Mutterschutz für Selbstständige schaffen - Schutzlücken gesetzlich schließen
Text
Mutterschutz für Selbstständige schaffen - Schutzlücken gesetzlich schließen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8401
21. Wahlperiode 06.10.2026
Antrag
der Abgeordneten Denise Loop, Sandra Stein, Lisa Paus, Anja Reinalter, Ulle
Schauws, Nyke Slawik, Katharina Beck, Dr. Franziska Brantner, Dr. Sandra Detzer,
Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Michael Kellner,
Misbah Khan, Claudia Müller, Filiz Polat, Jamila Schäfer, Julia Schneider und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mutterschutz für Selbstständige schaffen – Schutzlücken gesetzlich schließen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig.
Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind
(Umlagefinanzierte Mutterschaftsleistungen für selbstständig erwerbstätige Frauen?).
Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft:
Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen
gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld. Die 2024 im
Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Allensbach-Studie hat gezeigt, dass
insgesamt „nur 35 Prozent der Selbständigen, die während ihrer Selbständigkeit ein
Kind bekamen, auf die Mutterschutzleistungen der Versicherungen
zurückgegriffen [haben]“ (Mutterschutz_Selbstaendige_Bericht_fin.pdf, S. 26).
Mutterschutz und die Absicherung rund um Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit
sind für die Gesundheit von Mutter und Kind essenziell, aber auch zentrale
Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben
und nicht zuletzt für die Wirtschaft allgemein. Wo dieser Gesundheitsschutz und
diese Absicherung nicht verlässlich greifen, entstehen strukturelle, finanzielle
Nachteile, die nur selbstständig erwerbstätige Frauen treffen. So kann eine
Mutterschaft zum finanziellen Risiko werden, die Existenz eines Unternehmens oder
der Selbstständigkeit gefährden und im Umkehrschluss die Familienplanung von
Selbstständigen maßgeblich beeinflussen.
Die Allensbach-Studie hat den Handlungsbedarf klar belegt: 85 Prozent der
selbstständigen Frauen wünschen sich bessere staatliche Rahmenbedingungen für
den Mutterschutz (Mutterschutz_Selbstaendige_Bericht_fin.pdf). Nach Art. 8 der
EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen
ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der
Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen. Andere Länder wie
Frankreich, Dänemark, Schweden und Finnland zeigen, dass es möglich ist,
selbstständige Frauen rund um die Mutterschaft besser abzusichern
(Mutterschaftsleistungen für Selbstständige). Eine durch das nordrhein-westfälische
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Wirtschaftsministerium unter Führung von Mona Neubaur geförderte
Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags in Zusammenarbeit mit
dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn legt nun ein konkretes
Umsetzungskonzept vor, bestehend aus einer Einmalzahlung, welche das fehlende
Einkommen im Mutterschutz auffängt, sowie optionalen Bausteinen zur weiteren
Einkommensaufstockung und zur Finanzierung von Betriebshilfen
(https://www.wirtschaft.nrw/fairsorgt-nrw-initiative-fuer-fairen-mutterschutz-
nordrhein-westfalen-macht-druck-fuer-gerechte).
Vor diesem Hintergrund ist es umso enttäuschender, dass
Bundesfamilienministerin Karin Prien anders als zu Jahresbeginn angekündigt bislang keine
substanziellen Verbesserungen für selbstständige Frauen auf den Weg gebracht hat. Der
derzeit in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf zur Reform von
Elterngeld und Mutterschutz sieht für sie bisher keine wesentlichen
Verbesserungen vor.
Mutterschutz für Selbstständige ist kein Nice-to-have, sondern ein notwendiger
Bestandteil eines modernen, geschlechtergerechten Sozialstaats und einer
Wirtschaftspolitik, die Frauen echte unternehmerische Chancen eröffnet.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des
Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu
schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen
selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtigt und einen wirksamen Schutz
von Mutter und Kind sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit
bürokratiearm ermöglicht. Dies beinhaltet einen pauschalen Basis-
Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz,
welcher durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden kann;
2. die Besonderheiten der betrieblichen Situation Selbstständiger bei der
Ausgestaltung des Mutterschutzes zu berücksichtigen und einen Anspruch bzw.
eine finanzielle Unterstützung für notwendige Vertretungs- und
Betriebshilfen vorzusehen. Dies soll insbesondere für Soloselbstständige und
Kleinstunternehmen gelten, bei denen die persönliche Arbeitsleistung für den
Fortbestand des Unternehmens erforderlich ist;
3. den Mutterschaftsausgleich solidarisch zu finanzieren;
4. bestehende Beratungsstrukturen auszubauen, um ein flächendeckendes,
niedrigschwelliges Beratungsangebot für selbstständige Schwangere
einzurichten, das frühzeitig über Mutterschutz, Mutterschaftsleistungen,
Krankenversicherung, Betriebshilfen, Vertretungsmöglichkeiten und Elterngeld
informiert;
5. die Regelungen zum Elterngeld für Selbstständige weiterzuentwickeln,
insbesondere durch eine sachgerechte Bemessung des Elterngeldes und eine
bessere Berücksichtigung schwankender Einkommen;
6. die Auswirkungen der Reform nach 5 Jahren zu evaluieren. Dabei sollen
insbesondere die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen, die finanzielle
Situation selbstständiger Mütter, die Nutzung von Vertretungs- und
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Betriebshilfen sowie mögliche Benachteiligungen bestimmter Branchen und
Einkommensgruppen untersucht werden.
Berlin, den 6. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Es gibt großen Handlungsbedarf, um selbstständige Mütter in Deutschland rund um die Geburt finanziell besser
abzusichern und endlich bestehende Schutzlücken zu schließen. In europäischen Ländern wie Frankreich,
Dänemark, Schweden und Finnland genießen Selbstständige einen ähnlichen Schutz wie abhängig beschäftigte Mütter.
Hierzulande fehlen hingegen eine allgemeine solidarisch finanzierte Mutterschaftsleistung rund um die Geburt
sowie eine verlässliche Absicherung von Betriebskosten und notwendiger Vertretung.
Die Studienlage ist klar: Selbstständig tätige Frauen sind in der Familienphase strukturell benachteiligt und
verzeichnen hohe Einbußen rund um die Mutterschaft (siehe u.a. machbar-machen-abschlussbericht-06-2026-rz_fi-
nal_download.pdf; Selbstständige werden Mutter – Die Folgen für ihre Erwerbsarbeit). Soloselbstständige sind
von diesen Folgen besonders hart betroffen. Nur rund zwei Drittel der Soloselbstständigen Frauen führen ihre
Tätigkeit im Jahr nach der Geburt fort; viele unterbrechen oder beenden ihre Selbstständigkeit – mit
entsprechenden Folgen für unternehmerische Existenzen (Selbstständige werden Mutter – Die Folgen für ihre Erwerbsarbeit).
Mit der Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags in Zusammenarbeit mit dem Institut für
Mittelstandsforschung Bonn aus 2026 liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, wie ein bürokratiearmer,
gesetzlicher Mutterschutz für Selbstständige aussehen kann, der sowohl die selbständigen Frauen als auch ihre
Betriebe rund um die Geburt absichert.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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