Rede von Parsa Marvi (SPD) – Plenarprotokoll 21/100
Teil von Protokoll der 100. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Parsa Marvi (SPD) – Plenarprotokoll 21/100
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Beim Ausbau unserer digitalen Netze sind wir
in den letzten Jahren – der Minister hat es gesagt –
vorangekommen. Hatten wir Ende 2024 5 Millionen aktiv
genutzte Glasfaseranschlüsse, kommen wir jetzt, Ende
2026, laut Prognose des VATM auf 8 Millionen.
Um hier noch schneller voranzukommen, gilt es, ein
Dilemma aufzulösen: Zwischen einer verlegten Leitung
und einem funktionierenden Anschluss sind nämlich
noch zu viele Schritte notwendig, zum Beispiel wenn
ein Haus Glasfaser im Keller hat, aber nicht in den
Wohnungen oder wenn ein Mobilfunkstandort genehmigt ist,
aber noch nicht senden kann, schlichtweg weil der
Stromanschluss fehlt. Beides zeigt: Wir müssen genauer auf die
Umsetzung schauen.
Hier setzt die Novelle des
Telekommunikationsgesetzes an. Wir wollen Verfahren vereinfachen, den Ausbau
beschleunigen und zugleich faire
Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit für Investitionen schaffen.
Ein Schwerpunkt ist der Glasfaserausbau innerhalb von
Gebäuden; denn erst wenn die Leitung in der Wohnung
ankommt, können die Menschen sie auch nutzen.
Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, das Recht auf den
vollständigen Ausbau in Gebäuden zu stärken. Dabei müssen
wir bestehende Investitionen schützen und unnötige
Verzögerungen beim Ausbau vermeiden.
Neben den gesetzlichen Hürden müssen wir beim
Netzausbau auch die praktischen Hürden im Blick
behalten. Ein Beispiel sind, wie gesagt, die Stromanschlüsse
neuer Mobilfunkstandorte. Selbst wenn ein Standort
bereits genehmigt ist, können lange Wartezeiten beim
Netzanschluss seine Inbetriebnahme erheblich verzögern.
Hier müssen wir zu einer deutlichen Beschleunigung
kommen. Deshalb müssen wir uns im Rahmen der
parlamentarischen Beratung der TKG-Novelle auch die
gesetzlichen Möglichkeiten gegenüber den
Stromnetzbetreibern noch einmal genau anschauen.
Ein zweiter Punkt ist der Übergang vom Kupfernetz
zur Glasfaser. Technologisch ist die Richtung klar; aber
dieser Übergang muss gut vorbereitet sein und nach
klaren, fairen Regeln erfolgen. Dabei darf es nicht darauf
ankommen, welchem Unternehmen das Glasfasernetz
gehört. Auch die Netze alternativer Anbieter müssen
berücksichtigt werden. Und die Verbraucher/-innen sollen
weiterhin zwischen unterschiedlichen Anbietern wählen
können; denn neue Netze sollen mehr Möglichkeiten
schaffen, nicht weniger Wahlfreiheit.
Eng damit verbunden ist die Frage des fairen Zugangs
zu Glasfasernetzen, des sogenannten Open Access. Auch
Unternehmen, die kein eigenes Glasfasernetz betreiben,
sollen bestehende Netze zu fairen Bedingungen nutzen
können. Der Gesetzentwurf sieht dazu neue Regelungen
vor. Dabei müssen wir beides im Blick behalten: Wir
wollen Wettbewerb ermöglichen, wo der Zugang zu
bestehenden Netzen bislang erschwert ist; gleichzeitig
müssen sich Investitionen in den Glasfaserausbau weiter
lohnen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Wir brauchen beides: Investitionen, die sich lohnen, und
Wettbewerb, der funktioniert.
Aus sozialdemokratischer Sicht geht es am Ende um
etwas sehr Konkretes: Menschen brauchen einen guten
und bezahlbaren Anschluss, unabhängig davon, wo sie
wohnen und wie viel sie verdienen. Das gilt für
Unternehmen genauso wie für Familien. Deshalb sind uns
Wettbewerb und Verbraucherrechte nicht weniger
wichtig als der Ausbau selbst. Am Ende zählt nicht nur, wie
viele Kilometer Glasfaser verlegt werden, entscheidend
ist, wie viele Haushalte sie tatsächlich auch nutzen
können, wie schnell neue Mobilfunkstandorte ans Netz gehen
und ob Menschen eine echte Auswahl an Angeboten
haben. An diesen Ergebnissen wollen wir den
Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen messen. Wir
werden uns konstruktiv daran beteiligen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Relationen
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