Schriftliche Frage 38 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche notwendigen Vorkehrungen ergreift die Bundesregierung derzeit, um nach finaler Abstimmung und Unterzeichnung des nach meinen Informat…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 38 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche notwendigen Vorkehrungen ergreift die Bundesregierung derzeit, um nach finaler Abstimmung und Unterzeichnung des nach meinen Informat…
Frage 38 (Clara Bünger, Die Linke):
Welche notwendigen Vorkehrungen ergreift die Bundesregierung derzeit, um nach finaler Abstimmung und Unterzeichnung des nach meinen Informationen zwar ausgehandelten (COM(2026) 485 final), aber noch nicht vereinbarten bzw. anwendbaren EU-US-Rahmenabkommens für eine Enhanced Border Security Partnership (EBSP), bei dessen Unterzeichnung zügig mit erforderlichen bilateralen Verhandlungen für ein Umsetzungsabkommen beginnen zu können, und wann soll das Rahmenabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen EU und USA unterzeichnet werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Oktober 2026:
Der Vorsitz des Rates der Europäischen Union hat noch keine Beschlussfassung der EU-Mitgliedstaaten über eine Zustimmung zur Unterzeichnung, vorläufigen Anwendung und zum Abschluss eines EU- US-Rahmenabkommens für eine Enhanced Border Security Partnership (EBSP) herbeigeführt und auch keinen konkreten Zeitplan hierfür vorgelegt. Während der Verhandlungen zwischen EU-Kommission und den USA beteiligte das Bundesministerium des Innern (BMI) als innerhalb der Bundesregierung federführendes Ressort die fachlich zuständigen Ministerien und Geschäftsbereichsbehörden. Diesen liegt der aktuelle Entwurf des Rahmenabkommens vor. Ob und ggf. welche „notwendigen Vorkehrungen“ von der Bundesregierung derzeit ergriffen werden, um im Falle einer Unterzeichnung des Rahmenabkommens zügig mit bilateralen Verhandlungen beginnen zu können, gehört zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Deshalb kann die Bundesregierung derzeit keine weitergehende Antwort im Hinblick hierauf geben, da dies unmittelbare Auswirkungen auf den Willensbildungsprozess hätte. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen.
Relationen
- asked ← Clara Bünger (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung