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Schriftliche Frage 12 von Clara Bünger (DIE LINKE): Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI), so die Vertreterin des BMI in der 15. Si…

dip / schriftliche_frage 21.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 12 von Clara Bünger (DIE LINKE): Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI), so die Vertreterin des BMI in der 15. Si… Frage 12 (Clara Bünger, Die Linke): Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. mit welcher Begründung hat das Bundesministerium des Innern (BMI), so die Vertreterin des BMI in der 15. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. November 2025 (zu Tagesordnungspunkt 7g), dem eigentlich bis zum 15. Oktober 2025 vorzulegenden Vorschlag der EU-Kommission für einen Durchführungsrechtsakt des Rates zur Errichtung des Jährlichen Solidaritätspools nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1351 bzw. den dem zugrunde liegenden Berechnungen widersprochen (bitte so genau wie möglich ausführen), und welche inhaltlichen Vorschläge oder Forderungen für die von der Bundesregierung demnach eingeforderte Überarbeitung des Vorschlags hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission vorgebracht (bitte so genau wie möglich darlegen), vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt im Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2025 betonte, dass es beim Gemeinsamen Europäischen Asylsystem auch um Solidarität gehe, „das heißt: Wir lassen die Länder an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht allein“ (Plenarprotokoll 21/31, S. 3214)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. November 2025: Die Europäische Kommission hat am 11. November 2025 einen Bericht zur Migrationslage der EU veröffentlicht und ihre Bewertung bekannt gegeben, welche Mitgliedstaaten aus der irregulären Migration des vergangenen Jahres (1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025) unter Migrationsdruck stehen, welche Mitgliedstaaten der Gefahr des Migrationsdrucks ausgesetzt sind oder sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden. Auf der Grundlage des ebenfalls am 11. November 2025 veröffentlichten Vorschlags der EU-Kommission werden die Mitgliedstaaten sodann voraussichtlich im Dezember 2025 über den Solidaritätspool 2026 entscheiden. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem noch laufenden Vorgang ist nicht abgeschlossen.

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