Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.
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Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. vertritt die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des Berufsstands der Psychotherapeut*innen. Im Rahmen seiner Interessenvertretungstätigkeit setzt er sich insbesondere für die Wahrung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen von psychotherapeutischen und psychosozialen Berufsgruppen in deren vielfältigen Tätigkeitsfeldern ein. Dies schließt eine aktive Mitwirkung in politischen Prozessen sowie die Kommunikation mit Entscheidungsträgern in Politik, Selbstverwaltung und bei den Krankenkassen ein.
Ein zentrales Anliegen ist die Stärkung und Weiterentwicklung der psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung in allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens – sowohl im Angestellten-Bereich als auch in der ambulanten Versorgung. Darüber hinaus engagiert sich der DGVT-BV für die Ausarbeitung und Etablierung ethischer Rahmenrichtlinien für das professionelle Handeln im psychotherapeutischen und psychosozialen Kontext.
Im Rahmen seiner Lobbyarbeit bringt der DGVT-BV die Perspektiven und Anliegen der Psychotherapeut*innen in Gesetzgebungsprozesse und die Ausgestaltung berufsrechtlicher Regelungen ein.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Kritik der Sparpolitik und Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung: Der DGVT-Berufsverband fordert die Rücknahme der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und den Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge. Ebenso kritisieren wir die Rücknahme der Kürzung der psychotherapeutischen Honorare durch den EBA. Die vorgesehenen Kürzungen drohen die Versorgungssituation von Patient*innen weiter zu verschlechtern und erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf psychotherapeutische Praxen. Ziel der Gesundheitspolitik muss eine Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung sein, nicht deren Destabilisierung.
- Finanzierung und Sicherstellung der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung und damit Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung.: Der DGVT-Berufsverband hält eine gesetzliche Verankerung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung für unverzichtbar. Denn ansonsten ist der psychotherapeutische Nachwuchs gefährdet. Es droht ein erheblicher Versorgungsengpass in der Psychotherapie, der durch die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes verhindert werden muss. Die Finanzierung weiterer essenzieller Weiterbildungsbestandteile (wie Supervision und Selbsterfahrung) ist weiterhin ebenso unzureichend geregelt wie die Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen in Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und ambulanten Praxen.
- Stärkung Datenschutzes in der ePA, Sicherstellung Betriebsstabilität TI, Erhaltung Erstzugangsrechts pt. Sprechstunde: Der DGVT-BV setzt sich für die Einhaltung und Stärkung des Datenschutzes im Rahmen der elektr. PA ein. Der DGVT-BV setzt sich dafür ein, dass digitale Anwendungen flexibel eingesetzt werden und den Praxisalltag von Psychotherapeut*innen erleichtern. Die BPtK soll als Gesellschafterin der gematik gesetzlich vorgesehen werden. Der DGVT-BV setzt sich für eine Sicherstellung der Betriebsstabilität der TI ein. Bezüglich der Einführung eines Primärarztsystems sollen Psychotherapeut*innen elektr. Überweisungen ausstellen können und Zugriff auf vertragsärztliche elektr. Überweisungen erhalten. Des Weiteren liegt mit der psychotherapeutische (pt) Sprechstunde ein wirksames Steuerungsinstrument vor. Das Erstzugangsrecht zur pt Sprechstunde muss erhalten bleiben.
- Berücksichtigung von psychischen Krisen und Erkrankungen in der Notfallreform: Der DGVT-Berufsverband setzt sich dafür ein, dass die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Krisensituationen in den Integrierten Notfallzentren (INZ) geregelt wird. In den Integrierten Notfallzentren sollte deshalb auch eine psychotherapeutische Einschätzung des Versorgungsbedarfs durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.
- Beibehaltung Finanzierung einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung sowie der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten: Als DGVT-Berufsverband fordern wir die Bundesregierung auf, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung der Bevölkerung sowie der Psychosozialen Zentren im Bundeshaushalt 20257 sicherzustellen. Wir sehen die Psychosozialen Zentren in Gefahr, die für Geflüchtete oft den einzigen Zugang zu psychosozialer und therapeutischer Unterstützung darstellen, und warnen vor den schwerwiegenden gesundheitlichen und gesellschaftlichen Folgen. Die psychotherapeutische Versorgung ist durch die drohende Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und die Honorarkürzungen massiv gefährdet.
- Änderung der Zulassungsverordnung für Ärzte zur Ermöglichung von Ermächtigungen zur psychotherapeutischen Versorgung vulnerabler Gruppen: Der DGVT-Berufsverband setzt sich dafür ein, die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte zu ändern. Darin sollen Ermächtigungen für die psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Patient*innengruppen vorgesehen werden, da diese sich nur schwer im Gesundheitssystem orientieren und einen Zugang zur Psychotherapie erlangen können. Außerdem sollen Regelungen für die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung in Praxen getroffen werden.
- Kritik an der fehlenden Evidenzbasierung des QS Verfahrens Ambulante Psychotherapie: Der DGVT-Berufsverband schließt sich der Kritik des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (nach § 8 PsychThG) an. Wir bemängeln die fehlende Evidenzbasierung des vom IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses entwickelten QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie und fordern, dass die Belastungen für Psychotherapeut*innen begrenzt werden und die Umsetzung praxistauglich erfolgt. Die Ergebnisse der Erprobungsphase in NRW müssen sorgfältig ausgewertet werden, bevor eine bundesweite Einführung erfolgt.
- Verbesserungen in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Psychiatrie und Psychosomatik: Der DGVT-Berufsverband setzt sich für eine Verbesserungen der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Psychiatrie und Psychosomatik ein. Insbesondere soll das in Kliniken gesetzlich vorgeschriebene Zeitbudget für die Behandlung psychisch kranker Menschen erhöht werden (Anpassung der PPP-Richtlinie) und das Ausmaß bürokratischer Pflichten von Psychotherapeut*innen reduziert werden. Darüber hinaus setzt sich der DGVT-Berufsverband für eine Erweiterung der Befugnisse von Psychotherapeut*innen in Kliniken ein und wirbt für transparente Personalverantwortung in Kliniken.
- Stärkung psychotherapeutischer Expertise in Prävention und Rehabilitation: Psychotherapeutische Expertise sollte stärker in der Prävention und Rehabilitation eingesetzt werden, indem entsprechende Maßnahmen in Praxen einfach umgesetzt und angemessen vergütet werden. Beispielsweise sollten Präventionsmaßnahmen für psychische kranke Kinder und Erwachsene regelhaft angeboten werden. Zudem ist die Rolle von Psychotherapeut*innen in Rehabilitation, Teilhabe und Wiedereingliederung gesetzlich klarer zu definieren und auszubauen. Darüber hinaus sollte psychotherapeutische Expertise verbindlich in den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Betrieben integriert werden, insbesondere durch niedrigschwellige Angebote für kleine und mittlere Unternehmen.
Relationen
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