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Schriftliche Frage 18 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist die Position der Bundesregierung im aktuellen Trilog zum Digitalen Euro, bezüglich einer Obergrenze für Händlergebühren, die aufgrun…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 18 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist die Position der Bundesregierung im aktuellen Trilog zum Digitalen Euro, bezüglich einer Obergrenze für Händlergebühren, die aufgrun… Frage 18 (Dr. Moritz Heuberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist die Position der Bundesregierung im aktuellen Trilog zum Digitalen Euro, bezüglich einer Obergrenze für Händlergebühren, die aufgrund der wegfallenden Netzwerkgebühren (z. B. von Visa oder Mastercard), unterhalb der Kosten für andere bargeldlose Zahlungen liegen könnte, und wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der italienischen Regierung Zahlungen mit dem Digitalen Euro unter 10 Euro entgeltfrei zu lassen (www.euronews.com/business/2026/09/08/exclusi veitaly-proposes-no-fees-for-digital-euro-payment s-under-10)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Oktober 2026: Die Bundesregierung setzt sich für einen digitalen Euro ein, der für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos nutzbar, günstig für den Handel und kostendeckend für die ausgebenden Banken ist. Sie unterstützt ein kostenorientiertes, transparentes und faires sog. „Vergütungsmodell“ für den digitalen Euro. Für den Einzelhandel und die Dienstleistungsbranche verspricht sich die Europäische Kommission von einem digitalen Euro niedrigere Kosten bei der Abwicklung von Zahlungen. Das Eurosystem wird nach eigenen Angaben zudem keine System- und Bearbeitungsentgelte erheben, wodurch sich die Gesamtkosten voraussichtlich reduzieren werden. Mit dem digitalen Euro verbindet sich neben dem Ziel einer Stärkung der Souveränität und Resilienz des Zahlungsverkehrs auch die Erwartung, dass die Kosten für digitales Bezahlen insgesamt sinken werden. Beim digitalen Euro sollen die Händlerentgelte nach dem Vorschlag des Rats der Europäischen Union voraussichtlich unterhalb des Niveaus von internationalen Kredit- und Debitkarten und von anderen internationalen Anbietern gesetzlich gedeckelt werden. Zudem könnte sich die Verhandlungsposition europäischer Händler durch eine unabhängige, europäische Alternative gegenüber Anbietern von Zahlungslösungen verbessern und hierdurch könnten Kosten gesenkt werden. Händler könnten mit dem digitalen Euro außerdem ihre Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa anbieten, während er aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher für ein nahtloses und einheitliches Zahlungserlebnis sorgen würde. Die Zahlungsdienstleister könnten die souveräne Zahlungsinfrastruktur des digitalen Euro für neue Zusatzdienste nutzen, was die Innovation im europäischen Zahlungsverkehr fördern dürfte. Da die Kosten für den digitalen Euro erst nach dem Beginn der Nutzung laufend erfasst werden können, schlagen sowohl der Rat der Europäischen Union als auch das Europäische Parlament in ihren Verhandlungsmandaten für den europäischen Rechtsakt vor, dass es für den Anfang ein sog. Übergangsmodell für einen begrenzten Zeitraum geben soll. Das Übergangsmodell soll dann nach dem Vorschlag des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments von einem kostendeckenden Modell abgelöst werden.

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