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Mutterschutz für Selbstständige schaffen - Schutzlücken gesetzlich schließen

dip / drucksache 06.10.2026 · WP 21 · 21/8401 · Antrag · Original ↗

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Mutterschutz für Selbstständige schaffen - Schutzlücken gesetzlich schließen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8401 21. Wahlperiode 06.10.2026 Antrag der Abgeordneten Denise Loop, Sandra Stein, Lisa Paus, Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Katharina Beck, Dr. Franziska Brantner, Dr. Sandra Detzer, Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Michael Kellner, Misbah Khan, Claudia Müller, Filiz Polat, Jamila Schäfer, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mutterschutz für Selbstständige schaffen – Schutzlücken gesetzlich schließen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind (Umlagefinanzierte Mutterschaftsleistungen für selbstständig erwerbstätige Frauen?). Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft: Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld. Die 2024 im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Allensbach-Studie hat gezeigt, dass insgesamt „nur 35 Prozent der Selbständigen, die während ihrer Selbständigkeit ein Kind bekamen, auf die Mutterschutzleistungen der Versicherungen zurückgegriffen [haben]“ (Mutterschutz_Selbstaendige_Bericht_fin.pdf, S. 26). Mutterschutz und die Absicherung rund um Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit sind für die Gesundheit von Mutter und Kind essenziell, aber auch zentrale Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und nicht zuletzt für die Wirtschaft allgemein. Wo dieser Gesundheitsschutz und diese Absicherung nicht verlässlich greifen, entstehen strukturelle, finanzielle Nachteile, die nur selbstständig erwerbstätige Frauen treffen. So kann eine Mutterschaft zum finanziellen Risiko werden, die Existenz eines Unternehmens oder der Selbstständigkeit gefährden und im Umkehrschluss die Familienplanung von Selbstständigen maßgeblich beeinflussen. Die Allensbach-Studie hat den Handlungsbedarf klar belegt: 85 Prozent der selbstständigen Frauen wünschen sich bessere staatliche Rahmenbedingungen für den Mutterschutz (Mutterschutz_Selbstaendige_Bericht_fin.pdf). Nach Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen. Andere Länder wie Frankreich, Dänemark, Schweden und Finnland zeigen, dass es möglich ist, selbstständige Frauen rund um die Mutterschaft besser abzusichern (Mutterschaftsleistungen für Selbstständige). Eine durch das nordrhein-westfälische V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Wirtschaftsministerium unter Führung von Mona Neubaur geförderte Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags in Zusammenarbeit mit dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn legt nun ein konkretes Umsetzungskonzept vor, bestehend aus einer Einmalzahlung, welche das fehlende Einkommen im Mutterschutz auffängt, sowie optionalen Bausteinen zur weiteren Einkommensaufstockung und zur Finanzierung von Betriebshilfen (https://www.wirtschaft.nrw/fairsorgt-nrw-initiative-fuer-fairen-mutterschutz- nordrhein-westfalen-macht-druck-fuer-gerechte). Vor diesem Hintergrund ist es umso enttäuschender, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien anders als zu Jahresbeginn angekündigt bislang keine substanziellen Verbesserungen für selbstständige Frauen auf den Weg gebracht hat. Der derzeit in der Ressortabstimmung befindliche Referentenentwurf zur Reform von Elterngeld und Mutterschutz sieht für sie bisher keine wesentlichen Verbesserungen vor. Mutterschutz für Selbstständige ist kein Nice-to-have, sondern ein notwendiger Bestandteil eines modernen, geschlechtergerechten Sozialstaats und einer Wirtschaftspolitik, die Frauen echte unternehmerische Chancen eröffnet. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtigt und einen wirksamen Schutz von Mutter und Kind sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit bürokratiearm ermöglicht. Dies beinhaltet einen pauschalen Basis- Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz, welcher durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden kann; 2. die Besonderheiten der betrieblichen Situation Selbstständiger bei der Ausgestaltung des Mutterschutzes zu berücksichtigen und einen Anspruch bzw. eine finanzielle Unterstützung für notwendige Vertretungs- und Betriebshilfen vorzusehen. Dies soll insbesondere für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen gelten, bei denen die persönliche Arbeitsleistung für den Fortbestand des Unternehmens erforderlich ist; 3. den Mutterschaftsausgleich solidarisch zu finanzieren; 4. bestehende Beratungsstrukturen auszubauen, um ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Beratungsangebot für selbstständige Schwangere einzurichten, das frühzeitig über Mutterschutz, Mutterschaftsleistungen, Krankenversicherung, Betriebshilfen, Vertretungsmöglichkeiten und Elterngeld informiert; 5. die Regelungen zum Elterngeld für Selbstständige weiterzuentwickeln, insbesondere durch eine sachgerechte Bemessung des Elterngeldes und eine bessere Berücksichtigung schwankender Einkommen; 6. die Auswirkungen der Reform nach 5 Jahren zu evaluieren. Dabei sollen insbesondere die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen, die finanzielle Situation selbstständiger Mütter, die Nutzung von Vertretungs- und V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Betriebshilfen sowie mögliche Benachteiligungen bestimmter Branchen und Einkommensgruppen untersucht werden. Berlin, den 6. Oktober 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Es gibt großen Handlungsbedarf, um selbstständige Mütter in Deutschland rund um die Geburt finanziell besser abzusichern und endlich bestehende Schutzlücken zu schließen. In europäischen Ländern wie Frankreich, Dänemark, Schweden und Finnland genießen Selbstständige einen ähnlichen Schutz wie abhängig beschäftigte Mütter. Hierzulande fehlen hingegen eine allgemeine solidarisch finanzierte Mutterschaftsleistung rund um die Geburt sowie eine verlässliche Absicherung von Betriebskosten und notwendiger Vertretung. Die Studienlage ist klar: Selbstständig tätige Frauen sind in der Familienphase strukturell benachteiligt und verzeichnen hohe Einbußen rund um die Mutterschaft (siehe u.a. machbar-machen-abschlussbericht-06-2026-rz_fi- nal_download.pdf; Selbstständige werden Mutter – Die Folgen für ihre Erwerbsarbeit). Soloselbstständige sind von diesen Folgen besonders hart betroffen. Nur rund zwei Drittel der Soloselbstständigen Frauen führen ihre Tätigkeit im Jahr nach der Geburt fort; viele unterbrechen oder beenden ihre Selbstständigkeit – mit entsprechenden Folgen für unternehmerische Existenzen (Selbstständige werden Mutter – Die Folgen für ihre Erwerbsarbeit). Mit der Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags in Zusammenarbeit mit dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn aus 2026 liegt ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch, wie ein bürokratiearmer, gesetzlicher Mutterschutz für Selbstständige aussehen kann, der sowohl die selbständigen Frauen als auch ihre Betriebe rund um die Geburt absichert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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