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Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Sind der Bundesregierung Medienberichte, wonach serbische Staatsangehörige in Deutschland bei der Anmeldung zur Stimmabgabe für die serbische Parlamentswahl am 25. Oktober 2026 an der serbischen Botschaft in Berlin und am serbischen Generalkonsulat in München auf Verzögerungen und unzutreffende Auskünfte gestoßen sind, bekannt, und, wenn ja, liegen ihr eigene Erkenntnisse dazu vor, und hat sie diese Berichte gegenüber der serbischen Regierung angesprochen (vergleiche „N1“ vom 22. September 2026, https://n1info.rs/english/news/ go-change-demands-answers-over-diaspora- votingregistration-issues-ahead-of-october-elections/)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Die Bundesregierung hat die Medienberichte zur Kenntnis genommen. Eigene über die Medienberichte hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung steht im ständigen Austausch mit der serbischen Regierung, äußert sich aber zu vertraulichen Gesprächen grundsätzlich nicht. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zur Frage, ob und in welchem Umfang spezifische Themen besprochen wurden, und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde künftige vertrauliche Gespräche erschweren oder unmöglich machen und hätte somit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen und damit das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich gilt: Die Registrierung der serbischen Wahlberechtigten liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Behörden und Auslandsvertretungen der Republik Serbien. Die Sicherstellung freier und fairer Wahlen ist eine der zentralen Erwartungen, die die Bundesregierung an Serbien als EU-Beitrittskandidaten richtet. Das schließt den Zugang von im Ausland lebenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe entsprechend des serbischen Rechts und der von Serbien eingegangenen internationalen Verpflichtungen ein.

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