Openbank Deutschland AG
Text
Openbank Deutschland AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Openbank Deutschland gehört mit über drei Millionen Privatkunden zu den größten privaten Banken in Deutschland. In Deutschland ist Openbank, gemessen am Kreditvolumen, zudem der größte herstellerunabhängige Finanzierer von Mobilität. Daraus erwächst eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung. Die Openbank Deutschland AG ist eine hundertprozentige Tochter der spanischen Banco Santander S.A..
Im Rahmen unserer Public Policy-Aktivitäten stehen wir im Dialog mit verschiedenen politischen Stakeholdern, u.a. in Bundesregierung und Bundestag, zu allen die Banken und die Finanzdienstleistungsbranche berührenden Fragen. Ziel ist es, unsere fachliche Expertise in den demokratischen Willensbildungsprozess einzubringen und zum Verständnis von Finanzmarktregulierungsthemen beizutragen. Darüber hinaus stehen Themen wie Digitalisierung Nachhaltigkeit oder Finanzbildung im Fokus. Wir setzen uns insbesondere für eine effektive Regulierung mit Fokus auf die für unsere Kunden und unser Geschäftsmodell besonders relevanten Themen ein. Grundlagen unserer Aktivitäten sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Kollaboration zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Rente/Alterssicherung; EU-Binnenmarkt; Bank- und Finanzwesen; Sonstiges im Bereich "Recht"; Digitalisierung; Datenschutz und Informationssicherheit; Verbraucherschutz; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"
Regelungsvorhaben:
- Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsrechts (PSD3/PSR): Wir setzen uns dafür ein, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden, ohne dass Fehlanreize gesetzt werden. Kritisch bewerten wir hierbei eine rein verbaucherpolitische Lösung respektive eine pauschale Verschärfung der Haftungsregeln bei Betrugsfällen für Banken, die ohne dass alle Beteiligten (insbes. Telekommunikationsanbieter und Internet-Plattformen) angemessen in den Fokus genommen werden. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Verhältnis zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen.
- Vorschläge zur Ausgestaltung des Digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro): Wir begleiten die Pläne der EZB und der EU-Kommission zur Einführung des Digitalen Euro im Dialog mit den beteiligten Stakeholdern. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass zunächst alle Auswirkungen und der tatsächliche Nutzen für die Bürger und den Handel sowie insbesondere mögliche negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität genau analysiert und bewertet werden. Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und die Rolle der Banken als Zahlungsdienstleister nicht zu schwächen, darf ein Digitaler Euro nicht der Wertaufbewahrung dienen und sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet werden, d.h. als reines Zahlungsmittel, nicht als Bezahlverfahren. Wir setzen uns zudem dafür dafür ein, dass die Interoperabilität zwischen privaten Instant Payment Lösungen gefördert wird.
- Empfehlungen zur Retail Investment Strategy der EU-Kommission: Mit der Retail Investment Strategy möchte die EU-Kommission mehr Kleinanleger an die Kapitalmärkte heranführen. Wir setzen uns für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft ein. Vorschläge dafür sind u.a. die Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft, die Vereinfachung des Beratungsprozesses durch eine angemessene Reduzierung von Informations- und Meldepflichten, die Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen sowie die Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung.
- Empfehlungen zur Einführung eines europäischen Rahmenwerks für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA): Wir sind davon überzeugt, dass Banken eine entscheidende Rolle bei Aufbau einer "Data-sharing economy" spielen, halten es jedoch für notwendig, dass das Konzept für ein zukünftiges Datenökosystem alle Sektoren mit einbezieht, Anreize für Innovationen schafft, die Haftung und Risiken fair verteilt und die Verbraucher im besten Wege schützt. Neue Datenzugangsrechte sollten daher auch nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht. Standardisierung zu Datenzugang und Technik sowie die Schaffung eines Frameworks, welches Anreize zum freiwilligen Austausch von Daten zwischen den einzelnen Marktteilnehmern etabliert, befürworten wir ausdrücklich.
- Vorschläge zur Vertiefung der Kapitalmärkte und Review des EU-Verbriefungs-Rahmenwerks: Die Schaffung einer umfassenden europäischen Kapitalmarktunion mit dem Ziel einer Vertiefung und grenzüberschreitenden Integration leistungsfähiger Kapitalmärkte und der Mobilisierung privaten Kapitals ist unerlässlich für die digitale und grüne Transformation der Wirtschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass durch effektive Instrumente, eine Flexibilisierung des EU-Rechtsrahmens, sowie eine Harmonisierung bzw. Konsolidierung der EU-Marktinfrastruktur dieses Ziel erreicht wird. Neben einer Retail Investment Strategie, die mehr Kleinanleger an den Kapitalmarkt heranführt, trägt insbesondere eine gezielte Stärkung von Verbriefungen in der EU, die eine Brücke zwischen Risikomanagement und Refinanzierung der Banken und dem Kapitalmarkt schlagen, dazu bei dieses Ziel zu erreichen.
- Omnibus-Initiative: Vorschläge zur Anpassung des nationalen CSRD-Umsetzungsgesetzes: Wir begrüßen die "Omnibus-Initiative" der EU-Kommission zur Reduzierung und Harmonisierung des Umsetzungsaufwands ausgewählter Nachhaltigkeitsregulatorik (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie). Wir setzen uns dafür ein, dass die intendierte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht ohne "Gold-Plating" erfolgt und der bürokratische Aufwand auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt wird; dazu zählt konkret bei der nationalen Umsetzung der CSRD insbesondere auch, dass Tochterunternehmen, die in den konsolidierten Lagebericht des Mutterunternehmens einbezogen werden, grundsätzlich von der Pflicht, einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, befreit werden.
- Vorschläge zur Einführung digitaler Identitäten und Akzeptanz von EUDI-Wallets: Langfristiges Ziel muss sein, eIDAS und digitalen Identitäten sowie EUDI-Wallets zum Erfolg zu verhelfen und diese europaweit in einem gesicherten Rechtsrahmen verwenden zu können. Eine Voraussetzung dafür ist die Steigerung einer breiten Akzeptanz seitens der Bürger:innen und der Wirtschaft durch die Schaffung von alltagsrelevanten Anwendungsfällen. Mindestens bis dahin sollte jedoch das bewährte Verfahren der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) beibehalten werden können.
- Omnibus-Initiative: Anpassungen an der EU-Taxonomie und Green Asset Ratio (GAR): Wir begrüßen die "Omnibus-Initiative" der EU-Kommission zur Reduzierung und Harmonisierung des Umsetzungsaufwands ausgewählter Nachhaltigkeitsregulatorik (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie). Konkret bei der Überarbeitung der EU-Taxonomie sprechen wir uns für einen Entfall der Green Asset Ratio (GAR) als Steuerungsgröße aus, die sich aufgrund ihrer methodischen Mängel nicht dazu eignet, die Nachhaltigkeitsperformance von Banken vergleichend abzubilden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung in deutsches Recht ohne "Gold-Plating" erfolgt, der bürokratische Aufwand der Nachhaltigkeitsregulatorik auf ein Mindestmaß begrenzt, deren Anwendbarkeit für Unternehmen vereinfacht und die Effizienz von daraus abgeleiteten Steuerungsmaßnahmen verbessert wird.
- Kohärente Einführung des KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetzes (KI-MIG): Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie für Banken. Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in nationales Recht muss sichergestellt werden, dass die Nutzung bestehender und noch entstehender Vorteile der KI-Möglichkeiten durch eine EU-weit einheitliche und innovationsfreundliche Umsetzung unterstützt wird und Innovationen nicht behindert werden. Dabei müssen die globalen Herausforderungen der KI-Technologie auch global adressiert und koordiniert werden. Zentrale Punkte sind u.a. eine Konkretisierung der KI-Definition für den Bankensektor einschl. einer Harmonisierung mit bestehenden Vorschriften, klare Richtlinien für den Übergang von Open-Source-KI-Modellen zur kommerziellen Nutzung sowie Aufsichtsstrukturen, die die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden integrieren.
- Vorschläge zur Reform der privaten Altersvorsorge: Wir unterstützen grundsätzlich die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) sowie die Einführung einer Frühstart-Rente. Wir unterstützen dabei die Abschaffung bisheriger Garantievorgaben und sprechen uns dafür aus, dass private Produktlösungen einem staatlich organisierten Produkt vorzuziehen sind. Nur in Verbindung mit einer kapitalgedeckten pAV, die bereits in jungen Jahren beginnt, können künftige Generationen ihr finanzielles Wohlergehen im Alter sichern. Wir begrüßen daher die Einführung einer Frühstart-Rente und sprechen uns dafür aus, dass diese auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet wird. Zudem unterstützen wir Initiativen, die die finanzielle Bildung stärken, da diese die Basis für persönliche Investitionsentscheidungen und einen wirkungsvollen Vermögensaufbau legt.
- Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum europäischer Banken stärken: Wir begrüßen die Konsultation der EU-Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des EU Bankensektors. Die daraus zu erwartenden regulatorischen Änderungen müssen geeignet und umfassend genug sein, den europäischen Finanzsektor wirksam zu stärken. Daher sprechen wir uns u.a. für mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit bei den Kapitalanforderungen aus. Zudem muss des Aufsichts- und Regulierungsrahmens wieder an übergeordnete politische Ziele angepasst werden. Wir sprechen uns zudem für die Vollendung der Bankenunion und der Savings and Investment Union (SIU) sowie für ein einheitliches Einlagensicherungssystem (EDIS) aus. EDIS ist unerlässlich, um Banken von Staaten zu entkoppeln und grenzüberschreitende Skaleneffekte zu ermöglichen.
Relationen
Keine Relationen.