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Schriftliche Frage 156 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Katar vor dem Hintergrund der Vorwürfe gegen den ehemaligen Ge…

dip / schriftliche_frage 09.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Oktober 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 156 von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Katar vor dem Hintergrund der Vorwürfe gegen den ehemaligen Ge… Frage 156 (Tarek Al-Wazir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Katar vor dem Hintergrund der Vorwürfe gegen den ehemaligen Generaldirektor für Verkehr der EU- Kommission im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Abkommens, und beabsichtigt die Bundesregierung, dem Abkommen zuzustimmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 7. Oktober 2026: Das EU-Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auf der einen Seite und Katar auf der anderen Seite ist das bislang einzige EU-Luftverkehrsabkommen, das erfolgreich mit einem Staat des Golfkooperationsrats verhandelt wurde. Es enthält Bestimmungen zum fairen Wettbewerb, sozialen und Umweltstandards und trägt damit dazu bei, vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Dem Bundesministerium für Verkehr ist bekannt, dass gegen den ehemaligen Generaldirektor für Verkehr im Zusammenhang mit möglichen unrechtmäßigen Zuwendungen Dritter ermittelt wird. Bislang sind keine Ergebnisse veröffentlicht worden, die einen Zusammenhang zwischen dem Verhandlungsergebnis und diesen Zuwendungen erkennen lassen. Das EU-Luftverkehrsabkommen mit Katar wurde nach Mandatierung durch die Mitgliedstaaten zwischen der EU-Kommission und Katar verhandelt. Das Verhandlungsergebnis lag innerhalb der von den Mitgliedstaaten vor den Verhandlungen verabschiedeten Verhandlungsleitlinien. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten haben im Jahr 2021 dem EU-Ratsbeschluss zur Unterzeichnung des Abkommens zugestimmt. Das Abkommen tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn die internen Verfahren der EU und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und Katars anderseits abgeschlossen sind. Dies nimmt in der Regel einige Jahre in Anspruch. Auf der EU-Seite bedarf es hierzu eines weiteren Ratsbeschlusses über den Abschluss des Abkommens. Die Bundesregierung wird die Entscheidung über die Zustimmung zum Abschluss des Abkommens auf Grundlage der dann vorliegenden Informationen treffen.

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