Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Teil von Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
Rechtshilfeersuchen der Türkei an Behörden des Bundes oder der
Länder im Kontext der dortigen Ermittlungen gegen die
Süleymancılar-Gemeinschaft vor, deren Organisation in
Deutschland der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) ist
(vergleiche „Tagesspiegel“ vom 20. August 2026, www.
tagessp iege l .de / in te rna t iona les / f luch t -nach-
kolnmungersdorf-geplant-turkische-regierung-geht-gegen-
islamische-bewegung-vor-15962915.html), und, wenn ja,
welche Rechtshilfehandlungen werden darin ersucht, und wie
prüft die Bundesregierung, dass die erbetene Rechtshilfe nicht
einer möglichen politisch motivierten Verfolgung dient?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Zu den Einzelheiten von strafrechtlichen
Rechtshilfeersuchen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in
Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international
praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung
für künftige effektive Zusammenarbeit. Trotz der
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der
Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb nach sorgfältiger
Abwägung der betroffenen Belange das
Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten
Interessen an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der
Strafverfolgung zurück.
Das Interesse Deutschlands an der Gewährleistung
einer funktionstüchtigen internationalen Zusammenarbeit
in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip
ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang.
Relationen
- asked ← Gökay Akbulut (Frage)
- part_of → Protokoll der 98. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages