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Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde

dip / rede 07.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Rechtshilfeersuchen der Türkei an Behörden des Bundes oder der Länder im Kontext der dortigen Ermittlungen gegen die Süleymancılar-Gemeinschaft vor, deren Organisation in Deutschland der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) ist (vergleiche „Tagesspiegel“ vom 20. August 2026, www. tagessp iege l .de / in te rna t iona les / f luch t -nach- kolnmungersdorf-geplant-turkische-regierung-geht-gegen- islamische-bewegung-vor-15962915.html), und, wenn ja, welche Rechtshilfehandlungen werden darin ersucht, und wie prüft die Bundesregierung, dass die erbetene Rechtshilfe nicht einer möglichen politisch motivierten Verfolgung dient? Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme: Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.

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