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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/319, 21/639)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/640 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/319, 21/639) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/640 21. Wahlperiode 25.06.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Pascal Meiser, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/319, 21/639 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Im Zuge des begonnenen Glasfaserausbaus sind zahlreiche Fälle unwürdiger und ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse bekannt geworden, die oft in Zusammenhang mit Schwarzarbeit (https://igbau.de/Binaries/Binary21475/Fallsammlung- Glasfaserausbau-2024.pdf) und dem Auslagern von Arbeit an General- und Subunternehmen standen und stehen. Dazu zählen unzulässige Arbeitszeiten, nicht ausbezahlte Löhne und körperliche Gewalt (www.swr.de/swraktuell/ rheinlandpfalz/wie-arbeiter-bei-glasfaserausbau-in-rlp-ausgebeutet-werden-100.html). Nach Bekanntwerden dieser Zustände erfolgte ein Beschluss der ersten Digitalministerkonferenz vom 19.04.2024, wonach die Bundesregierung gebeten wird, sich für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beim Glasfaserausbau auch im Rahmen eines Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes einzusetzen (https:// dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Dokumente/Beschluesse_erste_DMK/TOP-8_BV_Arb eitsbedingungen_im_Breitbandausbau_RP.pdf). Bisher hat die Bundesregierung nicht reagiert. Gesetzliche Anpassungen sind aber dringend erforderlich, um die Beschäftigten besser zu schützen und fairen Wettbewerb zu befördern. Im Zuge von Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollten deshalb gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die den prekären Arbeitsbedingungen beim Ausbau des Glasfasernetzes umfassend entgegenwirken. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Glasfaseranbieter beziehungsweise Firmen, die Glasfaserausbau betreiben, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bis hin zu den Arbeitsverhältnissen beim Verlegen der Kabel tatsächlich nachkommen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend ergänzt wird, a) dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen beim Glasfasernetzausbau an die Einhaltung der wesentlichen tarifvertraglichen Standards der einschlägigen ortsüblichen regionalen oder bundeweiten Tarifverträge gebunden wird, b) dass die Untervergabe auf maximal zwei Glieder der Vergabekette (Nachunternehmer) des gleichen Auftragsteils begrenzt wird, c) dass Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden können; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Generalunternehmerhaftung nach §14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Unternehmen ausgeweitet wird, die als baufremde Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben; 3. rechtlich beispielsweise per Verordnung klarzustellen, dass Arbeiten bei der Glasfaserverlegung im öffentlichen Raum von der Vermittlungsstelle bis zum Übergabepunkt im Haus Tätigkeiten im Tiefbau darstellen – unabhängig davon, ob es sich um Fiber-To-The-Home-(FTTH-)Ausbau oder nur den Fiber-To-The-Building-(FTTB-) beziehungsweise Fiber-To-The-Curb- (FTTC-)Ausbau handelt –, sodass Glasfaserunternehmen beziehungsweise Firmen, die den Glasfaserausbau betreiben und als baufremde Bauherren auftreten, unter anderem verpflichtet werden, die bestehenden Nachunternehmen an die SOKA-BAU zu melden; 4. Schwerpunktprüfungen der Branche durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in regelmäßiger Wiederkehr – mindestens jährlich – zu veranlassen, um arbeitsrechtliche Verstöße effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Berlin, den 24. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Durch unwürdige Arbeitsbedingungen beim Glasfaserausbau ist der Zustand eingetreten, dass die Kosten für den Ausbau auf dem Rücken derjenigen gesenkt wurden und werden, die die Kabel in die Erde verlegen. Dabei kommt es nicht nur zu zahlreichen Verstößen gegen geltendes Recht, sondern offenbart sich auch strategisch eine inakzeptable Vorgehensweise bei der Beschleunigung des Netzausbaus. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar- Umwelt hat 2024 sieben Forderungen aufgestellt, um den unwürdigen Bedingungen im Glasfaserausbau entgegenzuwirken (https://igbau.de/Forderungen-Glasfaserkabelverlegung.html), aus denen sich die Forderungen dieses Antrags ableiten. Das Problem ist seit Bekanntwerden der unwürdigen Arbeitsbedingungen Anfang 2024 keineswegs beseitigt, worden. Das Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des DGB hat im November 2024 eine Fallsammlung von Lohnbetrug und anderen Vorfällen beim Glasfaserausbau zusammengestellt, die die Vielseitigkeit der Ausbeutung veranschaulicht (https://igbau.de/Binaries/Binary21475/Fallsammlung-Glasfaserausbau-2024.pdf). Auf den Beschluss der Digitalministerkonferenz vom 19.04.2024 hin, sind jedoch keine Reaktionen oder Maßnahmen der Bundesregierung bekannt geworden. Nicht einmal die rechtliche Feststellung des Glasfaserausbaus als Tiefbau ist veranlasst worden. Auf parlamentarische Anfrage der Gruppe Die Linke teilte die Bundesregierung im November 2024 mit, dass ihr sogar nicht einmal Daten zu Verstößen gegen Arbeitsbedingungen im Glasfaserausbau vorlägen (Schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 20/13684; https://dserver.bundestag.de/btd/ 20/136/2013684.pdf). Es ist daher anzunehmen, dass der Bundesregierung das Ausmaß des Problems nicht bewusst war und möglicherweise auch nicht ist. Der vorliegende Antrag soll auf den Zustand hinweisen und ihn für Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und weiterer betroffener Gesetze in Erinnerung rufen. Er knüpft damit auch an entsprechende Forderungen der ersten Digitalministerkonferenz an. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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