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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang sich die Nutzung künstlicher Intelligenz auf die Begehung und Aufklärung von Straftaten auswirkt, und sieht sie gesetzgeberischen Anpassungsbedarf im Strafrecht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass künstliche Intelligenz (KI) zunehmend zur Automatisierung und Skalierung von Straftaten genutzt wird. Gleichzeitig gewinnt KI in den Sicherheitsbehörden des Bundes als essenzielles Analyse- und Auswertungsinstrument an Bedeutung – insbesondere bei der Bewältigung großer Datenmengen. Da das Strafgesetzbuch grundsätzlich technikneutral formuliert ist, werden auch neue Formen digitaler Kriminalität, insbesondere solche unter Einsatz von KI, grundsätzlich erfasst. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt sieht eine Anpassung des strafrechtlichen Schutzes vor mittels KI erstellten Deepfakes vor. Weitergehenden strafgesetzgeberischen Handlungsbedarf prüft die Bundesregierung fortlaufend. Den Strafverfolgungsbehörden stehen die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern im Einzelfall die jeweiligen Voraussetzungen für deren Anwendung gegeben sind. Der bestehende Rechtsrahmen bietet den Ermittlungsbehörden damit ein wirksames und verhältnismäßiges Instrumentarium zur Verfolgung von Straftaten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Bundestagsdrucksache 21/6581) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 21/6806) sollen die Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt werden. Weitergehenden strafprozessualen gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüft die Bundesregierung fortlaufend.

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