Rede von Dr. Michael Meister (CDU/CSU) – Jahressteuergesetzes 2026
Teil von Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2026.
Das Protokoll 21/99 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 13.10.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Michael Meister (CDU/CSU) – Jahressteuergesetzes 2026
Herr Kollege Gottschalk, jetzt haben Sie drei Punkte genannt. Ich fange mal mit der Unternehmensteuerreform, die ich eingangs ansprach, an. Die Unternehmensteuerreform hat die Regierung – und das ist eigentlich etwas, wofür die Menschheit mal Applaus spenden müsste –
im Juli letzten Jahres, also 2025, beschlossen, nachdem sie erst im Mai letzten Jahres ihr Amt angetreten hat.
Das ist eine gewaltige Leistung.
Zweitens. Ja, die Körperschaftsteuersenkung tritt ab 2028 in fünf Schritten in Kraft. Aber in der Zeit 2025, 2026, 2027 haben wir jeweils 30 Prozent Abschreibungsmöglichkeiten; das haben Sie in Ihrer Frage eben nicht erwähnt. Das heißt, wir haben in den ersten drei Jahren eine deutliche Möglichkeit für Unternehmen, zu investieren und diese Investitionen sofort abzuschreiben. Anschließend kommen wir über fünf Jahre zu einer kontinuierlichen, berechenbaren Senkung der Körperschaftsteuerbelastung.
Das war der erste Teil.
Zweiter Teil. Sie haben den Tarif auf Rädern in Ihrer Rede angesprochen und jetzt auch in Ihrer Frage. Zu dem Tarif auf Rädern will ich sagen – darauf habe ich eben schon bei der Frage des Kollegen hingewiesen –: Wir müssen die kalte Progression ausgleichen, um die Inflationswirkung in Kombination mit dem linear-progressiven Einkommensteuertarif auszugleichen. Das machen wir diskret, indem wir nämlich aufgrund der Zahlen im Progressionsbericht, den wir regelmäßig erhalten, entsprechend ausgleichen. Sie schlagen jetzt vor, es nicht mehr diskret zu machen, sondern automatisch. Wenn wir das so machen, schieben wir als Gesetzgeber die Inflation automatisch an,
weil wir dafür sorgen, dass die Zahlen durch das Gesetz permanent angehoben werden. Das heißt, wir treiben die Inflation.
Unser Ziel muss doch sein, für den Einkommensteuerzahler die Wirkung der Inflation zu begrenzen, und nicht, als Gesetzgeber die Inflation anzutreiben. Deshalb ist Ihr Vorschlag falsch, und unser Weg der diskretionären Entscheidung ist der richtige Weg an dieser Stelle.
Drittens haben Sie das Thema Reichensteuer angesprochen und deren Wirkung auf Unternehmen. Das sehe ich mit Sorge. Wir haben die kleinen Handwerksunternehmen im Lande, wir haben die Familienunternehmen, und an der Stelle haben wir natürlich auch die Auswirkungen der Regelungen, die wir hier im Bereich der Reichensteuer mit dem Einkommensteuertarif vornehmen.
Und da bin ich schon der Meinung, dass wir uns über diese Frage Gedanken machen sollten. Wenn ich den Koalitionsausschuss richtig verstanden habe, wird dort auch über das Thema nachgedacht, nämlich über die Fragen: Können wir die Thesaurierungsbedingungen anpassen? Können wir hier das Optionsmodell in Richtung der Körperschaftsteuer verbessern?
Diese beiden Punkte werden angeschaut. Und ich erwarte, dass man nicht nur schaut, sondern dass man auch ein Ergebnis hat, sodass wir am Ende dazu kommen, dass die Unternehmen an der Stelle nicht mehr belastet werden durch die Einkommensteuerreform, –
Relationen
- part_of → Protokoll der 99. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Einkommensteuerreformgesetz 2027
- part_of_vorgang → Jahressteuergesetz 2026
- part_of_vorgang → Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen - Familienleistungsausgleich gerechter gestalten
- spoke_in ← Michael Meister (Rede)