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Rede von Parsa Marvi (SPD) – Plenarprotokoll 21/100

dip / rede 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.

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Rede von Parsa Marvi (SPD) – Plenarprotokoll 21/100 Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Ausbau unserer digitalen Netze sind wir in den letzten Jahren – der Minister hat es gesagt – vorangekommen. Hatten wir Ende 2024 5 Millionen aktiv genutzte Glasfaseranschlüsse, kommen wir jetzt, Ende 2026, laut Prognose des VATM auf 8 Millionen. Um hier noch schneller voranzukommen, gilt es, ein Dilemma aufzulösen: Zwischen einer verlegten Leitung und einem funktionierenden Anschluss sind nämlich noch zu viele Schritte notwendig, zum Beispiel wenn ein Haus Glasfaser im Keller hat, aber nicht in den Wohnungen oder wenn ein Mobilfunkstandort genehmigt ist, aber noch nicht senden kann, schlichtweg weil der Stromanschluss fehlt. Beides zeigt: Wir müssen genauer auf die Umsetzung schauen. Hier setzt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes an. Wir wollen Verfahren vereinfachen, den Ausbau beschleunigen und zugleich faire Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit für Investitionen schaffen. Ein Schwerpunkt ist der Glasfaserausbau innerhalb von Gebäuden; denn erst wenn die Leitung in der Wohnung ankommt, können die Menschen sie auch nutzen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, das Recht auf den vollständigen Ausbau in Gebäuden zu stärken. Dabei müssen wir bestehende Investitionen schützen und unnötige Verzögerungen beim Ausbau vermeiden. Neben den gesetzlichen Hürden müssen wir beim Netzausbau auch die praktischen Hürden im Blick behalten. Ein Beispiel sind, wie gesagt, die Stromanschlüsse neuer Mobilfunkstandorte. Selbst wenn ein Standort bereits genehmigt ist, können lange Wartezeiten beim Netzanschluss seine Inbetriebnahme erheblich verzögern. Hier müssen wir zu einer deutlichen Beschleunigung kommen. Deshalb müssen wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratung der TKG-Novelle auch die gesetzlichen Möglichkeiten gegenüber den Stromnetzbetreibern noch einmal genau anschauen. Ein zweiter Punkt ist der Übergang vom Kupfernetz zur Glasfaser. Technologisch ist die Richtung klar; aber dieser Übergang muss gut vorbereitet sein und nach klaren, fairen Regeln erfolgen. Dabei darf es nicht darauf ankommen, welchem Unternehmen das Glasfasernetz gehört. Auch die Netze alternativer Anbieter müssen berücksichtigt werden. Und die Verbraucher/-innen sollen weiterhin zwischen unterschiedlichen Anbietern wählen können; denn neue Netze sollen mehr Möglichkeiten schaffen, nicht weniger Wahlfreiheit. Eng damit verbunden ist die Frage des fairen Zugangs zu Glasfasernetzen, des sogenannten Open Access. Auch Unternehmen, die kein eigenes Glasfasernetz betreiben, sollen bestehende Netze zu fairen Bedingungen nutzen können. Der Gesetzentwurf sieht dazu neue Regelungen vor. Dabei müssen wir beides im Blick behalten: Wir wollen Wettbewerb ermöglichen, wo der Zugang zu bestehenden Netzen bislang erschwert ist; gleichzeitig müssen sich Investitionen in den Glasfaserausbau weiter lohnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir brauchen beides: Investitionen, die sich lohnen, und Wettbewerb, der funktioniert. Aus sozialdemokratischer Sicht geht es am Ende um etwas sehr Konkretes: Menschen brauchen einen guten und bezahlbaren Anschluss, unabhängig davon, wo sie wohnen und wie viel sie verdienen. Das gilt für Unternehmen genauso wie für Familien. Deshalb sind uns Wettbewerb und Verbraucherrechte nicht weniger wichtig als der Ausbau selbst. Am Ende zählt nicht nur, wie viele Kilometer Glasfaser verlegt werden, entscheidend ist, wie viele Haushalte sie tatsächlich auch nutzen können, wie schnell neue Mobilfunkstandorte ans Netz gehen und ob Menschen eine echte Auswahl an Angeboten haben. An diesen Ergebnissen wollen wir den Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen messen. Wir werden uns konstruktiv daran beteiligen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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