Protokoll der 1042. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1042. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1042
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1042. Sitzung
Berlin, Freitag, den 22. März 2024
I n h a l t :
Gedenken an den ehemaligen Direktor des
Bundesrates Dr. Gebhard Ziller . . . . . . . . . . . 47
Präsidentin Manuela Schwesig zur Ausstellung
„Zeitenwanderer“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Begrüßung einer Teilnehmerin des
Mitarbeiteraustauschprogramms mit dem ukrainischen
Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
1. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses
für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
– gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –
(Drucksache 111/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Beschluss: Staatsministerin Heike Hofmann
(Hessen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 48
2. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen,
Investitionen und Innovation sowie
Steuervereinfachung und Steuerfairness
(Wachstumschancengesetz) (Drucksache 87/24)
in Verbindung mit
58. Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1
des Forschungszulagengesetzes
(Drucksache 122/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern), Berichterstatterin . . . . . 48
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 49
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 50
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 51
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 52
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 95*
Beschluss zu 2: Zustimmung gemäß
Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5
Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Beschluss zu 58: Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 52
3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/2118 im Hinblick auf die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die
Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht und zur Änderung anderer
versicherungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 90/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Michael Kretschmer (Sachsen),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 53
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 i.V.m. Artikel 106 Absatz 2
Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6
Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
4. Gesetz zur Förderung der Qualität der
stationären Versorgung durch Transparenz
(Krankenhaustransparenzgesetz)
(Drucksache 113/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg),
Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . 54
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 56
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 56
Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 57
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 58
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 58, 95*
Beschluss: Kein Einspruch gemäß Artikel 77
Absatz 3 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
5. Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
(Drucksache 91/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 68
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . . 69
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 70, 101*
Michael Richter (Sachsen-Anhalt) . . . . 98*
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 99*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
6. Gesetz zum kontrollierten Umgang mit
Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Cannabisgesetz – CanG) (Drucksache 92/24) 60
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 60
Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 61
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 62
Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . . 63
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 65
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 66
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 66, 96*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
7. Gesetz zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur
Digitalisierung der Verwaltung (OZG-
Änderungsgesetz – OZGÄndG) (Drucksache 93/24) . . 71
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 101*
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 85
Absatz 1 Satz 1, Artikel 91c Absatz 4
Satz 2 und Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . 72
8. Zehntes Gesetz zur Änderung des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des
elektronischen Rechtsverkehrs mit dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 94/24) . . 72
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 102*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
9. Viertes Gesetz zur Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes – gemäß
Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 i.V.m. Artikel 87e
Absatz 4 GG – (Drucksache 95/24, zu
Drucksache 95/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 73
Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 73
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Beschluss: Anrufung des
Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
10. a) Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-
Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
(Drucksache 96/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
b) Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Beschaffenheit und die
Auszeichnung der Qualitäten von Kraft-
und Brennstoffen (Drucksache 621/23) . 76
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
11. Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-
Gesetzes sowie zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 97/24) . . . . . 75
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 637/23) . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 76
13. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 28/24)
b) Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren
und Asylverfahren – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 29/24)
c) Entschließung des Bundesrates zur Reform
des Asylrechts – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 30/24)
d) Entschließung des Bundesrates
„Zurückweisungen an der Binnengrenze“ –
Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 31/24)
e) Entschließung des Bundesrates „Zentrale
Bundesausreisezentren an den großen
Flughäfen“ – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 32/24)
f) Entschließung des Bundesrates zur
Einstufung weiterer Staaten als sichere
Herkunftsstaaten – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 33/24)
g) Entschließung des Bundesrates
„Deutschland braucht eine realistische
Integrationsgrenze“ – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 34/24) . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss zu a) und b): Keine Einbringung
der Gesetzentwürfe beim Deutschen
Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Beschluss zu c) bis g): Die Entschließungen
werden nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . 77
14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über die Zwangsversteigerung
und die Zwangsverwaltung – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder
Niedersachsen und Bremen –
(Drucksache 48/24)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
15. Entschließung des Bundesrates zum
erleichterten Zugang zu Lohnersatzleistungen für
das Baugewerbe – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 101/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 105*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
16. Entschließung des Bundesrates zur
Erhöhung der Gräberpauschalen – Antrag des
Freistaates Sachsen – (Drucksache 53/24) . . 75
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 103*
17. Entschließung des Bundesrates
„Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten“ –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 109/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 78
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
18. Entschließung des Bundesrates „Umsetzung
eines Klimageldes zur Entlastung von
Privatpersonen von steigenden CO2-Preisen“ –
Antrag der Länder Bremen und Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen –
(Drucksache 38/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . 79
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 79
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 80
19. Entschließung des Bundesrates für eine
steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030
für Deutschland – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 110/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
20. Entschließung des Bundesrates
„Verbesserung der Arzneimittelversorgung“ – Antrag
der Länder Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen gemäß § 23 Absatz 3
i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 103/24) . . . . . . . . . . 81
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 108*
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
21. Entschließung des Bundesrates:
Aberkennung der Staatsangehörigkeit für
antisemitische Straftäter und Hetzer – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 35/24) . . . 81
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109*
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
22. Entschließung des Bundesrates:
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der
Ausbauziele für Windenergie auf See optimieren –
Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen
und Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 49/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 109*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 81
23. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
(Drucksache 70/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 103*
24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
(Drucksache 71/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 83
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 84
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
25. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Bundesdatenschutzgesetzes
(Drucksache 72/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
26. Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs-
und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG)
(Drucksache 73/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 85
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär
bei der Bundesministerin für Bildung
und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 86
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
27. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der
Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1
und Absatz 3 des Strafgesetzbuches –
Verbreitung, Erwerb und Besitz
kinderpornographischer Inhalte (Drucksache 74/24) . . 87
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 87
28. Entwurf eines Gesetzes zur Anwendung des
Mehrseitigen Übereinkommens vom
24. November 2016 und zu weiteren
Maßnahmen (Drucksache 75/24) . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 103*
29. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Französischen Republik über
die grenzüberschreitende
Berufsausbildung (Drucksache 76/24) . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 103*
30. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
„Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für
alle
COM(2023) 719 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 643/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 103*
31. Geänderter Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates
über einen Mechanismus zur Überwindung
rechtlicher und administrativer
Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext
COM(2023) 790 final; Ratsdok. 16805/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 46/24, zu Drucksache 46/24) . . 87
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 87
32. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur
wirksameren Gestaltung des Schutzes von
Reisenden und zur Vereinfachung und
Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie
COM(2023) 905 final; Ratsdok. 16338/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 24/24, zu Drucksache 24/24) . . 88
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 88
33. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Verstärkung der polizeilichen
Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung
und Untersuchung der
Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur
Verstärkung der Unterstützung von
Europol bei der Verhütung und Bekämpfung
solcher Straftaten und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2016/794
COM(2023) 754 final; Ratsdok. 16204/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 19/24, zu Drucksache 19/24) . 75
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung von Mindestvorschriften zur
Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur
unerlaubten Ein- und Durchreise und
zum unerlaubten Aufenthalt in der Union
sowie zur Ersetzung der Richtlinie
2002/90/EG des Rates und des
Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates
COM(2023) 755 final; Ratsdok. 16149/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 37/24, zu Drucksache 37/24) 88
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 88, 103*
34. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung harmonisierter Anforderungen im
Binnenmarkt an die Transparenz der
Interessenvertretung im Auftrag von
Drittländern und zur Änderung der Richtlinie
(EU) 2019/1937
COM(2023) 637 final; Ratsdok. 16889/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 36/24, zu Drucksache 36/24)
b) Empfehlung der Kommission vom
12.12.2023 zur Förderung der Mitwirkung
und der wirksamen Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen
der Zivilgesellschaft an politischen
Entscheidungsprozessen
C(2023) 8627 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 98/24)
c) Empfehlung der Kommission vom
12.12.2023 für inklusive und stabile
Wahlverfahren in der Union und für die
Stärkung des europäischen Charakters und
eine effiziente Durchführung der Wahlen
zum Europäischen Parlament
C(2023) 8626 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 99/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 110*
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 89
35. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament und den Rat
Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint
gegen Hass steht
JOIN(2023) 51 final
Ratsdok. 16681/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 41/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 89
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 90
36. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Fahr- bzw. Fluggastrechte im
Zusammenhang mit multimodalen Reisen
COM(2023) 752 final; Ratsdok. 16307/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 25/24, zu Drucksache 25/24)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EU)
Nr. 1177/2010, (EU) Nr. 181/2011 und
(EU) 2021/782 in Bezug auf die
Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der
Union
COM(2023) 753 final; Ratsdok. 16284/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 27/24, zu Drucksache 27/24) 75
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 103*
37. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Neuzuweisung
wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an
die Europäische Chemikalienagentur
COM(2023) 781 final; Ratsdok. 16972/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 68/24, zu Drucksache 68/24)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 178/2002, (EG) Nr. 401/2009, (EU)
2017/745 und (EU) 2019/1021 des
Europäischen Parlaments und des Rates im
Hinblick auf die Neuzuweisung
wissenschaftlicher und technischer Aufgaben und die
Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen den Agenturen der Union im
Bereich Chemikalien
COM(2023) 783 final; Ratsdok. 16973/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 69/24, zu Drucksache 69/24) 75
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 103*
38. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über das
Wohlergehen von Hunden und Katzen und
ihre Rückverfolgbarkeit
COM(2023) 769 final; Ratsdok. 16406/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 26/24, zu Drucksache 26/24) . . 90
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 90
39. Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften
über die Verbringung von Lebensmitteln
und Futtermitteln in die Europäische
Union (Drucksache 680/23) . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 103*
40. Vierte Verordnung zur Änderung der
Agrar- und Fischereifonds-Informationen-
Verordnung (Drucksache 60/24) . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
41. Fünfte Verordnung zur Änderung von
Vorschriften zur Durchführung des
gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
(Drucksache 61/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
42. Zweiundzwanzigste Verordnung zur
Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
(Drucksache 62/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
43. Verordnung zur Durchführung der im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden
Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung
des Standards Nummer 8 für den guten
landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für
das Antragsjahr 2024 (Zweite GAP-
Ausnahme-Verordnung – 2. GAPAusnV)
(Drucksache 112/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
44. Sechste Verordnung zur Änderung der
CbCR-Ausdehnungsverordnung
(Drucksache 57/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
45. Verordnung zur Änderung von
Rechtsvorschriften zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 63/24) . . 75
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
46. Erste Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr
2024 (Drucksache 64/24) . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
47. Verordnung zur Aktualisierung von
Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und
ausländerrechtlichen Dokumentenwesen
(Drucksache 66/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
48. Verordnung zur Änderung der
Zwangsverwalterverordnung (Drucksache 67/24) . 75
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
49. Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung und zur Änderung der
Strahlenschutzverordnung (Drucksache 13/24) . . . . 91
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
50. Vorschlag des Bundesrates für die Bestellung
eines Mitgliedes des Vorstandes der
Deutschen Bundesbank – gemäß § 7 Absatz 3
Satz 2 BundesbankG – (Drucksache 250/22) 75
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 117/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
51. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß
§ 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2
Nummer 3 StipV – (Drucksache 77/24) . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 77/1/24 . . . . . . . . . . . . . . 104*
52. Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden
Mitgliedern des Rundfunkrates der Anstalt
des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle“ –
gemäß § 31 Deutsche-Welle-Gesetz –
(Drucksache 620/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 620/1/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
53. Bestimmung eines Mitglieds des
Konjunkturrates für die öffentliche Hand – gemäß
§ 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StabG –
(Drucksache 56/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 56/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
54. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 89/24) . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 105*
55. Entschließung des Bundesrates „Umfassende
Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch
Bund und Länder“ – Antrag der Länder
Hessen und Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 135/24) . . . . . . . . . . 91
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 91
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
56. Entschließung des Bundesrates „Eine starke
und sinnvoll flankierte Kraftwerksstrategie
für eine versorgungssichere
Energiewende“ – Antrag der Länder Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 120/24) . . . . . 81
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 81
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
57. Entschließung des Bundesrates für den
netzdienlichen Aufbau von
Wasserstofferzeugungskapazitäten aus erneuerbaren
Quellen in Deutschland – Antrag der Länder
Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 121/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
59. Wahl eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der
Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche
Welle“ – gemäß § 36 Deutsche-Welle-
Gesetz – (Drucksache 631/23) . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 631/1/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
60. Entschließung des Bundesrates: Bioenergie
stärken und für den Klimaschutz nutzen –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 138/24) . . . 92
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
61. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des
Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 139/24) . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 139/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
62. Nationales Reformprogramm 2024 –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen –
(Drucksache 140/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 105*
63. Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 105/24) 75
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in
Drucksache 105/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 93
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n -
t s c h e r , Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
– zeitweise –
Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau
und Verkehr
Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit,
Pflege und Prävention
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz
B r e m e n :
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und
Wissenschaft
Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der
Finanzbehörde
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für
Sicherheit und Heimatschutz
Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und
Digitalisierung
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Gerald Heere, Finanzminister
Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Herbert Mertin, Minister der Justiz
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und
Gesundheit
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Michael Richter, Minister der Finanzen
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung und Forschung
1042. Sitzung
Berlin, den 22. März 2024
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen!
Der Bundesrat trauert um seinen ehemaligen
Direktor, Herrn Dr. Gebhard Z i l l e r , der am 10. März im
Alter von 91 Jahren verstorben ist.
Gebhard Ziller leitete das Sekretariat des Bundesrates
über acht Jahre von 1978 bis 1987. In seiner Zeit als
Direktor baute er mit großem Einsatz unter anderem die
Kontakte des Bundesrates zu Parlamenten und zweiten
Kammern im Ausland aus. 1987 wechselte er als
Staatssekretär in das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie. Dort setzte er sich
insbesondere für die wissenschaftliche Zusammenarbeit
zwischen Israel und Deutschland und nach der
Wiedervereinigung für den Aufbau der Forschung in den neuen
Ländern ein.
Mit ihm verlieren wir eine herausragende,
willensstarke Persönlichkeit und einen leidenschaftlichen
Verwaltungsjuristen. Unsere Gedanken sind bei seinen
Angehörigen. Wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid
aus. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens
zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, bevor wir uns der heutigen Tagesordnung
zuwenden, möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf die
neue Ausstellung „Zeitenwanderer“ im westlichen
Lichthof des Bundesrates aufmerksam zu machen. Dort
sind seit gestern Werke des japanischen Künstlers
M a s u y a m a zu bewundern. Er hat die Werke von
Caspar David Friedrich nachempfunden, dessen
250. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern. Wir sind sehr
stolz auf diese Ausstellung. An dieser Stelle möchte ich
ganz herzlich auf der Besuchertribüne den Künstler
begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat,
Herr Masuyama!
(Beifall)
Im Jahr 2022 haben die Kammern des Weimarer
Dreiecks eine Initiative ins Leben gerufen, mit der wir die
Ukraine auf ihrem Weg in die EU unterstützen wollen.
Hierzu laden die Senate Polens und Frankreichs und der
Bundesrat Mitarbeitende des ukrainischen Parlaments zu
Arbeitsbesuchen in Warschau, Paris oder Berlin ein und
bieten ihnen so eine Möglichkeit, sich mit der
Funktionsweise der jeweiligen zweiten Kammer vertraut zu
machen.
Erst im Februar hat der Bundesrat in einer
Entschließung den Beschluss der EU-Staaten,
Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen, einstimmig begrüßt
und außerdem bekräftigt, die partnerschaftlichen
Beziehungen zu den Menschen in der Ukraine weiter ausbauen
zu wollen. Deshalb freue ich mich sehr, auch in diesem
Jahr eine Teilnehmerin des Austauschprogramms aus
der Ukraine, Frau Tetiana T o p o l i a n s k a , bei uns
im Haus begrüßen zu können. – Seien Sie uns ganz
herzlich willkommen!
(Beifall)
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 63 Punkten vor.
TOP 14 wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Zur Reihenfolge: TOP 2 wird verbunden mit Punkt 58
beraten. Nach TOP 4 wird der Punkt 6 aufgerufen. Nach
TOP 22 wird der Punkt 56 behandelt. Im Übrigen bleibt
die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte, bevor
wir in die Tagesordnung eintreten, darauf hinweisen, dass
zu diesen 63 TOPs zurzeit – jetziger Stand – 46
Rednerinnen und Redner angemeldet sind. Es zeigt sich also:
Wir haben heute einen spannenden Bundesrat. Deshalb
möchte ich alle noch einmal daran erinnern, dass wir uns
auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt haben.
Ich möchte gern Punkt 1 aufrufen:
TOP 1
Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik (Drucksache 111/24)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Frau Staatsministerin Heike H o f -
m a n n (Hessen) zur Vorsitzenden des Ausschusses für
das laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Viel Erfolg bei der Arbeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Wir
kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 58:
TOP 2
2. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen,
Investitionen und Innovation sowie
Steuervereinfachung und Steuerfairness
(Wachstumschancengesetz) (Drucksache 87/24)
in Verbindung mit
TOP 58
58. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des
Forschungszulagengesetzes (Drucksache 122/24)
Hierzu zunächst als Berichterstatterin für den
Vermittlungsausschuss Frau Ministerpräsidentin Schwesig,
Mecklenburg-Vorpommern!
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern),
Berichterstatterin: Vielen Dank! – Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute
noch einmal über das Wachstumschancengesetz auf der
Grundlage unserer Einigung im Vermittlungsausschuss.
Dieser wurde vom Bundesrat, durch die Länder am
24. November 2023 angerufen. Der Bundestag hat dem
Kompromiss am 23. Februar zugestimmt. Ich möchte
mich bei allen Beteiligten für die konstruktiven und
intensiven Gespräche bedanken, insbesondere bei Herrn
Dr. Hoppenstedt, der mit mir abwechselnd dem
Vermittlungsausschuss vorsitzt.
Man sieht heute wieder: Gesetze, die in den
Vermittlungsausschuss gehen, kommen da auch wieder raus, und
sie kommen sogar oft besser raus, als sie hineingegangen
sind. Der Vermittlungsausschuss ist eine wichtige
Institution unserer föderalen Demokratie, ein Scharnier
zwischen Bundestag und Bundesrat, zwischen der
Bundesregierung und der Vielfalt der Länder. Auch diesmal haben
wir das Gesetz im Vermittlungsausschuss gut beraten. An
dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten
bedanken.
Das Wachstumschancengesetz wurde in der
Öffentlichkeit lange sehr kontrovers diskutiert. Auch wir
Länder hatten Einwände. Deshalb ist das Gesetz zu Recht im
Vermittlungsausschuss gelandet. Wir wollten
beispielsweise unsere Kommunen nicht übermäßig belasten. Aber
uns war auch wichtig, dem Wachstumschancengesetz
eine Chance zu geben, denn die Wirtschaft in
Deutschland braucht einen Wachstumsimpuls.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen führt das
Wachstumschancengesetz zu einer Entlastung der
Wirtschaft in Höhe von 3,2 Milliarden Euro. Das
Vermittlungsergebnis sieht im Vergleich zum ursprünglichen
Beschluss des Bundestages Änderungen bei der
Neuregelung im Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht
vor. Die ursprünglich geplante Klimaschutz-
Investitionsprämie ist gestrichen worden, ebenso die geplanten neuen
Mitteilungspflichten bei der Nutzung bestimmter
steuerlicher Möglichkeiten der sogenannten innerstaatlichen
Steuergestaltung.
Die wichtigsten Entlastungen sind steuerliche
Abschreibungsmöglichkeiten, eine degressive Abschreibung
auf Abnutzung für Wohngebäude in Höhe von 5
Prozent – wichtig für die Bauwirtschaft –, eine degressive
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate
und eine Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent
für vier Jahre. Dazu kommt eine Verbesserung der
steuerlichen Forschungsförderung. Das ist ein wichtiges Signal
für die Forschung. Für die Rentnerinnen und Rentner ist
wichtig, dass das Wachstumschancengesetz auch Regeln
gegen die Doppelbesteuerung von Renten enthält. Seit
2002 werden die Renten Schritt für Schritt besteuert. Im
Gegenzug sollen die Rentenbeiträge, die man während
des Erwerbslebens zahlt, steuerfrei bleiben. Das klappt
bisher noch nicht in jedem Fall und soll durch das
Wachstumschancengesetz verbessert werden – also ein
Schritt zu mehr Rentengerechtigkeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem
Ergebnis ist noch viel mehr enthalten, aber das waren die
wichtigsten Punkte, die Ihnen jetzt zur Abstimmung
vorliegen.
Lassen Sie mich nach dieser Berichterstattung noch
ein Wort als Vermittlungsausschussvorsitzende für die
Länder sagen! Ich bitte darum, dass weder aus dem
Bundesrat noch von der Bundesregierung der Eindruck
erweckt wird, dass der Vermittlungsausschuss ein
ausschließliches Blockadeinstrument wäre. Der
Vermittlungsausschuss wurde vor 75 Jahren über das
Grundgesetz geschaffen und hat sich in den letzten Jahren
erfolgreich bewährt. Das muss nicht heißen, dass man immer
mit den inhaltlichen Ergebnissen einverstanden ist. Aber,
wie ich schon gesagt habe: Die Gesetze, die da reingehen,
kommen in der Regel auch raus.
Abschließend möchte ich die letzte Minute meiner
Redezeit nutzen, um als Ministerpräsidentin zu sagen,
dass wir dafür werben, dass das
Wachstumschancengesetz heute eine Mehrheit erhält. Warum? Es stimmt
nicht, dass es keinen Impuls für die Wirtschaft gibt.
Unser Land hat vor allem kleine und mittlere Unternehmen.
90 Prozent unserer Betriebe haben weniger als 20
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Wirtschaft braucht
diese Impulse dringend, zum Beispiel die Impulse der
degressiven AfA, die einfach bedeuten, dass
Investitionen schneller abgeschrieben werden können und damit
Steuerentlastungen für die Wirtschaft entstehen. Wir
brauchen dringend die Impulse für die Bauwirtschaft. Die
Bauwirtschaft hat große Probleme. Unsere Handwerker
spüren das. Deswegen wäre es wichtig, dass wir die
Sonderabschreibung bekommen, mit der wir schon sehr gute
Erfahrungen gemacht haben – übrigens gerade nach der
Wende in Ostdeutschland –, um den Wohnungsbau und
die Bauwirtschaft anzukurbeln. Wir halten es für sehr
wichtig, stärker in die Forschung zu investieren und auch
die Rentnerinnen und Rentner zu entlasten.
Ich teile die Kritik zum Agrardiesel. Aber der
Agrardiesel hat nichts mit dem Wachstumschancengesetz zu
tun. Das Thema Agrardiesel befindet sich im
Haushaltsfinanzierungsgesetz. Es ist nicht richtig, dass die
Bundesregierung die Agrardieselsubventionen gestrichen hat –
und das über Nacht. Die Vorschläge, die derzeit auf dem
Tisch liegen, reichen nicht aus, um die Landwirte hier
parallel besser zu behandeln. Deshalb wäre es wichtig,
weiter an diesem Thema dranzubleiben. Das findet sich
nachher im Haushaltsfinanzierungsgesetz. Dort kann der
Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das werden
wir als Land Mecklenburg-Vorpommern tun, weil wir
klar an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte
stehen. Aber wir dürfen jetzt nicht den anderen Teil der
Wirtschaft bestrafen, indem das
Wachstumschancengesetz nicht kommt. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Frau Ministerpräsidentin
Dreyer.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe
Kollegen, liebe Kolleginnen! Auch ich möchte dafür
werben, dass das Wachstumschancengesetz heute eine
Mehrheit bekommt. Der Vermittlungsausschuss hat einen
guten Einigungsvorschlag vorgelegt – übrigens vorab mit
den Stimmen von 16 Finanzministern und
Finanzministerinnen.
Ich möchte hier an Sie appellieren: Der
Vermittlungsausschuss – die Vorsitzende hat es gesagt – ist ein
Instrument im Rahmen unserer unterschiedlichen
Zuständigkeiten, und er dient dazu, dass wir in einer
angemessenen Art und Weise über Beschlüsse oder Gesetze, die
uns vorgelegt werden, miteinander diskutieren und zu
Kompromissen kommen. Er ist kein Instrument dafür,
Gesetze zu blockieren – und das dann meist aus
parteipolitischen Gründen, wie das hier gerade der Fall ist. Vier
Monate ist es her! Drei Monate hat es allein gedauert, bis
dieses Gesetz im Vermittlungsausschuss war. Allein das
ist aus meiner Sicht komplett unangemessen, denn es hat
nichts mit dem zu tun, was der Bundesrat erreichen
möchte.
Ich appelliere an Sie, dass dieses Gesetz heute eine
Zustimmung findet. Es ist ein wichtiges Signal an unsere
Wirtschaft. Jeder, der diesem Gesetz nicht zustimmt,
schadet Deutschland und der Wirtschaft. Ich sage es sehr
klar. Die Wirtschaft hat sich deutlich für dieses Gesetz
ausgesprochen. Man kann auch der Auffassung sein, es
sei alles nicht genug. Aber ich glaube, dass wir im
Vermittlungsausschuss eine sehr gute Lösung gefunden
haben.
Der Hauptgrund, warum der Vermittlungsausschuss
angerufen worden ist, war, dass wir zielgerichteter
werden müssen und vor allem unsere Kommunen nicht
übermäßig belasten dürfen. Genau dieses Ergebnis ist mit
gemeinsamen Kräften erreicht worden. Deshalb
appelliere ich dringend an Sie, dass wir die taktischen Manöver
zur Seite legen und heute diesem Gesetz zustimmen.
Noch zwei Sätze zur wirtschaftlichen Lage: Jeder von
uns weiß, dass wir in unserem Land große
Herausforderungen zu stemmen haben. Natürlich spielt dabei die
Transformation eine ganz besondere Rolle. Ich bin froh,
dass die Bundesregierung und der Kanzler wichtige
Projekte auf den Weg gebracht haben. Wir sollten uns davor
hüten, so zu tun, als hätte die Wirtschaftskrise etwas
damit zu tun, dass seit zweieinhalb Jahren eine
Ampelkoalition regiert. Es gibt sehr viele Gründe, warum
unsere Wirtschaft inzwischen wirklich in eine Schieflage
geraten ist. Das hat auch damit zu tun, dass wir in den
vergangenen Jahren und Jahrzehnten bei vielen Themen
vielleicht zu zögerlich waren. Dazu gehören der Ausbau
der erneuerbaren Energien, die einseitige Abhängigkeit
von russischem Gas und viele andere Bausteine wie
beispielsweise die in unserem Land viel zu schleppend
vorangehende Digitalisierung. Das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist an dieser Stelle endlich ein Durchbruch,
um dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen.
Liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, die
wirtschaftliche Lage ist ernst in unserem Land, aber ich halte nichts
davon, sie in den Abgrund zu reden. Erfreulicherweise
haben wir hohe Investitionen in fast allen Bundesländern,
wenn ich das so sagen darf, Milliardeninvestitionen, die
angekündigt sind, im letzten Jahr in Höhe von insgesamt
103 Milliarden Euro. Ich nenne nur Microsoft in NRW,
ich nenne die Batteriezellenfabrik in Schleswig-Holstein,
die Chipfabrik in Magdeburg oder auch Eli Lilly in
meinem Bundesland mit einer Investition von 2,3 Milliarden
Euro. All diese Unternehmen entscheiden sich dafür, in
Deutschland zu investieren. Das ist kein Zufall, sondern
es ist die Hoffnung dieser Unternehmen, dass sie hier
tatsächlich die richtige Entscheidung getroffen haben.
Wir sollten deshalb all denjenigen, die in diesen
Wirtschaftsstandort vertrauen, das Zeichen geben, dass die
Bundesrepublik Deutschland mit Bundestag und
Bundesrat gemeinsam in der Lage ist, ein Gesetz auf den Weg zu
bringen, das der Wirtschaft zurzeit hilft. Das ist der
einzige Maßstab, an dem wir uns zu orientieren haben.
Deshalb ist mein dringender Appell: Bitte stimmen Sie
diesem Gesetz zu!
Ein letzter Satz in der letzten verbleibenden Minute:
Es war von Anfang an nicht richtig und nicht
sachgerecht, den Agrardiesel mit dem Wachstumschancengesetz
zu verbinden. Das Thema Agrardiesel befindet sich im
Haushaltsfinanzierungsgesetz, über das wir heute auch
sprechen. Ich sage sehr klar: Es gibt einen Prozess mit
der Landwirtschaft. Damit kann man zufrieden oder nicht
zufrieden sein, aber wesentliche Elemente für unsere
Landwirtschaft sind darin bereits aufgegriffen. Daran,
dass gemeinsam mit unseren Agrarministern und
Agrarministerinnen an diesem Prozess weitergearbeitet wird,
haben alle Bundesländer ein Interesse, die Landwirtschaft
bei sich zu Hause haben. Auch für uns in Rheinland-Pfalz
ist Landwirtschaft ein ganzes Stück unserer Heimat.
Deshalb werden wir sehr eng am weiteren Prozess
dranbleiben.
Aber noch einmal sehr klar und sehr deutlich: Auch
wem das nicht genug ist, der kann nicht die komplette
Restwirtschaft in unserem Land in Haftung nehmen. Es
ist nicht zu vertreten, dass dem Wachstumschancengesetz
nicht zugestimmt wird. Deshalb appelliere ich noch
einmal sehr deutlich an Sie, diesem Gesetz heute
zuzustimmen. Ich bitte Sie darum. Wir können es uns nicht leisten,
in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Deutschland zu
schaden, indem wir parteipolitisch an dieser Ecke
agieren. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Herrmann
aus Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was
momentan in Deutschland wächst, sind leider Unmut,
Unzufriedenheit und Unsicherheit. Dafür gibt es einen
handfesten Grund: Deutschland befindet sich
bedauerlicherweise in einer Wirtschaftskrise.
Die Zeichen sind eindeutig. Der jüngst von der
Bundesregierung veröffentlichte Jahreswirtschaftsbericht
prognostiziert ein reales Wirtschaftswachstum von nur
noch 0,2 Prozent. Das ist faktisch eine Stagnation. Diese
Krise ist hausgemacht, denn die Länder um uns herum
verzeichnen bekanntermaßen alle ein
Wirtschaftswachstum. Wir sehen uns mit einer schleichenden
Deindustrialisierung konfrontiert. Unternehmen investieren nicht
mehr oder lieber im Ausland zu besseren Konditionen.
Innovationen bleiben aus, und unsere Sorge um den
Arbeitsmarkt wächst. Und wenn die Bundesregierung sich
darüber freut, dass dieser wirtschaftliche Abbau positive
Effekte auf die Klimabilanz hat, dann kann ich nur
warnen, denn ohne funktionierende Wirtschaft werden wir
uns den notwendigen Klimaschutz bald nicht mehr leisten
können.
Unbegreiflicherweise scheint die Bundesregierung
bereit zu sein, sich mit dieser Situation abzufinden. Denn
das Wachstumschancengesetz ist keine akzeptable
Antwort auf die gegenwärtige Situation. Es ist vielmehr ein
Zeichen für die Schwäche und Handlungsunfähigkeit der
Bundesregierung. Die entlastende Wirkung, die von
diesem Gesetz ausgehen sollte und die mit Sicherheit auch
in der heutigen Diskussion gepriesen wird, war in
Wahrheit von Anfang an nur homöopathisch. Nach der
Überarbeitung im Vermittlungsausschuss hat sie sich darüber
hinaus nahezu halbiert, auf nur noch 3,2 Milliarden Euro,
was einem zu erwartenden Wachstumseffekt von gerade
einmal 0,025 Prozent entspricht.
Darüber hinaus ist nicht hinnehmbar, dass halbherzige
und ideologiegetriebene Maßnahmen zur Konsolidierung
von Haushalt und Wirtschaft einseitig zulasten einer
einzigen Branche gehen und die Landwirte das Ganze
finanzieren sollen. Der Versuch der SPD-geführten
Länder, auf formale Punkte zu verweisen oder
Geschäftsordnungsdebatten zu führen, den wir in der Diskussion
darüber bemerken, ist sehr durchschaubar. Denn die
Verknüpfung von Entlastungen für die Wirtschaft, die
natürlich notwendig und richtig sind, und den Belastungen für
die Landwirtschaft kommt ja nicht von den Ländern,
sondern von der Bundesregierung. Es beleidigt unseren
Intellekt, wenn darauf verwiesen wird, das beträfe einen
anderen Tagesordnungspunkt, bei dem man dann den
Vermittlungsausschuss anrufen könne.
Fakt ist: Es kommt bei der Frage „Wird die Streichung
der Agrardieselrückvergütung zurückgenommen, ja oder
nein?“ zum Schwur. Auf diese Frage hat sich die Debatte
zugespitzt, und deshalb bleibt für uns für die Zustimmung
ganz klar eine Grundvoraussetzung, dass die Streichung
der Agrardieselrückvergütung zurückgenommen wird.
Und das passiert eben nicht. Das passiert auch nicht beim
nächsten Tagesordnungspunkt, und es passiert nicht mit
der vorgelegten Protokollerklärung, die dem auch nicht
gerecht wird. Vielmehr reden wir von 500 Millionen
Euro Belastung für die Landwirtschaft und einer
Entlastung von maximal 10 Prozent mit vielen vagen
Ankündigungen, Prüfungen, Zusicherungen von Dingen, die es
sowieso schon gibt, also letztlich von einer
Mogelpackung. Eigentlich ist die Antwort der Bundesregierung
in Form dieser Protokollerklärung eine echte
Unverschämtheit. Es ist wirklich schade, dass die lauten
Ankündigungen, auch von vielen Ministerpräsidenten der A-
Seite, jetzt offenbar doch nicht gelten, dass das Wort
nicht zählt, sondern die Disziplin innerhalb der Ampel
über die Ländergrenzen hinweg überwiegt. Das ist
äußerst bedauerlich. Die Landwirtschaft muss sich wirklich
von der Bundesregierung verraten und verkauft fühlen,
und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Für die
Bayerische Staatsregierung, für Ministerpräsident Söder ist
jedenfalls klar: Zwischen unsere Staatsregierung, unsere
Politik und die Landwirtschaft geht kein Blatt, und es
werden keine seltsamen Deals gemacht.
Was wir in Wahrheit brauchen, meine Damen und
Herren, ist ein echtes Aufbruchssignal, das das
Wachstumschancengesetz schlichtweg nicht darstellt. Wir
brauchen eine echte Agenda 2030, wie wir sie auch vorgelegt
haben mit einem weiterführenden Paket zu einem
anderen Tagesordnungspunkt. Ich weise nur darauf hin: Wir
müssen dort das gesamte Paket schnüren, ernsthaft
schnüren. Wir müssen die Steuerfragen anpacken, also
die Reform der Unternehmenssteuer – Zielmarke:
maximal 25 Prozent. Wir müssen einen echten Energiedeal
schließen, das heißt das Strompreisniveau dauerhaft auf
das europäisch zulässige Mindestmaß senken. Wir
müssen also die Energiesteuern senken. Wir müssen die
Bürokratie gewaltig – und noch weit mehr, als die
Bundesregierung vorschlägt – eindampfen, um die Kräfte der
Wirtschaft, aber auch der Bürgerinnen und Bürger zu
entfesseln. Wir müssen insgesamt ein Paket von
mindestens 30 Milliarden Euro schnüren; was finanzierbar wäre,
wenn wir andere Projekte nicht weiterverfolgen würden
wie das Heizgesetz oder das Bürgergeld, also viele dieser
Maßnahmen, die einfach in die Irre führen und die seitens
der Bundesregierung keine Antwort sind auf die echte,
bedeutende, krasse Herausforderung, vor der unser Land
vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht steht. Deshalb:
keine Zustimmung zum Wachstumschancengesetz und
Bitte um Unterstützung für die Agenda 2030. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Senator Dressel aus der
Freien und Hansestadt Hamburg.
Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im
Sommer 2023 hat die Bundesregierung den
Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, und jetzt haben wir schon
Frühjahr 2024. Angesichts der schwierigen Lage der
deutschen Wirtschaft ist die Dauer dieses
Gesetzgebungsverfahrens kein Ruhmesblatt, und das muss man,
glaube ich, in alle Richtungen sagen. Die Wirtschaft, die
Bürger erwarten jetzt machbare Lösungen zur
Verbesserung der Lage. Dem wurde aus Sicht vieler Länder der
Gesetzentwurf anfangs nicht gerecht. Ich will aus
Länderperspektive und auch aus Sicht der
Länderfinanzminister durchaus anmerken: Erst wurde dieser
Gesetzentwurf immer teurer, ehe dann mit den Ländern tatsächlich
das Gespräch aufgenommen wurde. In dieser für die
Kommunen schwierigen Finanzlage die Gewerbesteuer
einzubeziehen, war in der Tat keine gute Idee. Und viele
einzelne Punkte im Hinblick auf die Administrierbarkeit
für die Finanzämter waren nicht zu Ende gedacht.
Deshalb war die Anrufung des Vermittlungsausschusses gut
und richtig.
Ich habe an der Arbeitsgruppe selbst teilgenommen,
und ich möchte den Kolleginnen und Kollegen für die
konstruktive Beratung danken. Wir haben in der Tat
gemeinsam sehr einvernehmlich über die Parteigrenzen
hinweg etwas haushalterisch Vertretbares und
administrativ Machbares vorgelegt. Wichtig wäre in einem
Vermittlungsverfahren dann immer – dieser Hinweis sei mir nach
der Rede des Kollegen hier gestattet –, dass alle in
dieselbe Richtung ziehen. Wenn ein Teil der Verhandler
sagt: „Wir hätten es gerne günstiger“, und ein anderer
Teil sagt: „Wir hätten es gerne, und wir haben gerade die
Beträge genannt, die aufgerufen sind“, dann passt das
nicht zusammen. Wie soll ein solches
Vermittlungsverfahren dann vernünftig und gut zu Ende geführt werden?
Wir haben hier gemeinsam etwas Gutes vorgelegt. Es
ist in der Sache gut. Und ich will für Hamburg einen
Punkt ansprechen: Dass wir für den Wohnungsbau mit
der degressiven AfA eine Verbesserung erreicht haben,
ist ein wichtiger Punkt. Wir haben nicht nur eine
Schwäche in der Wirtschaft, sondern auch eine Schwäche im
Bereich des Wohnungsbaus, die wir dringend angehen
müssen.
Wir hatten ein Paket, haben das hier vorgelegt, und
dann gab es eine Verknüpfung mit dem Thema
Agrardiesel. Ich kann auch das aus den Verhandlungen sagen:
Nicht alle Vertreterinnen und Vertreter auf der B-Seite
haben sich mit dieser Verknüpfung immer wohlgefühlt.
Man hat heute mit einer Protokollerklärung zum
Haushaltsfinanzierungsgesetz den Versuch gemacht, einen
Weg aufzuzeigen, der hier eine Zustimmung möglich
machen kann. Die Appelle, die sehr deutlich von den
beiden Ministerpräsidentinnen zu hören gewesen sind,
will ich ausdrücklich unterstützen. Die Wirtschaft
erwartet jetzt ein klares Signal, und das ist etwas, worauf wir
heute eine entsprechende Antwort brauchen. Ja, man
könnte vielleicht sagen, ein solches Paket hätte größer
ausfallen müssen. Aber ist das ein Grund, ein kleineres
Paket hier heute nicht möglich zu machen? Wir müssen
in Zukunft ein bisschen mehr fragen: Was ist tatsächlich
administrierbar? Was ist machbar? Und da wir eben in
den letzten Haushaltsjahren, zum Beispiel für das
Inflationsausgleichsgesetz, sehr viel mehr Geld, als möglich
gewesen ist, ausgegeben haben, ist hier, wo wir die
Machbarkeit für die Länder und Gemeinden betrachten
müssen, nun dieses Paket herausgekommen.
Ich möchte auch im Sinne vieler Kolleginnen und
Kollegen heute noch mal eindringlich an Sie appellieren,
diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, damit wir die
Wirtschaft in Fahrt bringen können und die
Steuereinnahmen der Zukunft sichern können. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun noch Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Hessel vom Bundesministerium der
Finanzen.
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten!
Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut darf ich heute
vor Ihnen stehen, um für das für unser Land so wichtige
Wachstumschancengesetz zu werben. Mit dem
Wachstumschancengesetz wollen wir die steuerlichen und damit
auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen
Rahmenbedingungen verbessern. Das ist – und dem wird wohl
keiner widersprechen – in der derzeitigen Lage dringend
geboten. Herzlichen Dank deswegen an alle, die
konstruktiv das vor Ihnen liegende Gesetz mitgestaltet
haben!
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum
Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Das Ergebnis führt zu
Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro für die Wirtschaft.
Das sind Entlastungen, die zugleich auch verkraftbar für
die öffentlichen Haushalte sind. Nachdem der Bundestag
am 23. Februar dieses Jahres die Beschlussempfehlung
des Vermittlungsausschusses angenommen hat, rufe ich
Sie noch einmal ganz dringend dazu auf, dem
vorliegenden ausgewogenen Kompromiss ebenfalls zuzustimmen,
damit wir endlich die erforderlichen Reformen umsetzen
können und das Gesetz in Kraft treten kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, darauf wartet die
Wirtschaft seit Ende letzten Jahres. Die Kolleginnen und
Kollegen haben vieles schon vorweggenommen. Vor
allem die beiden Ministerpräsidentinnen haben sehr viel
Inhaltliches dazu gesagt, Senator Dressel ebenfalls. Es
sind Dinge enthalten, auf die wirklich alle warten:
5 Prozent degressive AfA für den Wohnungsbau,
degressive AfA für die Unternehmen. Wichtige
Entscheidungen, die wir jetzt für die Zukunft fällen müssen. Zum
Thema Digitalisierung sage ich nur: Die E-Rechnung ist
darin enthalten. Es ist schon etwas zur
Doppelbesteuerung der Renten gesagt worden. Es sind sehr viele Dinge.
Ich verstehe, dass man manche Maßnahmen der
Bundesregierung für nicht gut befinden kann. Das ist so, das
sind auch Kompromisse, die gefunden werden. Ich kann
aber nicht verstehen, wie man Dinge in Geiselhaft
nehmen und dafür ein ganzes Land stillstehen lassen kann.
Es ist schon vieles über den Vermittlungsausschuss
gesagt worden. Wenn man einen Kompromiss hat, auf
dessen Inhalt sich alle geeinigt haben und dann andere,
sachfremde – ein Stück weit sachfremde; wir können darüber
diskutieren – Erwägungen genommen werden, um
Bereiche der Wirtschaft gegeneinander auszuspielen, dann ist
das ein Bärendienst für unser Land. Dieses Land hat
Besseres verdient, auch vonseiten des Bundesrats. Es ist
schwierig, hier Sachen in Geiselhaft zu nehmen.
Fakt ist – Staatsminister Herrmann, Sie haben so viele
Fakten angesprochen –: Die Länder wollten die 3,2
Milliarden Euro Entlastungen. Ja, es ist ein Anfang, es muss
noch viel kommen. Aber Fakt kann nicht sein, dass wir
jetzt anfangen, Sozialleistungen gegeneinander
auszuspielen und so zu tun, als ob es, wenn das Bürgergeld
abgeschafft wäre, keine Sozialleistungen mehr geben
würde und der Haushalt vollkommen frei davon wäre.
Das ist ein Stück weit unredlich. Auch das muss an dieser
Stelle gesagt werden.
Ich appelliere noch einmal ganz herzlich an Sie, dem
gefundenen Kompromiss zuzustimmen. Er ist
ausgewogen und sendet das dringende Signal, das die Wirtschaft
jetzt braucht. Darauf können wir in der jetzigen Situation
nicht aufgrund parteipolitischer Spielchen verzichten. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Wir haben keine weiteren Wortmeldungen. – Herr
Staatsminister Dulig (Sachsen) hat eine Erklärung zu
Protokoll1 gegeben.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung, zunächst zu
Punkt 2, dem Wachstumschancengesetz.
Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag des
Vermittlungsausschusses am 23. Februar angenommen. Wer
stimmt dem Gesetz in der so geänderten Fassung zu? –
Deutliche Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag
Baden-Württembergs abzustimmen. Ihr Handzeichen
bitte! – Minderheit.
Der Bundesrat hat die Entschließung damit n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Punkt 58, der
Forschungszulagenverordnung.
Wer der Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Mehrheit.
Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt.
1 Anlage 1
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der
entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung
anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 90/24)
Hierzu gibt es zunächst die Wortmeldung von Herrn
Ministerpräsident Kretschmer, Sachsen.
Michael Kretschmer (Sachsen), Berichterstatter:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen
das Ergebnis unserer Beratungen im
Vermittlungsausschuss mitteilen – ein Vermittlungsausschuss, in den wir
gegangen sind, obwohl es den einen oder anderen gab,
der der Meinung war: Wir wollen dort überhaupt kein
Ergebnis erzielen. – Aber es gab genügend Menschen,
die der Meinung waren, dass sie einen überzeugenden
und ehrlichen Kompromiss erzielen wollen, und vor allen
Dingen einen selbstbewussten Bundesjustizminister, der
in der Sache überzeugen konnte. Dies ist ein Verfahren,
das unser Land immer stark gemacht hat und, wie wir
auch bei diesem Thema sehen, zu einem guten Ergebnis
geführt hat.
Es ist uns gelungen, in der Beratung zu der Umsetzung
der EU-Richtlinie 2021/2118 für selbstfahrende
Arbeitsmaschinen die Pflichtversicherung zu verhindern und
damit eine sachgerechte, unbürokratische Lösung für
diesen wichtigen Arbeitsbereich und viele
mittelständische Unternehmen zu erzielen.
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Pentz aus
Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Hessen begrüßt das Ergebnis des
Vermittlungsausschusses ausdrücklich. Damit kommt es
nicht zu einer Versicherungspflicht für kleinere
Arbeitsmaschinen, Stapler und Sitzrasenmäher in Deutschland.
Ich sage aber auch, dass wir uns den
Vermittlungsausschuss an dieser Stelle hätten sparen können. Die Kritik
an der generellen Versicherungspflicht war schon lange
laut und deutlich vernehmbar. Mein Kollege,
Staatsminister Christian Heinz, hat sie in diesem Haus in der
letzten Sitzung nochmals vorgetragen. Die
Bundesregierung hat aber nicht auf den praktischen Rat der Länder
gehört, sondern wollte diese Regelung schlicht
durchdrücken.
Weil dies so ein griffiges Beispiel ist, möchte ich hier
zwei generelle Dinge ansprechen: zum einen, wie wir in
Deutschland grundsätzlich mit europäischen Vorhaben
umgehen, und zum anderen das Verhältnis der
Verfassungsorgane untereinander.
Meine Damen und Herren, was wir erlebt haben, ist
ein klassischer Anwendungsfall des bewussten oder
unbewussten Missverstehens europäischer Vorgaben. Wir
kennen dieses Phänomen unter der Bezeichnung „Gold
Plating“, heißt: das Veredeln von europäischen
Vorgaben, wobei „edel“ dabei nicht im eigentlichen Sinne
gemeint ist. Im Umweltrecht werden strengere Regeln als
gefordert eingeführt, in anderen Bereichen höhere soziale
oder technische Standards. Wenn es dann Ärger gibt, ist
immer die EU schuld daran. Die Bundesregierung hat
hier Hand in Hand mit der Mehrheit des Deutschen
Bundestages genau das gemacht. Obwohl die entsprechende
Richtlinie Ausnahmen von der Versicherungspflicht
vorsieht, wurden diese nicht genutzt. Meine Damen und
Herren, das Nichtnutzen von Ausnahmen ist eben auch
ein Draufsatteln, weil man nicht auf eine entlastende
Lösung für die Bürgerinnen und Bürger setzt, sondern auf
eine belastende.
Der zweite Punkt, meine Damen und Herren, ist
grundsätzlicher. Wir haben schon mehrfach über das
Verhältnis zwischen Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat gesprochen. Ich erinnere an die Debatte über
die inflationären Fristverkürzungsbitten. Der Bundesrat
ist aber keine lästige Hürde, kein Störfaktor, den die
Bundesregierung während des Gesetzgebungsverfahrens
über sich ergehen lassen muss. Nein, ich erinnere daran,
dass die Länder den Bund geschaffen haben und nicht
andersherum. Wir Länder sind also kein Störfaktor,
sondern integrale Bedingung für ein verfassungsgemäßes
Gesetzgebungsverfahren. Wenn ich in dieser Woche im
Radio höre, dass die Vorsitzende des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages die Anwesenheit
von Ländervertretern in den Ausschüssen als schräg
empfindet oder bezeichnet, dann zeigt das eine
Grundhaltung gegenüber den Ländern, die einfach nicht akzeptabel
ist. Wer diesen Weg einschlagen will, der rüttelt an den
Grundfesten unseres seit Jahrzehnten bewährten
Kooperationsverhältnisses.
Deshalb bin ich der vollen Überzeugung, dass wir
schnell wieder zu einem respektvollen Umgang
miteinander zurückkehren müssen. Das heißt nicht, dass man
in der Sache nicht heftig miteinander ringen soll, aber ein
funktionierendes Gesetzgebungsverfahren und ein
respektvoller Umgang sind starke Argumente für eine
funktionierende Demokratie. Daran, meine Damen und
Herren, sollten wir in diesem Haus, im Deutschen Bundestag
und in der Bundesregierung alle ein gemeinsames
Interesse haben.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag des
Vermittlungsausschusses angenommen.
Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Wer dem
Gesetz in der Fassung des Vorschlags des
Vermittlungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Ich rufe Punkt 4 auf:
TOP 4
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären
Versorgung durch Transparenz
(Krankenhaustransparenzgesetz) (Drucksache 113/24)
Das Gesetz kommt unverändert aus dem
Vermittlungsausschuss zurück.
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Bürgermeister
Dr. Peter Tschentscher das Wort.
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg),
Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Krankenhaustransparenzgesetz geht es um die
Einführung eines öffentlich einsehbaren Registers, das über das
Angebot und die Qualität der Kliniken in Deutschland
informiert. Patientinnen und Patienten beziehungsweise
ihre behandelnden oder beratenden Ärztinnen und Ärzte
sollen sich damit besser entscheiden können, welche
Klinik für die vorgesehene Behandlung am besten
geeignet ist.
Das ist im Prinzip eine sehr gute Sache. Dennoch hat
der Bundesrat im November letzten Jahres in dieser
Angelegenheit den Vermittlungsausschuss zur
grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen.
Klärungsbedarf bestand erstens bei der Ausgestaltung des Registers
beziehungsweise der Definition von Leistungsgruppen,
die später auch bei der Krankenhausreform eine Rolle
spielen, zweitens beim Verwaltungsaufwand der Kliniken
im Hinblick auf die Meldepflichten und drittens bei der
Regelung des Rechtsweges. Darüber hinaus wurde in der
Beratung thematisiert, wie die Kliniken bis zum
Inkrafttreten der geplanten Krankenhausreform dem
wirtschaftlichen Druck standhalten und die enorm steigenden
Kosten schultern können.
In der weiteren Abstimmung ist die Bundesregierung
auf bestimmte Forderungen der Länder eingegangen,
indem sie eine Protokollerklärung zugesichert hat, die
heute auch vorliegt. Der Gesetzentwurf selbst ist
unverändert geblieben. In der Protokollerklärung betont die
Bundesregierung, dass sie die Krankenhäuser schon im
laufenden Jahr 2024 durch eine schnellere Zahlung der
Krankenkassen an die Krankenhäuser und durch
Energiehilfen in Milliardenhöhe entlasten wird. Zudem
verweist sie darauf, dass die Krankenhäuser mit dem
Krankenhaustransparenzgesetz zusätzlich 6 Milliarden Euro
Liquidität erhalten. Mit der Krankenhausreform soll
zudem ein Transformationsfonds in zweistelliger
Milliardenhöhe geschaffen werden, der jeweils zur Hälfte von
den Ländern und aus dem Gesundheitsfonds finanziert
wird. Möglichst ab 1. Juli dieses Jahres, spätestens ab
1. Januar 2025, sollen die Landesbasisfallwerte angepasst
werden, um die Tarifsteigerungen der
Krankenhausbeschäftigten schneller und umfassender zu
berücksichtigen.
Der Bundesgesundheitsminister hat im
Vermittlungsausschuss bestätigt, dass die Anpassung in voller Höhe
am sogenannten Orientierungswert ausgerichtet wird.
Das ist ein wichtiger Detailpunkt, denn dieser
Orientierungswert ist ein spezifischer Indikator für die
tatsächlichen Kostensteigerungen von Krankenhäusern.
Schließlich erklärt die Bundesregierung noch einmal
ausdrücklich, dass bei der anstehenden
Krankenhausstrukturreform die Belange der ländlichen und
strukturschwächeren Räume besonders berücksichtigt werden.
Auf Grundlage dieser Zusagen hat der
Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar empfohlen, das
Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen. Es liegt uns
nun zur Abstimmung vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit der
Bericht. Aus meiner Sicht sollte der Bundesrat die
Einführung des Transparenzregisters nicht länger aufhalten
und das Vermittlungsergebnis heute bestätigen. Die
Veröffentlichung einheitlich strukturierter Leistungs- und
Qualitätsdaten von Krankenhäusern ist ein wichtiger
Schritt für mehr Transparenz im Gesundheitswesen. Die
von der Bundesregierung zugesagten finanziellen
Entlastungen der Krankenhäuser, insbesondere die Anpassung
der Landesbasisfallwerte anhand des
Orientierungswertes, sind dringend erforderlich. Aus diesen Gründen wird
Hamburg heute für das Krankenhaustransparenzgesetz
stimmen. Ich bitte möglichst viele, dies ebenfalls zu
tun. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Dr. Tschentscher! – Mir liegen weitere Wortmeldungen
vor. Das Wort hat Herr Minister Professor Dr. Hoff aus
Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist
deutlich gemacht worden: Wir haben ein
Vermittlungsausschussergebnis zum Krankenhaustransparenzgesetz.
Das war die Grundlage der Diskussion. Gleichzeitig ging
es in der Diskussion darum – und darüber werde ich hier
sprechen –, dass mit dem Krankenhaustransparenzgesetz
der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. An
dieser grundlegenden Problematik hat sich nichts geändert.
Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen
Landesteilen sind Staatsziel, sowohl im Grundgesetz als auch in
unseren Landesverfassungen. Das gilt auch für
Thüringen. Ob dieses Verfassungsziel auch Verfassungsrealität
wird, wird für Bürgerinnen und Bürger in wesentlicher
Weise dadurch spürbar, ob wohnortnahe, gute
Gesundheitsversorgungseinrichtungen zu erreichen sind.
Es wird ja in verschiedenen Bundesländern immer
vom Stadt-Land-Gefälle gesprochen. Das haben wir in
Thüringen nicht. Wir haben überwiegend ländlichen
Raum. Die Krankenhäuser in diesem ländlichen Raum
sind wichtige, eigentlich unverzichtbare
Strukturinstitutionen, um diese gleichwertigen Lebensverhältnisse zu
gewährleisten. Wenn diese Basisinstitutionen der
gleichwertigen Lebensverhältnisse in Gefahr geraten, dann
geraten auch die gleichwertigen Lebensverhältnisse
insgesamt in Schieflage.
Es gibt Voraussetzungen – und das ist von Kollege
Tschentscher angesprochen worden –, die für die
Krankenhäuser gewährleistet sein müssen, um einen kalten
Strukturbruch zu verhindern. Ein wesentlicher Punkt sind
die enormen Kostensteigerungen, vor denen die
Krankenhäuser stehen. Das sind auf der einen Seite
Energiepreissteigerungen, inflationsbedingte Preissteigerungen.
Das sind auf der anderen Seite aber auch
Lohnsteigerungen, die dankenswerterweise daher kommen, dass starke
Gewerkschaften gute Tarifabschlüsse erreichen. Aber
anders als andere Branchen können die Krankenhäuser
diese Kosten nicht einfach an die Kundinnen und
Kunden, hier: die Patientinnen und Patienten, weiterreichen.
Das ist gut und richtig so; aber gerade deshalb ist es
unverzichtbar, dass der Bund die Krankenhäuser in dieser
Situation zusätzlich unterstützt.
Die Punkte, die vom Bundesgesundheitsminister
benannt und vom Kollegen Tschentscher hier dargestellt
worden sind, sind im Wesentlichen keine zusätzlichen
Hilfen, sondern bereits in der Vergangenheit getroffene
Zusagen, die jetzt quasi zum zweiten Mal auf den
Preiszettel gestellt werden. Aber damit wird die Rechnung
nicht besser. Der angekündigte Transformationsfonds
wird mit dem geplanten Inkrafttreten ab 2026 eben nicht
die kurzfristige Entlastung bringen, die die
Krankenhäuser jetzt brauchen. Er soll darüber hinaus zu je 50 Prozent
von den Ländern finanziert werden und von der
gesetzlichen Krankenversicherung, also von den Patientinnen
und Patienten.
Nun ist es aber so: Wenn im Jahr 2024 das Dach
brennt, kommt die Feuerwehr nicht erst 2026. Und wenn
das Dach brennt, kommt sie auch nicht erst dann, wenn
die Betroffenen sich an den Kosten für das Löschwasser
beteiligen. Insofern stimmt mit dem
Transformationsfonds, wie er hier vorgeschlagen wird, etwas ganz
grundsätzlich nicht. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig –
das habe ich bereits deutlich gemacht –, dass der Bund
sofort und nicht erst in einigen Jahren hilft, denn dann
kommt die Hilfe im Zweifel zu spät und die
Krankenhäuser sind insolvent. In diesem Fall würde die
Bundesregierung mit der größten Privatisierungswelle von
freigemeinnützigen und öffentlichen Krankenhäusern
verbunden. Das kann hier keiner wollen, denn die arbeitsteilige
Struktur aus öffentlichen Krankenhäusern,
freigemeinnützigen Krankenhäusern und privaten
Krankenhausträgern ist die gute Struktur unseres stationären
Gesundheitssystems.
Was heißt das im Klartext? Wir unterstützen
grundsätzlich die geplante Reform der
Krankenhaustransparenz. Aber es müssen eben die richtigen Schritte zur
richtigen Zeit erfolgen. Das heißt beim
Transparenzgesetz:
Erstens. Ja, wir wollen diese Transparenz, aber wir
wollen sie mit weniger Bürokratie. Davon ist dieses
Gesetz bisher weit entfernt. Das ist ein Problem.
Zweitens. Zuerst muss die Bezahlung der
Krankenhäuser geklärt werden, dann können Transparenz und
Bürokratieabbau realisiert werden. Ich wiederhole es
noch mal: Nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun,
sondern jetzt die Finanzierung angehen, denn ein
insolventes oder geschlossenes Krankenhaus wird keine
Transparenz mehr herstellen.
Dann zur Frage der Finanzierung. Nehmen wir die
Tarifsteigerungen! Es werden die Tarifsteigerungen ab dem
Jahr 2024 berücksichtigt. Die vorherigen
Tarifsteigerungen bleiben außer Acht. Das ist ein Problem. Nicht
einbezogen sind in den bisherigen Tarifanpassungen die
zusätzlichen Urlaubstage, der erhöhte Freizeitausgleich
bei den Bereitschaftsdiensten. Aber auch diese sind quasi
kostenrelevant und müssen mitberücksichtigt werden.
Aus diesem Grunde ist der Vorschlag zur
Tarifanpassung, den der Bundesminister hier vorgelegt hat, aus
unserer Sicht nicht ausreichend.
Drittens. Es ist gerade eben über das Verhältnis
zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat
gesprochen worden. Es ist mit Sicherheit so – und die Sitzung
macht es deutlich –, dass der Bundesrat für die
Bundesregierung häufig ein unbequemes Gremium ist. Aber dass
man jetzt dazu übergeht, ein ursprünglich
zustimmungspflichtiges Gesetz nicht mehr zustimmungspflichtig zu
machen, um damit den Bundesrat zu umgehen, scheint
mir kein besonders guter Weg zu sein. Wir haben einen
besseren Vorschlag: Einfach einen Gesetzentwurf
vorlegen, bei dem die Länder im Ergebnis auch mitgehen
können! Dann braucht man auch keine Sorge zu haben,
dass das Gesetz im Bundesrat keine Zustimmung findet.
Unsere Landesregierung hat sich die Entscheidung
nicht leicht gemacht. Unsere Gesundheitsministerin
plädiert dringend für den Einspruch zu diesem VA-Ergebnis.
Innerhalb der Landesregierung gab es dazu kein
einheitliches Votum. Vor diesem Hintergrund wird sich
Thüringen in der Sache enthalten. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Professor Dr. Hoff! – Das Wort hat Staatsministerin
Gerlach aus Bayern.
Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege
Hoff hat schon sehr viele richtige Details genannt. Daher
will ich es relativ knapp halten. Wir beschäftigen uns ja
hier im Bundesrat schon zum zweiten Mal mit dem
Krankenhaustransparenzgesetz. Das durchaus
enttäuschende Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist
bekannt: Das Gesetz wurde nämlich in unveränderter
Fassung bestätigt. Von einem inhaltlichen Kompromiss oder
einem Eingehen auf die berechtigten Kritikpunkte, die
angeführt wurden, die dann letztendlich zur Anrufung des
Vermittlungsausschusses geführt haben, kann keine Rede
sein. Es wurde eine Chance vertan, dieses Gesetz noch
aufs richtige Gleis zu setzen. An der Haltung Bayerns zu
diesem Gesetz hat sich daher nichts geändert. Wir lehnen
das Krankenhaustransparenzgesetz in der vorgelegten
Form weiterhin ab.
Enttäuschend ist aber auch, dass der Bund nach wie
vor nicht im notwendigen Umfang und vor allem nicht in
der gebotenen Eile für finanzielle Verbesserungen bei
den Krankenhausbetriebskosten sorgt. Eines steht fest:
Die finanziellen Probleme der Krankenhäuser werden
durch gerade explodierende Betriebskosten ausgelöst, für
die allein der Bund zuständig ist. Dass die Regelungen im
KHTG zur Verbesserung der Liquidität der Kliniken in
keinem Fall ausreichen, ist schon lange klar. Das wurde
ja gestern beim DRG-Forum vom
Bundesgesundheitsminister selbst eingestanden.
Die Liquiditätsverbesserungen haben faktisch keine
Mehreinnahmen für die Krankenhäuser zur Folge,
sondern ziehen eigentlich nur die Einnahmen zeitlich vor, die
den Kliniken ohnehin zustehen. Das ist also kein frisches
Geld. Angesichts der bekannten, sehr schwierigen
Situation der Krankenhäuser braucht es eine rasche zusätzliche
Unterstützung durch den Bund, um diesen kalten
Strukturwandel, in dem wir uns gerade befinden, die
Pleitewelle, die schon angerollt ist, irgendwie noch zu verhindern
und dafür zu sorgen, dass in einen Strukturwandel, in
eine Reform, in eine Krankenhausreform hineingegangen
werden kann. Wir haben das als Länder bereits in einer
gemeinsamen Initiative zur kurzfristigen wirtschaftlichen
Sicherung der Krankenhäuser gefordert, die im Bundesrat
beschlossen wurde. Diese Forderung bleibt weiterhin
aktuell. Wichtig ist, dass der Bund rasch handelt, denn
den Krankenhäusern läuft in einigen, wenn nicht sogar in
allen Bundesländern die Zeit davon. Die Kliniken
brauchen jetzt Hilfe, um nicht von einer unkontrollierten
Pleitewelle überrollt zu werden.
Auch beim Transformationsfonds weigert sich der
Bund, seiner Verantwortung nachzukommen. Die
Bundesregierung hat sich ja als großzügiger Spender mit
50 Milliarden Euro, einem schweren Topf, dargestellt.
Allerdings ist der Punkt, dass der Bundesanteil von
25 Milliarden Euro komplett zulasten der Beitragszahler
finanziert werden soll. Den Ländern will der
Bundesminister einfach die anderen 25 Milliarden Euro
aufdrücken – zusätzlich zu den bisherigen
Investitionskostenförderungen, die wir auch noch haben. Dies wurde zu
keinem Zeitpunkt mit den Ländern besprochen, sondern
einfach willkürlich festgesetzt. Da muss man schon
feststellen, dass der Bundesregierung offenbar immer noch
nicht hinreichend bewusst ist, dass man, wenn man
Reformen anstrebt, wenn man Reformschritte auch wirklich
gemeinsam gehen will, alle Beteiligten einbeziehen muss.
Wir bleiben deshalb bei unserer ablehnenden Haltung
zum Krankenhaustransparenzgesetz.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Staatsministerin Gerlach! – Das Wort hat Minister Lucha
aus Baden-Württemberg.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Unsere Krankenhäuser stehen noch mehr unter Druck als
letztes Jahr. Die Not ist mittlerweile so groß, dass quasi
wöchentlich Insolvenzverfahren angemeldet werden. In
allen betroffenen Regionen führt das zu höchster
Verunsicherung. Auch in einem Bundesland wie Baden-
Württemberg, das in den letzten Jahren schon sehr viele
Konzentrationsprozesse hinter sich hat und das die
niedrigste Bettendichte aller Flächenländer aufweist, gibt es
diesen Trend, weil die Einnahmesituation der Häuser
durch die fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten nicht
mehr gegeben ist. Umso wichtiger wäre es gewesen, die
dringend benötigte Krankenhausreform schnell und
konsequent voranzubringen.
Herr Bundesminister, wir waren auf einem guten Weg.
Den haben Sie einseitig verlassen. Mit dem
Krankenhaustransparenzgesetz haben Sie sich verzettelt, einem
Gesetz, das bis heute in der gesamten Fachwelt bei jedem
einzelnen Klinikum – außer den Universitätsklinika – auf
Ablehnung stößt. Sie haben tatsächlich den zweiten vor
dem ersten Schritt gemacht. Man muss an dieser Stelle
sagen – ich bin Herrn Hoff sehr dankbar für das, was er
angesprochen hat –: Wir haben unter der Federführung
Baden-Württembergs als Vorsitzland im letzten Jahr ein
gutes Verfahren gehabt, ein wirklich kollegiales
Auswiegen der Interessen zwischen Bund und Ländern. Wir
haben gute Ergebnisse gehabt. Als wir diese guten
Ergebnisse hatten, haben Sie sich aus dem Prozess
verabschiedet und sich nur noch auf Ihr Transparenzgesetz
konzentriert, das nicht einmal das wert ist, was
draufsteht, denn Sie weisen Leistungsgruppen zu, die es noch
gar nicht gibt, weil wir Länder diese Leistungsgruppen in
unserer Hoheit erst zuteilen müssen. Wir haben Ihnen
sehr viele Vorschläge gemacht, wie wir das besser
machen können, wie wir das Register aktualisieren können,
wenn die Länder ihre Pläne – für die man ja Beteiligung
und Umlauf braucht – gemacht haben. Das wollten Sie
nicht. Es ist mittlerweile sehr ernüchternd, dass Sie im
Prinzip nicht auf Argumente, auf Ausgleich gesetzt
haben. Vielmehr konterkarieren Sie jetzt die Transparenz.
Sie verwirren und verunsichern die Patientinnen und
Patienten. Sie machen es uns Ländern noch schwerer, das
planerisch ordentlich umzusetzen.
Ich habe es eingangs schon gesagt: Bei der
Erarbeitung des Eckpunktepapiers waren wir sehr konstruktiv –
in der Hauptversammlung in Friedrichshafen, bei Ihnen
im Ministerium. Wir waren sehr weit. Wir haben uns auf
65 qualitative Leistungsgruppen verständigt – ein Dank
an NRW, das dafür die Vorarbeit geleistet hat –, auf
sektorenübergreifende Versorgung, auf die
Planungshoheit der Länder, die zu entscheiden haben, wo, an
welchem Standort die Konstruktion von Leistungsgruppen
stattfindet. Es gibt in meiner Herkunftsmundart den
Begriff der „beleidigten Leberwurscht“. Weil wir Ihnen
beim Transparenzgesetz nicht gefolgt sind, haben Sie uns
die Reformarbeit nicht mehr ermöglicht, und jetzt
präsentieren Sie im Reformgesetz Rückschritte. Das ist eine
staatsmonopolistische Regulierung von oben nach unten,
und das wird nicht gehen. Sie haben die
Zustimmungspflicht aufgekündigt. Das ist wirklich ein
Vertrauensbruch.
Lieber Herr Bundesminister, wir werden auch heute
diesem Transparenzgesetz nicht zustimmen. Sie müssen
zurückkehren zur Vernunft, zur Arbeit, zum Ausgleich,
auch die Nöte der Menschen in der Fläche sehen.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass Ihr Horizont doch
sehr von Gesichtspunkten, die die Universitätsklinika
betreffen, geprägt ist. Aber dieses Land mit 82 Millionen
Einwohnern ist viel breiter aufgestellt. In diesem Sinne
hoffe ich, dass wir in der nächsten Runde noch mal
bessere Verhandlungen hinbekommen.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Minister Lucha! – Das Wort hat Minister Dr. Jung aus
dem Saarland.
Dr. Magnus Jung (Saarland): Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Die Reform unseres Krankenhauswesens
beschäftigt uns Länder, den Bundestag und die Bundesregierung
nicht erst seit dieser Legislatur. Doch noch nie standen
wir so kurz davor, eine Krankenhausreform auch
tatsächlich umsetzen zu können. Noch nie war uns und der
Bevölkerung die Notwendigkeit einer solchen Reform
bewusster, und noch nie war es drängender, zu einem
Ergebnis zu kommen.
Die große Mehrheit der Krankenhäuser befindet sich
in einer dramatischen Situation. Sie schreiben seit Jahren
rote Zahlen, und eine Besserung ist nicht in Sicht. In
einem schwierigen Umfeld kamen in den letzten Jahren
die Pandemie, Energiepreissteigerungen und Personalnot
hinzu. Ein Verharren im Status quo würde die Situation
weiter verschärfen. Schon jetzt sind die Abmeldungen
von der Notfallversorgung, temporäre Stilllegungen
ganzer Stationen und weitere Schließungen ganzer Standorte
an der Tagesordnung. Das muss sich dringend ändern.
Wenn wir heute das Krankenhaustransparenzgesetz
beschließen, ist dies nicht nur eine Entscheidung über
dieses Gesetz selbst. Es ist vor allen Dingen eine
Entscheidung, ob wir weiterhin gemeinsam den Weg zu
einer umfassenden Krankenhausreform gehen wollen.
Das grundsätzliche Anliegen des
Krankenhaustransparenzgesetzes ist die Einführung eines
Transparenzverzeichnisses. Patientinnen und Patienten können sich so
zukünftig besser über verfügbare Leistungen und die
Qualität von Krankenhäusern informieren. Dieses
Anliegen im Sinne der Bevölkerung kann grundsätzlich nur
unterstützt werden.
Im Detail sind dennoch Punkte enthalten, die man zu
Recht kritisieren kann. Dies betrifft bereits die Anzahl an
Leveln, auf die man sich zwischenzeitlich geeinigt hat.
Zusätzlich sollen im Internet Informationen bezogen auf
die Krankenhausstandorte, das jeweilige
Leistungsangebot, die personelle Ausstattung, die Fallzahl, die
Leistungsgruppe sowie weitere Qualitätsdaten veröffentlicht
werden. Das stellt zweifelsohne eine Verbesserung
gegenüber der aktuellen Situation dar, doch ob das einer
wirklich nachvollziehbaren und übersichtlichen
Darstellung für Patientinnen und Patienten entspricht, ist
fragwürdig. Auch der mit dem Gesetz verbundene
Bürokratieaufwand für die Krankenhäuser muss reduziert werden,
und die vereinbarte frühere Bereitstellung von
Liquiditätsmitteln für die Krankenhäuser ist notwendig, aber
noch lange nicht ausreichend. Es gibt zu Recht die
Bedenken, dass die Mittel nicht in der versprochenen Höhe
zur Verfügung bei den Krankenhäusern ankommen. Auch
handelt es sich im Rahmen des
Krankenhaustransparenzgesetzes nur um ein Vorziehen von ihnen ohnehin
zustehenden Geldern. Dies sichert vielleicht das kurzfristige
Überleben einiger Häuser, an den strukturellen Defiziten
ändert es aber nichts. Die Prognose für 2024 und 2025 ist
weiter schlecht.
Lassen Sie es mich also ganz deutlich sagen, liebe
Kolleginnen und Kollegen: Es braucht jetzt substanziell
mehr Geld für den lebensbedrohlich gefährdeten
Patienten Krankenhaus. Die zentralen Fragen und
Weichenstellungen müssen in der eigentlichen Krankenhausreform
im Rahmen des seit Kurzem im Referentenentwurf
vorliegenden
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und seinen Ausführungsverordnungen diskutiert und
verständigt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zustimmung
zum Krankenhaustransparenzgesetz heute ist in erster
Linie eine dringend benötigte Liquiditätsspritze für
unsere Krankenhäuser und ein Schritt hin zu mehr
Transparenz. Lassen Sie mich aber auch deutlich sagen: Die
Zustimmung heute ist ein Vertrauensvorschuss dahin
gehend, dass wir Länder im Rahmen der
Krankenhausreform mitgenommen werden wollen und müssen. Hier
muss von der Bundesregierung zukünftig mehr
Bewegung drin sein. Hauptsächlich ist die Zustimmung heute
aber die Grundlage dafür, dass wir im notwendigen
Prozess der Krankenhausreform überhaupt weiterkommen.
Denn wir brauchen diese Reform, und zwar lieber heute
als morgen. Die Zustimmung zeigt unsere Verantwortung
für das gemeinsame Ziel, durch eine Krankenhausreform
eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und
nachhaltig ausfinanzierte Krankenhauslandschaft für die
Bevölkerung sicherzustellen. – Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Dr. Jung! – Das Wort hat Minister Dr. Philippi aus
Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Liebe Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Dass wir hier und heute erneut über das
Krankenhaustransparenzgesetz sprechen, ist das Ergebnis eines langen
Weges, der bis hierhin durchaus steinig war. Aber wie bei
einer anstrengenden Wanderung zählt am Ende, dass man
den Gipfel erreicht hat. In dem Ziel, den Patientinnen und
Patienten einen besseren Überblick über die
Krankenhauslandschaft zu verschaffen und mehr Transparenz in
Leistungen und Qualität zu bringen, waren Bund und
Länder schnell einig.
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die
Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Es
bildet die Basis für die geplante Veröffentlichung von
Struktur- und Leistungsdaten von Krankenhäusern in
Deutschland. Wir hatten und haben in Teilen durchaus
Dissens, was das Erreichen dieser Ziele über das
Transparenzgesetz anbelangt. Politik ist aber gut beraten,
Kompromisse zu finden und Brücken zu bauen. In
diesem Sinne können wir heute ein klares Zeichen setzen
und politische Handlungsfähigkeit demonstrieren. Denn
es geht um ein Gesamtpaket, das den Krankenhäusern
dringend notwendige Liquidität garantiert, Maßnahmen
zu mehr Transparenz auf den Weg bringt und den Prozess
der großen Krankenhausreform positiv beeinflusst. Dabei
sage ich sehr deutlich: Die versprochenen Gelder müssen
vom Bund beziehungsweise von den Kassen auch in der
angekündigten Form zügig fließen.
Vor der Veröffentlichung der Krankenhausdaten ist
hingegen noch erhebliche Arbeit zu leisten. Die
Krankenhäuser müssen dem Institut für das Entgeltsystem im
Krankenhaus, InEK, künftig folgende ergänzende
Angaben übermitteln: erstens die Zuordnung von Leistungen
zu Leistungsgruppen, zweitens den Standortbezug bei
Diagnosen und Prozeduren und drittens Daten zum
Pflegepersonal sowie Daten zum ärztlichen Personal. Zudem
muss das InEK bei ihm vorhandene Daten auswerten und
an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen, IQTIG, übermitteln. Das IQTIG
wertet diese Daten aus und übermittelt die Auswertung an
das Bundesgesundheitsministerium zur Veröffentlichung.
Das alles, meine Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, klingt nicht nur kompliziert, sondern
ist es auch und ist Menschen außerhalb des
Gesundheitssektors kaum vermittelbar. Wer im
Krankenhausbereich arbeitet, weiß aber sehr genau: All diese Dinge
verursachen zunächst einmal Mehrarbeit. Ich habe großes
Verständnis dafür, dass dieser Umstand bei vielen
Betroffenen nicht auf Begeisterung trifft. Gleichwohl
werden wir diese Kröte schlucken müssen, wenn wir bei den
notwendigen Veränderungen weiterkommen wollen.
Denn nur, wenn diesem Transparenzgesetz zugestimmt
wird, kann mit dem
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz endlich die dringend notwendige finanzielle
Unterstützung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht
werden. Dafür ist es wirklich knapp vor zwölf. Daher
hoffe ich sehr, dass wir nunmehr hier und heute
gemeinsam diesem Gesetz zustimmen, denn dann beginnt für
uns alle erst die eigentliche Arbeit.
Bund und Länder müssen zeitnah den kürzlich
veröffentlichten Referentenentwurf zum
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bewerten und auch noch
deutlich nachbessern. Wir müssen mit der anstehenden
Reform zügig die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit
die Betriebskostenfinanzierung, für die der Bund
zuständig ist, grundlegend verbessert und neu gestaltet werden
kann. Besonders vordringlich ist die zeitnahe, volle
Refinanzierung der Kostensteigerungen durch
Tarifabschlüsse und Inflation durch die Umsetzung des
Orientierungswertes beim Landesbasisfallwert noch in diesem Jahr
sowie die vollständige Refinanzierung der
Tarifsteigerungen. Die Krankenhäuser brauchen dringender denn je
Planungssicherheit, was ihre Erlössituation angeht.
Ansonsten ist keine Reform mehr erforderlich, weil es zu
ungesteuerten Insolvenzen und Schließungen kommen
wird. Perspektivisch ist das bisherige rein fallabhängige
Vergütungssystem abzulösen durch eine Vergütung, die
die unvermeidbaren Kosten der Vorhaltung deutlich
stärker in den Vordergrund rückt. Hierzu enthält der
Referentenentwurf zum KHVVG erste gute
Lösungsansätze, die aber in den weiteren Beratungen zwischen den
Ländern und dem Bund noch abgestimmt und auch noch
verbessert werden müssen.
Dabei ist klar: Die Krankenhausplanung ist und bleibt
Ländersache. Und aus Sicht eines großen Flächenlandes:
Krankenhäuser als Teil der Daseinsvorsorge dürfen nicht
nur in Metropolen oder Oberzentren liegen. Auch die
ländliche Bevölkerung braucht Zugang zu teilstationären
und stationären Angeboten und modernen
Kombinationen aus ambulanter und stationärer
Gesundheitsversorgung. Darauf werden wir im weiteren Prozess achten. –
Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Dr. Philippi! – Das Wort hat Professor
Dr. Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Kolleginnen und Kollegen! Zunächst noch einmal zurück:
Wofür machen wir dieses große Krankenhausgesetz?
Wofür machen wir das Transparenzgesetz? Wir haben
drei Probleme: Die deutschen Krankenhäuser sind massiv
überbürokratisiert, ökonomische Aspekte dominieren oft
den klinischen Alltag, und wir haben Qualitätsdefizite.
Auch Qualitätsdefizite sind bedeutsam. Wir müssen
davon ausgehen, dass ungefähr ein Drittel der
Krebspatientinnen und Krebspatienten in Deutschland nicht in
Kliniken behandelt werden, wo sie optimale
Behandlungsergebnisse zu erwarten hätten – und das nicht, weil wir zu
wenig Kapazitäten in den Kliniken hätten, die
spezialisiert sind, sondern weil diese Patientinnen und Patienten
dort nicht ankommen und stattdessen dort versorgt
werden, zum Teil auch aus ökonomischen Gründen, wo die
Versorgung besser sein könnte.
Wir haben große Schwierigkeiten, ein unkontrolliertes
Krankenhaussterben abzuwenden. Als wir vor zwei
Jahren mit der Reform begonnen haben, habe ich gesagt:
Wenn wir diese Reform nicht machen, werden wir ein
unkontrolliertes Krankenhaussterben sehen. – Das hat
jetzt begonnen.
Haben wir mit dieser Reform bisher Zeit verloren?
Das haben wir nicht. Wir haben im Sommer 2023
Eckpunkte beschlossen. Nur Bayern hat dagegengestimmt.
Diese Eckpunkte haben wir in den folgenden acht
Monaten umgesetzt in einen Referentenentwurf, in dem wir
alle Bedenken, alle Vorschläge, alle konstruktive Kritik
der Länder aufgegriffen hatten. Parallel haben wir das
Krankenhaustransparenzgesetz gemacht, das wir heute
verabschieden wollen, und wir werden am 24. April mit
dem großen Krankenhausgesetz im Kabinett sein. Am
17. April werden wir eine große Länderanhörung haben
auf Ministerebene, am 11. April ein Spitzentreffen mit
den Verbänden. Die Kommunen kommen ebenfalls am
11. April. Am 12. April haben wir erneut ein Treffen mit
Praktikern. Parallel wird an dem Grouper für das
Krankenhausgesetz gearbeitet auf der Grundlage der
hervorragenden Vorarbeit aus Nordrhein-Westfalen, sodass wir
im September den Grouper schon fertig haben werden.
Somit wird das Gesetz im Herbst beschlossen werden
und wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können. Wir
haben daher im Jahr 2025 die ersten Länder, die Ende
2025 die Leistungsgruppen zuordnen können, 2026 die
anderen Länder. 2027 kommt die Konvergenzphase,
2028 das zweite Jahr der Konvergenzphase, 2029 der
Vollausgleich. Somit sind wir genau in dem Plan, den wir
uns in den Eckpunkten gemeinsam gegeben haben. Wir
haben keine Minute Zeit verloren, und wir werden dieses
Gesetz gemeinsam abschließen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses
Gesetz ein Gesetz ist, das die kleineren, ländlichen
Krankenhäuser erhalten soll und auch erhalten wird. Durch die
Vorhaltepauschalen von 60 Prozent der Kosten, die vorab
fließen, auch unabhängig von der Leistungsmenge,
bekommen diese Krankenhäuser, die oft in Regionen
liegen, die durch Wegzug, durch geringere
Bevölkerungsdichte geprägt sind, eine Existenzgrundlage – auch durch
Spezialisierung.
Wir werden den Orientierungswert auszahlen – dazu
komme ich gleich noch –, und die Krankenhäuser können
in eine neue Struktur überführt werden, Level-1i-
Kliniken, wo sie auf der Grundlage von tagesgleichen
Pflegesätzen unbürokratisch eine gute Grundlage haben
für eine Basisversorgung auf dem Land. Wir sind den
Ländern entgegengekommen und haben gesagt: Wenn
die kleineren Häuser auf dem Land, die für die
Sicherstellung der Versorgung notwendig sind, die hohen
Qualitätskriterien nicht erfüllen können, setzen wir diese
Qualitätskriterien aus.
Wir haben darüber hinaus mittlerweile alle Zusagen
aus der Protokollerklärung im Referentenentwurf
umgesetzt, die da wären: Wir schützen insbesondere die
kleinen Häuser auf dem Land. Wir werden 2024 die
Tariferhöhungen, die stattgefunden haben, voll umsetzen und
rückwirkend erstatten. 2025 soll der Landesbasisfallwert
den kompletten Orientierungswert umsetzen. Das sind
übrigens, Herr Hoff, keine alten Zusagen. Vielmehr ist
das in der Protokollerklärung zum ersten Mal zugesagt
worden und im Referentenentwurf bereits umgesetzt. Das
sind keine Wiederholungen. Darüber hinaus haben wir
einen Transformationsfonds aufgesetzt von insgesamt
50 Milliarden Euro mit einer Überbrückung, sodass im
Jahr 2025 bereits 2,5 Milliarden Euro aus dem
Krankenhausstrukturfonds fließen können. Somit werden die
Mittel nahtlos bezahlt.
Erlauben Sie mir noch einen letzten Satz! Ich höre
immer wieder, dass das die falsche Reihenfolge wäre;
zuerst müssten die Gelder fließen. Die Gelder müssen
fließen, damit wir die Krankenhäuser retten können; das
ist unbenommen. Aber dass hier immer wieder gesagt
wird – Herr Hoff hat es gesagt, Herr Lucha hat es gesagt,
Frau Gerlach hat es angedeutet –, erst müssten die Mittel
fließen, bevor für die Patientinnen und Patienten
Transparenz hergestellt wird, ist aus meiner Sicht ethisch nicht
richtig, nicht haltbar. Ich kann dem Krebspatienten, der in
diesem Jahr seine schwere Erkrankung bekommt und wo
die ganze Familie hofft, dass wir eine gute Versorgung
haben, nicht sagen: Ich darf euch jetzt nicht sagen, wer
die beste Behandlung anbietet. Wir müssen erst warten,
bis die Mittel geflossen sind. Vielleicht in zwei oder drei
Jahren! – Das kann nicht die Botschaft an die
Patientinnen und Patienten sein. Daher ist es ganz richtig, dass wir
dieses Transparenzgesetz beschließen.
Ich bedanke mich für die hervorragende sachliche
Erörterung, Diskussion im Vermittlungsausschuss, im
Verfahren und bitte Sie um Zustimmung. – Ich danke Ihnen.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Professor Dr. Lauterbach!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung.
Bayern hat beantragt, zu diesem Gesetz Einspruch
einzulegen. Ich frage daher: Wer will Einspruch einlegen? –
Das ist eine Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, gegen das
Gesetz k e i n e n Einspruch einzulegen.
Herr Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl
Lauterbach gibt eine Erklärung zu Protokoll1.
Es bleibt noch über die in Ziffer 3 der
Drucksache 541/1/23 empfohlene Entschließung abzustimmen.
Wer die Entschließung fassen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich rufe Punkt 6 auf:
TOP 6
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und
zur Änderung weiterer Vorschriften
(Cannabisgesetz – CanG) (Drucksache 92/24)
Mir liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erstes
hat das Wort Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aus
Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die multiplen
Krisen in unserer Zeit rühren an der europäischen
Friedensordnung, an unserer Art, zu leben und zu
wirtschaften, aber auch an unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung. Und als hätten wir mit der Bewältigung
dieser Krisen nicht genug zu tun, werden wir als
Bundesrat mit einem Cannabisgesetz konfrontiert, das ich
persönlich nachdrücklich ablehne. Ich sehe mich in guter
Gesellschaft mit einer breiten Koalition aus Vertretern
der Ärzteschaft, der Lehrerschaft, der Polizei und der
Wissenschaft, die im Dezember 2023 in einem
gemeinsamen Appell alle Abgeordneten des Deutschen
Bundestages vor diesem Gesetz gewarnt hat. Ich könnte die Liste
der einzelnen Institutionen hier vortragen.
Der Forderung des Bundesrates vom 23. September
2023, das Inkrafttreten zu verschieben, wurde nicht
Rechnung getragen, ebenso wenig zum Beispiel der
Kritik an den üppigen Besitzmengen, an den Regelungen zu
Anbauvereinigungen, an den rückwirkenden
Amnestieregelungen oder an den Abständen zu Einrichtungen, die
von Minderjährigen frequentiert werden. Im Gegenteil:
Die Abstandsregelungen wurden sogar noch entschärft.
Ich habe bisher keine schlüssige Erklärung dafür gehört,
weshalb Erwachsene ab dem 1. April ganz legal mit
größeren Mengen Cannabis unterwegs sein können, obwohl
es objektiv nicht aus legalen Quellen stammen kann.
Denn erst am selben Tag darf man mit dem legalen An-
1 Anlage 2
bau in den eigenen vier Wänden starten. Vor allem die
ersten Monate werden zu einem Booster für den
Schwarzmarkt.
Die Verantwortung für die negativen Folgen des
Gesetzes tragen nicht Politiker wie ich, die diesen
Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik immer ablehnend
bewertet haben. Es wird mehr Todesfälle als bisher
geben, die mittelbar mit dem riskanten Cannabiskonsum
zusammenhängen, seien es mehr Verkehrstote, weil
Cannabiskonsumierende trotz der vorgesehenen Grenzwerte
am Verkehr teilnehmen, seien es in einigen Jahren mehr
Krebstote, weil Cannabis häufig mit Tabak konsumiert
wird, oder seien es mehr Drogentote, für die Cannabis
eben doch eine Einstiegsdroge gewesen ist. Laut
Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt gab es 2023
54 Drogentote im Land. Das waren 35 Tote mehr als im
Jahr zuvor, und bei 6 Todesfällen war Cannabis mit
ursächlich.
Zum Vermittlungsausschuss aus gegebenem Anlass
eine grundsätzliche Bemerkung: In diesem Gremium –
das können Sie mir wirklich glauben, und ich erlaube mir
das an dieser Stelle, zu sagen – wurde in den 13 Jahren,
in denen ich ihm angehöre, also länger als jeder andere in
diesem Saal, immer konstruktiv und zielorientiert
gearbeitet.
Am vergangenen Wochenende schrieben Sie, Herr
Bundesminister Lauterbach, auf einer Onlineplattform
Folgendes – ich zitiere –:
Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land
muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am
nächsten Freitag stirbt, wenn man den
Vermittlungsausschuss anruft. Die Unionsländer
– so der Bundesgesundheitsminister weiter –
würden sich bedanken und mit allen
Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss
beerdigen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir
werden im Mai dieses Jahres den 75. Jahrestag des
Grundgesetzes feiern. Darin ist mit dem
Vermittlungsausschuss ein Gremium vorgesehen, in dem je 16
Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
in konkreten Fällen der Gesetzgebung nach besseren
Lösungen suchen und diese fast immer auch finden.
Daher weise ich den Vorwurf entschieden zurück, im
Vermittlungsausschuss würde mit Tricks an
Gesetzesbeerdigungen gearbeitet. Vielmehr drängt sich folgender
Eindruck auf: Je parteiübergreifender die inhaltliche Kritik
am vorliegenden Gesetz geäußert wurde, umso
fragwürdiger wurden die Versuche, die eigenen Reihen zu
schließen. Der Preis dafür ist sehr hoch und reicht weit
über den Streit zum Cannabisgesetz hinaus. Zweifel aus
einem Verfassungsorgan des Bundes an einem Gremium,
dessen Mitglieder zwei anderen Verfassungsorganen des
Bundes angehören, können das Vertrauen von Teilen der
Bevölkerung in unsere Demokratie weiter beschädigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sachsen-Anhalt wird
sich bei der Abstimmung zum Cannabisgesetz aus
Koalitionsgründen enthalten. Ich halte mich aber für
verpflichtet, auch in diesem Hohen Haus noch einmal meine Sorge
und die vieler anderer Menschen zu artikulieren, dass
sich mit diesem Gesetz die Tür zu einer grundlegend
neuen Drogenpolitik öffnet. Am Ende wird dies
Menschenleben kosten – wie beim Missbrauch von Drogen
generell. Die im aktuellen Gesetz vorgesehenen Hürden
dürften nach unten und nach und nach abgebaut werden,
und die Schwelle zur Enttabuisierung weiterer
psychoaktiver Stoffe wird sinken. Der Staat aber, sehr geehrte
Damen und Herren, hat die Pflicht, Menschenleben zu
schützen. Das wollte ich hier und heute in der
Verantwortung vor der Zukunft, gerade auch der nächsten
Generationen, noch einmal ganz klar und deutlich zum Ausdruck
bringen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Dr. Haseloff! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident
Kretschmer aus Sachsen.
Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem
Gesetz, bei der Freigabe von Drogen kann es nicht um
Parteipolitik und auch nicht um irgendwelche
Koalitionsarithmetik gehen. Diese Frage ist so zentral, sie ist so
persönlich, dass für mich klar war: Ich werde einer
Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen
zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen
Koalition gibt, die bis jetzt sehr gut gearbeitet hat und das
hoffentlich auch in den nächsten Monaten weiter tut.
Ich habe viele Menschen gesehen, die durch
Drogenmissbrauch so schwer erkrankt, so schwer geschädigt
worden sind, dass sie nie wieder in ihr Leben
zurückgefunden haben. Ich habe mit vielen Ärzten gesprochen, die
davor gewarnt haben, diesen Weg zu gehen. Vor wenigen
Tagen haben wir noch einmal Mark Rutte in Leipzig
getroffen, der ganz klar gesagt hat: Lassen Sie es! Nichts
wird besser, aber vieles wird schlimmer werden. Es ist
eine Büchse der Pandora, die Sie öffnen, die Sie nie
wieder geschlossen bekommen.
Die Meldungen, alleine aus dem politischen Raum,
von ganz vielen, die auch hier im Raum sitzen, sind
eindeutig. Verkehrsminister, die sagen: Das geht doch gar
nicht, was in diesem Gesetz steht. Niemand weiß, ab
wann man fahruntüchtig ist und ab wann nicht. Das muss
doch vorher geklärt und geregelt werden! – Es gibt
Schulminister, die sagen: 1 000 Meter Abstand von einer
Spielhalle und 100 Meter Abstand zu einer
Cannabisverkaufsstelle, in welchem Verhältnis steht das? Das kann
doch so nicht beschlossen werden! Was haben die da im
Bundestag gemacht? – Es gibt Innenminister, die sich
fragen: Was macht das mit meinen Polizisten? 25 Gramm
Cannabis, 75 Joints, die man mit sich rumtragen kann.
Wie soll ich kontrollieren, was legal und was nicht legal
ist? – Justizminister, die sich vor ihre Staatsanwälte,
Richter stellen und sagen: Wegen dem, was hier
organisiert wird, vor allen Dingen dieser eigenartigen
Amnestieregelung, wird das totale Chaos ausbrechen. Das darf
nicht passieren. Lasst uns den Vermittlungsausschuss
anrufen! Lasst uns das klären!
Ich habe im Sächsischen Krankenhaus
Großschweidnitz in der Psychiatrie Menschen gesehen, die am Ende
nur noch damit beschäftigt waren, mit einem Löffel
Wasser von einem Glas in das andere umzufüllen und, wenn
sie damit fertig waren, das andersrum zu machen. Mit
Cannabis hat es begonnen, am Ende war es Crystal Meth,
eine furchtbare Droge. Die aktuellen Zahlen sind ja
dramatisch, wie diese Teufelsdroge Deutschland und Europa
flutet. Und ich habe in Weißwasser, in meiner
Oberlausitzer Heimat, Menschen getroffen, die damit beschäftigt
waren, mit einem Hammer eine Gipskartonplatte
kleinzuschlagen, damit sie den Tag über beschäftigt sind. Alles
hat mit einfachen Drogen begonnen. Alles hat irgendwo
einen Beginn.
Ich habe Respekt vor Menschen, die sagen: Ich sehe
das anders. Ich habe einen kontrollierten, einen
erwachsenen, einen emanzipierten Umgang mit dieser Droge,
und für mich ist das eine Erleichterung. – Deswegen ist
es auch vollkommen legitim, dass man über Gesetze
spricht. Ich finde, es gibt viele Gründe für meine
Haltung, aber ich kann auch mit Respekt mit anderen
Meinungen umgehen. Womit ich nicht umgehen kann: Dass
es so viele Kritikpunkte gibt von erwachsenen
Politikerinnen und Politikern, die sich dann aus Parteiräson
einfach überstimmen lassen, in die Ecke stellen lassen, in
einem Land, das, wie Reiner Haseloff gerade gesagt hat,
75 Jahre Grundgesetz feiert, eine freie Demokratie ist, in
dem wir stolz darauf sind, dass uns niemand unter den
Stiefel stellen kann, in dem wir stolz darauf sind, dass das
so ist.
Herr Bundesgesundheitsminister, was Sie hier
angerichtet haben, ist wirklich demokratieschädlich. Draußen
laufen Menschen herum, die die ganze Zeit vermitteln
wollen: Es hat keinen Wert. Du kannst hier nichts
erreichen auf einem demokratischen Weg. Wir müssen diese
Demokratie zerstören. – Wir haben ständig Beispiele, wo
das vernünftige Abwägen, das vernünftige, kontroverse
Diskutieren und die Kompromisssuche möglich wären,
aber wir es nicht tun. Das ist ein großer Fehler. Ich hoffe,
dass wir am Ende dazu kommen, dass dieses Gesetz nicht
beschlossen wird. Jeder Tag des späteren Inkrafttretens
ist ein guter Tag, jeder Tag des Nachdenkens und noch
einmal Überlegens richtig. Ich werde diesem Gesetz auf
keinen Fall zustimmen.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Kretschmer! – Das Wort hat Frau Staatsministerin
Gerlach aus Bayern.
Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag
hat das Cannabisgesetz gegen vehemente Kritik von
Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen
beschlossen. Bayern teilt diese Kritik, teilt die Sorge, die
Sorge um die Gesundheit unserer Bevölkerung, allen
voran natürlich der Kinder und Jugendlichen. Das haben
wir schon mehrfach sehr klar zum Ausdruck gebracht.
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um noch
einmal auf den enormen Aufwand und die enormen Kosten,
die vor allem auf die Länder zukommen, hinzuweisen
und diese zu skizzieren.
Dieses Gesetz ist ein Irrweg. Ich setze darauf, dass wir
das Gesetz im Vermittlungsausschuss noch gemeinsam
stoppen können. Das Gesetz stellt uns, die Länder, vor
einen massiven zusätzlichen
Verwaltungsvollzugsaufwand. Das Cannabisgesetz sieht vielfältige, teilweise sehr
kleinteilige Regelungen für die Erteilung von
Genehmigungen, die Kontrolle, die Überwachung vor. Das alles
wird uns, die Länder, zusätzliche Zeit, zusätzliches
Personal kosten. Es wird allgemein viel Geld kosten, und das
nicht zu knapp. Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft
treten, müssen die Länder es vollziehen und vor allem die
Kontrolle und die Überwachung von
Anbauvereinigungen übernehmen. Da hilft auch keine Ankündigung, dass
die Kontrollen verringert werden sollen, denn das wird ja
den Cannabiswildwuchs noch viel schlimmer machen.
Wir werden in Bayern mit einer zentralen
Kontrolleinheit gegenüber den Anbauvereinigungen einen sehr
restriktiven Vollzug des Gesetzes sicherstellen, um dem
Kinder-, dem Jugend- und dem Gesundheitsschutz
ausreichend Rechnung zu tragen. Wir gehen davon aus, dass
wir für die zentrale Kontrolleinheit, die jetzt aufgestellt
wird, rund 20 zusätzliche Planstellen benötigen. Allein
das bedeutet erhebliche zusätzliche Kosten. Außerdem
rechnen wir mit einmaligen Sachkosten in Höhe von
knapp 5 Millionen Euro, die gleich zu Beginn anfallen,
aber dann weiterhin mit jährlich laufenden Sachkosten in
Höhe von knapp 1 Million Euro.
Die Legalisierung soll ja für Polizei und Justiz
Entlastung bringen. Das wird aber so nicht sein. Das zeichnet
sich jetzt schon sehr deutlich ab. Vielmehr ist abzusehen,
dass der Vollzugsaufwand nicht ab-, sondern zunehmen
wird, weil sich allein die Zahl der Bußgeldtatbestände auf
36 verdoppelt hat. Die Vielzahl der Straftatbestände, die
das Gesetz vorsieht, und der geplante rückwirkende
Straferlass werden die Justiz enorm belasten. Darüber
haben wir viel diskutiert in den letzten Wochen.
Strafgefangene, deren Delikte nun unter die neuen
zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen mit
dem Inkrafttreten des Gesetzes umfassend entlassen
werden. Das ist realistisch kaum umsetzbar. Auch
Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind, und noch
nicht vollstreckte Geldstrafen fallen unter die Amnestie.
Hier müssen die Staatsanwaltschaften händisch die Akten
überprüfen, um entsprechende Verfahren überhaupt
identifizieren zu können. Das bringt einen enormen
zusätzlichen Aufwand. Allein in Bayern zum Beispiel sind
29 000 Verfahren davon betroffen. Nach Schätzungen der
Praxis dauert die Sichtung pro Fall etwa zehn Minuten,
was in der Summe über 4 800 Stunden ausmacht. Das
entspricht einer Wochenarbeitszeit von etwa 120
Arbeitskräften. Noch aufwendiger sind die sogenannten
Mischfälle, die zu bearbeiten sind, bei denen der Täter
nicht nur wegen Cannabis, sondern auch wegen anderer
Straftaten verurteilt wurde. Hier müssen Strafen durch
die Gerichte in ganz komplizierten Verfahren erneut
festgesetzt werden. Mit zehn Minuten ist es da nicht mehr
getan.
Auch Polizei und Ordnungsbehörden werden in
Zukunft viel mehr zu tun haben. Sie müssen nämlich
Konsumverbotszonen überwachen, zum Beispiel rund um
Schulen, um Kindergärten, um die Anbauvereinigungen.
Das bestätigen auch das Bundeskriminalamt und die
Gewerkschaft der Polizei. Letztere hat das Gesetz in der
letzten Woche ausdrücklich als nicht praxistauglich
bezeichnet.
Zu guter Letzt soll die Legalisierung angeblich den
Schwarzmarkt eindämmen. Aber diese These ist längst
widerlegt. Fakt ist: Cannabis wird auf dem Schwarzmarkt
weiterhin günstiger sein, als man es von den
Anbauvereinigungen bekommen wird. Außerdem wird es auf dem
Schwarzmarkt immer wieder Cannabis mit höherem
THC-Gehalt geben – mit Sicherheit. Wir müssen
außerdem davon ausgehen, dass der illegale Markt davon
profitieren wird, weil im Nachhinein ja kaum nachweisbar
ist, woher Cannabis stammt, das man jetzt legal besitzen
darf. Heißt: Cannabis aus illegalen Produktionsquellen
wird mit der Übergabe an den Konsumenten faktisch
reingewaschen. Besonders in der Anfangsphase wird das
so sein, denn der Besitz von Cannabis soll ja direkt mit
dem Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt sein. Die erste
Ernte aus dem privaten Anbau von Cannabis steht aber
erst viel später zur Verfügung. Und Anbauvereinigungen
sind ja erst ab dem 1. Juli zugelassen. Woher stammt also
das Cannabis in dieser Phase? Natürlich aus dem
Schwarzmarkt.
Hinzu kommt, dass die Abgabemengen durch die
Anbauvereinigungen und zusätzlich die erlaubten Mengen
aus dem Eigenanbau mit bis zu drei Cannabispflanzen
viel zu hoch sind. Es ist doch völlig abwegig, dass der
durchschnittliche Konsument 50 Gramm und mehr
Cannabis pro Monat konsumieren wird. Was passiert dann
mit dem Überschuss? Es ist also zu befürchten, dass
mitunter Freunde, Bekannte, darunter vielleicht auch
Minderjährige, mitversorgt werden. Es wird also sogar
zusätzlich ein Schwarzmarkt entstehen.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz
in weiten Teilen bereits zum 1. April in Kraft treten.
Abgesehen davon, dass alles dafürspricht, das Gesetz
komplett zu stoppen, ist diese Frist viel zu knapp, um den
Vollzug vorzubereiten. Denn erst, seit der Bundestag das
Gesetz am 23. Februar beschlossen hat, liegt der finale
Gesetzestext überhaupt vor. In vielen Ländern ist noch
nicht mal klar, in welchem Ressort das Ganze verankert
werden soll. Es ist für mich völlig unverständlich, wie
man unter Berücksichtigung all dieser wichtigen
Argumente, die ohnehin allen bekannt sein müssten, dieses
Gesetz trotzdem noch befürworten kann.
Wir haben heute die allerletzte Chance, als Länder in
das gefährliche und absurd teure Legalisierungsvorhaben
der Bundesregierung einzugreifen. Ich appelliere daher
an Sie, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu
stimmen, um das Cannabisgesetz doch noch zu stoppen.
Und für alle, die sich heute vielleicht enthalten mögen:
Die Büchse der Pandora, wenn ich mich
Ministerpräsident Kretschmer anschließen darf, öffnen Sie auch mit
einer Enthaltung.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Gerlach! – Das Wort hat Frau Ministerin Hoffmann
aus Brandenburg.
Susanne Hoffmann (Brandenburg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich
bin Justizministerin im Land Brandenburg, und vor
meinem Amtsantritt war ich Generalstaatsanwältin des
Landes Brandenburg. Ich hätte nicht gedacht, dass es mich
jemals drängen würde, hier in diesem Hohen Hause vor
Ihnen zu sprechen. Aber jetzt treiben mich Wut und
Enttäuschung an dieses Rednerpult. Ich werde hier keine
Philippika führen gegen die Legalisierung von Cannabis.
Bei meiner Kritik und der Kritik so vieler Justiz- und
Innenminister geht es nicht um die Frage der Freigabe
von Cannabis, also um das Ob, sondern es geht um das
Wie. Kernpunkt aller Kritik, die zum Teil sehr scharf
geäußert wird, ist: Wenn, dann bitte nicht so!
Das Gesetz hat zum Ziel, den Schwarzmarkt für
Cannabis auszutrocknen. Es will dafür sorgen, dass die
Gefahr der Verunreinigung von Cannabis auf dem Markt
reduziert wird. Aber dieses Ziel, das, glaube ich, hier
jeder im Raum unterschreiben könnte, wird dieses Gesetz
nicht erreichen. Das Gegenteil wird der Fall sein. Eine
Studie, die das Bundesgesundheitsministerium selbst in
Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis: Eine
Freigabe von Cannabis wird dazu führen, dass sich die
Anzahl der Konsumenten von Cannabis erhöhen und die
Nachfrage ansteigen wird. Das ist im Übrigen auch die
Erfahrung in anderen Ländern.
Woher sollen diese großen Mengen von Cannabis
kommen, woher soll das legale Cannabis eigentlich
kommen? Es ist sicherlich nicht jedermanns Sache, drei
Cannabispflanzen zu Hause aufzuziehen. Die großen
Mengen von Cannabis sollen in sogenannten
Anbauvereinigungen produziert werden. Aber diese
Anbauvereinigungen unterliegen starken Restriktionen. Sie müssen
Sicherheitsvorkehrungen, die kostenintensiv sind,
beachten. Sie müssen einen Suchtpräventionsbeauftragten
bestellen. Sie müssen ein Jugendschutzkonzept
vorstellen. Sie müssen zahlreiche Dokumentations- und
Berichtspflichten erfüllen. Und sie dürfen Cannabis nur an
die eigenen Mitglieder abgeben, und auch nur dann,
wenn diese Mitglieder selbst am Anbau aktiv mitgewirkt
haben. Man stelle sich also vor: Der Großstädter aus
Berlin fährt am Wochenende auf die Plantage nach
Brandenburg, um dort bei der Ernte zu helfen, um seinen
Cannabiskonsum zu decken. Wie viel komfortabler ist es
dann, sich beim Straßenhändler um die Ecke oder beim
Dealer im nahegelegenen Park mit Cannabis zu
versorgen! Es ist völlig realitätsfern, davon auszugehen, dass
diese Anbauvereinigungen auch nur annähernd den
Bedarf an Cannabis decken werden. Das heißt, die
gestiegene Nachfrage nach Cannabis wird dem Schwarzmarkt
zugutekommen. Der Schwarzmarkt wird nicht
geschwächt. Er wird gestärkt werden und mit ihm die
dahinterstehenden organisierten kriminellen Strukturen.
Ich komme jetzt zu einem weiteren Aspekt, der vor
allen Dingen die Justizminister aller Länder sehr bewegt.
Er ist hier schon angesprochen worden. Es geht um die
Amnestieregelung. Die Amnestieregelung wird dafür
sorgen, dass bundesweit geschätzt etwa 100 000
Verfahren noch mal auf den Prüfstand gestellt werden müssen.
Diese Verfahren müssen nach Sichtung in einer Vielzahl
der Fälle dem Richter erneut vorgelegt werden. Dieser
muss nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten
entscheiden, und ein Rechtsmittel hiergegen gibt es auch. Auch
die Änderungen, die sich im Anschluss an
Vollstreckungsverfahren ergeben, wirken sich belastend auf
unsere Justiz aus. Hinzu kommen etwa 300 000 Verfahren,
die für eine Tilgung von Strafen aus dem
Bundeszentralregister, die ebenfalls in diesem Gesetz vorgesehen ist, in
Betracht kommen. Auch das wird mit einem erheblichen
Aufwand für die Staatsanwälte verbunden sein.
Wenn man uns jetzt erklärt, das sei alles dringend
nötig und ergebe sich aus den bereits geltenden Regelungen
des EGStGB, nämlich dem Artikel 313, dann kann ich
nur sagen: Wenn das alles so dringend geboten ist,
warum müssen Sie es dann in Artikel 13 des Gesetzes erst in
analoger Anwendung anordnen? Es gibt auch kein
Gerechtigkeitsgebot, das dafürspricht, denn die
Rahmenbedingungen, unter denen der Besitz von Cannabis
zukünftig straffrei sein soll, wird es für die Vergangenheit ja
nicht geben. Es gab in der Vergangenheit keine legalen
Bezugsquellen. Jeder, der wegen Cannabisbesitzes in der
Vergangenheit verurteilt worden ist, hat sich Cannabis
auf dem Schwarzmarkt beschafft. Er hat damit zu einer
Stärkung der kriminellen Strukturen beigetragen.
Und was ist mit den Warnungen der Länder, die
parteiübergreifend erklären, dass diese Amnestieregelungen
mit erheblichen zusätzlichen Belastungen für eine
ohnehin in allen Bundesländern hochbelastete Strafjustiz
verbunden sind? Werden wir mit diesen mahnenden Worten
ernst genommen? Nein! Ganz nach dem Motto „Es wird
schon nicht so schlimm kommen“. So erklärte man uns
zuletzt, in wie vielen Fällen die Erlassregelung letztlich
zur Anwendung komme und wie viel Aufwand sie
erzeuge, dürfte sich erst nach der Auswertung der Akten sicher
beurteilen lassen. Man glaubt also den Justizministern
nicht, weiß es aber selber nicht. In was für ein
Experiment schicken wir hier die Justiz? Was ist denn, wenn die
übereinstimmenden mahnenden Worte der Justizminister
zutreffen, wenn die Justizminister, die parteiübergreifend
vor den zusätzlichen Belastungen gewarnt haben, im
Ergebnis recht behalten? Ist das ein verantwortungsvoller
Umgang mit der dritten Gewalt, den vielen mahnenden
Stimmen von zahlreichen Landesjustizministern, die alle
meinen, dieses Gesetz sei schlecht gemacht? Warum
haben wir hier heute nicht die Kraft, es gemeinsam besser
zu machen? – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Hoffmann! – Das Wort hat Herr Minister
Dr. Limbach aus Nordrhein-Westfalen.
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren,
Kolleginnen und Kollegen! Ganz zu Beginn möchte ich
erneut klarstellen, dass ich mich nicht gegen die
beabsichtigte Entkriminalisierung des Cannabiskonsums
stelle. Mir geht und ging es ausschließlich um eine
Amnestieregelung, die für die Justiz nur unter großen
Schwierigkeiten umzusetzen ist. Ich verzichte in diesem
Zusammenhang darauf, unrichtige Zahlen oder sonstige
unrichtige Verlautbarungen aus Kreisen der
Bundesregierung zu korrigieren.
Als Justizminister habe ich die Aufgabe und die
Pflicht, den organisatorischen Rahmen so zu gestalten,
dass die nordrhein-westfälische Justiz effektiv und
sorgfältig arbeiten kann. Ich muss deshalb jeden politischen
Akt zuerst vom Schreibtisch der Menschen her denken,
die dieses Gesetz vollstrecken müssen: aus der
Perspektive der Wachtmeisterin, der Geschäftsstellenmitarbeiterin,
des Rechtspflegers, der Staatsanwältin, des Richters und
so weiter. Die Amnestieregelung ist aus diesem
Blickwinkel eine enorme Herausforderung und verursacht
einen ganz erheblichen Arbeitsaufwand, und dies in einer
Situation, in der die Arbeitsbelastung in der
Strafverfolgung, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften und
auch bei den Gerichten, in der letzten Zeit merklich
gestiegen ist und bereits jetzt Belastungsgrenzen erreicht
sind. Wenn ich meine Verantwortung als Justizminister
ernst nehme, dann muss ich in einer solchen Situation für
die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sprechen und das
mir Mögliche tun, um unnötige Mehrarbeit in zu engen
Zeiträumen zu vermeiden.
Als Rechtspolitiker ist meine Perspektive nicht darauf
beschränkt. Ich erkenne an – und auch das möchte ich
heute klarstellen –, dass die in Artikel 313 EGStGB
verankerte Grundregel, wonach für straflos erklärtes
Verhalten nicht weiter sanktioniert werden soll, im Kern richtig
ist. Gleichzeitig ist es nach meinem Verständnis
verfassungsrechtlich unbestritten, dass den Gesetzgeber bei
Rückwirkungsfragen generell ein weiter
Gestaltungsspielraum trifft, insbesondere mit Blick auf den
Vollzugsaufwand. Zwischen diesen beiden Polen hätte es
viele gute Mittelwege gegeben, zum Beispiel eine
verzögerte Amnestieregel. Selbst eine Lösung, die einen
Straferlass oder eine Neufestsetzung nur auf Antrag des
Betroffenen erfordert, wäre aus meiner Sicht geeignet
gewesen, den Bedenken der Praxis entgegenzukommen. Nicht
zuletzt hätten bei einer rechtzeitigen und konsistenten
Kommunikation gegenüber den Ländern und Kommunen
jedenfalls einige Probleme klar vermieden werden
können.
Uns Ländern ist vorgehalten worden, wir selbst seien
mangels rechtzeitiger Meldung für das Problem
verantwortlich. Diese Behauptung ist erweislich falsch. Ich
erinnere an den ersten Bundesratsdurchgang im letzten
Herbst. Auf die Problematik der Amnestieregelung ist
nachdrücklich hingewiesen worden. Die Bundesregierung
sicherte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme zu,
die Amnestieregelung mit Blick auf den erheblichen
Vollzugsaufwand der Länder einer erneuten Prüfung zu
unterziehen. Gehört haben wir davon nie wieder. Und an
einer mangelnden Gesprächsbereitschaft von uns Ländern
hat es sicher nicht gelegen. Einem objektiven Beobachter
war in diesem Zeitraum nicht klar, wann, ob und wie eine
Cannabislegalisierung kommen und wie eine Amnestie
ausgestaltet sein würde. Auf welcher Grundlage hätten
Staatsanwaltschaften und Gerichte in dieser Zeit
Entscheidungen treffen oder auch nur vorbereiten können?
Wir Bundesländer wurden von der medialen
Ankündigung Anfang Februar, das Gesetz komme, und zwar am
1. April, überrascht. Den geeinten Gesetzentwurf konnten
wir erst mit Bundestagsbeschluss vom 23. Februar zur
Kenntnis nehmen. Das sind fünf Wochen Zeit, um dieses
wirklich große Reformprojekt umzusetzen und die
notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Fünf Wochen!
Würden zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und
dem Inkrafttreten wenigstens fünf Monate liegen, dann
wäre meine Kritik an der Amnestieregelung
zurückhaltender.
Egal wie die Abstimmung heute ausgeht: Aus den
Debatten um dieses Reformprojekt sollten wir für die
Zukunft etwas mitnehmen. Wir müssen alle
Gesetzgebungsvorhaben immer auch aus dem Blickwinkel der
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sehen, die dies am Ende
in der Exekutive und in der Judikative der Bundesländer
umsetzen müssen. Hier hat sich ein beeindruckender
parteiübergreifender Konsens gezeigt. 16
Justizministerinnen und Justizminister aus insgesamt sechs
unterschiedlichen Parteien haben sich für ein verzögertes
Inkrafttreten der Amnestieregelung eingesetzt. Alle
16 Länder sehen den Bedarf, den beträchtlichen
Mehraufwand durch längere Fristen abzufedern. Wir brauchen
nicht mehr als ein Umdenken auf der Bundesseite, und
zwar ein frühzeitiges Zugehen auf die Länder und die
Berücksichtigung ihrer Perspektive. Hieran mangelt es zu
häufig. Ich erinnere an das Gesetz zur Förderung des
Einsatzes von Videokonferenztechnik in der
Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten und das
Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz, die derzeit
noch immer im Vermittlungsausschuss beraten werden.
Eins aber auch: Alle, die den Vermittlungsausschuss
für eine Totalblockade instrumentalisieren wollen oder
diese heraufbeschwören, greifen eine wichtige
verfassungsrechtliche Institution unseres Landes an, die im
Gegenteil der Kompromissfindung zwischen den
verschiedenen staatlichen Ebenen dient. Hiervor warne ich
nachdrücklich.
Zum Schluss: In der nordrhein-westfälischen Justiz
arbeiten 43 000 engagierte Menschen, die in schwierigen
Situationen Außergewöhnliches leisten, so wie alle ihre
Kolleginnen und Kollegen in den anderen
Bundesländern. Egal wie die heutige Abstimmung ausgeht: Diese
Menschen werden alles daransetzen, den gesetzlichen
Auftrag so gut und so schnell wie möglich umzusetzen.
Aber es muss unser aller Aufgabe sein, bei all unseren
Entscheidungen ihre Belastung im Blick zu behalten;
denn ohne sie gibt es keinen Rechtsstaat. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Dr. Limbach! – Das Wort hat Frau Senatorin
Dr. Badenberg aus Berlin.
Dr. Felor Badenberg (Berlin): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Wir leben in herausfordernden
Zeiten. Vorhin war von multiplen Krisen die Rede,
sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik. Wir
haben Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten und
ganz aktuell ein Thema, das uns alle bewegt, nämlich,
wie wir adäquat Antisemitismus, Rassismus,
Extremismus und sonstigen demokratiefeindlichen Bestrebungen
begegnen können. Und was tun wir? Wir beschäftigen
uns seit Wochen sehr intensiv mit einem ganz anderen
Thema, nämlich mit einem Herzensprojekt der
Bundesregierung namens Cannabisgesetz.
Zu diesem Gesetz ist bereits viel Richtiges gesagt
worden. Insofern möchte ich Sie jetzt nicht mit
Wiederholungen langweilen. Ich möchte mich gerne auf die
Auswirkungen beschränken, die dieses Gesetz für die
Justiz zeitigt.
Die Legalisierung von Cannabis soll angeblich die
Justiz entlasten. Dazu haben wir gerade viel Richtiges
gehört. Wir sind uns parteiübergreifend als Justizminister
einig, dass das Gegenteil der Fall sein wird. Wir haben
eine Menge von kleinteiligen Regelungen, die einen
immensen Aufwand bedeuten. Sie werden vor allem
Kapazitäten binden, die wir dringend an anderen Stellen
benötigen. Wir reden hier von mehreren Tausend Akten,
die aus Kellerräumen, aus Aktenschränken und sonstigen
Archiven geholt werden müssen und manuell zu
überprüfen sind. Wir reden hier in Berlin von rund 3 500
Verfahren, die einzeln durchgesehen werden müssen. Vor allem
geht es um die Frage: Sind es rechtskräftige Urteile, die
ganz oder teilweise unter die beabsichtigte
Amnestieregelung fallen? Die Klärung dieser Frage wird einige Zeit in
Anspruch nehmen. Warum? Weil wir ja nicht irgendwo
ein Kämmerchen haben, wo die relevanten Akten
gesammelt worden sind. Vielmehr müssen alle relevanten
Akten erst mal gesucht werden. Und wenn sie dann
gefunden worden sind, geht die Arbeit erst richtig los. Dann
geht es um die Fragen: Ist die Strafe bereits abgegolten?
Ist der Verurteilte möglicherweise noch inhaftiert? Ging
es nur um einen Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz, oder standen auch andere Taten im Raum? Muss
möglicherweise eine neue Strafe gebildet werden?
Aber nicht genug damit. Neuerdings, seit Februar,
sollen die Urteile nicht nur daraufhin geprüft werden, an
welchem Ort der Verurteilte das Cannabis besessen hat,
sondern auch, ob und wieweit die Grammzahlen nach
Trocknung erhoben wurden. Es geht um das sogenannte
Trockengewicht. Wir haben uns die Frage gestellt: Wie
soll das denn geschehen? Denn kein Tatrichter hatte in
der Vergangenheit Anlass, das Trockengewicht in einem
Urteil festzustellen, schon gar nicht, wenn es abgekürzte
Urteile nach § 267 Strafprozessordnung waren. Das heißt,
wir können an dieser Stelle festhalten: Hier wird etwas
von der Justiz abverlangt, das unmöglich ist. Insofern
wird die Justiz hier vor rechtlich nicht lösbare Probleme
gestellt.
Aber wenn die Amnestiefälle erst mal abgearbeitet
sind, dann wird es auch nicht besser. Bislang ist es ja so,
dass die Staatsanwaltschaften die Bagatellverfahren
relativ schnell und unbürokratisch einstellen können.
„Unbürokratisch“ ist übrigens ein Wort, das im Zusammenhang
mit dem Cannabisgesetz völlig fehl am Platz ist. Vorhin
ist schon von den kuriosen Abstandsregelungen
gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft muss wohl
demnächst die Polizei mit Maßbändern losschicken, um zu
schauen, ob der Joint tatsächlich 100 Meter weit vom
Kinderspielplatz oder von der Schule oder vom
Jugendzentrum entfernt geraucht worden ist. Wenn man sich das
Gesetz anschaut, hat man so ein bisschen den Eindruck,
als sei es von Kolleginnen und Kollegen erarbeitet
worden, die zumindest kein Bild von der Justiz haben.
Wir hatten es uns hier in Berlin zur Aufgabe gemacht,
die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Für genau
diese Aufgabe haben wir die Staatsanwaltschaft verstärkt.
Nun müssen wir schauen, ob diese Personalverstärkung
dann nicht doch eher für die Vermessung von
Cannabissperrzonen oder im Altaktenwesen einzusetzen ist.
Lieber Kollege Lauterbach, ich bitte um Verständnis,
dass es mir wirklich sehr schwerfällt, zu glauben, dass
mit dem Gesetz die Entlastung der Justiz beabsichtigt ist.
Mit diesem Gesetz werden Sie das sicherlich nicht
erreichen. Und genauso wie der Kollege Limbach hätte ich
mir gewünscht, dass dieses Gesetzesvorhaben mal
ausnahmsweise ideologiefrei unter fachlichen
Gesichtspunkten mit den zuständigen Stellen diskutiert worden wäre.
Stattdessen hat man den Eindruck, dass die Bedenken der
Länder keine Rolle spielen, haben sie das Bundesgesetz
doch nur umzusetzen.
Eine letzte, persönliche Anmerkung: Lieber Herr
Ministerpräsident Kretschmer, ich danke Ihnen sehr für Ihre
Rede. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Dr. Badenberg! – Das Wort hat Herr Staatsminister
Dulig aus Sachsen.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich
hier noch kurz aus einem vielleicht ungewöhnlichen und
auch unangenehmen Grund zu Wort. Wir stimmen gleich
über die Frage ab, ob wir den Vermittlungsausschuss
anrufen werden. Ich werde dem nicht zustimmen.
Wir haben uns Verfahren gegeben. Wir diskutieren in
den Kabinetten. Wir haben hier im Bundesrat unser
Verfahren, auch einen Vermittlungsausschuss. Ich bin da
ganz bei dem, was die Präsidentin gesagt hat: Der
Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, ein Gesetz zu
verändern, zu verbessern, und nicht, Gesetze zu verhindern.
Vielleicht wäre es besser, wenn wir weniger Politik über
soziale Medien machen und unsere Verfahren tatsächlich
ernst nehmen würden.
Ich melde das hier an, weil ich die Haltung unseres
Ministerpräsidenten respektiere. Er hat sowohl in der
sächsischen Koalition als auch hier klar gesagt, wie seine
Haltung ist. Dazu gehört aber auch, die Spielregeln in
einer Koalition zu respektieren und sich zu enthalten,
wenn man sich nicht einig ist. Insofern muss ich hier
meine Meinung kundtun, dass ich der Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht zustimmen werde.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Dulig! – Das Wort hat Herr Professor
Dr. Lauterbach, Bundesgesundheitsminister.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Zunächst einmal möchte ich Ihnen, Herr
Kretschmer, für Ihre klaren Worte danken. Sie haben es
ungefähr wie folgt formuliert: Jetzt wird die Büchse der
Pandora geöffnet. – Ist das wirklich wahr? Ist das die
Situation? Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass wir
mit dem Gesetz nicht heute das Cannabis in Deutschland
einführen, sondern dass sich allein in der Zeit von 2011
bis 2021 der Konsum bei Jugendlichen, 12 bis 17 Jahre,
verdoppelt hat? Ist Ihnen klar, dass sich die Zahl der
Konsumenten in der Altersgruppe von 18 bis 25 Jahren,
wo das auch sehr problematisch ist, weil das Gehirn noch
wächst, ebenfalls verdoppelt hat? Ist Ihnen klar, Herr
Kretschmer, haben Sie gesehen, dass die Zahl der
Drogentoten sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat?
Ist die Büchse der Pandora denn nicht längst offen?
Wir müssen hier doch fragen: Sind wir erfolgreich
unterwegs? Haben wir einen Weg eingeschlagen, der
funktioniert, oder müssen wir neu nachdenken? Dazu gehört,
dass wir auch darüber nachdenken, ob es nicht an der Zeit
ist, dass wir den Schwarzmarkt bekämpfen, der zur
Ausweitung all dieser Probleme führt, den Schwarzmarkt, der
immer lukrativer wird, der mit Cannabis beginnt, über
Kokain geht, demnächst Crack und Fentanyl bringt.
Müssen wir nicht die Gesellschaft stärker schützen vor einem
Schwarzmarkt, gegen den wir derzeit überhaupt keine
wirkliche Abschottung gefunden haben, auch nicht für
unsere Kinder? Das ist die Grundlage, weshalb wir heute
miteinander reden.
Wir können uns hier sagen: Lasst uns nicht über dieses
Thema reden! Wir lassen es so, wie es jetzt ist. Vielleicht
wird es dann demnächst besser. – Aber mit dieser
Haltung hatten wir doch noch nie Erfolg. Ich bin selbst über
viele Jahre ein Gegner der Legalisierung von Cannabis
gewesen, habe dazu meine Partei beraten, habe vieles
gemacht. Aber ich habe meine Meinung geändert, weil
die Studienlage inzwischen eine andere ist. Die
Studienlage ist die: Den Ländern, die das mit der Legalisierung
gut gemacht haben – Kanada oder einige US-
Bundesstaaten wie Colorado –, ist es gelungen, den
Anteil des Schwarzmarkts nach der Legalisierung um
75 Prozent zu senken. Natürlich ist das nicht der Weg
von Holland. Jeder hier kann erklären, wie schlecht es in
Holland ist. Ich habe jahrelang in Aachen gelebt, dort
studiert. Ich kenne den holländischen Weg. Aber das ist
doch genau der Fehler, den wir vermeiden wollen. Wir
wollen die schlechteste Kombination vermeiden, bei der
wir legalisieren, aber dann keine Alternative zum
Schwarzmarkt haben. Dann habe ich quasi eine Bonanza-
Situation für den Schwarzmarkt, denn dann ist es
plötzlich legal, aber der Schwarzmarkt bleibt. Wenn wir eine
echte Alternative schaffen wollen, dann muss es auch
legalen Anbau geben.
Frau Gerlach sagt: Das ist zu wenig. Das schaffen die
Anbauvereine nicht. Die werden das nicht abdecken. –
Andere wiederum sagen: 50 Gramm sind viel zu viel. –
Wir haben uns mit wissenschaftlichen Beratern die Frage
gestellt: Wie müssen wir den Anbau organisieren, damit
der Schwarzmarkt wirklich verschwindet, ohne dass wir
einen neuen Markt bilden? Ich möchte mich ausdrücklich
bedanken für die Gespräche, die wir mit den Ländern
gehabt haben. Ich persönlich habe mit den
Justizministern gesprochen, ich habe mit den Innenministern
gesprochen, mit den Gesundheitsministern sowieso, und ich
muss sagen: Ich habe einiges gelernt. Ich habe versucht,
das auch umzusetzen in der Protokollerklärung, die heute
vorliegt.
So haben wir zum Beispiel mit Frau Köpping aus
Sachsen darüber gesprochen, dass wir die Besitzmengen,
die ich hier verteidigt habe, noch mal evaluieren müssen.
Passt das so mit den 50 Gramm? Das werden wir nach
18 Monaten evaluieren. Wir werden auch die
Mindestabstände evaluieren. Das war auch ein Wunsch von Frau
Köpping. Das haben wir aufgenommen. Frau Köpping
hat darum gebeten, dass wir den Kinder- und
Jugendschutz noch einmal verstärken. Das habe ich
aufgenommen. Das ist in der Protokollerklärung drin. Das werden
wir umsetzen.
Ministerpräsidentin Schwesig hat gesagt: Vorsicht!
Vielleicht führen wir doch die Kommerzialisierung durch
die Hintertür ein, indem wir sehr große
Anbauvereinigungen zulassen, die dann quasi industriell herstellen,
sodass wir so eine Art Produktion im Hinterland haben. –
Das wollen wir nicht. Wir wollen Eigenanbau, wir wollen
den Anbau durch die Anbauvereinigungen, aber nicht
mehr, als auch wirklich benötigt wird. Keine
Kommerzialisierung durch die Hintertür! Das haben wir ebenfalls in
der Protokollerklärung aufgenommen. Dadurch ist das
Gesetz besser geworden.
Lassen Sie mich Folgendes sagen: Ich bin selbst kein
Jurist. Ich spreche aber gerne und viel mit Juristen.
Minister Buschmann hat klar ausgeführt: Die
Amnestieregelung ist hier geboten. Sie ist rechtlich und auch
verfassungsrechtlich der beste Weg. – Ich kann das so
kommentieren: Wenn ich höre, dass es Schwierigkeiten gibt,
diese Amnestie umzusetzen, nehme ich das ernst. Ich
kann das selbst vom Aufwand her nicht genau beurteilen,
aber ich glaube, dass das ein großer Aufwand ist. Aber
was ist denn unsere Botschaft für diejenigen, die jetzt
noch im Gefängnis sitzen, im Vollzug sind? Sollen wir
denen sagen: „Wir können uns diese Arbeit nicht
machen. Bleibt, wo ihr seid! Wir können das nicht
umsetzen“? Das kann nicht die Botschaft sein. Darüber hinaus
haben wir ja derzeit 180 000 neue Delikte von
Cannabiskonsum pro Jahr. Das Gesetz bedeutet doch auch
eine deutliche Entlastung der Gerichte.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen! In der
Protokollerklärung ist einiges enthalten, womit wir Ihnen
entgegenkommen wollen, womit wir weitere Entlastungen
bringen. Ich kann nur so viel sagen: Wenn wir das heute
nicht schaffen würden, dann wäre das ein großartiger Tag
für die Dealer, für den Schwarzmarkt, denn sie würden
dann alles für sich behalten. Sie hätten den Zugang zu
unseren Kindern, zu den Jugendlichen. Wir haben heute
die Chance, durch eine Entkriminalisierung und bessere
Aufklärung, besseren Jugendschutz, bessere Prävention,
insbesondere die nächste Generation vor der Kriminalität,
vor dem Konsum und vor dem Schwarzmarkt zu
schützen. – Ich danke Ihnen.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Professor Dr. Lauterbach!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Da der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen
einberufen werden soll, frage ich zunächst, wer allgemein
der Einberufung des Vermittlungsausschusses zustimmt.
Das Land Sachsen hat gebeten, die Abstimmung
hierzu durch Aufruf der Länder vorzunehmen. Ich bitte den
Schriftführer, die Länder aufzurufen.
Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Enthaltung
Brandenburg Ja
Bremen Enthaltung
Hamburg Enthaltung
Hessen Enthaltung
Mecklenburg-Vorpommern Enthaltung
Niedersachsen Enthaltung
Nordrhein-Westfalen Enthaltung
Rheinland-Pfalz Enthaltung
Saarland Ja
Sachsen
Michael Kretschmer (Sachsen): Ich möchte den
Vermittlungsausschuss anrufen!
Martin Dulig (Sachsen): Widerspruch!
Wolfram Günther (Sachsen): Enthaltung!
Präsidentin Manuela Schwesig: Ich stelle fest,
dass das Land Sachsen nicht einheitlich und somit
ungültig abgestimmt hat. Wir fahren fort mit der Abstimmung.
Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer:
Sachsen-Anhalt Enthaltung
Schleswig-Holstein Enthaltung
Thüringen Enthaltung
Präsidentin Manuela Schwesig: Das ist eine
Minderheit.
Damit entfällt die Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen und den Landesantrag.
Der Vermittlungsausschuss ist n i c h t angerufen.
Herr Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl
Lauterbach gibt eine Erklärung zu Protokoll1.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
TOP 5
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
(Drucksache 91/24)
Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Das Wort hat
Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich gebe zu: Das
Haushaltsfinanzierungsgesetz des Bundes ist nicht ganz
so aufregend wie die Diskussion, die wir eben hatten.
Aber für einen relevanten Teil unserer Bevölkerung ist es
das eben doch. Solch ein Gesetz erleben wir jedes Jahr,
aber in diesem Jahr ist es zum ersten Mal etwas
Besonderes. Der Grund dafür ist die Diskussion um die
Landwirtschaft, insbesondere die Diskussion um den Agrardiesel.
Wir alle wissen: In den vergangenen Monaten hat es
heftige Proteste und Diskussionen wegen dieses Themas
gegeben.
Eines muss man an dieser Stelle vorwegschicken: Es
ist eine notwendige Diskussion. Nichts davon ist
lächerlich, nichts davon ist aufgesetzt. Es hat seinen Grund.
Ebenso klar ist aber festzustellen: Der Agrardiesel war
der Auslöser der Proteste, der Agrardiesel ist nicht die
Ursache. Ich bin in dieser Woche wieder dreimal mit
Landwirten zusammengekommen. Immer, wenn ich
diesen Satz gesagt habe, habe ich als Reaktion Nicken
bekommen. Ich sage das, weil ich glaube, dass es den
Landwirtinnen und Landwirten nicht gerecht wird, die
Beschreibung ihrer Situation auf den Agrardiesel zu
reduzieren und damit letztlich Symbolpolitik zu
betreiben. Denn in Wirklichkeit sind die Ursachen viel
ernsthafterer Natur.
Es geht um ein Problembündel. Es geht um die
wirtschaftliche Instabilität dieser Branche. Diese hat ihren
Grund, nämlich in der Sandwichlage zwischen
gesteigerten gesellschaftlichen Erwartungen an die Erzeugung von
Lebensmitteln einerseits und andererseits einem
internationalen Markt, in dem die einzelnen Landwirte so gut
wie keine Rolle spielen können und insbesondere keinen
Einfluss auf die Preisbildung haben. Es gibt keine
Planungssicherheit für Investitionen, weil sich infolge
unserer gesellschaftlichen Diskussion die Standards
verändern. Mir sind in den vergangenen Monaten nicht wenige
1 Anlage 3
Landwirte begegnet, die mich darauf aufmerksam
gemacht haben: Ich habe meinen Schweinestall umgebaut,
aber es reicht nicht, denn jetzt gibt es neue Spielregeln. –
Und das Dritte, was immer und immer wieder kommt, ist
das Thema Überregulierung: dass die Landwirte in der
modernen Landwirtschaft mehr als die Hälfte ihrer
Arbeitszeit im Büro zubringen, nicht mehr auf dem Feld
sind und nicht mehr im Stall, weil es eine Unmenge an
Vorschriften zu beachten, Dinge zu dokumentieren und
zu regeln gibt.
Mit anderen Worten – und das, finde ich, ist das
Entscheidende –: Die Landwirtschaft hat mit dieser
Problemanzeige recht. Wer es nicht glaubt, der muss einfach
nur die Anzahl der Betriebe betrachten, eine Zahl, die
kontinuierlich rückläufig ist, und der muss mit
Landwirten reden, die uns ein ums andere Mal erklären: Meine
Kinder wissen noch nicht, ob sie den elterlichen Betrieb
übernehmen sollen. – Oder sie tun es definitiv nicht, und
damit enden teilweise vielhundertjährige
Familiengeschichten auf derselben Hofstelle. Dass das den
Menschen unter die Haut geht, wer wollte das denn nicht
verstehen?
Präsidentin Manuela Schwesig: Lieber Kollege
Stephan Weil, ich unterbreche ungern bei diesem
wichtigen Thema. – Es ist üblich, dass nach einem
Tagesordnungspunktwechsel ein bisschen Unruhe entsteht. Aber
jetzt wäre es gut, wenn wieder Ruhe einkehrt.
Stephan Weil (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Positiv ist, wenn man es denn so nennen will, das Ergebnis
dieser Proteste: dass jetzt endlich geredet wird. Wir
haben keine Erkenntnisdefizite. Es gibt die Borchert-
Kommission, es gibt die Zukunftskommission
Landwirtschaft. Aber es hat keine nennenswerten politischen
Konsequenzen gegeben. Was wir jetzt sehen, ist, dass sich die
Bundesregierung auf den Weg gemacht hat. Die
Protokollerklärung, die wir heute entgegennehmen werden,
führt eine ganze Reihe von wichtigen, richtigen Themen
auf. Und – auch das darf man hinzufügen – in wichtigen
Punkten gibt es Zusagen. Die Tarifglättung bei der
Einkommenssteuer beispielsweise
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprech
- part_of_vorgang → Vorschlag des Bundesrates für die Bestellung eines Mitgliedes des Vorstandes der Deutschen Bundesbank
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede)