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Schriftliche Frage 197 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Vorgaben zur Personalbemessung nach § 137l Absatz 1 des…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 197 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Vorgaben zur Personalbemessung nach § 137l Absatz 1 des… Frage 197 (Simone Fischer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Vorgaben zur Personalbemessung nach § 137l Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bekannt, die bis zum 31. Dezember 2024 dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen waren, und wenn ja, welche Ergebnisse wurden konkret vorgelegt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die weitere Umsetzung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 6. Oktober 2025: Für die Durchführung der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Vorgaben zur Pflegepersonalbemessung nach § 137l des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sind die Selbstverwaltungspartner verantwortlich. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens war eine erhebliche Verlängerung des Projektzeitraums notwendig, sodass die Ergebnisse noch nicht vorliegen. Nach Auskunft der Selbstverwaltungspartner ist mit dem Abschlussbericht zum analytischen Teil der Weiterentwicklung noch in diesem Jahr zu rechnen. Im nächsten Schritt ist eine Erprobung des weiterentwickelten Pflegepersonalbemessungsinstrumentes in der Praxis vorgesehen.

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