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Protokoll der 1042. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 22.03.2024 · WP 20 · 1042 · Original ↗

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Protokoll der 1042. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1042 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1042. Sitzung Berlin, Freitag, den 22. März 2024 I n h a l t : Gedenken an den ehemaligen Direktor des Bundesrates Dr. Gebhard Ziller . . . . . . . . . . . 47 Präsidentin Manuela Schwesig zur Ausstellung „Zeitenwanderer“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Begrüßung einer Teilnehmerin des Mitarbeiteraustauschprogramms mit dem ukrainischen Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 1. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 111/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Beschluss: Staatsministerin Heike Hofmann (Hessen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 48 2. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) (Drucksache 87/24) in Verbindung mit 58. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Drucksache 122/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern), Berichterstatterin . . . . . 48 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 49 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 50 Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 51 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 52 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 95* Beschluss zu 2: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Beschluss zu 58: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 52 3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 90/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Michael Kretschmer (Sachsen), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 53 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 i.V.m. Artikel 106 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 4. Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) (Drucksache 113/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Dr. Peter Tschentscher (Hamburg), Berichterstatter . . . . . . . . . . . . . . . 54 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 56 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 56 Dr. Magnus Jung (Saarland) . . . . . . . 57 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . 58 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 58, 95* Beschluss: Kein Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 5. Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (Drucksache 91/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 68 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . . 69 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 70, 101* Michael Richter (Sachsen-Anhalt) . . . . 98* Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 99* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 6. Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (Drucksache 92/24) 60 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 60 Michael Kretschmer (Sachsen) . . . . . . 61 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 62 Susanne Hoffmann (Brandenburg) . . . . 63 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Dr. Felor Badenberg (Berlin) . . . . . . . 65 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 66 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 66, 96* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 7. Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG- Änderungsgesetz – OZGÄndG) (Drucksache 93/24) . . 71 Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 101* Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6, Artikel 85 Absatz 1 Satz 1, Artikel 91c Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 GG . . . . . . . . . . . . . 72 8. Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 94/24) . . 72 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 102* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 9. Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes – gemäß Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 i.V.m. Artikel 87e Absatz 4 GG – (Drucksache 95/24, zu Drucksache 95/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 73 Christian Bernreiter (Bayern) . . . . . . 73 Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Beschluss: Anrufung des Vermittlungsausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 10. a) Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere- Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (Drucksache 96/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 b) Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (Drucksache 621/23) . 76 Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 11. Zweites Gesetz zur Änderung des DWD- Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 97/24) . . . . . 75 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* 12. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 637/23) . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 76 13. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 28/24) b) Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 29/24) c) Entschließung des Bundesrates zur Reform des Asylrechts – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 30/24) d) Entschließung des Bundesrates „Zurückweisungen an der Binnengrenze“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 31/24) e) Entschließung des Bundesrates „Zentrale Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 32/24) f) Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 33/24) g) Entschließung des Bundesrates „Deutschland braucht eine realistische Integrationsgrenze“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 34/24) . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss zu a) und b): Keine Einbringung der Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Beschluss zu c) bis g): Die Entschließungen werden nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . 77 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Niedersachsen und Bremen – (Drucksache 48/24) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 15. Entschließung des Bundesrates zum erleichterten Zugang zu Lohnersatzleistungen für das Baugewerbe – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 101/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 105* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 16. Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Gräberpauschalen – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 53/24) . . 75 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 103* 17. Entschließung des Bundesrates „Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 109/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 78 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 18. Entschließung des Bundesrates „Umsetzung eines Klimageldes zur Entlastung von Privatpersonen von steigenden CO2-Preisen“ – Antrag der Länder Bremen und Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen – (Drucksache 38/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Kathrin Moosdorf (Bremen) . . . . . . . 79 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 79 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . 80 19. Entschließung des Bundesrates für eine steuer- und wirtschaftspolitische Agenda 2030 für Deutschland – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 110/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 20. Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der Arzneimittelversorgung“ – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gemäß § 23 Absatz 3 i.V.m. § 15 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 103/24) . . . . . . . . . . 81 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 108* Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 21. Entschließung des Bundesrates: Aberkennung der Staatsangehörigkeit für antisemitische Straftäter und Hetzer – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 35/24) . . . 81 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109* Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 22. Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Ausbauziele für Windenergie auf See optimieren – Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 49/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 109* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 81 23. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (Drucksache 70/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 103* 24. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksache 71/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 83 Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . 84 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 25. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Drucksache 72/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 26. Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) (Drucksache 73/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . 85 Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung . . . . . . . . . . . . . . 86 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 27. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Drucksache 74/24) . . 87 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 87 28. Entwurf eines Gesetzes zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen (Drucksache 75/24) . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 103* 29. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung (Drucksache 76/24) . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 103* 30. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung“ – Lernmobilität für alle COM(2023) 719 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 643/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 103* 31. Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext COM(2023) 790 final; Ratsdok. 16805/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 46/24, zu Drucksache 46/24) . . 87 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 87 32. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie COM(2023) 905 final; Ratsdok. 16338/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 24/24, zu Drucksache 24/24) . . 88 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 88 33. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verstärkung der polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels und zur Verstärkung der Unterstützung von Europol bei der Verhütung und Bekämpfung solcher Straftaten und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 COM(2023) 754 final; Ratsdok. 16204/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 19/24, zu Drucksache 19/24) . 75 b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt in der Union sowie zur Ersetzung der Richtlinie 2002/90/EG des Rates und des Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates COM(2023) 755 final; Ratsdok. 16149/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 37/24, zu Drucksache 37/24) 88 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 88, 103* 34. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 COM(2023) 637 final; Ratsdok. 16889/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 36/24, zu Drucksache 36/24) b) Empfehlung der Kommission vom 12.12.2023 zur Förderung der Mitwirkung und der wirksamen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen C(2023) 8627 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 98/24) c) Empfehlung der Kommission vom 12.12.2023 für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Union und für die Stärkung des europäischen Charakters und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament C(2023) 8626 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 99/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 110* Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . . 89 35. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen Hass steht JOIN(2023) 51 final Ratsdok. 16681/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 41/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 89 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 90 36. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen COM(2023) 752 final; Ratsdok. 16307/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 25/24, zu Drucksache 25/24) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EU) Nr. 1177/2010, (EU) Nr. 181/2011 und (EU) 2021/782 in Bezug auf die Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union COM(2023) 753 final; Ratsdok. 16284/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 27/24, zu Drucksache 27/24) 75 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 103* 37. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur COM(2023) 781 final; Ratsdok. 16972/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 68/24, zu Drucksache 68/24) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 401/2009, (EU) 2017/745 und (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union im Bereich Chemikalien COM(2023) 783 final; Ratsdok. 16973/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 69/24, zu Drucksache 69/24) 75 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . 103* 38. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit COM(2023) 769 final; Ratsdok. 16406/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 26/24, zu Drucksache 26/24) . . 90 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 90 39. Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union (Drucksache 680/23) . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 103* 40. Vierte Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen- Verordnung (Drucksache 60/24) . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 41. Fünfte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (Drucksache 61/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 42. Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (Drucksache 62/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 43. Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024 (Zweite GAP- Ausnahme-Verordnung – 2. GAPAusnV) (Drucksache 112/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 44. Sechste Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (Drucksache 57/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 45. Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 63/24) . . 75 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 46. Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2024 (Drucksache 64/24) . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 47. Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (Drucksache 66/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 48. Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung (Drucksache 67/24) . 75 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 49. Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (Drucksache 13/24) . . . . 91 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 50. Vorschlag des Bundesrates für die Bestellung eines Mitgliedes des Vorstandes der Deutschen Bundesbank – gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 BundesbankG – (Drucksache 250/22) 75 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 117/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 51. Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StipV – (Drucksache 77/24) . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 77/1/24 . . . . . . . . . . . . . . 104* 52. Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle“ – gemäß § 31 Deutsche-Welle-Gesetz – (Drucksache 620/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 620/1/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 53. Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand – gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 StabG – (Drucksache 56/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 56/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 54. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 89/24) . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 105* 55. Entschließung des Bundesrates „Umfassende Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Bund und Länder“ – Antrag der Länder Hessen und Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/24) . . . . . . . . . . 91 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 91 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 56. Entschließung des Bundesrates „Eine starke und sinnvoll flankierte Kraftwerksstrategie für eine versorgungssichere Energiewende“ – Antrag der Länder Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 120/24) . . . . . 81 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 81 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 57. Entschließung des Bundesrates für den netzdienlichen Aufbau von Wasserstofferzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen in Deutschland – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 121/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 59. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle“ – gemäß § 36 Deutsche-Welle- Gesetz – (Drucksache 631/23) . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 631/1/23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 60. Entschließung des Bundesrates: Bioenergie stärken und für den Klimaschutz nutzen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 138/24) . . . 92 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 61. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 139/24) . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 139/24 . . . . . . . . . . . . . . . . 104* 62. Nationales Reformprogramm 2024 – Geschäftsordnungsantrag des Landes Hessen – (Drucksache 140/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 105* 63. Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 105/24) 75 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 105/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 93 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n - t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Christian Bernreiter, Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Susanne Hoffmann, Ministerin der Justiz B r e m e n : Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Finanzbehörde H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Gerald Heere, Finanzminister Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Herbert Mertin, Minister der Justiz Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Michael Richter, Minister der Finanzen Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Bernhard Stengele, Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Jens Brandenburg, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung 1042. Sitzung Berlin, den 22. März 2024 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesrat trauert um seinen ehemaligen Direktor, Herrn Dr. Gebhard Z i l l e r , der am 10. März im Alter von 91 Jahren verstorben ist. Gebhard Ziller leitete das Sekretariat des Bundesrates über acht Jahre von 1978 bis 1987. In seiner Zeit als Direktor baute er mit großem Einsatz unter anderem die Kontakte des Bundesrates zu Parlamenten und zweiten Kammern im Ausland aus. 1987 wechselte er als Staatssekretär in das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Dort setzte er sich insbesondere für die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Israel und Deutschland und nach der Wiedervereinigung für den Aufbau der Forschung in den neuen Ländern ein. Mit ihm verlieren wir eine herausragende, willensstarke Persönlichkeit und einen leidenschaftlichen Verwaltungsjuristen. Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen. Wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir uns der heutigen Tagesordnung zuwenden, möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf die neue Ausstellung „Zeitenwanderer“ im westlichen Lichthof des Bundesrates aufmerksam zu machen. Dort sind seit gestern Werke des japanischen Künstlers M a s u y a m a zu bewundern. Er hat die Werke von Caspar David Friedrich nachempfunden, dessen 250. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern. Wir sind sehr stolz auf diese Ausstellung. An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich auf der Besuchertribüne den Künstler begrüßen. – Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat, Herr Masuyama! (Beifall) Im Jahr 2022 haben die Kammern des Weimarer Dreiecks eine Initiative ins Leben gerufen, mit der wir die Ukraine auf ihrem Weg in die EU unterstützen wollen. Hierzu laden die Senate Polens und Frankreichs und der Bundesrat Mitarbeitende des ukrainischen Parlaments zu Arbeitsbesuchen in Warschau, Paris oder Berlin ein und bieten ihnen so eine Möglichkeit, sich mit der Funktionsweise der jeweiligen zweiten Kammer vertraut zu machen. Erst im Februar hat der Bundesrat in einer Entschließung den Beschluss der EU-Staaten, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen, einstimmig begrüßt und außerdem bekräftigt, die partnerschaftlichen Beziehungen zu den Menschen in der Ukraine weiter ausbauen zu wollen. Deshalb freue ich mich sehr, auch in diesem Jahr eine Teilnehmerin des Austauschprogramms aus der Ukraine, Frau Tetiana T o p o l i a n s k a , bei uns im Haus begrüßen zu können. – Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! (Beifall) Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 63 Punkten vor. TOP 14 wird von der Tagesordnung abgesetzt. Zur Reihenfolge: TOP 2 wird verbunden mit Punkt 58 beraten. Nach TOP 4 wird der Punkt 6 aufgerufen. Nach TOP 22 wird der Punkt 56 behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darauf hinweisen, dass zu diesen 63 TOPs zurzeit – jetziger Stand – 46 Rednerinnen und Redner angemeldet sind. Es zeigt sich also: Wir haben heute einen spannenden Bundesrat. Deshalb möchte ich alle noch einmal daran erinnern, dass wir uns auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt haben. Ich möchte gern Punkt 1 aufrufen: TOP 1 Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (Drucksache 111/24) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Staatsministerin Heike H o f - m a n n (Hessen) zur Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Viel Erfolg bei der Arbeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 58: TOP 2 2. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) (Drucksache 87/24) in Verbindung mit TOP 58 58. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes (Drucksache 122/24) Hierzu zunächst als Berichterstatterin für den Vermittlungsausschuss Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern! Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern), Berichterstatterin: Vielen Dank! – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute noch einmal über das Wachstumschancengesetz auf der Grundlage unserer Einigung im Vermittlungsausschuss. Dieser wurde vom Bundesrat, durch die Länder am 24. November 2023 angerufen. Der Bundestag hat dem Kompromiss am 23. Februar zugestimmt. Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die konstruktiven und intensiven Gespräche bedanken, insbesondere bei Herrn Dr. Hoppenstedt, der mit mir abwechselnd dem Vermittlungsausschuss vorsitzt. Man sieht heute wieder: Gesetze, die in den Vermittlungsausschuss gehen, kommen da auch wieder raus, und sie kommen sogar oft besser raus, als sie hineingegangen sind. Der Vermittlungsausschuss ist eine wichtige Institution unserer föderalen Demokratie, ein Scharnier zwischen Bundestag und Bundesrat, zwischen der Bundesregierung und der Vielfalt der Länder. Auch diesmal haben wir das Gesetz im Vermittlungsausschuss gut beraten. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Das Wachstumschancengesetz wurde in der Öffentlichkeit lange sehr kontrovers diskutiert. Auch wir Länder hatten Einwände. Deshalb ist das Gesetz zu Recht im Vermittlungsausschuss gelandet. Wir wollten beispielsweise unsere Kommunen nicht übermäßig belasten. Aber uns war auch wichtig, dem Wachstumschancengesetz eine Chance zu geben, denn die Wirtschaft in Deutschland braucht einen Wachstumsimpuls. Mit den vorgeschlagenen Änderungen führt das Wachstumschancengesetz zu einer Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 3,2 Milliarden Euro. Das Vermittlungsergebnis sieht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages Änderungen bei der Neuregelung im Einkommensteuerrecht und Umsatzsteuerrecht vor. Die ursprünglich geplante Klimaschutz- Investitionsprämie ist gestrichen worden, ebenso die geplanten neuen Mitteilungspflichten bei der Nutzung bestimmter steuerlicher Möglichkeiten der sogenannten innerstaatlichen Steuergestaltung. Die wichtigsten Entlastungen sind steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, eine degressive Abschreibung auf Abnutzung für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent – wichtig für die Bauwirtschaft –, eine degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate und eine Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent für vier Jahre. Dazu kommt eine Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung. Das ist ein wichtiges Signal für die Forschung. Für die Rentnerinnen und Rentner ist wichtig, dass das Wachstumschancengesetz auch Regeln gegen die Doppelbesteuerung von Renten enthält. Seit 2002 werden die Renten Schritt für Schritt besteuert. Im Gegenzug sollen die Rentenbeiträge, die man während des Erwerbslebens zahlt, steuerfrei bleiben. Das klappt bisher noch nicht in jedem Fall und soll durch das Wachstumschancengesetz verbessert werden – also ein Schritt zu mehr Rentengerechtigkeit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem Ergebnis ist noch viel mehr enthalten, aber das waren die wichtigsten Punkte, die Ihnen jetzt zur Abstimmung vorliegen. Lassen Sie mich nach dieser Berichterstattung noch ein Wort als Vermittlungsausschussvorsitzende für die Länder sagen! Ich bitte darum, dass weder aus dem Bundesrat noch von der Bundesregierung der Eindruck erweckt wird, dass der Vermittlungsausschuss ein ausschließliches Blockadeinstrument wäre. Der Vermittlungsausschuss wurde vor 75 Jahren über das Grundgesetz geschaffen und hat sich in den letzten Jahren erfolgreich bewährt. Das muss nicht heißen, dass man immer mit den inhaltlichen Ergebnissen einverstanden ist. Aber, wie ich schon gesagt habe: Die Gesetze, die da reingehen, kommen in der Regel auch raus. Abschließend möchte ich die letzte Minute meiner Redezeit nutzen, um als Ministerpräsidentin zu sagen, dass wir dafür werben, dass das Wachstumschancengesetz heute eine Mehrheit erhält. Warum? Es stimmt nicht, dass es keinen Impuls für die Wirtschaft gibt. Unser Land hat vor allem kleine und mittlere Unternehmen. 90 Prozent unserer Betriebe haben weniger als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Wirtschaft braucht diese Impulse dringend, zum Beispiel die Impulse der degressiven AfA, die einfach bedeuten, dass Investitionen schneller abgeschrieben werden können und damit Steuerentlastungen für die Wirtschaft entstehen. Wir brauchen dringend die Impulse für die Bauwirtschaft. Die Bauwirtschaft hat große Probleme. Unsere Handwerker spüren das. Deswegen wäre es wichtig, dass wir die Sonderabschreibung bekommen, mit der wir schon sehr gute Erfahrungen gemacht haben – übrigens gerade nach der Wende in Ostdeutschland –, um den Wohnungsbau und die Bauwirtschaft anzukurbeln. Wir halten es für sehr wichtig, stärker in die Forschung zu investieren und auch die Rentnerinnen und Rentner zu entlasten. Ich teile die Kritik zum Agrardiesel. Aber der Agrardiesel hat nichts mit dem Wachstumschancengesetz zu tun. Das Thema Agrardiesel befindet sich im Haushaltsfinanzierungsgesetz. Es ist nicht richtig, dass die Bundesregierung die Agrardieselsubventionen gestrichen hat – und das über Nacht. Die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen, reichen nicht aus, um die Landwirte hier parallel besser zu behandeln. Deshalb wäre es wichtig, weiter an diesem Thema dranzubleiben. Das findet sich nachher im Haushaltsfinanzierungsgesetz. Dort kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das werden wir als Land Mecklenburg-Vorpommern tun, weil wir klar an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte stehen. Aber wir dürfen jetzt nicht den anderen Teil der Wirtschaft bestrafen, indem das Wachstumschancengesetz nicht kommt. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Frau Ministerpräsidentin Dreyer. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Auch ich möchte dafür werben, dass das Wachstumschancengesetz heute eine Mehrheit bekommt. Der Vermittlungsausschuss hat einen guten Einigungsvorschlag vorgelegt – übrigens vorab mit den Stimmen von 16 Finanzministern und Finanzministerinnen. Ich möchte hier an Sie appellieren: Der Vermittlungsausschuss – die Vorsitzende hat es gesagt – ist ein Instrument im Rahmen unserer unterschiedlichen Zuständigkeiten, und er dient dazu, dass wir in einer angemessenen Art und Weise über Beschlüsse oder Gesetze, die uns vorgelegt werden, miteinander diskutieren und zu Kompromissen kommen. Er ist kein Instrument dafür, Gesetze zu blockieren – und das dann meist aus parteipolitischen Gründen, wie das hier gerade der Fall ist. Vier Monate ist es her! Drei Monate hat es allein gedauert, bis dieses Gesetz im Vermittlungsausschuss war. Allein das ist aus meiner Sicht komplett unangemessen, denn es hat nichts mit dem zu tun, was der Bundesrat erreichen möchte. Ich appelliere an Sie, dass dieses Gesetz heute eine Zustimmung findet. Es ist ein wichtiges Signal an unsere Wirtschaft. Jeder, der diesem Gesetz nicht zustimmt, schadet Deutschland und der Wirtschaft. Ich sage es sehr klar. Die Wirtschaft hat sich deutlich für dieses Gesetz ausgesprochen. Man kann auch der Auffassung sein, es sei alles nicht genug. Aber ich glaube, dass wir im Vermittlungsausschuss eine sehr gute Lösung gefunden haben. Der Hauptgrund, warum der Vermittlungsausschuss angerufen worden ist, war, dass wir zielgerichteter werden müssen und vor allem unsere Kommunen nicht übermäßig belasten dürfen. Genau dieses Ergebnis ist mit gemeinsamen Kräften erreicht worden. Deshalb appelliere ich dringend an Sie, dass wir die taktischen Manöver zur Seite legen und heute diesem Gesetz zustimmen. Noch zwei Sätze zur wirtschaftlichen Lage: Jeder von uns weiß, dass wir in unserem Land große Herausforderungen zu stemmen haben. Natürlich spielt dabei die Transformation eine ganz besondere Rolle. Ich bin froh, dass die Bundesregierung und der Kanzler wichtige Projekte auf den Weg gebracht haben. Wir sollten uns davor hüten, so zu tun, als hätte die Wirtschaftskrise etwas damit zu tun, dass seit zweieinhalb Jahren eine Ampelkoalition regiert. Es gibt sehr viele Gründe, warum unsere Wirtschaft inzwischen wirklich in eine Schieflage geraten ist. Das hat auch damit zu tun, dass wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bei vielen Themen vielleicht zu zögerlich waren. Dazu gehören der Ausbau der erneuerbaren Energien, die einseitige Abhängigkeit von russischem Gas und viele andere Bausteine wie beispielsweise die in unserem Land viel zu schleppend vorangehende Digitalisierung. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist an dieser Stelle endlich ein Durchbruch, um dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen. Liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, die wirtschaftliche Lage ist ernst in unserem Land, aber ich halte nichts davon, sie in den Abgrund zu reden. Erfreulicherweise haben wir hohe Investitionen in fast allen Bundesländern, wenn ich das so sagen darf, Milliardeninvestitionen, die angekündigt sind, im letzten Jahr in Höhe von insgesamt 103 Milliarden Euro. Ich nenne nur Microsoft in NRW, ich nenne die Batteriezellenfabrik in Schleswig-Holstein, die Chipfabrik in Magdeburg oder auch Eli Lilly in meinem Bundesland mit einer Investition von 2,3 Milliarden Euro. All diese Unternehmen entscheiden sich dafür, in Deutschland zu investieren. Das ist kein Zufall, sondern es ist die Hoffnung dieser Unternehmen, dass sie hier tatsächlich die richtige Entscheidung getroffen haben. Wir sollten deshalb all denjenigen, die in diesen Wirtschaftsstandort vertrauen, das Zeichen geben, dass die Bundesrepublik Deutschland mit Bundestag und Bundesrat gemeinsam in der Lage ist, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das der Wirtschaft zurzeit hilft. Das ist der einzige Maßstab, an dem wir uns zu orientieren haben. Deshalb ist mein dringender Appell: Bitte stimmen Sie diesem Gesetz zu! Ein letzter Satz in der letzten verbleibenden Minute: Es war von Anfang an nicht richtig und nicht sachgerecht, den Agrardiesel mit dem Wachstumschancengesetz zu verbinden. Das Thema Agrardiesel befindet sich im Haushaltsfinanzierungsgesetz, über das wir heute auch sprechen. Ich sage sehr klar: Es gibt einen Prozess mit der Landwirtschaft. Damit kann man zufrieden oder nicht zufrieden sein, aber wesentliche Elemente für unsere Landwirtschaft sind darin bereits aufgegriffen. Daran, dass gemeinsam mit unseren Agrarministern und Agrarministerinnen an diesem Prozess weitergearbeitet wird, haben alle Bundesländer ein Interesse, die Landwirtschaft bei sich zu Hause haben. Auch für uns in Rheinland-Pfalz ist Landwirtschaft ein ganzes Stück unserer Heimat. Deshalb werden wir sehr eng am weiteren Prozess dranbleiben. Aber noch einmal sehr klar und sehr deutlich: Auch wem das nicht genug ist, der kann nicht die komplette Restwirtschaft in unserem Land in Haftung nehmen. Es ist nicht zu vertreten, dass dem Wachstumschancengesetz nicht zugestimmt wird. Deshalb appelliere ich noch einmal sehr deutlich an Sie, diesem Gesetz heute zuzustimmen. Ich bitte Sie darum. Wir können es uns nicht leisten, in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage Deutschland zu schaden, indem wir parteipolitisch an dieser Ecke agieren. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Herrmann aus Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Einzige, was momentan in Deutschland wächst, sind leider Unmut, Unzufriedenheit und Unsicherheit. Dafür gibt es einen handfesten Grund: Deutschland befindet sich bedauerlicherweise in einer Wirtschaftskrise. Die Zeichen sind eindeutig. Der jüngst von der Bundesregierung veröffentlichte Jahreswirtschaftsbericht prognostiziert ein reales Wirtschaftswachstum von nur noch 0,2 Prozent. Das ist faktisch eine Stagnation. Diese Krise ist hausgemacht, denn die Länder um uns herum verzeichnen bekanntermaßen alle ein Wirtschaftswachstum. Wir sehen uns mit einer schleichenden Deindustrialisierung konfrontiert. Unternehmen investieren nicht mehr oder lieber im Ausland zu besseren Konditionen. Innovationen bleiben aus, und unsere Sorge um den Arbeitsmarkt wächst. Und wenn die Bundesregierung sich darüber freut, dass dieser wirtschaftliche Abbau positive Effekte auf die Klimabilanz hat, dann kann ich nur warnen, denn ohne funktionierende Wirtschaft werden wir uns den notwendigen Klimaschutz bald nicht mehr leisten können. Unbegreiflicherweise scheint die Bundesregierung bereit zu sein, sich mit dieser Situation abzufinden. Denn das Wachstumschancengesetz ist keine akzeptable Antwort auf die gegenwärtige Situation. Es ist vielmehr ein Zeichen für die Schwäche und Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung. Die entlastende Wirkung, die von diesem Gesetz ausgehen sollte und die mit Sicherheit auch in der heutigen Diskussion gepriesen wird, war in Wahrheit von Anfang an nur homöopathisch. Nach der Überarbeitung im Vermittlungsausschuss hat sie sich darüber hinaus nahezu halbiert, auf nur noch 3,2 Milliarden Euro, was einem zu erwartenden Wachstumseffekt von gerade einmal 0,025 Prozent entspricht. Darüber hinaus ist nicht hinnehmbar, dass halbherzige und ideologiegetriebene Maßnahmen zur Konsolidierung von Haushalt und Wirtschaft einseitig zulasten einer einzigen Branche gehen und die Landwirte das Ganze finanzieren sollen. Der Versuch der SPD-geführten Länder, auf formale Punkte zu verweisen oder Geschäftsordnungsdebatten zu führen, den wir in der Diskussion darüber bemerken, ist sehr durchschaubar. Denn die Verknüpfung von Entlastungen für die Wirtschaft, die natürlich notwendig und richtig sind, und den Belastungen für die Landwirtschaft kommt ja nicht von den Ländern, sondern von der Bundesregierung. Es beleidigt unseren Intellekt, wenn darauf verwiesen wird, das beträfe einen anderen Tagesordnungspunkt, bei dem man dann den Vermittlungsausschuss anrufen könne. Fakt ist: Es kommt bei der Frage „Wird die Streichung der Agrardieselrückvergütung zurückgenommen, ja oder nein?“ zum Schwur. Auf diese Frage hat sich die Debatte zugespitzt, und deshalb bleibt für uns für die Zustimmung ganz klar eine Grundvoraussetzung, dass die Streichung der Agrardieselrückvergütung zurückgenommen wird. Und das passiert eben nicht. Das passiert auch nicht beim nächsten Tagesordnungspunkt, und es passiert nicht mit der vorgelegten Protokollerklärung, die dem auch nicht gerecht wird. Vielmehr reden wir von 500 Millionen Euro Belastung für die Landwirtschaft und einer Entlastung von maximal 10 Prozent mit vielen vagen Ankündigungen, Prüfungen, Zusicherungen von Dingen, die es sowieso schon gibt, also letztlich von einer Mogelpackung. Eigentlich ist die Antwort der Bundesregierung in Form dieser Protokollerklärung eine echte Unverschämtheit. Es ist wirklich schade, dass die lauten Ankündigungen, auch von vielen Ministerpräsidenten der A- Seite, jetzt offenbar doch nicht gelten, dass das Wort nicht zählt, sondern die Disziplin innerhalb der Ampel über die Ländergrenzen hinweg überwiegt. Das ist äußerst bedauerlich. Die Landwirtschaft muss sich wirklich von der Bundesregierung verraten und verkauft fühlen, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Für die Bayerische Staatsregierung, für Ministerpräsident Söder ist jedenfalls klar: Zwischen unsere Staatsregierung, unsere Politik und die Landwirtschaft geht kein Blatt, und es werden keine seltsamen Deals gemacht. Was wir in Wahrheit brauchen, meine Damen und Herren, ist ein echtes Aufbruchssignal, das das Wachstumschancengesetz schlichtweg nicht darstellt. Wir brauchen eine echte Agenda 2030, wie wir sie auch vorgelegt haben mit einem weiterführenden Paket zu einem anderen Tagesordnungspunkt. Ich weise nur darauf hin: Wir müssen dort das gesamte Paket schnüren, ernsthaft schnüren. Wir müssen die Steuerfragen anpacken, also die Reform der Unternehmenssteuer – Zielmarke: maximal 25 Prozent. Wir müssen einen echten Energiedeal schließen, das heißt das Strompreisniveau dauerhaft auf das europäisch zulässige Mindestmaß senken. Wir müssen also die Energiesteuern senken. Wir müssen die Bürokratie gewaltig – und noch weit mehr, als die Bundesregierung vorschlägt – eindampfen, um die Kräfte der Wirtschaft, aber auch der Bürgerinnen und Bürger zu entfesseln. Wir müssen insgesamt ein Paket von mindestens 30 Milliarden Euro schnüren; was finanzierbar wäre, wenn wir andere Projekte nicht weiterverfolgen würden wie das Heizgesetz oder das Bürgergeld, also viele dieser Maßnahmen, die einfach in die Irre führen und die seitens der Bundesregierung keine Antwort sind auf die echte, bedeutende, krasse Herausforderung, vor der unser Land vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht steht. Deshalb: keine Zustimmung zum Wachstumschancengesetz und Bitte um Unterstützung für die Agenda 2030. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Senator Dressel aus der Freien und Hansestadt Hamburg. Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Sommer 2023 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, und jetzt haben wir schon Frühjahr 2024. Angesichts der schwierigen Lage der deutschen Wirtschaft ist die Dauer dieses Gesetzgebungsverfahrens kein Ruhmesblatt, und das muss man, glaube ich, in alle Richtungen sagen. Die Wirtschaft, die Bürger erwarten jetzt machbare Lösungen zur Verbesserung der Lage. Dem wurde aus Sicht vieler Länder der Gesetzentwurf anfangs nicht gerecht. Ich will aus Länderperspektive und auch aus Sicht der Länderfinanzminister durchaus anmerken: Erst wurde dieser Gesetzentwurf immer teurer, ehe dann mit den Ländern tatsächlich das Gespräch aufgenommen wurde. In dieser für die Kommunen schwierigen Finanzlage die Gewerbesteuer einzubeziehen, war in der Tat keine gute Idee. Und viele einzelne Punkte im Hinblick auf die Administrierbarkeit für die Finanzämter waren nicht zu Ende gedacht. Deshalb war die Anrufung des Vermittlungsausschusses gut und richtig. Ich habe an der Arbeitsgruppe selbst teilgenommen, und ich möchte den Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive Beratung danken. Wir haben in der Tat gemeinsam sehr einvernehmlich über die Parteigrenzen hinweg etwas haushalterisch Vertretbares und administrativ Machbares vorgelegt. Wichtig wäre in einem Vermittlungsverfahren dann immer – dieser Hinweis sei mir nach der Rede des Kollegen hier gestattet –, dass alle in dieselbe Richtung ziehen. Wenn ein Teil der Verhandler sagt: „Wir hätten es gerne günstiger“, und ein anderer Teil sagt: „Wir hätten es gerne, und wir haben gerade die Beträge genannt, die aufgerufen sind“, dann passt das nicht zusammen. Wie soll ein solches Vermittlungsverfahren dann vernünftig und gut zu Ende geführt werden? Wir haben hier gemeinsam etwas Gutes vorgelegt. Es ist in der Sache gut. Und ich will für Hamburg einen Punkt ansprechen: Dass wir für den Wohnungsbau mit der degressiven AfA eine Verbesserung erreicht haben, ist ein wichtiger Punkt. Wir haben nicht nur eine Schwäche in der Wirtschaft, sondern auch eine Schwäche im Bereich des Wohnungsbaus, die wir dringend angehen müssen. Wir hatten ein Paket, haben das hier vorgelegt, und dann gab es eine Verknüpfung mit dem Thema Agrardiesel. Ich kann auch das aus den Verhandlungen sagen: Nicht alle Vertreterinnen und Vertreter auf der B-Seite haben sich mit dieser Verknüpfung immer wohlgefühlt. Man hat heute mit einer Protokollerklärung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz den Versuch gemacht, einen Weg aufzuzeigen, der hier eine Zustimmung möglich machen kann. Die Appelle, die sehr deutlich von den beiden Ministerpräsidentinnen zu hören gewesen sind, will ich ausdrücklich unterstützen. Die Wirtschaft erwartet jetzt ein klares Signal, und das ist etwas, worauf wir heute eine entsprechende Antwort brauchen. Ja, man könnte vielleicht sagen, ein solches Paket hätte größer ausfallen müssen. Aber ist das ein Grund, ein kleineres Paket hier heute nicht möglich zu machen? Wir müssen in Zukunft ein bisschen mehr fragen: Was ist tatsächlich administrierbar? Was ist machbar? Und da wir eben in den letzten Haushaltsjahren, zum Beispiel für das Inflationsausgleichsgesetz, sehr viel mehr Geld, als möglich gewesen ist, ausgegeben haben, ist hier, wo wir die Machbarkeit für die Länder und Gemeinden betrachten müssen, nun dieses Paket herausgekommen. Ich möchte auch im Sinne vieler Kolleginnen und Kollegen heute noch mal eindringlich an Sie appellieren, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, damit wir die Wirtschaft in Fahrt bringen können und die Steuereinnahmen der Zukunft sichern können. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun noch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hessel vom Bundesministerium der Finanzen. Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten! Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut darf ich heute vor Ihnen stehen, um für das für unser Land so wichtige Wachstumschancengesetz zu werben. Mit dem Wachstumschancengesetz wollen wir die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen verbessern. Das ist – und dem wird wohl keiner widersprechen – in der derzeitigen Lage dringend geboten. Herzlichen Dank deswegen an alle, die konstruktiv das vor Ihnen liegende Gesetz mitgestaltet haben! Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Das Ergebnis führt zu Entlastungen von 3,2 Milliarden Euro für die Wirtschaft. Das sind Entlastungen, die zugleich auch verkraftbar für die öffentlichen Haushalte sind. Nachdem der Bundestag am 23. Februar dieses Jahres die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen hat, rufe ich Sie noch einmal ganz dringend dazu auf, dem vorliegenden ausgewogenen Kompromiss ebenfalls zuzustimmen, damit wir endlich die erforderlichen Reformen umsetzen können und das Gesetz in Kraft treten kann. Sehr geehrte Damen und Herren, darauf wartet die Wirtschaft seit Ende letzten Jahres. Die Kolleginnen und Kollegen haben vieles schon vorweggenommen. Vor allem die beiden Ministerpräsidentinnen haben sehr viel Inhaltliches dazu gesagt, Senator Dressel ebenfalls. Es sind Dinge enthalten, auf die wirklich alle warten: 5 Prozent degressive AfA für den Wohnungsbau, degressive AfA für die Unternehmen. Wichtige Entscheidungen, die wir jetzt für die Zukunft fällen müssen. Zum Thema Digitalisierung sage ich nur: Die E-Rechnung ist darin enthalten. Es ist schon etwas zur Doppelbesteuerung der Renten gesagt worden. Es sind sehr viele Dinge. Ich verstehe, dass man manche Maßnahmen der Bundesregierung für nicht gut befinden kann. Das ist so, das sind auch Kompromisse, die gefunden werden. Ich kann aber nicht verstehen, wie man Dinge in Geiselhaft nehmen und dafür ein ganzes Land stillstehen lassen kann. Es ist schon vieles über den Vermittlungsausschuss gesagt worden. Wenn man einen Kompromiss hat, auf dessen Inhalt sich alle geeinigt haben und dann andere, sachfremde – ein Stück weit sachfremde; wir können darüber diskutieren – Erwägungen genommen werden, um Bereiche der Wirtschaft gegeneinander auszuspielen, dann ist das ein Bärendienst für unser Land. Dieses Land hat Besseres verdient, auch vonseiten des Bundesrats. Es ist schwierig, hier Sachen in Geiselhaft zu nehmen. Fakt ist – Staatsminister Herrmann, Sie haben so viele Fakten angesprochen –: Die Länder wollten die 3,2 Milliarden Euro Entlastungen. Ja, es ist ein Anfang, es muss noch viel kommen. Aber Fakt kann nicht sein, dass wir jetzt anfangen, Sozialleistungen gegeneinander auszuspielen und so zu tun, als ob es, wenn das Bürgergeld abgeschafft wäre, keine Sozialleistungen mehr geben würde und der Haushalt vollkommen frei davon wäre. Das ist ein Stück weit unredlich. Auch das muss an dieser Stelle gesagt werden. Ich appelliere noch einmal ganz herzlich an Sie, dem gefundenen Kompromiss zuzustimmen. Er ist ausgewogen und sendet das dringende Signal, das die Wirtschaft jetzt braucht. Darauf können wir in der jetzigen Situation nicht aufgrund parteipolitischer Spielchen verzichten. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Wir haben keine weiteren Wortmeldungen. – Herr Staatsminister Dulig (Sachsen) hat eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben. Jetzt kommen wir zur Abstimmung, zunächst zu Punkt 2, dem Wachstumschancengesetz. Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag des Vermittlungsausschusses am 23. Februar angenommen. Wer stimmt dem Gesetz in der so geänderten Fassung zu? – Deutliche Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über den Entschließungsantrag Baden-Württembergs abzustimmen. Ihr Handzeichen bitte! – Minderheit. Der Bundesrat hat die Entschließung damit n i c h t gefasst. Wir kommen zu Punkt 58, der Forschungszulagenverordnung. Wer der Verordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Der Bundesrat hat der Verordnung zugestimmt. 1 Anlage 1 Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 90/24) Hierzu gibt es zunächst die Wortmeldung von Herrn Ministerpräsident Kretschmer, Sachsen. Michael Kretschmer (Sachsen), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis unserer Beratungen im Vermittlungsausschuss mitteilen – ein Vermittlungsausschuss, in den wir gegangen sind, obwohl es den einen oder anderen gab, der der Meinung war: Wir wollen dort überhaupt kein Ergebnis erzielen. – Aber es gab genügend Menschen, die der Meinung waren, dass sie einen überzeugenden und ehrlichen Kompromiss erzielen wollen, und vor allen Dingen einen selbstbewussten Bundesjustizminister, der in der Sache überzeugen konnte. Dies ist ein Verfahren, das unser Land immer stark gemacht hat und, wie wir auch bei diesem Thema sehen, zu einem guten Ergebnis geführt hat. Es ist uns gelungen, in der Beratung zu der Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2118 für selbstfahrende Arbeitsmaschinen die Pflichtversicherung zu verhindern und damit eine sachgerechte, unbürokratische Lösung für diesen wichtigen Arbeitsbereich und viele mittelständische Unternehmen zu erzielen. Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Herr Staatsminister Pentz aus Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hessen begrüßt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ausdrücklich. Damit kommt es nicht zu einer Versicherungspflicht für kleinere Arbeitsmaschinen, Stapler und Sitzrasenmäher in Deutschland. Ich sage aber auch, dass wir uns den Vermittlungsausschuss an dieser Stelle hätten sparen können. Die Kritik an der generellen Versicherungspflicht war schon lange laut und deutlich vernehmbar. Mein Kollege, Staatsminister Christian Heinz, hat sie in diesem Haus in der letzten Sitzung nochmals vorgetragen. Die Bundesregierung hat aber nicht auf den praktischen Rat der Länder gehört, sondern wollte diese Regelung schlicht durchdrücken. Weil dies so ein griffiges Beispiel ist, möchte ich hier zwei generelle Dinge ansprechen: zum einen, wie wir in Deutschland grundsätzlich mit europäischen Vorhaben umgehen, und zum anderen das Verhältnis der Verfassungsorgane untereinander. Meine Damen und Herren, was wir erlebt haben, ist ein klassischer Anwendungsfall des bewussten oder unbewussten Missverstehens europäischer Vorgaben. Wir kennen dieses Phänomen unter der Bezeichnung „Gold Plating“, heißt: das Veredeln von europäischen Vorgaben, wobei „edel“ dabei nicht im eigentlichen Sinne gemeint ist. Im Umweltrecht werden strengere Regeln als gefordert eingeführt, in anderen Bereichen höhere soziale oder technische Standards. Wenn es dann Ärger gibt, ist immer die EU schuld daran. Die Bundesregierung hat hier Hand in Hand mit der Mehrheit des Deutschen Bundestages genau das gemacht. Obwohl die entsprechende Richtlinie Ausnahmen von der Versicherungspflicht vorsieht, wurden diese nicht genutzt. Meine Damen und Herren, das Nichtnutzen von Ausnahmen ist eben auch ein Draufsatteln, weil man nicht auf eine entlastende Lösung für die Bürgerinnen und Bürger setzt, sondern auf eine belastende. Der zweite Punkt, meine Damen und Herren, ist grundsätzlicher. Wir haben schon mehrfach über das Verhältnis zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gesprochen. Ich erinnere an die Debatte über die inflationären Fristverkürzungsbitten. Der Bundesrat ist aber keine lästige Hürde, kein Störfaktor, den die Bundesregierung während des Gesetzgebungsverfahrens über sich ergehen lassen muss. Nein, ich erinnere daran, dass die Länder den Bund geschaffen haben und nicht andersherum. Wir Länder sind also kein Störfaktor, sondern integrale Bedingung für ein verfassungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren. Wenn ich in dieser Woche im Radio höre, dass die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages die Anwesenheit von Ländervertretern in den Ausschüssen als schräg empfindet oder bezeichnet, dann zeigt das eine Grundhaltung gegenüber den Ländern, die einfach nicht akzeptabel ist. Wer diesen Weg einschlagen will, der rüttelt an den Grundfesten unseres seit Jahrzehnten bewährten Kooperationsverhältnisses. Deshalb bin ich der vollen Überzeugung, dass wir schnell wieder zu einem respektvollen Umgang miteinander zurückkehren müssen. Das heißt nicht, dass man in der Sache nicht heftig miteinander ringen soll, aber ein funktionierendes Gesetzgebungsverfahren und ein respektvoller Umgang sind starke Argumente für eine funktionierende Demokratie. Daran, meine Damen und Herren, sollten wir in diesem Haus, im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung alle ein gemeinsames Interesse haben. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Wer dem Gesetz in der Fassung des Vorschlags des Vermittlungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ich rufe Punkt 4 auf: TOP 4 Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) (Drucksache 113/24) Das Gesetz kommt unverändert aus dem Vermittlungsausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher das Wort. Dr. Peter Tschentscher (Hamburg), Berichterstatter: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Krankenhaustransparenzgesetz geht es um die Einführung eines öffentlich einsehbaren Registers, das über das Angebot und die Qualität der Kliniken in Deutschland informiert. Patientinnen und Patienten beziehungsweise ihre behandelnden oder beratenden Ärztinnen und Ärzte sollen sich damit besser entscheiden können, welche Klinik für die vorgesehene Behandlung am besten geeignet ist. Das ist im Prinzip eine sehr gute Sache. Dennoch hat der Bundesrat im November letzten Jahres in dieser Angelegenheit den Vermittlungsausschuss zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Klärungsbedarf bestand erstens bei der Ausgestaltung des Registers beziehungsweise der Definition von Leistungsgruppen, die später auch bei der Krankenhausreform eine Rolle spielen, zweitens beim Verwaltungsaufwand der Kliniken im Hinblick auf die Meldepflichten und drittens bei der Regelung des Rechtsweges. Darüber hinaus wurde in der Beratung thematisiert, wie die Kliniken bis zum Inkrafttreten der geplanten Krankenhausreform dem wirtschaftlichen Druck standhalten und die enorm steigenden Kosten schultern können. In der weiteren Abstimmung ist die Bundesregierung auf bestimmte Forderungen der Länder eingegangen, indem sie eine Protokollerklärung zugesichert hat, die heute auch vorliegt. Der Gesetzentwurf selbst ist unverändert geblieben. In der Protokollerklärung betont die Bundesregierung, dass sie die Krankenhäuser schon im laufenden Jahr 2024 durch eine schnellere Zahlung der Krankenkassen an die Krankenhäuser und durch Energiehilfen in Milliardenhöhe entlasten wird. Zudem verweist sie darauf, dass die Krankenhäuser mit dem Krankenhaustransparenzgesetz zusätzlich 6 Milliarden Euro Liquidität erhalten. Mit der Krankenhausreform soll zudem ein Transformationsfonds in zweistelliger Milliardenhöhe geschaffen werden, der jeweils zur Hälfte von den Ländern und aus dem Gesundheitsfonds finanziert wird. Möglichst ab 1. Juli dieses Jahres, spätestens ab 1. Januar 2025, sollen die Landesbasisfallwerte angepasst werden, um die Tarifsteigerungen der Krankenhausbeschäftigten schneller und umfassender zu berücksichtigen. Der Bundesgesundheitsminister hat im Vermittlungsausschuss bestätigt, dass die Anpassung in voller Höhe am sogenannten Orientierungswert ausgerichtet wird. Das ist ein wichtiger Detailpunkt, denn dieser Orientierungswert ist ein spezifischer Indikator für die tatsächlichen Kostensteigerungen von Krankenhäusern. Schließlich erklärt die Bundesregierung noch einmal ausdrücklich, dass bei der anstehenden Krankenhausstrukturreform die Belange der ländlichen und strukturschwächeren Räume besonders berücksichtigt werden. Auf Grundlage dieser Zusagen hat der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar empfohlen, das Krankenhaustransparenzgesetz zu bestätigen. Es liegt uns nun zur Abstimmung vor. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit der Bericht. Aus meiner Sicht sollte der Bundesrat die Einführung des Transparenzregisters nicht länger aufhalten und das Vermittlungsergebnis heute bestätigen. Die Veröffentlichung einheitlich strukturierter Leistungs- und Qualitätsdaten von Krankenhäusern ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Gesundheitswesen. Die von der Bundesregierung zugesagten finanziellen Entlastungen der Krankenhäuser, insbesondere die Anpassung der Landesbasisfallwerte anhand des Orientierungswertes, sind dringend erforderlich. Aus diesen Gründen wird Hamburg heute für das Krankenhaustransparenzgesetz stimmen. Ich bitte möglichst viele, dies ebenfalls zu tun. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Dr. Tschentscher! – Mir liegen weitere Wortmeldungen vor. Das Wort hat Herr Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist deutlich gemacht worden: Wir haben ein Vermittlungsausschussergebnis zum Krankenhaustransparenzgesetz. Das war die Grundlage der Diskussion. Gleichzeitig ging es in der Diskussion darum – und darüber werde ich hier sprechen –, dass mit dem Krankenhaustransparenzgesetz der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. An dieser grundlegenden Problematik hat sich nichts geändert. Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen sind Staatsziel, sowohl im Grundgesetz als auch in unseren Landesverfassungen. Das gilt auch für Thüringen. Ob dieses Verfassungsziel auch Verfassungsrealität wird, wird für Bürgerinnen und Bürger in wesentlicher Weise dadurch spürbar, ob wohnortnahe, gute Gesundheitsversorgungseinrichtungen zu erreichen sind. Es wird ja in verschiedenen Bundesländern immer vom Stadt-Land-Gefälle gesprochen. Das haben wir in Thüringen nicht. Wir haben überwiegend ländlichen Raum. Die Krankenhäuser in diesem ländlichen Raum sind wichtige, eigentlich unverzichtbare Strukturinstitutionen, um diese gleichwertigen Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Wenn diese Basisinstitutionen der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Gefahr geraten, dann geraten auch die gleichwertigen Lebensverhältnisse insgesamt in Schieflage. Es gibt Voraussetzungen – und das ist von Kollege Tschentscher angesprochen worden –, die für die Krankenhäuser gewährleistet sein müssen, um einen kalten Strukturbruch zu verhindern. Ein wesentlicher Punkt sind die enormen Kostensteigerungen, vor denen die Krankenhäuser stehen. Das sind auf der einen Seite Energiepreissteigerungen, inflationsbedingte Preissteigerungen. Das sind auf der anderen Seite aber auch Lohnsteigerungen, die dankenswerterweise daher kommen, dass starke Gewerkschaften gute Tarifabschlüsse erreichen. Aber anders als andere Branchen können die Krankenhäuser diese Kosten nicht einfach an die Kundinnen und Kunden, hier: die Patientinnen und Patienten, weiterreichen. Das ist gut und richtig so; aber gerade deshalb ist es unverzichtbar, dass der Bund die Krankenhäuser in dieser Situation zusätzlich unterstützt. Die Punkte, die vom Bundesgesundheitsminister benannt und vom Kollegen Tschentscher hier dargestellt worden sind, sind im Wesentlichen keine zusätzlichen Hilfen, sondern bereits in der Vergangenheit getroffene Zusagen, die jetzt quasi zum zweiten Mal auf den Preiszettel gestellt werden. Aber damit wird die Rechnung nicht besser. Der angekündigte Transformationsfonds wird mit dem geplanten Inkrafttreten ab 2026 eben nicht die kurzfristige Entlastung bringen, die die Krankenhäuser jetzt brauchen. Er soll darüber hinaus zu je 50 Prozent von den Ländern finanziert werden und von der gesetzlichen Krankenversicherung, also von den Patientinnen und Patienten. Nun ist es aber so: Wenn im Jahr 2024 das Dach brennt, kommt die Feuerwehr nicht erst 2026. Und wenn das Dach brennt, kommt sie auch nicht erst dann, wenn die Betroffenen sich an den Kosten für das Löschwasser beteiligen. Insofern stimmt mit dem Transformationsfonds, wie er hier vorgeschlagen wird, etwas ganz grundsätzlich nicht. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig – das habe ich bereits deutlich gemacht –, dass der Bund sofort und nicht erst in einigen Jahren hilft, denn dann kommt die Hilfe im Zweifel zu spät und die Krankenhäuser sind insolvent. In diesem Fall würde die Bundesregierung mit der größten Privatisierungswelle von freigemeinnützigen und öffentlichen Krankenhäusern verbunden. Das kann hier keiner wollen, denn die arbeitsteilige Struktur aus öffentlichen Krankenhäusern, freigemeinnützigen Krankenhäusern und privaten Krankenhausträgern ist die gute Struktur unseres stationären Gesundheitssystems. Was heißt das im Klartext? Wir unterstützen grundsätzlich die geplante Reform der Krankenhaustransparenz. Aber es müssen eben die richtigen Schritte zur richtigen Zeit erfolgen. Das heißt beim Transparenzgesetz: Erstens. Ja, wir wollen diese Transparenz, aber wir wollen sie mit weniger Bürokratie. Davon ist dieses Gesetz bisher weit entfernt. Das ist ein Problem. Zweitens. Zuerst muss die Bezahlung der Krankenhäuser geklärt werden, dann können Transparenz und Bürokratieabbau realisiert werden. Ich wiederhole es noch mal: Nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun, sondern jetzt die Finanzierung angehen, denn ein insolventes oder geschlossenes Krankenhaus wird keine Transparenz mehr herstellen. Dann zur Frage der Finanzierung. Nehmen wir die Tarifsteigerungen! Es werden die Tarifsteigerungen ab dem Jahr 2024 berücksichtigt. Die vorherigen Tarifsteigerungen bleiben außer Acht. Das ist ein Problem. Nicht einbezogen sind in den bisherigen Tarifanpassungen die zusätzlichen Urlaubstage, der erhöhte Freizeitausgleich bei den Bereitschaftsdiensten. Aber auch diese sind quasi kostenrelevant und müssen mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grunde ist der Vorschlag zur Tarifanpassung, den der Bundesminister hier vorgelegt hat, aus unserer Sicht nicht ausreichend. Drittens. Es ist gerade eben über das Verhältnis zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat gesprochen worden. Es ist mit Sicherheit so – und die Sitzung macht es deutlich –, dass der Bundesrat für die Bundesregierung häufig ein unbequemes Gremium ist. Aber dass man jetzt dazu übergeht, ein ursprünglich zustimmungspflichtiges Gesetz nicht mehr zustimmungspflichtig zu machen, um damit den Bundesrat zu umgehen, scheint mir kein besonders guter Weg zu sein. Wir haben einen besseren Vorschlag: Einfach einen Gesetzentwurf vorlegen, bei dem die Länder im Ergebnis auch mitgehen können! Dann braucht man auch keine Sorge zu haben, dass das Gesetz im Bundesrat keine Zustimmung findet. Unsere Landesregierung hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Unsere Gesundheitsministerin plädiert dringend für den Einspruch zu diesem VA-Ergebnis. Innerhalb der Landesregierung gab es dazu kein einheitliches Votum. Vor diesem Hintergrund wird sich Thüringen in der Sache enthalten. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Professor Dr. Hoff! – Das Wort hat Staatsministerin Gerlach aus Bayern. Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Hoff hat schon sehr viele richtige Details genannt. Daher will ich es relativ knapp halten. Wir beschäftigen uns ja hier im Bundesrat schon zum zweiten Mal mit dem Krankenhaustransparenzgesetz. Das durchaus enttäuschende Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist bekannt: Das Gesetz wurde nämlich in unveränderter Fassung bestätigt. Von einem inhaltlichen Kompromiss oder einem Eingehen auf die berechtigten Kritikpunkte, die angeführt wurden, die dann letztendlich zur Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt haben, kann keine Rede sein. Es wurde eine Chance vertan, dieses Gesetz noch aufs richtige Gleis zu setzen. An der Haltung Bayerns zu diesem Gesetz hat sich daher nichts geändert. Wir lehnen das Krankenhaustransparenzgesetz in der vorgelegten Form weiterhin ab. Enttäuschend ist aber auch, dass der Bund nach wie vor nicht im notwendigen Umfang und vor allem nicht in der gebotenen Eile für finanzielle Verbesserungen bei den Krankenhausbetriebskosten sorgt. Eines steht fest: Die finanziellen Probleme der Krankenhäuser werden durch gerade explodierende Betriebskosten ausgelöst, für die allein der Bund zuständig ist. Dass die Regelungen im KHTG zur Verbesserung der Liquidität der Kliniken in keinem Fall ausreichen, ist schon lange klar. Das wurde ja gestern beim DRG-Forum vom Bundesgesundheitsminister selbst eingestanden. Die Liquiditätsverbesserungen haben faktisch keine Mehreinnahmen für die Krankenhäuser zur Folge, sondern ziehen eigentlich nur die Einnahmen zeitlich vor, die den Kliniken ohnehin zustehen. Das ist also kein frisches Geld. Angesichts der bekannten, sehr schwierigen Situation der Krankenhäuser braucht es eine rasche zusätzliche Unterstützung durch den Bund, um diesen kalten Strukturwandel, in dem wir uns gerade befinden, die Pleitewelle, die schon angerollt ist, irgendwie noch zu verhindern und dafür zu sorgen, dass in einen Strukturwandel, in eine Reform, in eine Krankenhausreform hineingegangen werden kann. Wir haben das als Länder bereits in einer gemeinsamen Initiative zur kurzfristigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser gefordert, die im Bundesrat beschlossen wurde. Diese Forderung bleibt weiterhin aktuell. Wichtig ist, dass der Bund rasch handelt, denn den Krankenhäusern läuft in einigen, wenn nicht sogar in allen Bundesländern die Zeit davon. Die Kliniken brauchen jetzt Hilfe, um nicht von einer unkontrollierten Pleitewelle überrollt zu werden. Auch beim Transformationsfonds weigert sich der Bund, seiner Verantwortung nachzukommen. Die Bundesregierung hat sich ja als großzügiger Spender mit 50 Milliarden Euro, einem schweren Topf, dargestellt. Allerdings ist der Punkt, dass der Bundesanteil von 25 Milliarden Euro komplett zulasten der Beitragszahler finanziert werden soll. Den Ländern will der Bundesminister einfach die anderen 25 Milliarden Euro aufdrücken – zusätzlich zu den bisherigen Investitionskostenförderungen, die wir auch noch haben. Dies wurde zu keinem Zeitpunkt mit den Ländern besprochen, sondern einfach willkürlich festgesetzt. Da muss man schon feststellen, dass der Bundesregierung offenbar immer noch nicht hinreichend bewusst ist, dass man, wenn man Reformen anstrebt, wenn man Reformschritte auch wirklich gemeinsam gehen will, alle Beteiligten einbeziehen muss. Wir bleiben deshalb bei unserer ablehnenden Haltung zum Krankenhaustransparenzgesetz. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Staatsministerin Gerlach! – Das Wort hat Minister Lucha aus Baden-Württemberg. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Krankenhäuser stehen noch mehr unter Druck als letztes Jahr. Die Not ist mittlerweile so groß, dass quasi wöchentlich Insolvenzverfahren angemeldet werden. In allen betroffenen Regionen führt das zu höchster Verunsicherung. Auch in einem Bundesland wie Baden- Württemberg, das in den letzten Jahren schon sehr viele Konzentrationsprozesse hinter sich hat und das die niedrigste Bettendichte aller Flächenländer aufweist, gibt es diesen Trend, weil die Einnahmesituation der Häuser durch die fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr gegeben ist. Umso wichtiger wäre es gewesen, die dringend benötigte Krankenhausreform schnell und konsequent voranzubringen. Herr Bundesminister, wir waren auf einem guten Weg. Den haben Sie einseitig verlassen. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz haben Sie sich verzettelt, einem Gesetz, das bis heute in der gesamten Fachwelt bei jedem einzelnen Klinikum – außer den Universitätsklinika – auf Ablehnung stößt. Sie haben tatsächlich den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht. Man muss an dieser Stelle sagen – ich bin Herrn Hoff sehr dankbar für das, was er angesprochen hat –: Wir haben unter der Federführung Baden-Württembergs als Vorsitzland im letzten Jahr ein gutes Verfahren gehabt, ein wirklich kollegiales Auswiegen der Interessen zwischen Bund und Ländern. Wir haben gute Ergebnisse gehabt. Als wir diese guten Ergebnisse hatten, haben Sie sich aus dem Prozess verabschiedet und sich nur noch auf Ihr Transparenzgesetz konzentriert, das nicht einmal das wert ist, was draufsteht, denn Sie weisen Leistungsgruppen zu, die es noch gar nicht gibt, weil wir Länder diese Leistungsgruppen in unserer Hoheit erst zuteilen müssen. Wir haben Ihnen sehr viele Vorschläge gemacht, wie wir das besser machen können, wie wir das Register aktualisieren können, wenn die Länder ihre Pläne – für die man ja Beteiligung und Umlauf braucht – gemacht haben. Das wollten Sie nicht. Es ist mittlerweile sehr ernüchternd, dass Sie im Prinzip nicht auf Argumente, auf Ausgleich gesetzt haben. Vielmehr konterkarieren Sie jetzt die Transparenz. Sie verwirren und verunsichern die Patientinnen und Patienten. Sie machen es uns Ländern noch schwerer, das planerisch ordentlich umzusetzen. Ich habe es eingangs schon gesagt: Bei der Erarbeitung des Eckpunktepapiers waren wir sehr konstruktiv – in der Hauptversammlung in Friedrichshafen, bei Ihnen im Ministerium. Wir waren sehr weit. Wir haben uns auf 65 qualitative Leistungsgruppen verständigt – ein Dank an NRW, das dafür die Vorarbeit geleistet hat –, auf sektorenübergreifende Versorgung, auf die Planungshoheit der Länder, die zu entscheiden haben, wo, an welchem Standort die Konstruktion von Leistungsgruppen stattfindet. Es gibt in meiner Herkunftsmundart den Begriff der „beleidigten Leberwurscht“. Weil wir Ihnen beim Transparenzgesetz nicht gefolgt sind, haben Sie uns die Reformarbeit nicht mehr ermöglicht, und jetzt präsentieren Sie im Reformgesetz Rückschritte. Das ist eine staatsmonopolistische Regulierung von oben nach unten, und das wird nicht gehen. Sie haben die Zustimmungspflicht aufgekündigt. Das ist wirklich ein Vertrauensbruch. Lieber Herr Bundesminister, wir werden auch heute diesem Transparenzgesetz nicht zustimmen. Sie müssen zurückkehren zur Vernunft, zur Arbeit, zum Ausgleich, auch die Nöte der Menschen in der Fläche sehen. Manchmal habe ich das Gefühl, dass Ihr Horizont doch sehr von Gesichtspunkten, die die Universitätsklinika betreffen, geprägt ist. Aber dieses Land mit 82 Millionen Einwohnern ist viel breiter aufgestellt. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir in der nächsten Runde noch mal bessere Verhandlungen hinbekommen. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Lucha! – Das Wort hat Minister Dr. Jung aus dem Saarland. Dr. Magnus Jung (Saarland): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reform unseres Krankenhauswesens beschäftigt uns Länder, den Bundestag und die Bundesregierung nicht erst seit dieser Legislatur. Doch noch nie standen wir so kurz davor, eine Krankenhausreform auch tatsächlich umsetzen zu können. Noch nie war uns und der Bevölkerung die Notwendigkeit einer solchen Reform bewusster, und noch nie war es drängender, zu einem Ergebnis zu kommen. Die große Mehrheit der Krankenhäuser befindet sich in einer dramatischen Situation. Sie schreiben seit Jahren rote Zahlen, und eine Besserung ist nicht in Sicht. In einem schwierigen Umfeld kamen in den letzten Jahren die Pandemie, Energiepreissteigerungen und Personalnot hinzu. Ein Verharren im Status quo würde die Situation weiter verschärfen. Schon jetzt sind die Abmeldungen von der Notfallversorgung, temporäre Stilllegungen ganzer Stationen und weitere Schließungen ganzer Standorte an der Tagesordnung. Das muss sich dringend ändern. Wenn wir heute das Krankenhaustransparenzgesetz beschließen, ist dies nicht nur eine Entscheidung über dieses Gesetz selbst. Es ist vor allen Dingen eine Entscheidung, ob wir weiterhin gemeinsam den Weg zu einer umfassenden Krankenhausreform gehen wollen. Das grundsätzliche Anliegen des Krankenhaustransparenzgesetzes ist die Einführung eines Transparenzverzeichnisses. Patientinnen und Patienten können sich so zukünftig besser über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informieren. Dieses Anliegen im Sinne der Bevölkerung kann grundsätzlich nur unterstützt werden. Im Detail sind dennoch Punkte enthalten, die man zu Recht kritisieren kann. Dies betrifft bereits die Anzahl an Leveln, auf die man sich zwischenzeitlich geeinigt hat. Zusätzlich sollen im Internet Informationen bezogen auf die Krankenhausstandorte, das jeweilige Leistungsangebot, die personelle Ausstattung, die Fallzahl, die Leistungsgruppe sowie weitere Qualitätsdaten veröffentlicht werden. Das stellt zweifelsohne eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation dar, doch ob das einer wirklich nachvollziehbaren und übersichtlichen Darstellung für Patientinnen und Patienten entspricht, ist fragwürdig. Auch der mit dem Gesetz verbundene Bürokratieaufwand für die Krankenhäuser muss reduziert werden, und die vereinbarte frühere Bereitstellung von Liquiditätsmitteln für die Krankenhäuser ist notwendig, aber noch lange nicht ausreichend. Es gibt zu Recht die Bedenken, dass die Mittel nicht in der versprochenen Höhe zur Verfügung bei den Krankenhäusern ankommen. Auch handelt es sich im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes nur um ein Vorziehen von ihnen ohnehin zustehenden Geldern. Dies sichert vielleicht das kurzfristige Überleben einiger Häuser, an den strukturellen Defiziten ändert es aber nichts. Die Prognose für 2024 und 2025 ist weiter schlecht. Lassen Sie es mich also ganz deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es braucht jetzt substanziell mehr Geld für den lebensbedrohlich gefährdeten Patienten Krankenhaus. Die zentralen Fragen und Weichenstellungen müssen in der eigentlichen Krankenhausreform im Rahmen des seit Kurzem im Referentenentwurf vorliegenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes und seinen Ausführungsverordnungen diskutiert und verständigt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zustimmung zum Krankenhaustransparenzgesetz heute ist in erster Linie eine dringend benötigte Liquiditätsspritze für unsere Krankenhäuser und ein Schritt hin zu mehr Transparenz. Lassen Sie mich aber auch deutlich sagen: Die Zustimmung heute ist ein Vertrauensvorschuss dahin gehend, dass wir Länder im Rahmen der Krankenhausreform mitgenommen werden wollen und müssen. Hier muss von der Bundesregierung zukünftig mehr Bewegung drin sein. Hauptsächlich ist die Zustimmung heute aber die Grundlage dafür, dass wir im notwendigen Prozess der Krankenhausreform überhaupt weiterkommen. Denn wir brauchen diese Reform, und zwar lieber heute als morgen. Die Zustimmung zeigt unsere Verantwortung für das gemeinsame Ziel, durch eine Krankenhausreform eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und nachhaltig ausfinanzierte Krankenhauslandschaft für die Bevölkerung sicherzustellen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Dr. Jung! – Das Wort hat Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir hier und heute erneut über das Krankenhaustransparenzgesetz sprechen, ist das Ergebnis eines langen Weges, der bis hierhin durchaus steinig war. Aber wie bei einer anstrengenden Wanderung zählt am Ende, dass man den Gipfel erreicht hat. In dem Ziel, den Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über die Krankenhauslandschaft zu verschaffen und mehr Transparenz in Leistungen und Qualität zu bringen, waren Bund und Länder schnell einig. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Es bildet die Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten von Krankenhäusern in Deutschland. Wir hatten und haben in Teilen durchaus Dissens, was das Erreichen dieser Ziele über das Transparenzgesetz anbelangt. Politik ist aber gut beraten, Kompromisse zu finden und Brücken zu bauen. In diesem Sinne können wir heute ein klares Zeichen setzen und politische Handlungsfähigkeit demonstrieren. Denn es geht um ein Gesamtpaket, das den Krankenhäusern dringend notwendige Liquidität garantiert, Maßnahmen zu mehr Transparenz auf den Weg bringt und den Prozess der großen Krankenhausreform positiv beeinflusst. Dabei sage ich sehr deutlich: Die versprochenen Gelder müssen vom Bund beziehungsweise von den Kassen auch in der angekündigten Form zügig fließen. Vor der Veröffentlichung der Krankenhausdaten ist hingegen noch erhebliche Arbeit zu leisten. Die Krankenhäuser müssen dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, InEK, künftig folgende ergänzende Angaben übermitteln: erstens die Zuordnung von Leistungen zu Leistungsgruppen, zweitens den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren und drittens Daten zum Pflegepersonal sowie Daten zum ärztlichen Personal. Zudem muss das InEK bei ihm vorhandene Daten auswerten und an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, IQTIG, übermitteln. Das IQTIG wertet diese Daten aus und übermittelt die Auswertung an das Bundesgesundheitsministerium zur Veröffentlichung. Das alles, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, klingt nicht nur kompliziert, sondern ist es auch und ist Menschen außerhalb des Gesundheitssektors kaum vermittelbar. Wer im Krankenhausbereich arbeitet, weiß aber sehr genau: All diese Dinge verursachen zunächst einmal Mehrarbeit. Ich habe großes Verständnis dafür, dass dieser Umstand bei vielen Betroffenen nicht auf Begeisterung trifft. Gleichwohl werden wir diese Kröte schlucken müssen, wenn wir bei den notwendigen Veränderungen weiterkommen wollen. Denn nur, wenn diesem Transparenzgesetz zugestimmt wird, kann mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz endlich die dringend notwendige finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden. Dafür ist es wirklich knapp vor zwölf. Daher hoffe ich sehr, dass wir nunmehr hier und heute gemeinsam diesem Gesetz zustimmen, denn dann beginnt für uns alle erst die eigentliche Arbeit. Bund und Länder müssen zeitnah den kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bewerten und auch noch deutlich nachbessern. Wir müssen mit der anstehenden Reform zügig die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Betriebskostenfinanzierung, für die der Bund zuständig ist, grundlegend verbessert und neu gestaltet werden kann. Besonders vordringlich ist die zeitnahe, volle Refinanzierung der Kostensteigerungen durch Tarifabschlüsse und Inflation durch die Umsetzung des Orientierungswertes beim Landesbasisfallwert noch in diesem Jahr sowie die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen. Die Krankenhäuser brauchen dringender denn je Planungssicherheit, was ihre Erlössituation angeht. Ansonsten ist keine Reform mehr erforderlich, weil es zu ungesteuerten Insolvenzen und Schließungen kommen wird. Perspektivisch ist das bisherige rein fallabhängige Vergütungssystem abzulösen durch eine Vergütung, die die unvermeidbaren Kosten der Vorhaltung deutlich stärker in den Vordergrund rückt. Hierzu enthält der Referentenentwurf zum KHVVG erste gute Lösungsansätze, die aber in den weiteren Beratungen zwischen den Ländern und dem Bund noch abgestimmt und auch noch verbessert werden müssen. Dabei ist klar: Die Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache. Und aus Sicht eines großen Flächenlandes: Krankenhäuser als Teil der Daseinsvorsorge dürfen nicht nur in Metropolen oder Oberzentren liegen. Auch die ländliche Bevölkerung braucht Zugang zu teilstationären und stationären Angeboten und modernen Kombinationen aus ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung. Darauf werden wir im weiteren Prozess achten. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Dr. Philippi! – Das Wort hat Professor Dr. Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst noch einmal zurück: Wofür machen wir dieses große Krankenhausgesetz? Wofür machen wir das Transparenzgesetz? Wir haben drei Probleme: Die deutschen Krankenhäuser sind massiv überbürokratisiert, ökonomische Aspekte dominieren oft den klinischen Alltag, und wir haben Qualitätsdefizite. Auch Qualitätsdefizite sind bedeutsam. Wir müssen davon ausgehen, dass ungefähr ein Drittel der Krebspatientinnen und Krebspatienten in Deutschland nicht in Kliniken behandelt werden, wo sie optimale Behandlungsergebnisse zu erwarten hätten – und das nicht, weil wir zu wenig Kapazitäten in den Kliniken hätten, die spezialisiert sind, sondern weil diese Patientinnen und Patienten dort nicht ankommen und stattdessen dort versorgt werden, zum Teil auch aus ökonomischen Gründen, wo die Versorgung besser sein könnte. Wir haben große Schwierigkeiten, ein unkontrolliertes Krankenhaussterben abzuwenden. Als wir vor zwei Jahren mit der Reform begonnen haben, habe ich gesagt: Wenn wir diese Reform nicht machen, werden wir ein unkontrolliertes Krankenhaussterben sehen. – Das hat jetzt begonnen. Haben wir mit dieser Reform bisher Zeit verloren? Das haben wir nicht. Wir haben im Sommer 2023 Eckpunkte beschlossen. Nur Bayern hat dagegengestimmt. Diese Eckpunkte haben wir in den folgenden acht Monaten umgesetzt in einen Referentenentwurf, in dem wir alle Bedenken, alle Vorschläge, alle konstruktive Kritik der Länder aufgegriffen hatten. Parallel haben wir das Krankenhaustransparenzgesetz gemacht, das wir heute verabschieden wollen, und wir werden am 24. April mit dem großen Krankenhausgesetz im Kabinett sein. Am 17. April werden wir eine große Länderanhörung haben auf Ministerebene, am 11. April ein Spitzentreffen mit den Verbänden. Die Kommunen kommen ebenfalls am 11. April. Am 12. April haben wir erneut ein Treffen mit Praktikern. Parallel wird an dem Grouper für das Krankenhausgesetz gearbeitet auf der Grundlage der hervorragenden Vorarbeit aus Nordrhein-Westfalen, sodass wir im September den Grouper schon fertig haben werden. Somit wird das Gesetz im Herbst beschlossen werden und wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können. Wir haben daher im Jahr 2025 die ersten Länder, die Ende 2025 die Leistungsgruppen zuordnen können, 2026 die anderen Länder. 2027 kommt die Konvergenzphase, 2028 das zweite Jahr der Konvergenzphase, 2029 der Vollausgleich. Somit sind wir genau in dem Plan, den wir uns in den Eckpunkten gemeinsam gegeben haben. Wir haben keine Minute Zeit verloren, und wir werden dieses Gesetz gemeinsam abschließen. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Gesetz ein Gesetz ist, das die kleineren, ländlichen Krankenhäuser erhalten soll und auch erhalten wird. Durch die Vorhaltepauschalen von 60 Prozent der Kosten, die vorab fließen, auch unabhängig von der Leistungsmenge, bekommen diese Krankenhäuser, die oft in Regionen liegen, die durch Wegzug, durch geringere Bevölkerungsdichte geprägt sind, eine Existenzgrundlage – auch durch Spezialisierung. Wir werden den Orientierungswert auszahlen – dazu komme ich gleich noch –, und die Krankenhäuser können in eine neue Struktur überführt werden, Level-1i- Kliniken, wo sie auf der Grundlage von tagesgleichen Pflegesätzen unbürokratisch eine gute Grundlage haben für eine Basisversorgung auf dem Land. Wir sind den Ländern entgegengekommen und haben gesagt: Wenn die kleineren Häuser auf dem Land, die für die Sicherstellung der Versorgung notwendig sind, die hohen Qualitätskriterien nicht erfüllen können, setzen wir diese Qualitätskriterien aus. Wir haben darüber hinaus mittlerweile alle Zusagen aus der Protokollerklärung im Referentenentwurf umgesetzt, die da wären: Wir schützen insbesondere die kleinen Häuser auf dem Land. Wir werden 2024 die Tariferhöhungen, die stattgefunden haben, voll umsetzen und rückwirkend erstatten. 2025 soll der Landesbasisfallwert den kompletten Orientierungswert umsetzen. Das sind übrigens, Herr Hoff, keine alten Zusagen. Vielmehr ist das in der Protokollerklärung zum ersten Mal zugesagt worden und im Referentenentwurf bereits umgesetzt. Das sind keine Wiederholungen. Darüber hinaus haben wir einen Transformationsfonds aufgesetzt von insgesamt 50 Milliarden Euro mit einer Überbrückung, sodass im Jahr 2025 bereits 2,5 Milliarden Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds fließen können. Somit werden die Mittel nahtlos bezahlt. Erlauben Sie mir noch einen letzten Satz! Ich höre immer wieder, dass das die falsche Reihenfolge wäre; zuerst müssten die Gelder fließen. Die Gelder müssen fließen, damit wir die Krankenhäuser retten können; das ist unbenommen. Aber dass hier immer wieder gesagt wird – Herr Hoff hat es gesagt, Herr Lucha hat es gesagt, Frau Gerlach hat es angedeutet –, erst müssten die Mittel fließen, bevor für die Patientinnen und Patienten Transparenz hergestellt wird, ist aus meiner Sicht ethisch nicht richtig, nicht haltbar. Ich kann dem Krebspatienten, der in diesem Jahr seine schwere Erkrankung bekommt und wo die ganze Familie hofft, dass wir eine gute Versorgung haben, nicht sagen: Ich darf euch jetzt nicht sagen, wer die beste Behandlung anbietet. Wir müssen erst warten, bis die Mittel geflossen sind. Vielleicht in zwei oder drei Jahren! – Das kann nicht die Botschaft an die Patientinnen und Patienten sein. Daher ist es ganz richtig, dass wir dieses Transparenzgesetz beschließen. Ich bedanke mich für die hervorragende sachliche Erörterung, Diskussion im Vermittlungsausschuss, im Verfahren und bitte Sie um Zustimmung. – Ich danke Ihnen. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Professor Dr. Lauterbach! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Bayern hat beantragt, zu diesem Gesetz Einspruch einzulegen. Ich frage daher: Wer will Einspruch einlegen? – Das ist eine Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, gegen das Gesetz k e i n e n Einspruch einzulegen. Herr Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Es bleibt noch über die in Ziffer 3 der Drucksache 541/1/23 empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer die Entschließung fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich rufe Punkt 6 auf: TOP 6 Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (Drucksache 92/24) Mir liegen mehrere Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die multiplen Krisen in unserer Zeit rühren an der europäischen Friedensordnung, an unserer Art, zu leben und zu wirtschaften, aber auch an unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und als hätten wir mit der Bewältigung dieser Krisen nicht genug zu tun, werden wir als Bundesrat mit einem Cannabisgesetz konfrontiert, das ich persönlich nachdrücklich ablehne. Ich sehe mich in guter Gesellschaft mit einer breiten Koalition aus Vertretern der Ärzteschaft, der Lehrerschaft, der Polizei und der Wissenschaft, die im Dezember 2023 in einem gemeinsamen Appell alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor diesem Gesetz gewarnt hat. Ich könnte die Liste der einzelnen Institutionen hier vortragen. Der Forderung des Bundesrates vom 23. September 2023, das Inkrafttreten zu verschieben, wurde nicht Rechnung getragen, ebenso wenig zum Beispiel der Kritik an den üppigen Besitzmengen, an den Regelungen zu Anbauvereinigungen, an den rückwirkenden Amnestieregelungen oder an den Abständen zu Einrichtungen, die von Minderjährigen frequentiert werden. Im Gegenteil: Die Abstandsregelungen wurden sogar noch entschärft. Ich habe bisher keine schlüssige Erklärung dafür gehört, weshalb Erwachsene ab dem 1. April ganz legal mit größeren Mengen Cannabis unterwegs sein können, obwohl es objektiv nicht aus legalen Quellen stammen kann. Denn erst am selben Tag darf man mit dem legalen An- 1 Anlage 2 bau in den eigenen vier Wänden starten. Vor allem die ersten Monate werden zu einem Booster für den Schwarzmarkt. Die Verantwortung für die negativen Folgen des Gesetzes tragen nicht Politiker wie ich, die diesen Paradigmenwechsel in der Cannabispolitik immer ablehnend bewertet haben. Es wird mehr Todesfälle als bisher geben, die mittelbar mit dem riskanten Cannabiskonsum zusammenhängen, seien es mehr Verkehrstote, weil Cannabiskonsumierende trotz der vorgesehenen Grenzwerte am Verkehr teilnehmen, seien es in einigen Jahren mehr Krebstote, weil Cannabis häufig mit Tabak konsumiert wird, oder seien es mehr Drogentote, für die Cannabis eben doch eine Einstiegsdroge gewesen ist. Laut Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt gab es 2023 54 Drogentote im Land. Das waren 35 Tote mehr als im Jahr zuvor, und bei 6 Todesfällen war Cannabis mit ursächlich. Zum Vermittlungsausschuss aus gegebenem Anlass eine grundsätzliche Bemerkung: In diesem Gremium – das können Sie mir wirklich glauben, und ich erlaube mir das an dieser Stelle, zu sagen – wurde in den 13 Jahren, in denen ich ihm angehöre, also länger als jeder andere in diesem Saal, immer konstruktiv und zielorientiert gearbeitet. Am vergangenen Wochenende schrieben Sie, Herr Bundesminister Lauterbach, auf einer Onlineplattform Folgendes – ich zitiere –: Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft. Die Unionsländer – so der Bundesgesundheitsminister weiter – würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir werden im Mai dieses Jahres den 75. Jahrestag des Grundgesetzes feiern. Darin ist mit dem Vermittlungsausschuss ein Gremium vorgesehen, in dem je 16 Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in konkreten Fällen der Gesetzgebung nach besseren Lösungen suchen und diese fast immer auch finden. Daher weise ich den Vorwurf entschieden zurück, im Vermittlungsausschuss würde mit Tricks an Gesetzesbeerdigungen gearbeitet. Vielmehr drängt sich folgender Eindruck auf: Je parteiübergreifender die inhaltliche Kritik am vorliegenden Gesetz geäußert wurde, umso fragwürdiger wurden die Versuche, die eigenen Reihen zu schließen. Der Preis dafür ist sehr hoch und reicht weit über den Streit zum Cannabisgesetz hinaus. Zweifel aus einem Verfassungsorgan des Bundes an einem Gremium, dessen Mitglieder zwei anderen Verfassungsorganen des Bundes angehören, können das Vertrauen von Teilen der Bevölkerung in unsere Demokratie weiter beschädigen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sachsen-Anhalt wird sich bei der Abstimmung zum Cannabisgesetz aus Koalitionsgründen enthalten. Ich halte mich aber für verpflichtet, auch in diesem Hohen Haus noch einmal meine Sorge und die vieler anderer Menschen zu artikulieren, dass sich mit diesem Gesetz die Tür zu einer grundlegend neuen Drogenpolitik öffnet. Am Ende wird dies Menschenleben kosten – wie beim Missbrauch von Drogen generell. Die im aktuellen Gesetz vorgesehenen Hürden dürften nach unten und nach und nach abgebaut werden, und die Schwelle zur Enttabuisierung weiterer psychoaktiver Stoffe wird sinken. Der Staat aber, sehr geehrte Damen und Herren, hat die Pflicht, Menschenleben zu schützen. Das wollte ich hier und heute in der Verantwortung vor der Zukunft, gerade auch der nächsten Generationen, noch einmal ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Dr. Haseloff! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Kretschmer aus Sachsen. Michael Kretschmer (Sachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetz, bei der Freigabe von Drogen kann es nicht um Parteipolitik und auch nicht um irgendwelche Koalitionsarithmetik gehen. Diese Frage ist so zentral, sie ist so persönlich, dass für mich klar war: Ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt, die bis jetzt sehr gut gearbeitet hat und das hoffentlich auch in den nächsten Monaten weiter tut. Ich habe viele Menschen gesehen, die durch Drogenmissbrauch so schwer erkrankt, so schwer geschädigt worden sind, dass sie nie wieder in ihr Leben zurückgefunden haben. Ich habe mit vielen Ärzten gesprochen, die davor gewarnt haben, diesen Weg zu gehen. Vor wenigen Tagen haben wir noch einmal Mark Rutte in Leipzig getroffen, der ganz klar gesagt hat: Lassen Sie es! Nichts wird besser, aber vieles wird schlimmer werden. Es ist eine Büchse der Pandora, die Sie öffnen, die Sie nie wieder geschlossen bekommen. Die Meldungen, alleine aus dem politischen Raum, von ganz vielen, die auch hier im Raum sitzen, sind eindeutig. Verkehrsminister, die sagen: Das geht doch gar nicht, was in diesem Gesetz steht. Niemand weiß, ab wann man fahruntüchtig ist und ab wann nicht. Das muss doch vorher geklärt und geregelt werden! – Es gibt Schulminister, die sagen: 1 000 Meter Abstand von einer Spielhalle und 100 Meter Abstand zu einer Cannabisverkaufsstelle, in welchem Verhältnis steht das? Das kann doch so nicht beschlossen werden! Was haben die da im Bundestag gemacht? – Es gibt Innenminister, die sich fragen: Was macht das mit meinen Polizisten? 25 Gramm Cannabis, 75 Joints, die man mit sich rumtragen kann. Wie soll ich kontrollieren, was legal und was nicht legal ist? – Justizminister, die sich vor ihre Staatsanwälte, Richter stellen und sagen: Wegen dem, was hier organisiert wird, vor allen Dingen dieser eigenartigen Amnestieregelung, wird das totale Chaos ausbrechen. Das darf nicht passieren. Lasst uns den Vermittlungsausschuss anrufen! Lasst uns das klären! Ich habe im Sächsischen Krankenhaus Großschweidnitz in der Psychiatrie Menschen gesehen, die am Ende nur noch damit beschäftigt waren, mit einem Löffel Wasser von einem Glas in das andere umzufüllen und, wenn sie damit fertig waren, das andersrum zu machen. Mit Cannabis hat es begonnen, am Ende war es Crystal Meth, eine furchtbare Droge. Die aktuellen Zahlen sind ja dramatisch, wie diese Teufelsdroge Deutschland und Europa flutet. Und ich habe in Weißwasser, in meiner Oberlausitzer Heimat, Menschen getroffen, die damit beschäftigt waren, mit einem Hammer eine Gipskartonplatte kleinzuschlagen, damit sie den Tag über beschäftigt sind. Alles hat mit einfachen Drogen begonnen. Alles hat irgendwo einen Beginn. Ich habe Respekt vor Menschen, die sagen: Ich sehe das anders. Ich habe einen kontrollierten, einen erwachsenen, einen emanzipierten Umgang mit dieser Droge, und für mich ist das eine Erleichterung. – Deswegen ist es auch vollkommen legitim, dass man über Gesetze spricht. Ich finde, es gibt viele Gründe für meine Haltung, aber ich kann auch mit Respekt mit anderen Meinungen umgehen. Womit ich nicht umgehen kann: Dass es so viele Kritikpunkte gibt von erwachsenen Politikerinnen und Politikern, die sich dann aus Parteiräson einfach überstimmen lassen, in die Ecke stellen lassen, in einem Land, das, wie Reiner Haseloff gerade gesagt hat, 75 Jahre Grundgesetz feiert, eine freie Demokratie ist, in dem wir stolz darauf sind, dass uns niemand unter den Stiefel stellen kann, in dem wir stolz darauf sind, dass das so ist. Herr Bundesgesundheitsminister, was Sie hier angerichtet haben, ist wirklich demokratieschädlich. Draußen laufen Menschen herum, die die ganze Zeit vermitteln wollen: Es hat keinen Wert. Du kannst hier nichts erreichen auf einem demokratischen Weg. Wir müssen diese Demokratie zerstören. – Wir haben ständig Beispiele, wo das vernünftige Abwägen, das vernünftige, kontroverse Diskutieren und die Kompromisssuche möglich wären, aber wir es nicht tun. Das ist ein großer Fehler. Ich hoffe, dass wir am Ende dazu kommen, dass dieses Gesetz nicht beschlossen wird. Jeder Tag des späteren Inkrafttretens ist ein guter Tag, jeder Tag des Nachdenkens und noch einmal Überlegens richtig. Ich werde diesem Gesetz auf keinen Fall zustimmen. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Kretschmer! – Das Wort hat Frau Staatsministerin Gerlach aus Bayern. Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat das Cannabisgesetz gegen vehemente Kritik von Fachleuten aus den unterschiedlichsten Bereichen beschlossen. Bayern teilt diese Kritik, teilt die Sorge, die Sorge um die Gesundheit unserer Bevölkerung, allen voran natürlich der Kinder und Jugendlichen. Das haben wir schon mehrfach sehr klar zum Ausdruck gebracht. Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf den enormen Aufwand und die enormen Kosten, die vor allem auf die Länder zukommen, hinzuweisen und diese zu skizzieren. Dieses Gesetz ist ein Irrweg. Ich setze darauf, dass wir das Gesetz im Vermittlungsausschuss noch gemeinsam stoppen können. Das Gesetz stellt uns, die Länder, vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungsvollzugsaufwand. Das Cannabisgesetz sieht vielfältige, teilweise sehr kleinteilige Regelungen für die Erteilung von Genehmigungen, die Kontrolle, die Überwachung vor. Das alles wird uns, die Länder, zusätzliche Zeit, zusätzliches Personal kosten. Es wird allgemein viel Geld kosten, und das nicht zu knapp. Sollte das Gesetz tatsächlich in Kraft treten, müssen die Länder es vollziehen und vor allem die Kontrolle und die Überwachung von Anbauvereinigungen übernehmen. Da hilft auch keine Ankündigung, dass die Kontrollen verringert werden sollen, denn das wird ja den Cannabiswildwuchs noch viel schlimmer machen. Wir werden in Bayern mit einer zentralen Kontrolleinheit gegenüber den Anbauvereinigungen einen sehr restriktiven Vollzug des Gesetzes sicherstellen, um dem Kinder-, dem Jugend- und dem Gesundheitsschutz ausreichend Rechnung zu tragen. Wir gehen davon aus, dass wir für die zentrale Kontrolleinheit, die jetzt aufgestellt wird, rund 20 zusätzliche Planstellen benötigen. Allein das bedeutet erhebliche zusätzliche Kosten. Außerdem rechnen wir mit einmaligen Sachkosten in Höhe von knapp 5 Millionen Euro, die gleich zu Beginn anfallen, aber dann weiterhin mit jährlich laufenden Sachkosten in Höhe von knapp 1 Million Euro. Die Legalisierung soll ja für Polizei und Justiz Entlastung bringen. Das wird aber so nicht sein. Das zeichnet sich jetzt schon sehr deutlich ab. Vielmehr ist abzusehen, dass der Vollzugsaufwand nicht ab-, sondern zunehmen wird, weil sich allein die Zahl der Bußgeldtatbestände auf 36 verdoppelt hat. Die Vielzahl der Straftatbestände, die das Gesetz vorsieht, und der geplante rückwirkende Straferlass werden die Justiz enorm belasten. Darüber haben wir viel diskutiert in den letzten Wochen. Strafgefangene, deren Delikte nun unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes umfassend entlassen werden. Das ist realistisch kaum umsetzbar. Auch Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind, und noch nicht vollstreckte Geldstrafen fallen unter die Amnestie. Hier müssen die Staatsanwaltschaften händisch die Akten überprüfen, um entsprechende Verfahren überhaupt identifizieren zu können. Das bringt einen enormen zusätzlichen Aufwand. Allein in Bayern zum Beispiel sind 29 000 Verfahren davon betroffen. Nach Schätzungen der Praxis dauert die Sichtung pro Fall etwa zehn Minuten, was in der Summe über 4 800 Stunden ausmacht. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von etwa 120 Arbeitskräften. Noch aufwendiger sind die sogenannten Mischfälle, die zu bearbeiten sind, bei denen der Täter nicht nur wegen Cannabis, sondern auch wegen anderer Straftaten verurteilt wurde. Hier müssen Strafen durch die Gerichte in ganz komplizierten Verfahren erneut festgesetzt werden. Mit zehn Minuten ist es da nicht mehr getan. Auch Polizei und Ordnungsbehörden werden in Zukunft viel mehr zu tun haben. Sie müssen nämlich Konsumverbotszonen überwachen, zum Beispiel rund um Schulen, um Kindergärten, um die Anbauvereinigungen. Das bestätigen auch das Bundeskriminalamt und die Gewerkschaft der Polizei. Letztere hat das Gesetz in der letzten Woche ausdrücklich als nicht praxistauglich bezeichnet. Zu guter Letzt soll die Legalisierung angeblich den Schwarzmarkt eindämmen. Aber diese These ist längst widerlegt. Fakt ist: Cannabis wird auf dem Schwarzmarkt weiterhin günstiger sein, als man es von den Anbauvereinigungen bekommen wird. Außerdem wird es auf dem Schwarzmarkt immer wieder Cannabis mit höherem THC-Gehalt geben – mit Sicherheit. Wir müssen außerdem davon ausgehen, dass der illegale Markt davon profitieren wird, weil im Nachhinein ja kaum nachweisbar ist, woher Cannabis stammt, das man jetzt legal besitzen darf. Heißt: Cannabis aus illegalen Produktionsquellen wird mit der Übergabe an den Konsumenten faktisch reingewaschen. Besonders in der Anfangsphase wird das so sein, denn der Besitz von Cannabis soll ja direkt mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erlaubt sein. Die erste Ernte aus dem privaten Anbau von Cannabis steht aber erst viel später zur Verfügung. Und Anbauvereinigungen sind ja erst ab dem 1. Juli zugelassen. Woher stammt also das Cannabis in dieser Phase? Natürlich aus dem Schwarzmarkt. Hinzu kommt, dass die Abgabemengen durch die Anbauvereinigungen und zusätzlich die erlaubten Mengen aus dem Eigenanbau mit bis zu drei Cannabispflanzen viel zu hoch sind. Es ist doch völlig abwegig, dass der durchschnittliche Konsument 50 Gramm und mehr Cannabis pro Monat konsumieren wird. Was passiert dann mit dem Überschuss? Es ist also zu befürchten, dass mitunter Freunde, Bekannte, darunter vielleicht auch Minderjährige, mitversorgt werden. Es wird also sogar zusätzlich ein Schwarzmarkt entstehen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz in weiten Teilen bereits zum 1. April in Kraft treten. Abgesehen davon, dass alles dafürspricht, das Gesetz komplett zu stoppen, ist diese Frist viel zu knapp, um den Vollzug vorzubereiten. Denn erst, seit der Bundestag das Gesetz am 23. Februar beschlossen hat, liegt der finale Gesetzestext überhaupt vor. In vielen Ländern ist noch nicht mal klar, in welchem Ressort das Ganze verankert werden soll. Es ist für mich völlig unverständlich, wie man unter Berücksichtigung all dieser wichtigen Argumente, die ohnehin allen bekannt sein müssten, dieses Gesetz trotzdem noch befürworten kann. Wir haben heute die allerletzte Chance, als Länder in das gefährliche und absurd teure Legalisierungsvorhaben der Bundesregierung einzugreifen. Ich appelliere daher an Sie, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen, um das Cannabisgesetz doch noch zu stoppen. Und für alle, die sich heute vielleicht enthalten mögen: Die Büchse der Pandora, wenn ich mich Ministerpräsident Kretschmer anschließen darf, öffnen Sie auch mit einer Enthaltung. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Gerlach! – Das Wort hat Frau Ministerin Hoffmann aus Brandenburg. Susanne Hoffmann (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Justizministerin im Land Brandenburg, und vor meinem Amtsantritt war ich Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg. Ich hätte nicht gedacht, dass es mich jemals drängen würde, hier in diesem Hohen Hause vor Ihnen zu sprechen. Aber jetzt treiben mich Wut und Enttäuschung an dieses Rednerpult. Ich werde hier keine Philippika führen gegen die Legalisierung von Cannabis. Bei meiner Kritik und der Kritik so vieler Justiz- und Innenminister geht es nicht um die Frage der Freigabe von Cannabis, also um das Ob, sondern es geht um das Wie. Kernpunkt aller Kritik, die zum Teil sehr scharf geäußert wird, ist: Wenn, dann bitte nicht so! Das Gesetz hat zum Ziel, den Schwarzmarkt für Cannabis auszutrocknen. Es will dafür sorgen, dass die Gefahr der Verunreinigung von Cannabis auf dem Markt reduziert wird. Aber dieses Ziel, das, glaube ich, hier jeder im Raum unterschreiben könnte, wird dieses Gesetz nicht erreichen. Das Gegenteil wird der Fall sein. Eine Studie, die das Bundesgesundheitsministerium selbst in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis: Eine Freigabe von Cannabis wird dazu führen, dass sich die Anzahl der Konsumenten von Cannabis erhöhen und die Nachfrage ansteigen wird. Das ist im Übrigen auch die Erfahrung in anderen Ländern. Woher sollen diese großen Mengen von Cannabis kommen, woher soll das legale Cannabis eigentlich kommen? Es ist sicherlich nicht jedermanns Sache, drei Cannabispflanzen zu Hause aufzuziehen. Die großen Mengen von Cannabis sollen in sogenannten Anbauvereinigungen produziert werden. Aber diese Anbauvereinigungen unterliegen starken Restriktionen. Sie müssen Sicherheitsvorkehrungen, die kostenintensiv sind, beachten. Sie müssen einen Suchtpräventionsbeauftragten bestellen. Sie müssen ein Jugendschutzkonzept vorstellen. Sie müssen zahlreiche Dokumentations- und Berichtspflichten erfüllen. Und sie dürfen Cannabis nur an die eigenen Mitglieder abgeben, und auch nur dann, wenn diese Mitglieder selbst am Anbau aktiv mitgewirkt haben. Man stelle sich also vor: Der Großstädter aus Berlin fährt am Wochenende auf die Plantage nach Brandenburg, um dort bei der Ernte zu helfen, um seinen Cannabiskonsum zu decken. Wie viel komfortabler ist es dann, sich beim Straßenhändler um die Ecke oder beim Dealer im nahegelegenen Park mit Cannabis zu versorgen! Es ist völlig realitätsfern, davon auszugehen, dass diese Anbauvereinigungen auch nur annähernd den Bedarf an Cannabis decken werden. Das heißt, die gestiegene Nachfrage nach Cannabis wird dem Schwarzmarkt zugutekommen. Der Schwarzmarkt wird nicht geschwächt. Er wird gestärkt werden und mit ihm die dahinterstehenden organisierten kriminellen Strukturen. Ich komme jetzt zu einem weiteren Aspekt, der vor allen Dingen die Justizminister aller Länder sehr bewegt. Er ist hier schon angesprochen worden. Es geht um die Amnestieregelung. Die Amnestieregelung wird dafür sorgen, dass bundesweit geschätzt etwa 100 000 Verfahren noch mal auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Diese Verfahren müssen nach Sichtung in einer Vielzahl der Fälle dem Richter erneut vorgelegt werden. Dieser muss nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten entscheiden, und ein Rechtsmittel hiergegen gibt es auch. Auch die Änderungen, die sich im Anschluss an Vollstreckungsverfahren ergeben, wirken sich belastend auf unsere Justiz aus. Hinzu kommen etwa 300 000 Verfahren, die für eine Tilgung von Strafen aus dem Bundeszentralregister, die ebenfalls in diesem Gesetz vorgesehen ist, in Betracht kommen. Auch das wird mit einem erheblichen Aufwand für die Staatsanwälte verbunden sein. Wenn man uns jetzt erklärt, das sei alles dringend nötig und ergebe sich aus den bereits geltenden Regelungen des EGStGB, nämlich dem Artikel 313, dann kann ich nur sagen: Wenn das alles so dringend geboten ist, warum müssen Sie es dann in Artikel 13 des Gesetzes erst in analoger Anwendung anordnen? Es gibt auch kein Gerechtigkeitsgebot, das dafürspricht, denn die Rahmenbedingungen, unter denen der Besitz von Cannabis zukünftig straffrei sein soll, wird es für die Vergangenheit ja nicht geben. Es gab in der Vergangenheit keine legalen Bezugsquellen. Jeder, der wegen Cannabisbesitzes in der Vergangenheit verurteilt worden ist, hat sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt beschafft. Er hat damit zu einer Stärkung der kriminellen Strukturen beigetragen. Und was ist mit den Warnungen der Länder, die parteiübergreifend erklären, dass diese Amnestieregelungen mit erheblichen zusätzlichen Belastungen für eine ohnehin in allen Bundesländern hochbelastete Strafjustiz verbunden sind? Werden wir mit diesen mahnenden Worten ernst genommen? Nein! Ganz nach dem Motto „Es wird schon nicht so schlimm kommen“. So erklärte man uns zuletzt, in wie vielen Fällen die Erlassregelung letztlich zur Anwendung komme und wie viel Aufwand sie erzeuge, dürfte sich erst nach der Auswertung der Akten sicher beurteilen lassen. Man glaubt also den Justizministern nicht, weiß es aber selber nicht. In was für ein Experiment schicken wir hier die Justiz? Was ist denn, wenn die übereinstimmenden mahnenden Worte der Justizminister zutreffen, wenn die Justizminister, die parteiübergreifend vor den zusätzlichen Belastungen gewarnt haben, im Ergebnis recht behalten? Ist das ein verantwortungsvoller Umgang mit der dritten Gewalt, den vielen mahnenden Stimmen von zahlreichen Landesjustizministern, die alle meinen, dieses Gesetz sei schlecht gemacht? Warum haben wir hier heute nicht die Kraft, es gemeinsam besser zu machen? – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Hoffmann! – Das Wort hat Herr Minister Dr. Limbach aus Nordrhein-Westfalen. Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ganz zu Beginn möchte ich erneut klarstellen, dass ich mich nicht gegen die beabsichtigte Entkriminalisierung des Cannabiskonsums stelle. Mir geht und ging es ausschließlich um eine Amnestieregelung, die für die Justiz nur unter großen Schwierigkeiten umzusetzen ist. Ich verzichte in diesem Zusammenhang darauf, unrichtige Zahlen oder sonstige unrichtige Verlautbarungen aus Kreisen der Bundesregierung zu korrigieren. Als Justizminister habe ich die Aufgabe und die Pflicht, den organisatorischen Rahmen so zu gestalten, dass die nordrhein-westfälische Justiz effektiv und sorgfältig arbeiten kann. Ich muss deshalb jeden politischen Akt zuerst vom Schreibtisch der Menschen her denken, die dieses Gesetz vollstrecken müssen: aus der Perspektive der Wachtmeisterin, der Geschäftsstellenmitarbeiterin, des Rechtspflegers, der Staatsanwältin, des Richters und so weiter. Die Amnestieregelung ist aus diesem Blickwinkel eine enorme Herausforderung und verursacht einen ganz erheblichen Arbeitsaufwand, und dies in einer Situation, in der die Arbeitsbelastung in der Strafverfolgung, insbesondere bei den Staatsanwaltschaften und auch bei den Gerichten, in der letzten Zeit merklich gestiegen ist und bereits jetzt Belastungsgrenzen erreicht sind. Wenn ich meine Verantwortung als Justizminister ernst nehme, dann muss ich in einer solchen Situation für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sprechen und das mir Mögliche tun, um unnötige Mehrarbeit in zu engen Zeiträumen zu vermeiden. Als Rechtspolitiker ist meine Perspektive nicht darauf beschränkt. Ich erkenne an – und auch das möchte ich heute klarstellen –, dass die in Artikel 313 EGStGB verankerte Grundregel, wonach für straflos erklärtes Verhalten nicht weiter sanktioniert werden soll, im Kern richtig ist. Gleichzeitig ist es nach meinem Verständnis verfassungsrechtlich unbestritten, dass den Gesetzgeber bei Rückwirkungsfragen generell ein weiter Gestaltungsspielraum trifft, insbesondere mit Blick auf den Vollzugsaufwand. Zwischen diesen beiden Polen hätte es viele gute Mittelwege gegeben, zum Beispiel eine verzögerte Amnestieregel. Selbst eine Lösung, die einen Straferlass oder eine Neufestsetzung nur auf Antrag des Betroffenen erfordert, wäre aus meiner Sicht geeignet gewesen, den Bedenken der Praxis entgegenzukommen. Nicht zuletzt hätten bei einer rechtzeitigen und konsistenten Kommunikation gegenüber den Ländern und Kommunen jedenfalls einige Probleme klar vermieden werden können. Uns Ländern ist vorgehalten worden, wir selbst seien mangels rechtzeitiger Meldung für das Problem verantwortlich. Diese Behauptung ist erweislich falsch. Ich erinnere an den ersten Bundesratsdurchgang im letzten Herbst. Auf die Problematik der Amnestieregelung ist nachdrücklich hingewiesen worden. Die Bundesregierung sicherte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme zu, die Amnestieregelung mit Blick auf den erheblichen Vollzugsaufwand der Länder einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Gehört haben wir davon nie wieder. Und an einer mangelnden Gesprächsbereitschaft von uns Ländern hat es sicher nicht gelegen. Einem objektiven Beobachter war in diesem Zeitraum nicht klar, wann, ob und wie eine Cannabislegalisierung kommen und wie eine Amnestie ausgestaltet sein würde. Auf welcher Grundlage hätten Staatsanwaltschaften und Gerichte in dieser Zeit Entscheidungen treffen oder auch nur vorbereiten können? Wir Bundesländer wurden von der medialen Ankündigung Anfang Februar, das Gesetz komme, und zwar am 1. April, überrascht. Den geeinten Gesetzentwurf konnten wir erst mit Bundestagsbeschluss vom 23. Februar zur Kenntnis nehmen. Das sind fünf Wochen Zeit, um dieses wirklich große Reformprojekt umzusetzen und die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Fünf Wochen! Würden zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Inkrafttreten wenigstens fünf Monate liegen, dann wäre meine Kritik an der Amnestieregelung zurückhaltender. Egal wie die Abstimmung heute ausgeht: Aus den Debatten um dieses Reformprojekt sollten wir für die Zukunft etwas mitnehmen. Wir müssen alle Gesetzgebungsvorhaben immer auch aus dem Blickwinkel der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sehen, die dies am Ende in der Exekutive und in der Judikative der Bundesländer umsetzen müssen. Hier hat sich ein beeindruckender parteiübergreifender Konsens gezeigt. 16 Justizministerinnen und Justizminister aus insgesamt sechs unterschiedlichen Parteien haben sich für ein verzögertes Inkrafttreten der Amnestieregelung eingesetzt. Alle 16 Länder sehen den Bedarf, den beträchtlichen Mehraufwand durch längere Fristen abzufedern. Wir brauchen nicht mehr als ein Umdenken auf der Bundesseite, und zwar ein frühzeitiges Zugehen auf die Länder und die Berücksichtigung ihrer Perspektive. Hieran mangelt es zu häufig. Ich erinnere an das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten und das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz, die derzeit noch immer im Vermittlungsausschuss beraten werden. Eins aber auch: Alle, die den Vermittlungsausschuss für eine Totalblockade instrumentalisieren wollen oder diese heraufbeschwören, greifen eine wichtige verfassungsrechtliche Institution unseres Landes an, die im Gegenteil der Kompromissfindung zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen dient. Hiervor warne ich nachdrücklich. Zum Schluss: In der nordrhein-westfälischen Justiz arbeiten 43 000 engagierte Menschen, die in schwierigen Situationen Außergewöhnliches leisten, so wie alle ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern. Egal wie die heutige Abstimmung ausgeht: Diese Menschen werden alles daransetzen, den gesetzlichen Auftrag so gut und so schnell wie möglich umzusetzen. Aber es muss unser aller Aufgabe sein, bei all unseren Entscheidungen ihre Belastung im Blick zu behalten; denn ohne sie gibt es keinen Rechtsstaat. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Dr. Limbach! – Das Wort hat Frau Senatorin Dr. Badenberg aus Berlin. Dr. Felor Badenberg (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben in herausfordernden Zeiten. Vorhin war von multiplen Krisen die Rede, sowohl in der Innen- als auch in der Außenpolitik. Wir haben Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten und ganz aktuell ein Thema, das uns alle bewegt, nämlich, wie wir adäquat Antisemitismus, Rassismus, Extremismus und sonstigen demokratiefeindlichen Bestrebungen begegnen können. Und was tun wir? Wir beschäftigen uns seit Wochen sehr intensiv mit einem ganz anderen Thema, nämlich mit einem Herzensprojekt der Bundesregierung namens Cannabisgesetz. Zu diesem Gesetz ist bereits viel Richtiges gesagt worden. Insofern möchte ich Sie jetzt nicht mit Wiederholungen langweilen. Ich möchte mich gerne auf die Auswirkungen beschränken, die dieses Gesetz für die Justiz zeitigt. Die Legalisierung von Cannabis soll angeblich die Justiz entlasten. Dazu haben wir gerade viel Richtiges gehört. Wir sind uns parteiübergreifend als Justizminister einig, dass das Gegenteil der Fall sein wird. Wir haben eine Menge von kleinteiligen Regelungen, die einen immensen Aufwand bedeuten. Sie werden vor allem Kapazitäten binden, die wir dringend an anderen Stellen benötigen. Wir reden hier von mehreren Tausend Akten, die aus Kellerräumen, aus Aktenschränken und sonstigen Archiven geholt werden müssen und manuell zu überprüfen sind. Wir reden hier in Berlin von rund 3 500 Verfahren, die einzeln durchgesehen werden müssen. Vor allem geht es um die Frage: Sind es rechtskräftige Urteile, die ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestieregelung fallen? Die Klärung dieser Frage wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Warum? Weil wir ja nicht irgendwo ein Kämmerchen haben, wo die relevanten Akten gesammelt worden sind. Vielmehr müssen alle relevanten Akten erst mal gesucht werden. Und wenn sie dann gefunden worden sind, geht die Arbeit erst richtig los. Dann geht es um die Fragen: Ist die Strafe bereits abgegolten? Ist der Verurteilte möglicherweise noch inhaftiert? Ging es nur um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, oder standen auch andere Taten im Raum? Muss möglicherweise eine neue Strafe gebildet werden? Aber nicht genug damit. Neuerdings, seit Februar, sollen die Urteile nicht nur daraufhin geprüft werden, an welchem Ort der Verurteilte das Cannabis besessen hat, sondern auch, ob und wieweit die Grammzahlen nach Trocknung erhoben wurden. Es geht um das sogenannte Trockengewicht. Wir haben uns die Frage gestellt: Wie soll das denn geschehen? Denn kein Tatrichter hatte in der Vergangenheit Anlass, das Trockengewicht in einem Urteil festzustellen, schon gar nicht, wenn es abgekürzte Urteile nach § 267 Strafprozessordnung waren. Das heißt, wir können an dieser Stelle festhalten: Hier wird etwas von der Justiz abverlangt, das unmöglich ist. Insofern wird die Justiz hier vor rechtlich nicht lösbare Probleme gestellt. Aber wenn die Amnestiefälle erst mal abgearbeitet sind, dann wird es auch nicht besser. Bislang ist es ja so, dass die Staatsanwaltschaften die Bagatellverfahren relativ schnell und unbürokratisch einstellen können. „Unbürokratisch“ ist übrigens ein Wort, das im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz völlig fehl am Platz ist. Vorhin ist schon von den kuriosen Abstandsregelungen gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft muss wohl demnächst die Polizei mit Maßbändern losschicken, um zu schauen, ob der Joint tatsächlich 100 Meter weit vom Kinderspielplatz oder von der Schule oder vom Jugendzentrum entfernt geraucht worden ist. Wenn man sich das Gesetz anschaut, hat man so ein bisschen den Eindruck, als sei es von Kolleginnen und Kollegen erarbeitet worden, die zumindest kein Bild von der Justiz haben. Wir hatten es uns hier in Berlin zur Aufgabe gemacht, die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Für genau diese Aufgabe haben wir die Staatsanwaltschaft verstärkt. Nun müssen wir schauen, ob diese Personalverstärkung dann nicht doch eher für die Vermessung von Cannabissperrzonen oder im Altaktenwesen einzusetzen ist. Lieber Kollege Lauterbach, ich bitte um Verständnis, dass es mir wirklich sehr schwerfällt, zu glauben, dass mit dem Gesetz die Entlastung der Justiz beabsichtigt ist. Mit diesem Gesetz werden Sie das sicherlich nicht erreichen. Und genauso wie der Kollege Limbach hätte ich mir gewünscht, dass dieses Gesetzesvorhaben mal ausnahmsweise ideologiefrei unter fachlichen Gesichtspunkten mit den zuständigen Stellen diskutiert worden wäre. Stattdessen hat man den Eindruck, dass die Bedenken der Länder keine Rolle spielen, haben sie das Bundesgesetz doch nur umzusetzen. Eine letzte, persönliche Anmerkung: Lieber Herr Ministerpräsident Kretschmer, ich danke Ihnen sehr für Ihre Rede. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Dr. Badenberg! – Das Wort hat Herr Staatsminister Dulig aus Sachsen. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich hier noch kurz aus einem vielleicht ungewöhnlichen und auch unangenehmen Grund zu Wort. Wir stimmen gleich über die Frage ab, ob wir den Vermittlungsausschuss anrufen werden. Ich werde dem nicht zustimmen. Wir haben uns Verfahren gegeben. Wir diskutieren in den Kabinetten. Wir haben hier im Bundesrat unser Verfahren, auch einen Vermittlungsausschuss. Ich bin da ganz bei dem, was die Präsidentin gesagt hat: Der Vermittlungsausschuss hat die Aufgabe, ein Gesetz zu verändern, zu verbessern, und nicht, Gesetze zu verhindern. Vielleicht wäre es besser, wenn wir weniger Politik über soziale Medien machen und unsere Verfahren tatsächlich ernst nehmen würden. Ich melde das hier an, weil ich die Haltung unseres Ministerpräsidenten respektiere. Er hat sowohl in der sächsischen Koalition als auch hier klar gesagt, wie seine Haltung ist. Dazu gehört aber auch, die Spielregeln in einer Koalition zu respektieren und sich zu enthalten, wenn man sich nicht einig ist. Insofern muss ich hier meine Meinung kundtun, dass ich der Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zustimmen werde. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Dulig! – Das Wort hat Herr Professor Dr. Lauterbach, Bundesgesundheitsminister. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich Ihnen, Herr Kretschmer, für Ihre klaren Worte danken. Sie haben es ungefähr wie folgt formuliert: Jetzt wird die Büchse der Pandora geöffnet. – Ist das wirklich wahr? Ist das die Situation? Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass wir mit dem Gesetz nicht heute das Cannabis in Deutschland einführen, sondern dass sich allein in der Zeit von 2011 bis 2021 der Konsum bei Jugendlichen, 12 bis 17 Jahre, verdoppelt hat? Ist Ihnen klar, dass sich die Zahl der Konsumenten in der Altersgruppe von 18 bis 25 Jahren, wo das auch sehr problematisch ist, weil das Gehirn noch wächst, ebenfalls verdoppelt hat? Ist Ihnen klar, Herr Kretschmer, haben Sie gesehen, dass die Zahl der Drogentoten sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat? Ist die Büchse der Pandora denn nicht längst offen? Wir müssen hier doch fragen: Sind wir erfolgreich unterwegs? Haben wir einen Weg eingeschlagen, der funktioniert, oder müssen wir neu nachdenken? Dazu gehört, dass wir auch darüber nachdenken, ob es nicht an der Zeit ist, dass wir den Schwarzmarkt bekämpfen, der zur Ausweitung all dieser Probleme führt, den Schwarzmarkt, der immer lukrativer wird, der mit Cannabis beginnt, über Kokain geht, demnächst Crack und Fentanyl bringt. Müssen wir nicht die Gesellschaft stärker schützen vor einem Schwarzmarkt, gegen den wir derzeit überhaupt keine wirkliche Abschottung gefunden haben, auch nicht für unsere Kinder? Das ist die Grundlage, weshalb wir heute miteinander reden. Wir können uns hier sagen: Lasst uns nicht über dieses Thema reden! Wir lassen es so, wie es jetzt ist. Vielleicht wird es dann demnächst besser. – Aber mit dieser Haltung hatten wir doch noch nie Erfolg. Ich bin selbst über viele Jahre ein Gegner der Legalisierung von Cannabis gewesen, habe dazu meine Partei beraten, habe vieles gemacht. Aber ich habe meine Meinung geändert, weil die Studienlage inzwischen eine andere ist. Die Studienlage ist die: Den Ländern, die das mit der Legalisierung gut gemacht haben – Kanada oder einige US- Bundesstaaten wie Colorado –, ist es gelungen, den Anteil des Schwarzmarkts nach der Legalisierung um 75 Prozent zu senken. Natürlich ist das nicht der Weg von Holland. Jeder hier kann erklären, wie schlecht es in Holland ist. Ich habe jahrelang in Aachen gelebt, dort studiert. Ich kenne den holländischen Weg. Aber das ist doch genau der Fehler, den wir vermeiden wollen. Wir wollen die schlechteste Kombination vermeiden, bei der wir legalisieren, aber dann keine Alternative zum Schwarzmarkt haben. Dann habe ich quasi eine Bonanza- Situation für den Schwarzmarkt, denn dann ist es plötzlich legal, aber der Schwarzmarkt bleibt. Wenn wir eine echte Alternative schaffen wollen, dann muss es auch legalen Anbau geben. Frau Gerlach sagt: Das ist zu wenig. Das schaffen die Anbauvereine nicht. Die werden das nicht abdecken. – Andere wiederum sagen: 50 Gramm sind viel zu viel. – Wir haben uns mit wissenschaftlichen Beratern die Frage gestellt: Wie müssen wir den Anbau organisieren, damit der Schwarzmarkt wirklich verschwindet, ohne dass wir einen neuen Markt bilden? Ich möchte mich ausdrücklich bedanken für die Gespräche, die wir mit den Ländern gehabt haben. Ich persönlich habe mit den Justizministern gesprochen, ich habe mit den Innenministern gesprochen, mit den Gesundheitsministern sowieso, und ich muss sagen: Ich habe einiges gelernt. Ich habe versucht, das auch umzusetzen in der Protokollerklärung, die heute vorliegt. So haben wir zum Beispiel mit Frau Köpping aus Sachsen darüber gesprochen, dass wir die Besitzmengen, die ich hier verteidigt habe, noch mal evaluieren müssen. Passt das so mit den 50 Gramm? Das werden wir nach 18 Monaten evaluieren. Wir werden auch die Mindestabstände evaluieren. Das war auch ein Wunsch von Frau Köpping. Das haben wir aufgenommen. Frau Köpping hat darum gebeten, dass wir den Kinder- und Jugendschutz noch einmal verstärken. Das habe ich aufgenommen. Das ist in der Protokollerklärung drin. Das werden wir umsetzen. Ministerpräsidentin Schwesig hat gesagt: Vorsicht! Vielleicht führen wir doch die Kommerzialisierung durch die Hintertür ein, indem wir sehr große Anbauvereinigungen zulassen, die dann quasi industriell herstellen, sodass wir so eine Art Produktion im Hinterland haben. – Das wollen wir nicht. Wir wollen Eigenanbau, wir wollen den Anbau durch die Anbauvereinigungen, aber nicht mehr, als auch wirklich benötigt wird. Keine Kommerzialisierung durch die Hintertür! Das haben wir ebenfalls in der Protokollerklärung aufgenommen. Dadurch ist das Gesetz besser geworden. Lassen Sie mich Folgendes sagen: Ich bin selbst kein Jurist. Ich spreche aber gerne und viel mit Juristen. Minister Buschmann hat klar ausgeführt: Die Amnestieregelung ist hier geboten. Sie ist rechtlich und auch verfassungsrechtlich der beste Weg. – Ich kann das so kommentieren: Wenn ich höre, dass es Schwierigkeiten gibt, diese Amnestie umzusetzen, nehme ich das ernst. Ich kann das selbst vom Aufwand her nicht genau beurteilen, aber ich glaube, dass das ein großer Aufwand ist. Aber was ist denn unsere Botschaft für diejenigen, die jetzt noch im Gefängnis sitzen, im Vollzug sind? Sollen wir denen sagen: „Wir können uns diese Arbeit nicht machen. Bleibt, wo ihr seid! Wir können das nicht umsetzen“? Das kann nicht die Botschaft sein. Darüber hinaus haben wir ja derzeit 180 000 neue Delikte von Cannabiskonsum pro Jahr. Das Gesetz bedeutet doch auch eine deutliche Entlastung der Gerichte. Lassen Sie mich zum Schluss kommen! In der Protokollerklärung ist einiges enthalten, womit wir Ihnen entgegenkommen wollen, womit wir weitere Entlastungen bringen. Ich kann nur so viel sagen: Wenn wir das heute nicht schaffen würden, dann wäre das ein großartiger Tag für die Dealer, für den Schwarzmarkt, denn sie würden dann alles für sich behalten. Sie hätten den Zugang zu unseren Kindern, zu den Jugendlichen. Wir haben heute die Chance, durch eine Entkriminalisierung und bessere Aufklärung, besseren Jugendschutz, bessere Prävention, insbesondere die nächste Generation vor der Kriminalität, vor dem Konsum und vor dem Schwarzmarkt zu schützen. – Ich danke Ihnen. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Professor Dr. Lauterbach! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Da der Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen einberufen werden soll, frage ich zunächst, wer allgemein der Einberufung des Vermittlungsausschusses zustimmt. Das Land Sachsen hat gebeten, die Abstimmung hierzu durch Aufruf der Länder vorzunehmen. Ich bitte den Schriftführer, die Länder aufzurufen. Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Enthaltung Brandenburg Ja Bremen Enthaltung Hamburg Enthaltung Hessen Enthaltung Mecklenburg-Vorpommern Enthaltung Niedersachsen Enthaltung Nordrhein-Westfalen Enthaltung Rheinland-Pfalz Enthaltung Saarland Ja Sachsen Michael Kretschmer (Sachsen): Ich möchte den Vermittlungsausschuss anrufen! Martin Dulig (Sachsen): Widerspruch! Wolfram Günther (Sachsen): Enthaltung! Präsidentin Manuela Schwesig: Ich stelle fest, dass das Land Sachsen nicht einheitlich und somit ungültig abgestimmt hat. Wir fahren fort mit der Abstimmung. Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer: Sachsen-Anhalt Enthaltung Schleswig-Holstein Enthaltung Thüringen Enthaltung Präsidentin Manuela Schwesig: Das ist eine Minderheit. Damit entfällt die Abstimmung über die Ausschussempfehlungen und den Landesantrag. Der Vermittlungsausschuss ist n i c h t angerufen. Herr Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach gibt eine Erklärung zu Protokoll1. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: TOP 5 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (Drucksache 91/24) Es liegen mehrere Wortmeldungen vor. Das Wort hat Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich gebe zu: Das Haushaltsfinanzierungsgesetz des Bundes ist nicht ganz so aufregend wie die Diskussion, die wir eben hatten. Aber für einen relevanten Teil unserer Bevölkerung ist es das eben doch. Solch ein Gesetz erleben wir jedes Jahr, aber in diesem Jahr ist es zum ersten Mal etwas Besonderes. Der Grund dafür ist die Diskussion um die Landwirtschaft, insbesondere die Diskussion um den Agrardiesel. Wir alle wissen: In den vergangenen Monaten hat es heftige Proteste und Diskussionen wegen dieses Themas gegeben. Eines muss man an dieser Stelle vorwegschicken: Es ist eine notwendige Diskussion. Nichts davon ist lächerlich, nichts davon ist aufgesetzt. Es hat seinen Grund. Ebenso klar ist aber festzustellen: Der Agrardiesel war der Auslöser der Proteste, der Agrardiesel ist nicht die Ursache. Ich bin in dieser Woche wieder dreimal mit Landwirten zusammengekommen. Immer, wenn ich diesen Satz gesagt habe, habe ich als Reaktion Nicken bekommen. Ich sage das, weil ich glaube, dass es den Landwirtinnen und Landwirten nicht gerecht wird, die Beschreibung ihrer Situation auf den Agrardiesel zu reduzieren und damit letztlich Symbolpolitik zu betreiben. Denn in Wirklichkeit sind die Ursachen viel ernsthafterer Natur. Es geht um ein Problembündel. Es geht um die wirtschaftliche Instabilität dieser Branche. Diese hat ihren Grund, nämlich in der Sandwichlage zwischen gesteigerten gesellschaftlichen Erwartungen an die Erzeugung von Lebensmitteln einerseits und andererseits einem internationalen Markt, in dem die einzelnen Landwirte so gut wie keine Rolle spielen können und insbesondere keinen Einfluss auf die Preisbildung haben. Es gibt keine Planungssicherheit für Investitionen, weil sich infolge unserer gesellschaftlichen Diskussion die Standards verändern. Mir sind in den vergangenen Monaten nicht wenige 1 Anlage 3 Landwirte begegnet, die mich darauf aufmerksam gemacht haben: Ich habe meinen Schweinestall umgebaut, aber es reicht nicht, denn jetzt gibt es neue Spielregeln. – Und das Dritte, was immer und immer wieder kommt, ist das Thema Überregulierung: dass die Landwirte in der modernen Landwirtschaft mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Büro zubringen, nicht mehr auf dem Feld sind und nicht mehr im Stall, weil es eine Unmenge an Vorschriften zu beachten, Dinge zu dokumentieren und zu regeln gibt. Mit anderen Worten – und das, finde ich, ist das Entscheidende –: Die Landwirtschaft hat mit dieser Problemanzeige recht. Wer es nicht glaubt, der muss einfach nur die Anzahl der Betriebe betrachten, eine Zahl, die kontinuierlich rückläufig ist, und der muss mit Landwirten reden, die uns ein ums andere Mal erklären: Meine Kinder wissen noch nicht, ob sie den elterlichen Betrieb übernehmen sollen. – Oder sie tun es definitiv nicht, und damit enden teilweise vielhundertjährige Familiengeschichten auf derselben Hofstelle. Dass das den Menschen unter die Haut geht, wer wollte das denn nicht verstehen? Präsidentin Manuela Schwesig: Lieber Kollege Stephan Weil, ich unterbreche ungern bei diesem wichtigen Thema. – Es ist üblich, dass nach einem Tagesordnungspunktwechsel ein bisschen Unruhe entsteht. Aber jetzt wäre es gut, wenn wieder Ruhe einkehrt. Stephan Weil (Niedersachsen): Vielen Dank! – Positiv ist, wenn man es denn so nennen will, das Ergebnis dieser Proteste: dass jetzt endlich geredet wird. Wir haben keine Erkenntnisdefizite. Es gibt die Borchert- Kommission, es gibt die Zukunftskommission Landwirtschaft. Aber es hat keine nennenswerten politischen Konsequenzen gegeben. Was wir jetzt sehen, ist, dass sich die Bundesregierung auf den Weg gemacht hat. Die Protokollerklärung, die wir heute entgegennehmen werden, führt eine ganze Reihe von wichtigen, richtigen Themen auf. Und – auch das darf man hinzufügen – in wichtigen Punkten gibt es Zusagen. Die Tarifglättung bei der Einkommenssteuer beispielsweise

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