Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Knuth Meyer-Soltau (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ermittlungs- und Strafverfolgungspraxis bei Straftaten nach den §§ 176 fortfolgende des Strafgesetzbuchs weiter zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf die Auswertung großer Datenmengen aus digitalen Endgeräten und internationalen Plattformen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Der Bundesregierung ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein besonders wichtiges Anliegen. Die rechtlichen Grundlagen, um beispielsweise Datenträger mit großen Datenmengen auszuwerten, existieren bereits. Die Durchsicht von elektronischen Speichermedien ist ausdrücklich in § 110 Absatz 3 der Strafprozessordnung geregelt. Dabei dürfen die Strafverfolgungsbehörden auch technische Unterstützung nutzen, um beispielsweise die Speichermedien auf kinderpornografisches Material durchzusehen.
Die Strafverfolgung von Delikten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten, obliegt den Strafverfolgungsbehörden der Länder. Sie entscheiden auch darüber, welche technischen Hilfsmittel sie bei der Auswertung von Daten einsetzen.
Um die Möglichkeiten der Datenanalyse noch weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung am 29. April 2026 ein Gesetzespaket zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse beschlossen. Die darin enthaltene Befugnis zur automatisierten Datenanalyse dient dem Zweck, informationssystem- und verfahrensübergreifend Zusammenhänge in bereits rechtmäßig gespeicherten Daten zu erkennen.
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