Rechtsverletzungs-, Korruptions- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit EXPO 2027 Belgrad und Konsequenzen für die deutsche Beteiligung
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Rechtsverletzungs-, Korruptions- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit EXPO 2027 Belgrad und Konsequenzen für die deutsche Beteiligung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5890
21. Wahlperiode 11.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger, Maik
Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich
Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Rechtsverletzungs-, Korruptions- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit
der EXPO 2027 Belgrad und Konsequenzen für die deutsche Beteiligung
Im Jahr 2023 wurde die Republik Serbien als offizielles Gastgeberland der
internationalen Fachausstellung EXPO 2027 vom Bureau International des
Expositions (BIE) gewählt. Seither werden in der serbischen Öffentlichkeit und
bei zivilgesellschaftlichen Organisationen schwere Bedenken bezüglich der
Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Integrität der Vorbereitungen für die EX-
PO vorgetragen.
Nach Analysen und Berichten, u. a. von Transparency Serbia (vgl. www.transp
arentnost.org.rs/en/) und der Europäischen Kommission (vgl. https://enlargeme
nt.ec.europa.eu/document/download/6e68ce26-b95b-48e1-921a-c60c12da8f0
0_en?filename=serbia-report-2025.pdf), schränken das Sondergesetz (Službeni
glasnik RS 92/2023) sowie begleitende Verordnungen Prozesse von
transparenter Vergabe und effektivem Rechtsschutz ein. Da die Bundesrepublik
Deutschland nach öffentlichen Vergabeveröffentlichungen und Programminformationen
an internationalen EXPO- bzw. Messeformaten teilnimmt und zugleich
Exportförder- und Absicherungsinstrumente an Integritätskriterien knüpft,
besteht ein legitimes Aufklärungsinteresse über Kenntnisstand, Kontakte,
Risikoprüfungen und Konditionalitäten der Bundesregierung im Zusammenhang mit
der EXPO 2027 Belgrad.
Zusätzlich wurde kurz vor Jahresende in einem beschleunigten Verfahren –
ohne breite öffentliche Debatte und ohne fachliche Stellungnahme – eine
Reform zentraler Justizgesetze verabschiedet, die sich u. a. auf zentrale Aspekte
der richterlichen und staatsanwaltlichen Unabhängigkeit bezieht. Mit Blick auf
Serbiens EU-Beitrittsweg ist von besonderem Interesse, wie die
Bundesregierung die Vorgänge bewertet und welche Konsequenzen sie daraus für ihre
bilateralen Beziehungen zu Serbien zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom „Formal Notice“ bzw.
vergleichbaren Eingaben serbischer zivilgesellschaftlicher Akteure an das BIE zur
EXPO 2027 Belgrad (vgl. https://betabriefing.com/news/politics/31784-cit
izens-ngos-launch-initiative-to-warn-bie-of-problems-related-to-expo-
2027), und wenn ja, welche (bitte das Datum des Eingangs, die
Empfänger innerhalb der Bundesregierung sowie die Weiterleitung zwischen den
Ressorts angeben)?
2. Hat die Bundesregierung (oder eine deutsche Delegation) das Thema in
BIE‑Gremien (General Assembly/Executive Committee/Arbeitsgruppen)
seit der Gastgeberwahl Serbiens am 21. Juni 2023 angesprochen (bitte
jeweils das Datum, das Forum, das deutsche Mandat und die wesentliche
Inhalte angeben)?
3. Welche Dokumente zur Governance von EXPO 2027 (insbesondere SEE
Agreement (Agreement on Privileges and Benefits Necessary for the
Participation in the EXPO 2027 Belgrade) zwischen BIE und Serbien) liegen
der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus
für die Integrität bzw. Compliance (bitte die Fundstellen bzw.
Vertragsbezeichnungen, soweit öffentlich, angeben)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Inhalt und Anwendung
des serbischen Sondergesetzes zur EXPO 2027 und zu den darin
vorgesehenen Vergabeausnahmen?
5. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Artikel 14 des
Sondergesetzes EXPO‑bezogene Beschaffungen über „EXPO‑Unternehmen“
vom regulären Vergaberecht ausnimmt (vgl. www.transparentnost.org.rs/i
mages/dokumenti_uz_vesti/Special_Law_for_EXPO_and_its_Implementa
tion.pdf), und wenn ja, welche Mindeststandards (Transparenz,
Wettbewerb, Rechtsschutz) gelten stattdessen?
6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Feststellungen der Europäischen
Kommission (vgl. https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/6
e68ce26-b95b-48e1-921a-c60c12da8f00_en?filename=serbia-report-202
5.pdf), dass Serbien das Vergaberecht durch Sondergesetze (inklusive EX-
PO 2027) umgeht und weiterhin Sorgen zu Rechtsschutz bzw. Fristen
bestehen (bitte konkrete Passagen benennen)?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Umfang bereits
vergebener EXPO‑bezogener Aufträge außerhalb des regulären Vergaberechts,
und aus welchen Quellen speist sich diese Erkenntnis?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Berichten, wonach
EXPO‑Unternehmen Verträge >330 Mio. Euro bei sehr geringer
Wettbewerbsintensität (u. a. 86 Prozent „single valid bid“) vergeben haben (vgl.
www.transparentnost.org.rs/en/ts-and-media/press-isues/12922-with-the-c
onstitutional-court-remaining-silent-expo-projects-continue-to-be-awarde
d-without-competition)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Unternehmen, die im Auftrag der
Bundesregierung oder anderer staatlicher Institutionen EXPO-bezogene
Geschäfte tätigen oder getätigt haben, und wenn ja, um welche
Unternehmen handelt es sich, und für welche staatlichen Stellen waren oder sind
sie jeweils tätig?
10. In welchem Umfang prüft die Bundesregierung, ob deutsche öffentliche
Mittel oder Haftungsrisiken (direkt oder indirekt) durch EXPO‑bezogene
Geschäfte deutscher Unternehmen berührt werden können (bitte
Instrumente und Prüfpunkte auflisten)?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Korruptionsrisiken
bei der Verwendung deutscher Mittel im Zusammenhang mit der EX-
PO 2027 auszuschließen?
12. Welche Prüf- und Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen?
13. Welche Vorgaben oder Empfehlungen gibt die Bundesregierung deutschen
Unternehmen im Hinblick auf Compliance, Korruptionsprävention und
rechtssichere Vergabeverfahren im Kontext der EXPO?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis von serbischen Regelungen nach denen
Bau‑ bzw. Nutzungs‑ und Sicherheitsanforderungen im EXPO‑Kontext
vereinfacht oder verschoben wurden oder werden sollen (z. B. vorläufige
Genehmigung, technische Kommission; Nutzung provisorischer Bauten),
und wie bewertet sie dies vor dem Hintergrund der Besucher- bzw.
Sicherheitsdimension?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsturz des
Bahnhofsvordachs in Novi Sad am 1. November 2024 (16 Todesopfer) und zu
den daraus abgeleiteten Governance‑ und Korruptionsvorwürfen in
Serbien, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihre Bewertung von
Governance-, Vergabe- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit
EXPO-bezogenen Projekten?
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Unternehmen, die
an der Renovierung des Bahnhofs in Novi Sad beteiligt waren, auch an
Bauvorhaben der EXPO beteiligt sind?
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Mitarbeiter
staatlicher Behörden oder nachgeordneter Institutionen, die in die
Renovierung des Bahnhofs in Novi Sad beteiligt waren, auch an Bauvorhaben
der EXPO Funktionen innehaben (in Bezug auf Genehmigungen,
Verfahrensfragen, Einhaltung von Vorschriften etc.)?
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die im Februar 2025
berichtete Warnung der Serbischen Akademie der Wissenschaften (SANU)
zu Risiken „irreversibler Umweltschäden“ und zur gefährdeten
Wasserversorgungsinfrastruktur Belgrads im Zusammenhang mit
EXPO‑Planungen (vgl. https://radar.nova.rs/drustvo/expo-opasan-po-zivot
nu-sredinu/)?
19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu
Umweltverträglichkeitsprüfungen bzw. Strategischen Umweltprüfungen und
wasserrechtlichen Prüfungen für das EXPO‑Areal (insbesondere Raum Belgrad/Surčin)
vor, und hat sie diese gegenüber serbischen Stellen oder im EU‑Kontext
thematisiert?
20. Welche konkreten umwelt-, bau- und arbeitsrechtlichen Standards legt die
Bundesregierung ihrer eigenen EXPO-Beteiligung zugrunde?
21. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Standards bei der
Umsetzung vor Ort eingehalten werden?
22. Falls für die baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der deutschen
Beteiligung serbische Rechtsnormen zum Tragen kommen, wie
unterscheiden diese sich in den drei genannten Bereichen (Umwelt, Bau und
Arbeitsrecht) von europäischen und deutschen Standards?
23. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob und wie Serbien nationale
Antikorruptionsinstitutionen bzw. unabhängige Kontrollen in die
EXPO‑Governance eingebunden hat, und ob hier internationale Standards
gemäß dem UNCAC (United Nations Convention against Corruption)
erfüllt werden?
24. Welche Maßstäbe verwendet die Bundesregierung zur Einordnung von
„systemischen“ Korruptions- bzw. State‑Capture‑Risiken in Partnerstaaten
bei der Außenwirtschaftsförderung und internationalen
Großveranstaltungen, und wurden solche Maßstäbe auf die EXPO 2027 Belgrad
angewandt?
25. Welche Rolle spielt die Berichterstattung der EU‑Kommission
(Serbien‑Berichte) für die Risikoabwägung der Bundesregierung
hinsichtlich der deutschen Teilnahme und Unterstützung an der EXPO 2027, und
gibt es daraus abgeleitete Auflagen?
26. Welche geplanten oder laufenden Leistungen deutscher Unternehmen und
Institutionen im Umfeld der EXPO‑Vorhaben sind der Bundesregierung
bekannt (z. B. Beratungs‑, Bau‑, Planungs‑, Technik‑, Messeleistungen),
und welche Due‑Diligence‑Anforderungen stellt sie an solche
Engagements?
27. Welche Vergaben bzw. Beauftragungen im Zusammenhang mit der
deutschen EXPO‑Beteiligung wurden seitens der Bundesregierung bekannt
gemacht, und welche Antikorruptions‑ und Transparenzklauseln sind hierfür
Standard?
28. Welche Optionen prüft die Bundesregierung für den Fall, dass sie nicht
sicherstellen kann, dass Mindeststandards an Transparenz,
Rechtsstaatlichkeit, Bausicherheit und Umweltschutz eingehalten werden (z. B.
Anpassung, Einschränkung oder Beendigung der Beteiligung)?
29. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Hinweise von
Whistleblowern oder Unternehmen zu EXPO‑bezogenen Korruptions- oder
Compliance‑Risiken in Deutschland sicher aufzunehmen (interne
Meldestellen; externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz), und
wie wird der Schutz der Hinweisgebenden gewährleistet?
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Berichte der serbischen
Arbeitsinspektion über das Fehlen von Arbeitsgenehmigungen für
ausländische Arbeitskräfte sowie die Beschäftigung von serbischen
Arbeitskräften ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung und ohne Arbeitsvertrag
(www.cins.rs/en/illegal-works-on-the-expo-working-off-the-books-and-fle
eing-from-construction-site/;https://forbes.n1info.rs/biznis/propisi/otkriva
mo-na-ekspo-dosad-otkriveno-56-neprijavljenih-radnika-i-tri-slucaja-povr
eda-ovo-su-kompanije-i-preduzetnici-zateceni-u-prekrsaju/), die auf dem
EXPO-Gelände tätig waren bzw. sind, welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über Inhalt, Verfahren und Kritikpunkte am serbischen
Justizpaket (Mrdić‑Gesetze, angenommen am 28. Januar 2026) einschließlich der
EU‑Bewertung sowie der Befassung durch die Venedig‑Kommission, und
welche Dokumente liegen hierzu in der Bundesregierung vor?
31. Welche Bewertung nimmt die Bundesregierung dazu vor, ob und wie
diese Justizreformen die effektive Korruptions- und
Organisierte‑Kriminalität‑Verfolgung (einschließlich der zuständigen
Sonderstaatsanwaltschaft) sowie internationale Rechtskooperation
beeinflussen könnten, und welche Konsequenzen hat dies für EXPO‑bezogene
Risikoabwägungen?
32. Welche bilateralen Kontakte deutscher Stellen gab es seit Einbringung
dieser Justizgesetze mit serbischen Institutionen (Regierung, Justiz,
Staatsanwaltschaft), und welche Position vertritt die Bundesregierung
hierzu (bitte wesentliche Gesprächsinhalte und Ergebnisse auflisten)?
Berlin, den 6. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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