbauinitiativen: Ziel ist die Umsetzung eines praktikablen Rechtsrahmens, der sowohl Sicherheitsbelange als auch Entlastungsziele beim Abbau unnötiger Bürokratie berücksichtigt und das vorhandene Sicherheitsniveau für Beschäftigte und Dritte im Gefahrenbereich einer überwachungsbedürftigen Anlage nicht absenkt.
- Evaluierung und Überarbeitung der EU-MarktüberwachungsVO (EU) 2019/1020: Die EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020/2012 wird evaluiert und soll überarbeitet werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine EU-weit effiziente sowie in Intensität und Umfang gleichen Marktüberwachung durch die Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten, um ein hohes Konformitätsniveau von Produkten sowie Level Playing Field im EU-Binnenmarkt zu erreichen. Dies in Ergänzung zu präventiven Produktprüfungen vor Inverkehrbringen im Sinne eines hohen Verbraucherschutz.
- Nachschärfung KRITIS-Dachgesetz im Sinne des Bevölkerungschutzes und der öffentlichen Sicherheit: Das KRITIS-Dachgesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) in nationales Recht. Ziel ist es, die physische und organisatorische Resilienz Kritischer Infrastrukturen gegenüber Störungen, Ausfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen zu stärken. Das Gesetz definiert erstmals sektorenübergreifend Mindestanforderungen an Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen, Resilienzpläne und Meldepflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Zudem stärkt es die behördliche Aufsicht und die Zusammenarbeit zwischen Staat und Betreibern. Der TÜV-Verband setzt sich für ein hohes Resilienzniveau sowie eine praxistaugliche, verhältnismäßige und prüfbare Umsetzung der Anforderungen ein.
- Evaluierung des EU-Vorschlags COM(2025) 836 (Digital Omnibus on AI) im Sinne der Prüfstellen: Bewertung und Begleitung des EU-Kommissionsvorschlags COM(2025) 836 („Digital Omnibus on AI“ zur KI-VO) sowie des Trilogs aus Sicht unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, Rechtssicherheit, praktikable Benennungs- und Notifizierungsverfahren sowie einen zügigen Aufbau nationaler Prüf- und Marktaufsichtsstrukturen sicherzustellen. Vereinfachungen dürfen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus für Verbraucher, Sicherheit und Grundrechte führen. Insbesondere setzt sich der TÜV-Verband für klare Regelungen zu Benennungsverfahren, GPAI-Prüfungen, Reallaboren und Dokumentationsanforderungen ein
- Schaffung eines Regulierungsrahmens und Förderung der Fusionskraft: Ziel der Interessenvertretung ist eine praxisnahe und sicherheitsorientierte Ausgestaltung des regulatorischen Rahmens für Fusionskraftwerke. Die TÜV-Unternehmen bieten ihre Expertise für die Regelwerksentwicklung, Materialqualifikation, sicherheitstechnische Bewertungen, Lieferantenüberwachung und Entsorgung radioaktiver Abfälle an, um hohe Sicherheitsstandards mit einer effizienten und umsetzbaren Regulierung zu verbinden.
- Evaluierung der AFGBV: Evaluierung der AFGBV (Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen), hier: Vorstellung eines Simulationsprojektes zur Überprüfung der Realfahrt im Rahmen der Betriebsbereichsgenehmigung
- Reform der Fahrschulausbildung und Modernisierung des Fahrprüfungsrechts: Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Qualität, Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit der Fahrerlaubnisausbildung zu stärken. Im Mittelpunkt stehen eine moderne, praxisnahe und digital unterstützte Ausbildung, die junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger besser auf reale Verkehrssituationen vorbereitet, Verkehrssicherheit erhöht und Unfallrisiken reduziert. Interessenvertretung erfolgt, um fachliche Erfahrungen aus Prüfung, Begutachtung und Verkehrssicherheitsarbeit einzubringen und eine sachgerechte, umsetzbare und sicherheitsorientierte Ausgestaltung der Reform zu unterstützen.
- Zulassung unabhängiger Prüforganisationen in der Bundeswehrbeschaffung: Ziel der Interessenvertretung ist eine rechtssichere und beschleunigungsorientierte Öffnung der Bundeswehrbeschaffung für unabhängige Prüforganisationen. Der TÜV-Verband setzt sich für ein gesetzlich geregeltes Benennungs- und Beleihungsmodell ein, das zusätzliche Prüfkapazitäten erschließt, BAAINBw, Wehrtechnische Dienststellen und ZtQ-Strukturen entlastet und zugleich die hoheitliche Verantwortung des Staates wahrt. Die TÜV-Organisationen können mit ihrer Expertise bei standardisierten Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsaufgaben dazu beitragen, Beschaffungsprozesse zu beschleunigen, Qualität abzusichern und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu stärken.
- Beitrag unabhängiger Prüforganisationen zur Resilienz und Gesamtverteidigung Deutschlands: Ziel der Interessenvertretung ist ein verbindlicher, praxisnaher und sicherheitsorientierter Ordnungsrahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Funktionen und der Gesamtverteidigung. Der TÜV-Verband setzt sich dafür ein, klare Mindestanforderungen für Notbetrieb, Wiederanlauf, Redundanz, Ersatzversorgung und Wiederherstellung kritischer Funktionen zu verankern sowie unabhängige Prüfungen systematisch als Instrument der Vorsorge, Qualitätssicherung und Früherkennung in verteidigungsrelevante Strukturen einzubinden.
- Reform der Better Regulation Agenda der EU: Ziel der Interessenvertretung ist, die Reform des EU-Better-Regulation-Rahmens nach COM(2026) 380 so auszugestalten, dass Regulierungsmaßnahmen evidenzbasiert, transparent, verhältnismäßig und vollzugstauglich entwickelt und überprüft werden. Gefordert werden methodisch belastbare Folgenabschätzungen einschließlich substanzieller Trilogänderungen, transparente und frühzeitige Konsultationen, konsequente Ex-post-Evaluierungen, klare Anforderungen an Behörden-Readiness und eine kohärente Umsetzung im Binnenmarkt ohne unnötiges Gold-Plating. Perspektivisch soll die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung entsprechend aktualisiert werden.
- Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen - FGBV: Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
Relationen
Keine Relationen.