Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/319, 21/639)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) (Entschließungsantrag zu Drs. 21/319, 21/639)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/640
21. Wahlperiode 25.06.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Jörg
Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem
Ince, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Pascal Meiser,
Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah
Vollath, Christin Willnat, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/319, 21/639 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur
Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von
Telekommunikationsnetzen
(TKG-Änderungsgesetz 2025)
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Zuge des begonnenen Glasfaserausbaus sind zahlreiche Fälle unwürdiger und
ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse bekannt geworden, die oft in
Zusammenhang mit Schwarzarbeit (https://igbau.de/Binaries/Binary21475/Fallsammlung-
Glasfaserausbau-2024.pdf) und dem Auslagern von Arbeit an General- und
Subunternehmen standen und stehen. Dazu zählen unzulässige Arbeitszeiten, nicht
ausbezahlte Löhne und körperliche Gewalt (www.swr.de/swraktuell/
rheinlandpfalz/wie-arbeiter-bei-glasfaserausbau-in-rlp-ausgebeutet-werden-100.html). Nach
Bekanntwerden dieser Zustände erfolgte ein Beschluss der ersten
Digitalministerkonferenz vom 19.04.2024, wonach die Bundesregierung gebeten wird, sich für
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beim Glasfaserausbau
auch im Rahmen eines Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes einzusetzen (https://
dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Dokumente/Beschluesse_erste_DMK/TOP-8_BV_Arb
eitsbedingungen_im_Breitbandausbau_RP.pdf). Bisher hat die Bundesregierung
nicht reagiert. Gesetzliche Anpassungen sind aber dringend erforderlich, um die
Beschäftigten besser zu schützen und fairen Wettbewerb zu befördern. Im Zuge
von Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollten deshalb
gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die den prekären Arbeitsbedingungen beim
Ausbau des Glasfasernetzes umfassend entgegenwirken. Nur so lässt sich
sicherstellen, dass Glasfaseranbieter beziehungsweise Firmen, die Glasfaserausbau
betreiben, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bis hin zu den
Arbeitsverhältnissen beim Verlegen der Kabel tatsächlich nachkommen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Telekommunikationsgesetz
(TKG) dahingehend ergänzt wird,
a) dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen beim Glasfasernetzausbau
an die Einhaltung der wesentlichen tarifvertraglichen Standards der
einschlägigen ortsüblichen regionalen oder bundeweiten Tarifverträge
gebunden wird,
b) dass die Untervergabe auf maximal zwei Glieder der Vergabekette
(Nachunternehmer) des gleichen Auftragsteils begrenzt wird,
c) dass Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, mit
empfindlichen Bußgeldern belegt werden können;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Generalunternehmerhaftung
nach §14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Unternehmen ausgeweitet wird,
die als baufremde Bauherren eine Bauleistung in Auftrag geben;
3. rechtlich beispielsweise per Verordnung klarzustellen, dass Arbeiten bei der
Glasfaserverlegung im öffentlichen Raum von der Vermittlungsstelle bis
zum Übergabepunkt im Haus Tätigkeiten im Tiefbau darstellen –
unabhängig davon, ob es sich um Fiber-To-The-Home-(FTTH-)Ausbau oder nur
den Fiber-To-The-Building-(FTTB-) beziehungsweise Fiber-To-The-Curb-
(FTTC-)Ausbau handelt –, sodass Glasfaserunternehmen beziehungsweise
Firmen, die den Glasfaserausbau betreiben und als baufremde Bauherren
auftreten, unter anderem verpflichtet werden, die bestehenden
Nachunternehmen an die SOKA-BAU zu melden;
4. Schwerpunktprüfungen der Branche durch die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit in regelmäßiger Wiederkehr – mindestens jährlich – zu veranlassen, um
arbeitsrechtliche Verstöße effektiv und nachhaltig zu bekämpfen.
Berlin, den 24. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Durch unwürdige Arbeitsbedingungen beim Glasfaserausbau ist der Zustand eingetreten, dass die Kosten für den
Ausbau auf dem Rücken derjenigen gesenkt wurden und werden, die die Kabel in die Erde verlegen. Dabei kommt
es nicht nur zu zahlreichen Verstößen gegen geltendes Recht, sondern offenbart sich auch strategisch eine
inakzeptable Vorgehensweise bei der Beschleunigung des Netzausbaus. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-
Umwelt hat 2024 sieben Forderungen aufgestellt, um den unwürdigen Bedingungen im Glasfaserausbau
entgegenzuwirken (https://igbau.de/Forderungen-Glasfaserkabelverlegung.html), aus denen sich die Forderungen dieses
Antrags ableiten. Das Problem ist seit Bekanntwerden der unwürdigen Arbeitsbedingungen Anfang 2024 keineswegs
beseitigt, worden. Das Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des DGB hat im November 2024 eine Fallsammlung
von Lohnbetrug und anderen Vorfällen beim Glasfaserausbau zusammengestellt, die die Vielseitigkeit der
Ausbeutung veranschaulicht (https://igbau.de/Binaries/Binary21475/Fallsammlung-Glasfaserausbau-2024.pdf). Auf
den Beschluss der Digitalministerkonferenz vom 19.04.2024 hin, sind jedoch keine Reaktionen oder Maßnahmen
der Bundesregierung bekannt geworden. Nicht einmal die rechtliche Feststellung des Glasfaserausbaus als
Tiefbau ist veranlasst worden. Auf parlamentarische Anfrage der Gruppe Die Linke teilte die Bundesregierung im
November 2024 mit, dass ihr sogar nicht einmal Daten zu Verstößen gegen Arbeitsbedingungen im
Glasfaserausbau vorlägen (Schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 20/13684; https://dserver.bundestag.de/btd/
20/136/2013684.pdf). Es ist daher anzunehmen, dass der Bundesregierung das Ausmaß des Problems nicht
bewusst war und möglicherweise auch nicht ist. Der vorliegende Antrag soll auf den Zustand hinweisen und ihn für
Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und weiterer betroffener Gesetze in Erinnerung rufen. Er
knüpft damit auch an entsprechende Forderungen der ersten Digitalministerkonferenz an.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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