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Schriftliche Frage 136 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) zum 1. Januar 2024 die Umsetzung und…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 136 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) zum 1. Januar 2024 die Umsetzung und… Frage 136 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) zum 1. Januar 2024 die Umsetzung und Auswirkungen der Überführung des bisherigen Opferentschädigungsrechts in das SGB XIV evaluiert bzw. mit der vorgesehenen Evaluierung und Umsetzungsbegleitung begonnen, und welche Erkenntnisse liegen ihr insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Leistungsgewährung für Betroffene und eines möglichen gesetzlichen Nachsteuerungsbedarf bislang vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 6. Oktober 2026: Die Bundesregierung ist im fortlaufenden Austausch mit den Ländern, die für die Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) zuständig sind. Zudem hat die Umsetzungsbegleitung in Form eines Erfahrungsaustausches (§ 158 SGB XIV) Ende September 2026 stattgefunden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zum 1. Januar 2028 einen Bericht zu den Auswirkungen des SGB XIV und seiner gegebenenfalls notwendigen Weiterentwicklung vorlegen. Dieser Bericht wird derzeit vorbereitet.

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