Schriftliche Frage 146 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung am Glasfaserbereitstellungsentgelt fest (§ 72 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tele…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 146 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung am Glasfaserbereitstellungsentgelt fest (§ 72 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tele…
Frage 146 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung am Glasfaserbereitstellungsentgelt fest (§ 72 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, TKG-E), obwohl die im bisherigen TKG vorgesehene Evaluierung dessen nicht erfolgt bzw. vorgelegt ist, und zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der u. a. vom Deutschen Mieterbund und der Deutschen Verbraucherzentrale geäußerten Kritik an der Sinnhaftigkeit des Entgelts insbesondere mit Blick auf die finanzielle Mehrbelastung von Mieterinnen und Mietern, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 5. Oktober 2026:
Das Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE) ist ein Instrument, um den dringend erforderlichen Ausbau mit Glasfaser innerhalb von Gebäuden anzureizen. Dort wo der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen (TKU) wirtschaftlich oder aus sonstigen Gründen nicht interessant ist, kann das GBE helfen, den Ausbau zu forcieren. Gleichzeitig sichert das GBE für Zugangsnachfrager einen kostenlosen Zugang zum gebäudeinternen Netz und fördert dadurch Anbietervielfalt und damit Wettbewerb zu Gunsten der Bewohnerinnen und Bewohner. Da dem ausbauenden TKU für die Errichtung des gebäudeinternen Netzes keine bzw. nur geringe Kosten anfallen und die Nutzung der auf Grundlage des GBE errichteten Gebäudenetze für die weiteren TKU kostenlos ist, können gegenüber den TKU Rabatte auf die Endkundendienste verhandelt werden. Dadurch kann die Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner reduziert bzw. ausgeglichen werden.
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