Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.
Text
Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Bundesverband der Psychosozialen Prozessbegleitung ist ein Zusammenschluss von in Deutschland anerkannten Psychosozialen Prozessbegleiter:innen. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, das Instrument der Psychosoziale Prozessbegleitung bekannter zu machen, eine angemessene Entlohnung zu erreichen und für möglichst viele Betroffene eine unkomplizierte Beiordnung zu erreichen.
Der Bundesverband ist in ständigem Austausch mit seinen Mitgliedern, den Justizministerien und Vertretern aus Politik und Wissenschaft.
Interessenbereiche: Strafrecht; Sonstige Interessenbereiche
Regelungsvorhaben:
- Erleichterung der Zugänge zur Psychosozialen Prozessbegleitung; bessere Vergütung: Beiordnung minderjähriger Verletzter von Amts wegen bzw. Übertragung des Antragsrecht auf die Staatsanwaltschaft
eventuelle Entbehrlichkeit bzw. Konkretisierung der besonderen
Schutzbedürftigkeit in § 406g Absatz 3 StPO bei erwachsenen Verletzten
(zumindest bei bestimmten Deliktsgruppen)
Beiordnung bei häuslicher Gewalt insbesondere in gravierenden Fällen
Benachrichtigung der psychosozialen Prozessbegleitung vom Termin
Vergütung: insb. Regelung zur dritten Stufe (§ 6 Satz 1 Nummer 3 PsychPbG) sowie
Ermöglichung rückwirkender Beiordnung; Erhöhung der Pauschalen
Relationen
Keine Relationen.