Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber
vor, in welchem Umfang sich die Nutzung künstlicher
Intelligenz auf die Begehung und Aufklärung von Straftaten
auswirkt, und sieht sie gesetzgeberischen Anpassungsbedarf im
Strafrecht?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass
künstliche Intelligenz (KI) zunehmend zur
Automatisierung und Skalierung von Straftaten genutzt wird.
Gleichzeitig gewinnt KI in den Sicherheitsbehörden des Bundes
als essenzielles Analyse- und Auswertungsinstrument an
Bedeutung – insbesondere bei der Bewältigung großer
Datenmengen.
Da das Strafgesetzbuch grundsätzlich technikneutral
formuliert ist, werden auch neue Formen digitaler
Kriminalität, insbesondere solche unter Einsatz von KI,
grundsätzlich erfasst. Der vom Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz erarbeitete Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und
strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt sieht eine
Anpassung des strafrechtlichen Schutzes vor mittels KI
erstellten Deepfakes vor. Weitergehenden
strafgesetzgeberischen Handlungsbedarf prüft die Bundesregierung
fortlaufend.
Den Strafverfolgungsbehörden stehen die
strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung, sofern im
Einzelfall die jeweiligen Voraussetzungen für deren
Anwendung gegeben sind. Der bestehende Rechtsrahmen
bietet den Ermittlungsbehörden damit ein wirksames
und verhältnismäßiges Instrumentarium zur Verfolgung
von Straftaten. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung einer IP-Adressspeicherung und
Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im
Strafverfahren (Bundestagsdrucksache 21/6581) und dem Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung –
digitale Ermittlungsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache
21/6806) sollen die Strafverfolgungsbehörden weiter
gestärkt werden. Weitergehenden strafprozessualen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüft die Bundesregierung
fortlaufend.
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